Der Landes-Rechnungshof Vorarlberg
Der Vorarlberger Landtag richtete im Jahr 1999 einen Landes-Rechnungshof ein. Dieser ist Organ des Landtags, nur diesem verantwortlich und von der Landesregierung unabhängig. Der Direktor wird vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der Landes-Rechnungshofs prüft, die gesamte Gebarung des Landes Vorarlberg. Prüfobjekte sind insbesondere die Abteilungen und Dienststellen der Landesverwaltung, Gesellschaften, an denen das Land mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, sowie Einrichtungen, die in der Erledigung ihrer Aufgaben durch Landesmittel unterstützt werden.
Nachhaltige Wirkung erzielen
Zu den Aufgaben des Landes-Rechnungshofs gehört es auch, die strategische Ausrichtung und die Effizienz einer Einrichtung zu beurteilen. Nur mit diesem umfassenden Anspruch kann eine Prüfung Handlungsfelder und Verbesserungspotenziale aufzeigen, die nachhaltig wirken. Der Landes-Rechnungshof kann sein Prüfprogramm weitgehend selbst bestimmen. Eine der größten Herausforderungen liegt darin, die Prüffelder im Hinblick auf gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Relevanz zu erkennen und die Prüfungen entsprechend zu priorisieren.
Kontrolle zahlt sich aus
Der Landes-Rechnungshof unterstützt den Landtag in seiner Kontrollfunktion. Die Abgeordneten und die Öffentlichkeit gewinnen dadurch einen vertieften Einblick in die Verwaltung und die Verwendung von Steuergeldern.
In den vergangenen zehn Jahren hat der Landes-Rechnungshof 84 Prüfungen durchgeführt. Die Prüfberichte enthalten zahlreiche Anregungen zur Leistungsoptimierung, zu einem wirksameren Einsatz von Fördermitteln, zur Weiterentwicklung der Organisation und des Controllings sowie zur Verbesserung der Führung und der Personalentwicklung. Die Prüfberichte werden im Kontrollausschuss erörtert und anschließend im Landtag diskutiert.
Die Wirkung der Kontrolle ist durch die hohe Umsetzungsquote der vorgeschlagenen Verbesserungen und die realisierten Einsparungen messbar.
„Wir verstehen unsere Kontrolle nicht als Kritik, sondern als konstruktiven Lösungsauftrag“, beschreibt Direktor Dr. Herbert Schmalhardt eine grundsätzliche Leitlinie des Landes-Rechnungshofs.