Der Landes-Rechnungshof hat die Bildungsförderungen des Landes einer umfassenden Prüfung unterzogen. Förderungen werden im Wesentlichen den Bildungseinrichtungen des Landes, den Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie diversen Institutionen mit einem Bildungsauftrag gewährt. Die Schulen und die Ausbildung der Lehrer waren nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Zahlreiche Institutionen haben ihre Kernaufgaben nicht in der Aus- und Weiterbildung, erfüllen jedoch einen Bildungsauftrag im weitesten Sinn. Darunter fallen beispielsweise die Gemeindebüchereien und öffentlichen Büchereien privater gemeinnütziger Einrichtungen. Diese sowie das Landeskonservatorium, die Vorarlberger Landesbibliothek, das Landesarchiv, die Vorarlberger Naturschau, das Energieinstitut sowie der gesamte Krankenhaus-, Gesundheits-, Kultur- und der landwirtschaftliche Bereich wurden von der Prüfung und Betrachtung ausgenommen.
Die Förderung von Bildungsmaßnahmen ist vielschichtig und durch mehrere Fördergeber wenig transparent. Ein Förderinformationssystem sollte aufgebaut werden, um Mehrfachförderungen vorzubeugen und die Effektivität des Mitteleinsatzes zu erhöhen.
Im Jahr 2001 hat das Land Bildungsförderungen in Höhe von € 10,3 Mio genehmigt. Die Bildungsförderung als Ganzes umfasst im untersuchten Bereich über 450 Einzelmaßnahmen und ist ein Mix aus Institutionen-, Projekt- und Personenförderungen. Mehrere Förderstellen wickeln Förderungen ab, Förderkonzepte sind in Ansätzen vorhanden.
Aufgrund eines fehlenden Förderinformationssystems ist die Transparenz über den gesamten Fördermitteleinsatz für die Entscheidungsträger eingeschränkt.
Für die Vergabe von Bildungsförderungen an Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sollten Wirkungs- und Qualitätskriterien definiert werden. Die Förderung aller Einrichtungen sollte künftig auf Basis dieser Kriterien evaluiert werden.
Das Land unterhält mehrere Bildungseinrichtungen, die mit € 7 Mio rund zwei Drittel der Förderungen beanspruchen. Durch den Ausbau der Fachhochschule steigt das Fördervolumen kontinuierlich an. Synergien zwischen den Einrichtungen werden bei der Weiterbildung zu wenig genutzt.
Die Berufs- und Bildungsinformation Vorarlberg bietet Information und Beratung zur Berufsorientierung und zur entsprechenden Weiterbildung.
Es besteht eine hohe Abhängigkeit von Projektförderungen, da die Subventionen der Gesellschafter nicht ausreichen, um das Kerngeschäft zu finanzieren. Heuer wurde erstmals ein mittelfristiges Finanzierungskonzept für die kommenden drei Jahre erstellt.
Die Weiterbildung an der Fachhochschule befindet sich im Aufbau. Im Geschäftsfeld Wirtschaft bestehen Parallelen mit Schloss Hofen. Der Ressourceneinsatz bei der Produktentwicklung und bei der Organisation von Lehrgängen ist relativ hoch und bedarf einer Optimierung. Entsprechende Controllinginstrumente sind aufzubauen.
Schloss Hofen bietet zahlreiche Lehrgänge auf universitärem Niveau an. Im Geschäftsfeld Soziales gibt es Überschneidungen mit dem Weiterbildungsangebot der Akademie für Sozialarbeit. Da der Status „Postsekundäre Bildungseinrichtung“ fehlt, werden sich die Wettbewerbsnachteile am überregionalen Bildungsmarkt tendenziell verstärken. Controllinginstrumente sind zu entwickeln, die Kostenkontrolle durch den Geschäftsführer sollte verstärkt werden.
Das Weiterbildungsangebot der Akademie für Sozialarbeit ist breit, die Straffung der Produktpalette und die Verbesserung der Programmplanung erscheint daher notwendig. Entscheidungen über die künftige Organisation der Weiterbildung im Sozialbereich und deren Finanzierung sind vom Land als Subventionsgeber zu treffen.
Am Weiterbildungsmarkt ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Wettbewerb nimmt zu und die Nachfrage der Kunden verändert sich. Für die Neuausrichtung der Bildungseinrichtungen des Landes empfiehlt der Landes-Rechnungshof, die Organisationsmodelle Optimierung Status-quo, Beteiligungs- und Holdingmodell eingehend zu prüfen.
In den Geschäftsfeldern Wirtschaft und Soziales bestehen Überschneidungen im Weiterbildungsangebot. Die strategische Ausrichtung ist bis dato zu stark auf die einzelnen Einrichtungen fokussiert, übergreifende Synergien und eine Bereinigung des Weiterbildungsangebotes wurden bisher nicht konsequent verfolgt.
Geänderte rechtliche Rahmenbedingungen bieten für die Bildungseinrichtungen des Landes eine Chance, die gegenwärtigen Strukturen zu verändern und die Weiterbildung strategisch neu zu positionieren. Auch bei einer Erhaltung der Selbständigkeit der Einrichtungen (Status quo) sollten die Weiterbildungsangebote bereinigt und Synergien genutzt werden.
Das Beteiligungsmodell bietet zusätzlich den Vorteil, dass die Weiterbildungsaktivitäten aller Einrichtungen gebündelt werden und sich die Fachhochschule und Schloss Hofen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Die gesellschaftsrechtliche Verschränkung sichert einerseits die Vernetzung von Aus- und Weiterbildung und andererseits die Nutzung von Synergien bei den zentralen Diensten.
Sollten weitere Bildungseinrichtungen des Landes wie beispielsweise das Landeskonservatorium eingegliedert werden, wäre das Holdingmodell eine geeignete Organisationsform.
Der Landes-Rechnungshof prüfte die Aus- und Fortbildung der Landesbediensteten ohne Landeslehrer und Bedienstete, die der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH zur Dienstleistung zugewiesen sind. Im Jahr 2001 umfasste somit die Aus- und Fortbildung 1.745 Landesbedienstete mit unterschiedlichem Qualifizierungsbedarf. Die Aus- und Fortbildung dieser Landesbediensteten erfolgt sowohl zentral über die Abteilungen Personal und Informatik, als auch dezentral in den Abteilungen und Dienststellen.
Die Vorarlberger Landesverwaltung verfügt über ein zeitgemäßes Bildungskonzept. Durch zusätzliche Budgetmittel konnte die Aus- und Fortbildung in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet werden.
In der Landesverwaltung wurden wichtige Reformschritte in der Aus- und Fortbildung eingeleitet. Die Umsetzung des Bildungskonzeptes ist weitgehend abgeschlossen. Im Jahr 2001 hat jeder Landesbedienstete im Durchschnitt 2,5 Tage an Aus- und Fortbildung konsumiert, dafür wurden rund € 309 netto pro Person aufgewendet.
Die Fortbildung sollte künftig stärker an einer gezielten Personalentwicklung ausgerichtet und konsequenter an die Qualifizierungserfordernisse angepasst werden. Die geplante Führungskräfteentwicklung sollte möglichst rasch realisiert werden.
Das Bildungsbudget für Aus- und Fortbildung betrug im Jahr 2001 rund € 579.900 und stand sowohl zentral den Abteilungen Personal und Informatik, als auch dezentral den Abteilungen und Dienststellen zur Verfügung. Die Transparenz über die dezentralen Ausgaben für Fortbildung sollte verbessert werden.
Wesentliche Module des Bildungscontrollings werden bereits eingesetzt. Das Bildungsangebot sollte konsequenter am Bildungsbedarf ausgerichtet werden.
Eine umfassende und standardisierte Bildungsbedarfserhebung durch die Abteilung Personal findet nur ansatzweise statt. Instrumente zur Erhebung des Qualifizierungsbedarfes der Landesbediensteten sollten verstärkt eingesetzt und weiterentwickelt werden. Eine zentrale Verantwortung tragen dabei die Führungskräfte.
Das Bildungsangebot ist vielfältig, sollte sich jedoch künftig verstärkt am Reformbedarf der Landesverwaltung und den Herausforderungen in einzelnen Politikfeldern orientieren. Die Bündelung betriebswirtschaftlicher Themen zu einem modularen Lehrgang wäre zweckmäßig.
Die Evaluierung einzelner Aus- und Fortbildungsveranstaltungen findet statt. Die Instrumente der Qualitätssicherung und der Lernkontrolle sind noch ausbaufähig. Die Evaluierung des gesamten Bildungsangebotes sollte anhand definierter Zielkriterien und unter Anwendung geeigneter Instrumente durchgeführt werden.
Die Geschäftsprozesse sind ausreichend spezifiziert und mit Qualitätskriterien unterlegt, die Systemunterstützung ist noch ausbaufähig. In der Aus- und Fortbildung sollte die Kooperation von Schloss Hofen und dem Fachbereich Aus- und Fortbildung (Fachbereich AF) verstärkt werden.
Die bestehende Aufbauorganisation ist geeignet, eine klare Verteilung und Abgrenzung der Agenden der Aus- und Fortbildung sicherzustellen. Den einzelnen Abteilungen und Dienststellen kommen wichtige Umsetzungsaufgaben zu.
Ein interner Leitfaden und Checklisten legen die wesentlichen Schritte für die Seminarorganisation der im internen Bildungsprogramm angebotenen Schulungen fest.
Die Übernahme einzelner Funktionen in der Fortbildung durch Schloss Hofen wird derzeit geprüft. Die Schnittstelle sollte klar geregelt werden. Wesentliche Funktionen wie Bedarfserhebung und Erfolgskontrolle sind jedoch nicht auslagerbar.
Das vom Fachbereich AF eingesetzte Seminarverwaltungsprogramm ist ausbaufähig. Auswertungen aus dem Programm könnten das Bildungscontrolling unterstützen. Dezentrale Eingabe- und Abfragemöglichkeiten sollten realisiert werden.
Die Vorarlberger EDV-Schuloffensive (IKT-Konzept für die Vorarlberger Schulen) setzt sich zum Ziel, die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien an den Schulen und die Entwicklung einer Wissensgesellschaft zu fördern. Dafür wurde ein Investitionsbedarf in Höhe von € 10,485 Mio (ATS 144,3 Mio) für IT-Ausstattung an den Schulen ermittelt.
Der Landes-Rechnungshof erachtet die Vorarlberger EDV-Schuloffensive als wichtige Initiative, um den Schülern moderne Ausbildungsmöglichkeiten mit zeitgemäßen Informations- und Kommunikations-Hilfsmitteln bieten zu können und damit den Wirtschaftsstandort Vorarlberg langfristig zu sichern.
Mit der Initiierung der Vorarlberger EDV-Schuloffensive wurde auf die Veränderungen im Bereich des Umganges mit Informations- und Kommunikationstechnologien an den Schulen reagiert. Diese Aktion umfasst alle Schultypen, mit Ausnahme der Landesberufsschulen, und richtet sich an alle Schulerhalter. Für die Pflichtschulen ist die Aktion vorerst bis Ende des Jahres 2003 befristet, wobei die Option auf eine Verlängerung besteht.
Die Vorarlberger EDV-Schuloffensive beschreibt die zentralen Aufgabenstellungen für die Zukunft im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie an den Schulen und die geeigneten Förder- bzw Finanzierungsmaßnahmen, um diese Herausforderungen bewältigen zu können.
Deutliche Unterschiede existieren in Bezug auf die Förderung bzw Finanzierung zwischen Allgemeinbildenden Pflichtschulen und Bundes- und Privatschulen.
Für die Gemeinden als Schulerhalter der Allgemeinbildenden Pflichtschulen wurde ein Förderkonzept entwickelt.
Auf Grund der bisher durchgeführten und für die Jahre 2002 und 2003 geschätzten Investitionen der Gemeinden wird das definierte Investitionsvolumen zu rund 36 Prozent erreicht. Das Ziel einer flächendeckend einheitlichen Ausstattung der Schulen wird noch einige Investitionen in den nächsten Jahren erfordern.
Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, die Gründe für die unterschiedliche Inanspruchnahme der Förderungen durch die Gemeinden zu prüfen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die gesteckten Ziele der EDV-Schuloffensive im Bereich der Allgemeinbildenden Pflichtschulen doch noch erreichen zu können.
Der Vorarlberger EDV-Schuloffensive für die Bundes- und Privatschulen liegt ein fixierter Finanzierungsschlüssel zwischen Bund, Land, Arbeiterkammer Vorarlberg, Vorarlberger Wirtschaftskammer, Vorarlberger Elektro- und Metallindustrie und Handelskammer Liechtenstein zu Grunde. Die Beteiligung der Wirtschaft zeigt die Bedeutung dieser Initiative.
Die IKT-Investitionen im Bereich der Allgemeinbildenden höheren Schulen, der Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der Privatschulen sind zu rund 84 Prozent bereits getätigt. Die restlichen 16 Prozent sind für das laufende Jahr 2002 und das Jahr 2003 geplant.
Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, die Steuerung der Regionalbetreuer für die Allgemeinbildenden Pflichtschulen der Schulmedienstelle des Landes in technischen Angelegenheiten an das Schultechnikcenter für die Bundes-, Landes- und Privatschulen zu übertragen, um den Koordinationsaufwand in Hinblick auf die Vereinheitlichung der EDV-Systeme an den Schulen zu reduzieren.
Wesentliche Grundlage für die Zielereichung der Schuloffensive ist neben einer zeitgemäßen IT-Ausstattung vor allem auch die Ausbildung der Lehrer in der IT-Anwendung als Voraussetzung für die Nutzung der IT-Mittel im Unterricht.
Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung sollte auch bei einer Finanzierungsvereinbarung in geeigneter Weise kontrolliert werden.
Die Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH ist je zur Hälfte im Eigentum des Landes Vorarlberg und der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG. Seit der Gründung im Jahr 1994 hat sich das Aufgabenspektrum der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH gewandelt. Die Neuausrichtung der Gesellschaft an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist positiv. Der Fokus wurde von aktiver Betriebsansiedlung und Standortmarketing hin zur Innovationsförderung geändert. Hauptzielgruppe sind Industrie- und produktionsorientierte Betriebe.
Für das neue Kerngeschäft „Innovationsförderung“ ist ein Bedarf seitens der Wirtschaft gegeben. Derzeit werden große Projekte initiiert, die auch einen hohen Mitfinanzierungsanteil durch Bundes- und EU-Mittel vorsehen.
Die Entwicklung der Gesellschaft orientiert sich an den wirtschaftspolitischen Vorgaben des Landes. Die Zusammenfassung einzelner Vorgaben zu einem wirtschaftspolitischen Leitbild wäre zweckmäßig. Ebenso sollte die Ausarbeitung eines überregionalen Raumplanungskonzeptes geprüft werden. Dadurch würde eine wichtige Basis für zukünftige Betriebsansiedlungen im Land Vorarlberg geschaffen.
Der Name der Gesellschaft ist mit aktiver Betriebsansiedlung besetzt, für die strategische Neuausrichtung wäre eine Namensänderung zweckmäßig. Dies auch deshalb, da derzeit zwei Namen – Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH und Vorarlberger Technologie- und Transfer-Zentrum (VTTZ) – in der Kommunikation mit den Kunden verwendet werden. Das erweiterte Leistungsangebot sollte verstärkt an die Zielgruppen kommuniziert werden.
Die strategische Stossrichtung der Gesellschaft ist stimmig, die Organisation muss entsprechend der Neuausrichtung weiterentwickelt werden. Ein Businessplan mit finanziellen Eckwerten für die nächsten drei bis fünf Jahre sollte möglichst rasch erstellt werden. Die Kostenkontrolle durch die Geschäftsführung ist zu verstärken.
Die Verlustabdeckung durch die Gesellschafter hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Die Beiträge des Gesellschafters Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG blieben konstant, die Beiträge des Landes wurden entsprechend ausgeweitet.
Budgetierung und Betriebsabgangsdeckung differieren in einzelnen Jahren um bis zu 30 Prozent. Durch Überzahlungen verfügt die Gesellschaft über eine Finanzierungsreserve in Höhe von rund € 399.700 (ATS 5,5 Mio). Künftig sollten die Zahlungen der Gesellschafter stärker an den tatsächlichen Finanzierungsbedarf angeglichen werden.
Ein adäquates Kostenrechnungssystem sollte eingeführt werden, um den Ressourceneinsatz in den Geschäftsfeldern und in einzelnen Projekten transparent zu machen.
In der Vergangenheit kam es zu einem häufigen Wechsel der Geschäftsführer, auch die Fluktuation der Mitarbeiter war relativ hoch. Einzelne Aufwendungen erscheinen überhöht und sachlich nicht gerechtfertigt.
Einzelne Projekte verursachten in der Vergangenheit relativ hohe Kosten und waren mit der strategischen Ausrichtung nicht immer kompatibel. Aufgrund von ähnlichen Geschäftsaktivitäten in der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH und der Fachhochschule (FH) ForschungsgmbH sollten die Aufgaben klar abgegrenzt oder gebündelt werden.
Die Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH wurde in der Vergangenheit immer wieder in diverse Projekte integriert, die nicht direkt dem Kerngeschäft der Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH zuordenbar waren. Die Bereinigung des Projektportfolios durch den neuen Geschäftsführer war daher ein erster wesentlicher Schritt.
Die Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH ist an der FH-ForschungsgmbH mit 33 Prozent beteiligt. Beide Gesellschaften haben ein ähnliches Aufgabengebiet. Um Doppelgleisigkeiten und Parallelstrukturen zu vermeiden, bedarf es einer laufenden Abstimmung oder Bündelung einzelner Aktivitäten.
Die Agrarförderpolitik des Landes Vorarlberg ist seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in ein europaweites Umfeld eingebettet und von diesem maßgeblich geprägt.
Die Förderlandschaft der Vorarlberger Land- und Forstwirtschaft ist überwiegend durch kofinanzierte Maßnahmen bestimmt. Der Gestaltungsspielraum für eigene Landesfördermaßnahmen ist durch verbindliche EU-Vorgaben beschränkt, wird aber durch zahlreiche Landesfördermaßnahmen ausgeschöpft.
Im Jahr 2001 gab es insgesamt 20 eigene Landesmaßnahmen, die die kofinanzierten Förderprogramme mit Finanzmitteln des Bundes, des Landes und/oder der EU flankierten. Weiters gab es Dotierungen für drei Fonds.
Bisher wurden keine systematischen Zielevaluierungen im Bereich der Landesmaßnahmen durchgeführt. Konkrete Aussagen über Wirksamkeit und Zielerreichungsgrade sind nur eingeschränkt möglich. Zur Evaluierung des Landesagrarfördersystems ist daher die Implementierung eines umfassenden Förderinformationssystems eine wesentliche Voraussetzung. Dafür sollten sämtliche verfügbare Datenbestände in Bezug auf die Fördertätigkeit im Agrarbereich zusammengeführt werden.
Die Multifunktionalität der Aufgaben der Landwirtschaft spiegelt sich in der Vielzahl von Fördermaßnahmen wieder, das System ist komplex. Im Bereich der Landesmaßnahmen wird ein Großteil der Fördermittel – rund 85 Prozent – über drei Maßnahmen abgewickelt. Die restlichen 15 Prozent verteilen sich auf 17 weitere Landesmaßnahmen. Das Gesamtfördervolumen in den Jahren 1997 bis 2000 blieb für die Vorarlberger Landwirtschaft relativ konstant.
Die drei größten Maßnahmengruppen in den Jahren 1997 bis 2002 mit einem Anteil von 64,3 bis 75,2 Prozent an den Agrarförderausgaben des Landes sind die Agrarumweltmaßnahmen, die Investitionsmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
15 Landesmaßnahmen mit jeweils weniger als 1,5 Prozent der Gesamtförderausgaben für Landesmaßnahmen stellen hohe Anforderungen an das Abwicklungssystem. Das Fördersystem im Bereich der Landesmaßnahmen wäre auf Vereinfachungsmöglichkeiten insbesondere im Hinblick auf Abwicklungseinsparungen zu überprüfen.
Das gesamte Agrarfördervolumen für Vorarlberg belief sich im Jahr 2000 auf € 55,36 Mio (ATS 761,8 Mio). Der Landesanteil davon betrug € 27,1 Mio (ATS 372,9 Mio). Für eigene Landesmaßnahmen und Fondsdotierungen wurden Landesmittel in der Höhe von € 12,76 Mio (ATS 175,6 Mio) aufgewendet.
Das Land leistet zudem bei einzelnen kofinanzierten Maßnahmen einen höheren Anteil, als bei kofinanzierten Maßnahmen vorgeschrieben. Eine Aussage über die Höhe dieser sogenannten Top-ups kann auf Grund der Buchungspraxis nicht getroffen werden.
Im Sinne der Budgettransparenz und -wahrheit wäre zukünftig eine Trennung von verpflichtendem Landesanteil bei kofinanzierten Maßnahmen und den sogenannten Top-ups im kaufmännischen Rechenwerk vorzunehmen.
Die Abwicklung in der Landwirtschaftsförderung teilt sich auf die Abteilung Landwirtschaft (Va) im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die Agrarbezirksbehörde Bregenz, die Landwirtschaftskammer Vorarlberg sowie die Agrarmarkt Austria auf. Im Bereich der Landesmaßnahmen bestehen in den Organisationseinheiten Unterschiede in der Ausgestaltung der Internen Kontrollsysteme.
Die Aufteilung der Aufgaben auf diese Institutionen ist im Wesentlichen thematisch bedingt und historisch gewachsen. Erste Organisationsänderungen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zwischen Agrarbezirksbehörde Bregenz und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg wurden bei den Investitionsförderungen durch Einrichtung eines Planungspools in Angriff genommen. In einem weiteren Schritt sollte geprüft werden, ob der Planungspool aufgelöst und die Planungsagenden in einer einzigen Organisationseinheit gebündelt werden können.
Während im Amt der Vorarlberger Landesregierung ein IT-unterstützter Prozess mit definierten und zwingend durchzuführenden Kontrollen zur Anwendung kommt, fehlt in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg diese Systemunterstützung. Der IKS-Standard in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg sollte dem des Amtes der Vorarlberger Landesregierung angeglichen werden.
Das Land nützt bei vielen Fördermaßnahmen bestehende Kontrollmechanismen der EU oder des Bundes. Das darüber hinausgehende inhärente Kontrollrisiko ist im Verhältnis zum gesamten Landesfördervolumen gering. Dennoch sollte ein systemunterstütztes Kontrollsystem auch für die restlichen Landesmaßnahmen angedacht werden.
Für die Leistungsbeziehung zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg fehlte bisher eine umfassende Regelung, die über die Grundsatzbestimmungen des Landwirtschaftskammergesetzes hinausgeht. Die Verwendung der Landeszuschüsse für den Personalaufwand war nicht ausreichend transparent. Ein Vertrag mit der Landwirtschaftskammer Vorarlberg wurde im Zuge der Prüfung erstellt.
Mangels konkreter Regelung der Leistungs- und Kontrollbeziehung zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg war bisher keine ausreichende Transparenz, für welche Leistungen der Landeszuschuss innerhalb der Landwirtschaftskammer Vorarlberg verwendet wird, gegeben. Die Kontrolle der Landwirtschaftskammer Vorarlberg durch das Land sollte vermehrt systematisiert und dokumentiert werden.
Durch den Vertrag wird die Leistungsbeziehung jährlich neu vereinbart und die Verpflichtung zur Einführung einer Kostenrechnung und zur Implementierung eines aussagekräftigen Controlling-Systems in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg sichergestellt.
Der Landes-Rechnungshof hat bei der Prüfung des Landeskonservatoriums bewusst einen strategischen Fokus gewählt. Dabei stellte der Landes-Rechnungshof die Berufschancen der ambitionierten jungen Vorarlberger Musiker und nicht die Erhaltung bestehender Strukturen in den Vordergrund. Im Rahmen der Prüfung wurden vom Landes-Rechnungshof viele Expertisen zur Entwicklung der Musikausbildung im In- und Ausland eingeholt. Auf Basis dieser Expertenmeinungen wurden vom Landes-Rechnungshof Szenarien für die zukünftige Positionierung der gehobenen Musikausbildung in Vorarlberg entwickelt.
Da sich die Rahmenbedingungen für die Ausbildung der Musiklehrer grundlegend ändern, ist eine umfassende Neuausrichtung des Landeskonservatoriums notwendig. Diese Entwicklung wurde nicht rechtzeitig erkannt.
Derzeit sind 90 Prozent der Absolventen des Landeskonservatoriums für Vorarlberg als Musikschullehrer tätig. Die Musikschullehrerausbildung wird europaweit vereinheitlicht und soll zukünftig als Bakkalaureatsstudium eingerichtet werden. Dieses Bakkalaureatsstudium wird nur von Universitäten angeboten werden können. Das Landeskonservatorium hat keinen Universitätsstatus und würde zukünftig im Verhältnis zu den Diplomstudien und dem Bakkalaureatsstudium nur einen nicht wettbewerbsfähigen Abschluss anbieten.
Die Ausbildungen des Landeskonservatoriums unterliegen einem Wettbewerb. Die Lehrerausbildung und die Ausbildung zur künstlerischen Reife („Konzertfach“) werden zukünftig nur mehr von den Universitäten auf international anerkanntem Standard angeboten werden können. Für den Bereich der Vorbereitung auf diese Studien sehen sich vielfach die Musikschulen und Gymnasien mit musischen Schwerpunkten als Wettbewerber.
Sinkende Schülerzahlen und die Altersstruktur der Vorarlberger Musikschullehrer ergeben einen geringen Lehrerbedarf für die kommenden 15 Jahre.
Das Landeskonservatorium ist durch organisatorische Schwächen und hohe Ausbildungskosten gekennzeichnet. Empfehlungen auf Basis einer externen Organisationsanalyse wurden nicht bzw nur ansatzweise umgesetzt.
Das Landeskonservatorium verfügt über ein veraltetes Statut und Defizite in der Organisation. Schlüsselfunktionen sind nicht besetzt und die Direktion ist sehr stark operativ tätig. Eine detaillierte Kostenrechnung bzw ein Controlling ist nicht vorhanden.
Die Ausbildung am Landeskonservatorium ist sehr teuer. Ein Absolvent der Studienrichtungen IGP und Diplom am Landeskonservatorium kostet dem Land Vorarlberg rund € 97.890 (ATS 1,35 Mio).
Im Jahr 1999 wurde von einem externen Beratungsunternehmen eine Analyse und eine Bewertung der Führungs- und Organisationsstruktur des Landeskonservatoriums erstellt. Die daraus resultierenden Empfehlungen für die Gestaltung der künftigen Führungsstruktur und der damit verbundenen Aufbau- und Ablauforganisation wurden nicht bzw nur zum Teil umgesetzt.
Im Hinblick auf die Bedarfssituation und unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten empfiehlt der Landes-Rechnungshof die Alternativen Kooperation, Fokussierung oder Schließung des Landeskonservatoriums.
Die Beibehaltung des Status quo würde längerfristig zu einer nicht wettbewerbsfähigen Ausbildung, überflüssigen Parallelstrukturen in der Musikerausbildung, Studentenabwanderungen mangels Attraktivität sowie zu einem Imageverlust für das Land Vorarlberg führen und hätte zudem extrem hohe Ausbildungskosten zur Folge.
Eine Umwandlung des Landeskonservatoriums in eine Privatuniversität erachtet der Landes-Rechnungshof als nicht zweckmäßig. Die Bedarfssituation, der Finanzmittelbedarf, die nur schwer zu erzielende nationale und internationale Reputation des Studiums sowie der mühsame Aufbau eines Wissenschaftszweiges sind die wesentlichen Gründe gegen eine eigene Musikuniversität.
Um Teile der Ausbildung der Musiklehrer auch künftig im Land Vorarlberg anbieten zu können, wäre die Kooperation mit einer Musikuniversität ein gangbarer Weg. Diese Alternative sollte aber auf Basis der Bedarfssituation und auf der Grundlage von Kosten-Nutzen-Aspekten einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden.
Sämtliche Geschäftsfelder des Landeskonservatoriums können nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes auf andere Einrichtungen übertragen werden, was einer Schließung gleichkäme. Andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich das Landeskonservatorium auf die Vorbereitung für eine universitäre Ausbildung und auf die Weiterbildung zB der Musiklehrer, Kapellmeister und Chorleiter fokussiert.
Unabhängig von der künftigen Positionierung sollte das Landeskonservatorium ausgegliedert werden, um wesentlich bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Gestaltungsspielraum würde erhöht, Doppelgleisigkeiten an den Schnittstellen könnten beseitigt werden.
Die Stelle des Studiengangleiters „Sozialarbeit“ wurde ordnungsgemäß ausgeschrieben. Das Berufungsverfahren wurde weitgehend auf Basis der bestehenden Organisationsanweisung durchgeführt, weist jedoch im Bestellungsprozess einige Mängel auf.
In der Vorauswahl wurde ein hoch qualifizierter Kandidat auf Grund seiner zeitlich befristeten Verfügbarkeit ausgeschieden. Begründet wurde dies mit dem Wunsch des Rektors nach Kontinuität. Der Landes-Rechnungshof erachtet Kontinuität nur als einen Nebenaspekt, die wesentlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Studienganges sind allerdings Kompetenz und Erfahrung. Mit dem Ausscheiden dieses Kandidaten wurde eine Chance zur Gestaltung eines qualitativ hochwertigen Studienganges nicht genutzt.
Die Berufungskommission hat nach der Vorauswahl vier Kandidaten für die Bewerberpräsentation vorgeschlagen, ein Kandidat hat vor dem Hearing seine Kandidatur aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Die Berufungskommission hat dem Erhalter – der Fachhochschule Vorarlberg GmbH – zwei gleichwertige Kandidaten vorgeschlagen und es dem Erhalter überlassen, seine Entscheidung nach strategischen Überlegungen und nach der Berücksichtigung von Chancen und Risiken der Kandidaten zu treffen.
Die von der Berufungskommission eingesetzten Instrumente waren nicht ausgereift. Dieser Mangel hatte aber nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Bewerberpräsentation und somit auf die Reihung der Kandidaten. Für künftige Leiterbestellungen sollte jedoch das Instrumentarium weiterentwickelt werden.
Das Ergebnis der Berufungskommission wurde vom Rektor, als Vorsitzenden der Berufungskommission, im Protokoll nicht korrekt festgehalten. Der Rektor hat seine Entscheidung im Protokoll der Berufungskommission festgehalten und dem Erhalter Dr Fredersdorf als Studiengangsleiter vorgeschlagen. Damit wurden zwei unterschiedliche Funktionen – Reihung der Kandidaten durch die Berufungskommission und Vorschlag des Fachhochschul-Kollegiums an den Erhalter – vermischt.
Der Rektor hat als Leiter des Fachhochschul-Kollegiums dieses Gremium mit der Personalentscheidung nicht befasst. Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, bei künftigen Leiterbestellungen das FHStG und die Organisationsanweisung auch in diesem Punkt einzuhalten.
Die Entscheidungsvorbereitung der Geschäftsführung für den Aufsichtsrat ist äußerst mangelhaft. Weder das Ergebnis des Berufungsverfahrens noch der Entscheidungsprozess sind auf Grund der vorliegenden Unterlagen für einen Dritten nachvollziehbar. Personalentscheidungen sollten nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes nicht durch Umlaufbeschlüsse erfolgen. Umlaufbeschlüsse, deren Materie nicht in einer Aufsichtsratssitzung erörtert wurde, gründen allein auf schriftlichen Unterlagen und unterliegen daher einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Der Landes-Rechnungshof weist in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich auf die Sorgfaltspflicht und die damit verbundene persönliche Haftung von Aufsichtsräten hin.
Die Gesetzesmaterie für die Fachhochschulen ist relativ jung. Der Landes-Rechnungshof erachtet organisationsrechtliche Ergänzungen als zweckmäßig. Insbesondere die Schnittstelle zwischen dem Fachhochschul-Kollegium und dem Erhalter sollte konkretisiert werden, um einerseits die Autonomie der Lehre zu wahren und andererseits die rechtlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben des Gesellschafters einzuhalten.
Der Landes-Rechnungshof hat die Finanzierung der Pflegeheime durch das Land Vorarlberg geprüft. Schwerpunkte waren die Tarifgestaltung und die Tarifprüfung, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit sowie die Kostenstruktur der Pflegeheime. Die Einstufung, die Kostenstruktur und die Finanzierung sind trotz einer engen Verknüpfung als eigenständige Teilbereiche zu betrachten.
Die stationäre Altenpflege erfolgt in Vorarlberg auf einem hohen Standard und in einer historisch gewachsenen dezentralen Struktur. Rund 60 Heime bieten derzeit über 2.000 Alters- und Pflegeheimplätze für ältere Menschen an.
Die Kapazität der Alters- und Pflegeheime reicht von 8 bis 136 Heimplätzen. Auf Grundlage des Regionalen Bedarfs- und Entwicklungsplanes 2000 - 2020 wurde der Bedarf an Pflegebetten auf 1.613 für das Jahr 2000 ermittelt. Vermehrt gewinnen private Rechtsträger als Träger stationärer Pflegeeinrichtungen an Bedeutung.
Im Ausbau befindet sich aber auch das ambulante und teilstationäre Angebot, um eine integrierte Pflege zu sichern. Durch die demographische Entwicklung steigt der Bedarf an Pflegebetten nach neuesten Berechnungen bis zum Jahr 2020 um rund 80 Prozent. Damit verbunden ist eine überdurchschnittliche Steigerung des Finanzierungsbedarfes, der vom Land und den Gemeinden zu tragen ist. Im Bereich der stationären Altenpflege kommt daher dem Land Vorarlberg eine starke Steuerungs- und Kontrollfunktion zu.
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit differiert in der Praxis stark. Die geringe Transparenz über das Leistungsangebot der Pflegeheime sollte durch einen einheitlichen Leistungskatalog verbessert werden.
Auf Grund des Fehlens von landesweit gültigen Leistungskatalogen ist die Transparenz über das Leistungsangebot der Vorarlberger Pflegeheime gering. Die Einstufung erfolgt in der derzeitigen Praxis unterschiedlich und mit einem hohen Interpretationsspielraum. Damit verbunden ist eine relativ geringe Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit.
Der Entwurf zum Vorarlberger Pflegeheimgesetz verpflichtet die Träger der Pflegeheime, für eine angemessene Pflege der Bewohner zu sorgen. Um die angemessene Pflege beurteilen und kontrollieren zu können, sollte ein einheitlicher Leistungskatalog vorgegeben werd en.
Durch eine verstärkte Kooperation der Träger von Pflegeheimen können Synergien im Betrieb und in der Pflege genutzt werden. Das geschätzte Einsparungspotential bei den Gesamtkosten der Pflegeheime beträgt für den Sozialfonds, die Gemeinden und die Selbstzahler bis zu € 14,53 Mio (ATS 200 Mio).
Der Anteil der grundgebührwirksamen Kosten - das sind Kosten für Heimleitung, Verwaltung, Küche, etc - an den Gesamtkosten beträgt durchschnittlich über 50 Prozent und ist somit sehr hoch. Die pflegewirksamen Kosten je Pflegetag differieren ebenfalls relativ stark. Eine hohe Pflegeintensität aber bedingt nicht automatisch hohe Pflegekosten.
Die optimale Betriebsgröße eines Pflegeheimes liegt nach Aussage von Experten bei rund 60 Betten. Durch die Führung kleiner Heime in einem Verbund können die Kosten des Betriebs optimiert werden. Um die gesetzlichen Auflagen weitgehend ohne zusätzliches Pflegepersonal erfüllen zu können, sind ebenfalls Kooperationen der Träger notwendig. Durch die Führung der Pflegeheime im Verbund können Kosten je Pflegebett von bis zu € 7.300 (ATS 100.000) jährlich eingespart werden.
Die bestehende Tarifierung bietet wenig Anreize für eine kostengünstige Betriebsführung der Pflegeheime. Die Einführung eines Leistungstarifes ist notwendig, um die Finanzierbarkeit der Pflege längerfristig zu sichern.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Pflegeheime ist derzeit nicht transparent. In maximal 7 Tarifstufen werden in rund 60 Pflegeheimen über 400 Tarife vom Sozialfonds bezahlt. Die Finanzierung der Pflegeheime sollte kurz- bis mittelfristig auf einen Leistungstarif umgestellt werden. Dadurch kann die Steuerung und Kontrolle des Landes verbessert werden.
Mit der Umstellung des Tarifsystems wäre allerdings ein Paradigmenwechsel verbunden, da die Tarife künftig nach oben begrenzt wären. Tarife, die über den Leistungstarifen liegen, sollten durch konkrete Maßnahmen in einer angemessenen Frist angepasst werden.
Die Förderung der Investitionskosten sollte ebenfalls neu gestaltet und vereinheitlicht werden. Fördergrenzen je Pflegebett und eine eingeschränkte Möglichkeit der Refinanzierung in den Tarifen könnte eine wirtschaftliche Bauweise begünstigen.