Sport hat in Vorarlberg einen hohen Stellenwert. Sportler und Mannschaften aus Vorarlberg sind im nationalen und internationalen Spitzenfeld vertreten. Sport ist aber auch ein wichtiger Faktor der Gesundheitsförderung. Dementsprechend fördert und unterstützt das Land Vorarlberg im außerschulischen Bereich den Breitensport, den Leistungssport, den Jugend- und Nachwuchssport sowie den Ausbau der Sportstätten. Die Förderungen sind in den letzten fünf Jahren um 20 Prozent gestiegen und betrugen im Jahr 2003 € 7,0 Mio.
Wichtige sportpolitische Ziele und Grundsätze sind in den Positionspapieren „Sport in Vorarlberg“ aus den Jahren 1994 und 2004 und den Arbeitsschwerpunkten 2003 bis 2005 enthalten. Die Detailkonzepte sollten um künftige Schwerpunkte und finanzielle Vorgaben ergänzt und zu einem umfassenden Sportkonzept weiterentwickelt werden.
Mit dem Sportgesetz wurde die Rechtsgrundlage für die Organisation und Förderung des Sports in Vorarlberg geschaffen. Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf der Basis von sieben Richtlinien. Teilweise entsprechen diese Richtlinien nicht den Anforderungen der Allgemeinen Förderrichtlinie. Die förderbaren Leistungen sollten in den Richtlinien klarer abgegrenzt werden.
Das Land förderte den Breitensport im Jahr 2003 mit € 1,35 Mio, davon flossen rund 60 Prozent in die drei Dach- und 53 Fachverbände. Die Förderung blieb in den Jahren 2000 bis 2003 relativ konstant. Die Dach- und Fachverbände werden überwiegend ohne Auflagen subventioniert. Dadurch wird die Umsetzung sportpolitischer Akzente erschwert. Um künftig Schwerpunkte setzen zu können, sollte das Land die Grundförderung an die Verbände reduzieren und die Strukturförderung erhöhen.
Die Förderung des Leistungssports wurde von 2000 auf 2003 um 50 Prozent erhöht und beträgt im Jahr 2003 € 2,34 Mio. Mit € 1,8 Mio hat der Mannschaftsspitzensport den größten Anteil. Die restlichen Mittel werden überwiegend für Leistungs- und Trainingszentren sowie für das Olympiamodell eingesetzt. Im Mannschaftsspitzensport werden drei Sportarten (Fußball, Eishockey und Handball) mit rund 75 Prozent und drei Fußballvereine mit rund einem Drittel der verfügbaren Mittel unterstützt. Die Zweckmäßigkeit der bestehenden Förderung im Mannschaftsspitzensport sollte geprüft werden.
Der Jugend- und Nachwuchssport wurde im Jahr 2003 mit € 0,86 Mio gefördert. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt bei der Entschädigung von Übungsleitern mit € 0,58 Mio und bei der Förderung von Nachwuchsmannschaften mit € 0,22 Mio. Das Altersstrukturkriterium hat den Vorteil einer relativen Breite, erschwert aber die Umsetzung sportpolitischer Ziele in einzelnen Sportarten.
Die Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportstätten wurde in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich € 2,0 Mio jährlich gefördert. Vorarlberg verfügt im Vergleich mit anderen Bundesländern über eine hohe Verfügbarkeit von Sportstätten. Dem relativen Bedarf einzelner Gemeinden steht ein relatives Überangebot anderer Gemeinden gegenüber. Das Fehlen eines Sportstättenkonzepts erschwert den bedarfsgerechten Ausbau der Sportstätten. Bei einzelnen Projektförderungen fehlen Abrechnungen und/oder Gutachten des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau.
Der Sportbeirat ist ein beratendes Gremium der Landesregierung und besteht aus 17 Mitgliedern. Die Mitglieder werden von den Dachverbänden vorgeschlagen. Den Vorsitz führt der zuständige Landesrat. Der Sportbereit befasst sich mit der Entwicklung des Sports in Vorarlberg, der Mittelzuteilung auf die Dach- und Fachverbände sowie mit einzelnen Förderanträgen. Die Besetzung des Sportbeirats sorgt zwar für eine ausgewogene Vertretung aller Sportarten, erschwert aber die künftig notwendige Schwerpunktsetzung.
Die Sportinformation Vorarlberg (SIV) wurde 1997 als Verein mit dem Zweck gegründet, das Aufgabenprofil der Sportabteilung im Amt der Landesregierung zu ergänzen. Trotz relativ konstanter Subventionen von Land und Stadt Dornbirn wurde das Leistungsspektrum in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Es werden Service- und Beratungsleistungen auch für Nicht-Sportvereine angeboten, die deutlich über den Vereinszweck hinausgehen. Einzelne Leistungen sollten kritisch geprüft, Mehrfachförderungen und Doppelstrukturen künftig vermieden werden.
Ein bedarfsgerechtes Angebot und die langfristige Absicherung der Finanzierbarkeit des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNV) sind wesentliche Voraussetzungen zur Gewährleistung der Mobilität der Vorarlberger Bevölkerung. Zu diesem Zweck existiert ein Verbundsystem mit mehreren Partnern, deren unterschiedliche Interessen in vielerlei Hinsicht zu koordinieren sind. Zahlreiche Finanzierungsquellen tragen zur weiteren Komplexität des Verkehrsverbunds bei.
Dem Verbundsystem gehören die Verkehrsverbund Vorarlberg GmbH (VVV GmbH), der Bund, das Land, die Gemeinden, regionale Zweckverbände und die Verkehrsunternehmen an. Die gesetzlichen Regelungen für das Verbundsystem gibt das ÖPNRV-G vor. Die Abstimmung zwischen den unterschiedlich starken Systempartnern ist vielschichtig und aufwendig, da die Mechanismen nicht eindeutig geregelt sind. Dies ist auch eine der Ursachen, warum die Neuordnung der Finanzierung und Organisation noch nicht abgeschlossen ist. Erschwert wird die komplexe Umsetzung der Neuordnung durch den gekündigten Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF) auch durch Versäumnisse in der VVV GmbH.
Die Leistungen der Verbundpartner umfassen die Angebotsgestaltung, die Tarifierung, die Bekanntmachung des Angebots sowie die Finanzierung und Abrechnung. Die VVV GmbH hätte als Verbundorganisationsgesellschaft im Sinne des ÖPNRV-G über die Tarifierung hinausgehende gewichtige Funktionen.
Der Einfluss der VVV GmbH ist derzeit nicht in allen Bereichen gegeben, da zentrale Steuerungsaufgaben wie Angebotsplanung und Bestellung nicht im Kompetenzbereich der Gesellschaft liegen. Angebotsplanung und -bestellung erfolgen dezentral über die regionalen Zweckverbände. Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung der Systempartner Land, Gemeinden, Zweckverbände und VVV GmbH sollten neu geregelt werden.
Die Finanzierung des ÖPNV erfolgt durch Bund, Land und Gemeinden und umfasst Verkehrsdienstleistungen, Investitionen und Strukturkosten. Geregelt ist die Finanzierung im Wesentlichen durch den GuF, das Finanzausgleichsgesetz (FAG), das ÖPNRV-G und durch eine Richtlinie des Landes. Der Bund wird künftig seinen Finanzierungsanteil reduzieren und deckeln. Wer die Finanzierungslücke trägt, ist bis dato noch nicht geklärt. Das Land fördert bereits heute den ÖPNV mit zusätzlichen Landesmitteln.
Der Gesamtaufwand des Landes für den ÖPNV ist nicht transparent, die Ermittlung gestaltet sich auf Grund der verteilten Daten schwierig. Es liegen keine gesicherten und aktuellen Zahlen aller Verbundpartner vor. Seit 1994 haben sich die Aufwendungen des Landes und der Gemeinden für den ÖPNV verdreifacht und lagen im Jahr 2001 bei rund € 40 Mio. Von 1999 bis 2001 betrug der zu finanzierende Abgang für Land und Gemeinden im Jahresdurchschnitt rund € 16 Mio.
Derzeit werden Beförderungszahlen, Kosten und Erlöse aus Verkehrsdiensten nicht systematisch erhoben und ausgewertet. Damit fehlen wesentliche Grundlagen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Strecken, Linien, Kursen, Regionen sowie von Pilotversuchen bzw Projekten. Das bestehende Fördersystem des Landes enthält keine Wirtschaftlichkeitsanreize. Zudem besteht die Gefahr der Überfinanzierung einzelner Verkehrsdienste von Zweckverbänden oder Gemeinden.
Künftig sollte daher eine zentrale Informationsstelle für den geregelten Datenaustausch sowie für ein betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrumentarium sorgen. Der Aufbau eines Verbund-Informationssystems ist dringend erforderlich.
Vor diesem Hintergrund gewinnt das künftige Leistungsprofil der VVV GmbH an Bedeutung. Ursprünglich wurde die Gesellschaft im Jahre 1991 als reiner Tarifverbund im Amt der Vorarlberger Landesregierung gegründet. Die Ausgliederung erfolgte im Jahre 1999, das Land blieb zu 100 Prozent Eigentümer der Gesellschaft. Auf Grund des ÖPNRV-G 1999 und des GuF 2004 sind vermehrt Steuerungsleistungen notwendig, um Ziele wie die langfristige Finanzierbarkeit des ÖPNV oder Transparenz hinsichtlich Kosten und Zahlungsströmen zu erreichen. Die Strukturschwäche des Verbundsystems wurde vom Land erkannt und die Neuausrichtung der VVV GmbH eingeleitet.
Ein funktionsfähiges Verbundsystem weist mehrere Erfolgsfaktoren auf. Wesentlich sind eine klare Aufgabenverteilung und -zuordnung, die Schaffung von Transparenz hinsichtlich Angebot, Nachfrage und Finanzierung sowie deren Steuerung und die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Diese Erfolgsfaktoren sind bei der Neuausrichtung der VVV GmbH zu berücksichtigen.
Die Vorarlberger Erdgas GmbH (VEG) erfüllt die ihr von den Kapitalgebern im Wege des Gesellschaftsvertrags und des Zielbilds übertragenen Aufgaben in hohem Maße. Der Erdgasmarkt in Vorarlberg ist im Vergleich mit anderen Bundesländern in Österreich und mit Nachbarregionen Vorarlbergs gut erschlossen. Im „Energiemix Vorarlberg“ deckt er einen Anteil von rund 20 Prozent ab.
Die energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes Vorarlberg – Diversifikation der Energieträger, Verbesserung der Luft- und Umweltqualität – werden von der VEG wesentlich mitgetragen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich für die VEG durch das Gaswirtschaftsgesetz 2002 und die damit bewirkte Liberalisierung des Gasmarkts wesentlich verändert. Seit Oktober 2002 kann jeder Gashändler über das Leitungsnetz der VEG Gas an Endverbraucher verkaufen. Während der Handel mit Gas dem Wettbewerb ausgesetzt wurde, sind die Tarife für die Nutzung des Netzes geregelt. Die Energie-Control (E-Control) legt als Regulator per Verordnung die Netznutzungstarife fest.
Kerngeschäft der VEG sind die beiden Geschäftsfelder Netzbetrieb und Gashandel. Der Aufbau neuer Geschäftsfelder wie beispielsweise Anlagencontracting oder Betrieb anderer Rohrleitungssysteme wurde angedacht. Fundierte Entscheidungsgrundlagen auf der Basis von Marktstudien und Businessplänen wurden bisher aber noch nicht ausgearbeitet.
Im Netzbetrieb erfolgen ein selektiver Ausbau des Ortsrohrnetzes sowie eine weitere Verdichtung mit neuen Hausanschlüssen. Das Gasnetz wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgebaut. Die Investitionsplanung für den Netzausbau wird laufend aktualisiert und umfasst auch den Sanierungsbedarf.
Das Versorgungsgebiet beschränkt sich auf das Rheintal und den Walgau. Obwohl eine Leitung in das Montafon besteht, wird diese nur sehr eingeschränkt genutzt. Die VEG sollte das politische Lobbying verstärken und eine wirtschaftliche Erschließung weiterer Gemeinden des Montafons anstreben.
Der Handel mit Gas wird wesentlich von den Einkaufskonditionen bestimmt. Die VEG verfügt über langfristige Lieferverträge mit marktgerechten Konditionen. Die Lieferverträge laufen 2008 aus, eine Sicherung des Gasbezugs sollte frühzeitig vorbereitet werden. Erste Gespräche wurden bereits aufgenommen.
Im Gasabsatz segmentiert die VEG nach den Kundengruppen Private, Gewerbe inklusive öffentliche Gebäude und Industrie. Das Potential an industriellen Großkunden ist ausgeschöpft. Um das Wachstumspotenzial bei Gewerbebetrieben und privaten Haushalten zu nutzen, sollte die Marktstrategie an die geänderten Rahmenbedingungen adaptiert werden. Veränderungen im Marktumfeld der VEG - wie die Förderung von Energiesparen im Wohnbau oder die Substitution von Gas durch Biomasse - könnten längerfristig zu Absatzreduktionen führen.
Die Ertragssituation der VEG ist äußerst positiv. Die Bilanzgewinne der letzten Jahre in Höhe von € 2 bis 3 Mio wurden überwiegend als Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet. Bei der Vergabe von Beratungsleistungen sollten künftig Vergleichsangebote eingeholt und marktgerechte Honorare bezahlt werden.
Die VEG hat durch die Liberalisierung keine Kunden an Drittanbieter verloren. Allerdings konnte auch die vom Gesetzgeber erhoffte Senkung des Gaspreises durch den verstärkten Wettbewerb nicht realisiert werden. Durch die Umsetzung des Gaswirtschaftsgesetzes entstehen der VEG aber erhebliche Zusatzkosten in Höhe von € 375.000 pro Jahr.
Für die Stadtwerke Bregenz ist die Liberalisierung mit einem deutlichen Ertragseinbruch verbunden. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der VEG wurden die Zusatzkosten der Liberalisierung für beide Unternehmen relativ gering gehalten. Vorhandene Kostensenkungspotentiale können vor allem durch eine verstärkte Kooperation im Netz realisiert werden.
Zur Sicherung der positiven Unternehmensentwicklung hat die VEG eine Reihe von Kontrollinstrumenten implementiert. Seit Herbst 2003 wurde gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer ein Internes Kontrollsystem erarbeitet. Der Richtlinienkatalog ist bereits gut entwickelt, sollte aber noch ergänzt werden. Die konsequente Umsetzung der Richtlinien ist zu forcieren.
Die Quartalsberichte an den Aufsichtsrat sind bei den Soll/Ist-Vergleichen und den Periodenvergleichen zu verbessern. Fehlende Erläuterungen und Kennzahlen in den Prüfberichten des Wirtschaftsprüfers sind vom Prüfungsausschuss einzufordern. Bei Leistungen des Wirtschaftsprüfers ist darauf zu achten, dass keine Unvereinbarkeit bzw Befangenheit besteht.
Der Tourismus ist eine der tragenden Säulen der Vorarlberger Wirtschaft und eine wichtige Voraussetzung für eine ausgewogene Landesentwicklung. Dies kommt im Leitziel des Vorarlberger Tourismuskonzeptes 1992 zum Ausdruck.
Das Tourismuspolitische Impulsprogramm Vorarlberg aus dem Jahr 1995 mit einer Evaluierung im Jahr 2000 wurde aufbauend auf den Zielen des Tourismuskonzeptes gestartet, um rückläufigen Nächtigungszahlen und Einnahmen zu begegnen. Das Programm stützt sich auf die vier Säulen Innovation, Kooperation, Technologie und Aus- und Weiterbildung. Wesentlichstes Ergebnis im Bereich der Kooperationen war die Bildung von sechs Destinationen.
Im touristischen Netzwerk nehmen der Landesverband Vorarlberg Tourismus und die Destinationen zahlreiche Aufgaben gemeinsam wahr wie beispielsweise bei Einladungen von Multiplikatoren und Journalisten, im Messewesen, bei Pressekonferenzen etc. Geänderte Rahmenbedingungen machen eine neue Aufgabenteilung notwendig. Das Marketingkonzept 2005 bis 2007 sollte grundlegend neu gestaltet werden.
Die Destinationen sind auf Grund der regionalpolitischen Abgrenzung und der vergleichsweise geringen Größe nur eingeschränkt wettbewerbsfähig. Die Konzentration von Aufgaben und Leistungen ist unabdingbar, um die Professionalität zu erhöhen und Synergien zu schaffen. Funktion und Aufgabenstellung der Destinationen sollten neu definiert, das Destinationssystem deutlich gestrafft werden.
Der Landesverband und die Destinationen wenden gemeinsam rund € 1,7 Mio für die Produktion und den Versand von Werbemitteln auf. Durch die Bündelung von Kompetenzen und die Entwicklung von gemeinsamen Werbemitteln können bereits jetzt Kosten gesenkt und die Mittel effizienter eingesetzt werden.
Das Land Vorarlberg förderte den Landesverband im Jahr 2002 mit € 2,7 Mio. Die bestehende Form der Förderung sowie die bestehende Rechtsform sind nicht ausreichend geeignet, um den sparsamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zu gewährleisten. Maßnahmen zur Optimierung des Mitteleinsatzes sollten gesetzt werden. Auch die Änderung der Rechtsform sollte geprüft werden, um die Entscheidungsstrukturen den Finanzierungsverhältnissen anzupassen.
Der Personalaufwand des Landesverbandes ist in Relation zu den Destinationen hoch. Die Gestaltung des Dienstvertrages mit dem ehemaligen Geschäftsführer verursachte erhebliche jährliche Folgekosten. Der Landesverband weist überdurchschnittlich hohe Aufwendungen für Überstundenabgeltungen auf. Erste kostensenkende Maßnahmen werden im Jahr 2004 eingeleitet. Die Richtlinie des Landes über die Dienstreisenregelung sollte auch auf die Bediensteten des Landesverbandes angewendet werden.
Die Büros des Landesverbandes befinden sich im Tourismushaus in Bregenz. Der außerordentlich hohe m²-Preis, die Größe der Büroflächen sowie die Nutzung von Büroflächen als Lager verursachen jährliche Mehrkosten in Höhe von mindestens € 48.000. Die Möblierungskosten lagen deutlich über vergleichbaren Standards. Zur Erreichung des Vereinszwecks sind weder die repräsentativen Flächen noch die beste Lage erforderlich. Die Verlegung der Geschäftsstelle sollte geprüft werden.
Rechnungswesen und Controlling sind nicht vollständig entwickelt, erste Maßnahmen zur Verbesserung wurden durch den neuen Geschäftsführer gesetzt.
Es stehen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, die als Basis für die Planung und Überwachung des effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes dienen. Projekt- und Marketingcontrolling sollten die Grundlage für künftige operative und strategische Marketingentscheidungen sowie für die Förderung durch das Land Vorarlberg sein.
Die Gemeinden werden vom Land Vorarlberg jährlich mit rund € 90 Mio unterstützt. Neben direkten Förderungen beispielsweise für Abwasserbeseitigungsanlagen, Sportanlagen und Feuerwehren sind damit auch Bedarfszuweisungen erfasst. Diese Bedarfszuweisungen von rund € 35 Mio im Jahr 2002 basieren auf 26 Richtlinien und haben unter anderem die Zielsetzung, kleine und finanzschwache Gemeinden zu unterstützen. Davon erhielten die Gemeinden einerseits Bedarfszuweisungen gemäß FAG in Höhe von rund € 23,2 Mio (zweckgebundene Landesmittel ohne schlüsselmäßige Bedarfszuweisungen) und andererseits besondere Bedarfszuweisungen aus „echten“ Landesmitteln in Höhe von rund € 2,8 Mio.
Zu den besonderen Bedarfszuweisungen zählen zB auch Förderungen, die zur Hälfte auch aus echten Landesmitteln finanziert werden, wie etwa die Strukturfördermittel. Schwerpunkt der Prüfung sind die gebarungsrelevanten Auswirkungen dieser Verteilung und die Förderung aus den echten Landesmitteln.
Die Abwicklung dieser Bedarfszuweisungen erfolgt in Vorarlberg auch im Vergleich mit anderen Bundesländern auf sehr hohem Niveau und wird kompetent und sachlich durchgeführt.
Die besonderen Bedarfszuweisungen des Landes an die Vorarlberger Gemeinden sind in engem Konnex mit dem Finanzausgleich zu sehen. Die Bedarfszuweisungen sind durch eine hohe Richtliniendichte und eine korrekte Förderabwicklung gekennzeichnet.
Der historisch gewachsene Finanzausgleich ist ein sehr komplexes Gebilde, das im Rahmen der Prüfung durch den Landes-Rechnungshof vereinfacht dargestellt wird. Für das Verständnis der besonderen Bedarfszuweisungen ist es unerlässlich, die Rahmenbedingungen des Finanzausgleiches zu beleuchten. Rund 70 Prozent der Finanzausgleichsmittel an die Gemeinden werden auf Basis des abgestuften Bevölkerungsschlüssels zugewiesen.
Dieses Verteilkriterium wird vielfach sehr kritisch gesehen, da es die tatsächlichen Aufwendungen und Aufgaben einer Gemeinde nicht ausreichend berücksichtigt, wie beispielsweise bei Gemeinden, die Zentralfunktionen wahrnehmen. Gemeinden mit hohem Steueraufkommen bzw günstiger Bevölkerungs-Finanzkraftrelation haben Vorteile. Zahlreiche Studien belegen die Komplexität der Thematik und zeigen auf, dass das derzeitige System nicht optimal ist. Eine Lösung ist jedoch nur bei einer gemeinsamen Betrachtung von Bund, Ländern und Gemeinden möglich.
Die besonderen Bedarfszuweisungen sind ein Feinsteuerungsinstrument des Finanzausgleiches. Für diese Zuweisungen sind vielfach keine konkreten Zielsetzungen formuliert. Die besonderen Bedarfszuweisungen berücksichtigen interkommunale bzw regionale Aspekte zu wenig.
Als Feinsteuerungsinstrument können die besonderen Bedarfszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches einen weiteren Ausgleich zu Gunsten benachteiligter Gemeinden schaffen. Nur für die Strukturfördermittel gibt es relativ klare Vorgaben.
Einzelne stichprobenartig untersuchte Beispiele zeigen Verbesserungspotentiale auf. Die Prüfung der Förderungsanträge durch die Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) bezieht sich lediglich auf das Einzelprojekt und dessen Finanzierbarkeit. Teilweise werden Förderungen breit gestreut und haben den Charakter von Bagatellförderungen. Die regionale bzw überregionale Zweckmäßigkeit wird nicht ausreichend in Erwägung gezogen. Leistungs- und Koordinationsanreize für Gemeinden sollen bei der Vergabe von Fördermitteln an Gemeinden vermehrt berücksichtigt werden.
Zweckmäßig wäre die Definition von aus besonderen Bedarfszuweisungen zu finanzierenden Gemeindeaufgaben, die Festlegung von Qualitätskriterien und Mindestkapazitäten für Gemeindeeinrichtungen sowie die Formulierung überregionaler Gemeindeaufgaben. Bisher bereits gute Zusammenarbeitsmodelle der Gemeinden (zB Schulerhaltung, Pflegebereich, Verwaltungsbereiche) sollen ausgebaut und neue Modelle wie etwa für Sportstätten, Bauhöfe, Tourismuseinrichtungen, Feuerwehren oder für das Finanzmanagement installiert werden.
Aus Sicht des Landes-Rechnungshofes müssen einzelne Projektförderungen überdacht werden. Vor allem Bagatellförderungen sind nicht geeignet, einen tatsächlichen Bedarf für gemeindenotwendige Einrichtungen zu decken.
Die Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) fungiert mit hoher Fachkompetenz als Drehscheibe für Gemeindeförderungen. Die Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) bietet für die Gemeinden im Rahmen der Förderabwicklung umfassende Beratungsleistungen. Die Zusammenarbeit mit der Abteilung Gebarungsprüfung (IIIc) und dem Gemeindeverband funktioniert gut.
Derzeit ist die Gesamtförderung der Gemeinden durch das Land nicht ausreichend transparent. Die ganzheitliche Betrachtung der Gemeindeförderung sollte verstärkt und in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband ein umfassenderes Berichtswesen aufgebaut werden. Vor-Ort- und Belegprüfungen sollten forciert werden.
Der Kranken- und Altenpflegeverein Klaus-Weiler-Fraxern wurde vor 26 Jahren gegründet und in den Jahren 1983 und 1995 um den Essenszustelldienst bzw die Mobilen Hilfsdienste erweitert. Der Vereinsvorstand besteht aus 11 Mitgliedern. Der Obmann hat den Verein seit der Gründung im Jahr 1979 weitestgehend eigenständig geführt, ihm wurde hohes Vertrauen entgegengebracht.
Finanziert wurden die Leistungen des Vereins im Jahr 2003 zu 24 Prozent aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Aktionen. Die übrigen Einnahmen stammen aus öffentlichen Mitteln der Gemeinden, des Landes Vorarlberg, des Sozialfonds und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse sowie aus Leistungserträgen. Der Finanzierungsanteil des Landes und des Sozialfonds an den gesamten Ausgaben des Vereins betrug im Jahr 2003 rund € 62.100 oder 34 Prozent.
Anfang Februar 2004 hat der Kassier den Vereinsvorstand über Unregelmäßigkeiten in den Finanzen des Vereins informiert und eine erste Schadensaufstellung erstellt. Der Verdacht der Veruntreuung durch den langjährigen Obmann hat sich bestätigt, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Der Landes-Rechnungshof wurde beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Höhe öffentliche Gelder veruntreut wurden.
Nach eingehender Prüfung durch den Landes-Rechnungshof wurde für die Jahre 1999 bis 2004 ein Schaden von rund € 43.700 festgestellt. Geschädigt ist in erster Linie der Verein, da Bargeldbeträge vom Bankkonto bzw Sparbuch unrechtmäßig behoben und vom Obmann einem privaten Zweck zugeführt wurden. Da der Obmann zum Zeitpunkt der Prüfung abgängig ist, besteht nur eine geringe Aussicht auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz.
In zweiter Linie ist aber auch das Land Vorarlberg betroffen, da öffentliche Gelder zu Unrecht beim Sozialfonds und Land Vorarlberg beantragt wurden. Auf Basis der korrigierten Bemessungsgrundlage ergibt sich für die Jahre 2000 bis 2003 eine überhöhte Förderung von rund € 25.200. Das Land Vorarlberg und der Sozialfonds haben jedoch die Möglichkeit, diesen Betrag zurückzufordern oder bei künftigen Zahlungen in Abzug zu bringen.
Die Veruntreuung durch den Obmann war aus mehreren Gründen möglich. Der Obmann genoss das uneingeschränkte Vertrauen des Vereinsvorstandes, der seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. Seit dem Jahr 2000 gestiegene Barabhebungen für den Verwendungszweck „Mohi“ wurden vom Kassier auf Grund des Vertrauens in die Aussagen des Obmannes erst im Februar 2004 hinterfragt.
Auch die Kontrollen der Rechnungsprüfer erfolgten in Relation zum Gebarungsvolumen nicht im angemessenen Umfang. Empfangsbestätigungen auf Barbelegen wurden nicht kontrolliert und eingefordert. Das Interne Kontrollsystem existierte praktisch nicht, da auch das Vier-Augen-Prinzip bei Barauszahlungen nicht eingehalten wurde.
Mit einem steigenden Gebarungsumfang der Vereine ändern sich auch die Anforderungen an den Vorstand und die Rechnungsprüfer. Der Landesverband für Hauskrankenpflege sollte eine Checkliste für Rechnungsprüfer erstellen, die auf die wesentlichen Kontrollrisiken aufmerksam macht und die erforderlichen Kontrollen auflistet.
Die Finanzierung und Förderung der ambulanten Pflege erfolgt durch vier Fördergeber und auf Basis unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen. Dadurch prüfen mehrere Stellen die Anträge und berechnen die Finanzierungs- bzw Förderbeiträge.
Keine der involvierten Stellen verfügt über die notwendige Transparenz, um Doppelförderungen prüfen zu können. Sowohl der Landesverband für Hauskrankenpflege als auch die ARGE Mobile Hilfsdienste können lediglich Plausibilitätsprüfungen vornehmen. Der Sozialfonds und das Land müssen diesen Prüfungshandlungen vertrauen, da sie selbst über keine entsprechenden Unterlagen verfügen. Diese Förderpraxis sollte nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes geändert werden.
Das Land Vorarlberg verfügt über ein gut ausgebautes soziales Netz, das sich maßgeblich auf Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege stützt. Damit das Land und die Gemeinden ihre soziale Verpflichtung auch künftig erfüllen können, müssen Leistungen und Finanzierung längerfristig gesichert sein.
Um die Sozialhilfekosten zu finanzieren und ihre Entwicklung zu steuern, wurde im Jahr 1997 der Sozialfonds eingerichtet. Seine Aufgaben sind im Sozialhilfegesetz (SHG) geregelt.
Der gesamte Finanzmittelbedarf des Sozialfonds lag im Jahr 2002 bei € 101,5 Mio und wurde mit 60 Prozent vom Land und mit 40 Prozent von den Gemeinden getragen. Da aufgrund gesellschaftlicher und demographischer Entwicklungen die Ausgaben künftig überdurchschnittlich steigen werden, sind vermehrt sozialpolitische Vorgaben notwendig.
Die gesamten Ausgaben sind in den letzten fünf Jahren um 24 Prozent gestiegen. Demgegenüber stieg der Landeshaushalt im selben Zeitraum um rund zehn Prozent. Bei einer linearen Entwicklung der Sozialfondsausgaben würde sich der Finanzierungsbedarf in den nächsten zwanzig Jahren nahezu verdoppeln. Maßnahmen zur Sicherung von Qualität und Finanzierbarkeit sozialer Leistungen sind daher zu entwickeln.
Im Sachgebiet Jugendwohlfahrt betrugen die Ausgaben im Jahr 2002 € 14,5 Mio. Seit dem Jahr 1998 sind diese um 30 Prozent gestiegen. Die Jugendwohlfahrt ist weitgehend transparent und steuerbar.
Die Ausgaben im Sachgebiet Behindertenhilfe lagen im Jahr 2002 bei € 44,9 Mio und stiegen seit dem Jahr 1998 um 29 Prozent. Zusätzlich werden Ausgaben für stationäre Betreuung in Höhe von rund € 3,7 Mio aus dem Sozialhilfebudget getätigt. Betreuungskonzepte sollten evaluiert und der Zugang zu den Leistungen durch eine von den Leistungserbringern unabhängige Clearingstelle vorab geprüft werden.
Für das Sachgebiet Sozialhilfe wurden im Jahr 2002 rund € 66,5 Mio ausgegeben, wovon rund 60 Prozent auf Leistungen im Pflegebereich entfielen. Die Ausgaben in diesem Sachgebiet werden künftig überdurchschnittlich steigen. Dementsprechend sind Bedarfspläne und Prognoserechnungen zu erstellen und das Förderinstrumentarium zu gestalten.
Organe des Sozialfonds sind die Vorsitzende und das Kuratorium. Die bestehende Organisation ist nicht zweckmäßig, da die Geschäftsführerfunktion nicht klar zugeordnet und Interessenskonflikte im Kuratorium gegeben sind. Künftig sollten die Funktionen Beratung und Entscheidung auch in der Praxis getrennt werden.
Der Sozialfonds nimmt die ihm gemäß SHG übertragene Management-, Steuerungs- und Überwachungsfunktion nicht ausreichend wahr. Die Managementkapazität ist nicht bedarfsgerecht vorhanden.
Die Geschäftsführung wird derzeit kollektiv durch die Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa) wahrgenommen. Zentrale Funktionen wie Planung, Controlling und Berichtswesen sind künftig zu verstärken. Dementsprechend sollte die Geschäftsführung klar geregelt und das Controlling deutlich ausgebaut werden.
Entscheidungen im Kuratorium betreffen derzeit überwiegend einzelne Anträge, die Transparenz über die laufende Finanzierungssituation fehlt weitgehend. Künftig sind verstärkt sozialpolitische Vorgaben an den Sozialfonds notwendig. Dementsprechend sollte im Kuratorium ein Strategieausschuss eingerichtet werden, der ausschließlich mit politischen Entscheidungsträgern besetzt ist. Dies deshalb, da nur diese die Leistungen und deren Finanzierung zu verantworten haben.
Die Berichte an die Entscheidungsträger des Sozialfonds enthalten nur wenig steuerungsrelevante Informationen. Als sozialpolitische und strategische Entscheidungsgrundlagen sind sie nur eingeschränkt geeignet. Transparenz, Budgetierung und Berichtswesen sollten deutlich verbessert werden.
Für die jährlichen Budgets fehlen operative Vorgaben im Fall von Mittelkürzungen. Unrealistische Budgets führen in der Praxis zu Budgetüberschreitungen. Die Qualität der Budgetierung sollte verbessert, Quartalsberichte und monatliche Vorschaurechnungen sollten eingeführt werden.
Im Jahr 2002 beschloss das Kuratorium ein Nachtragsbudget in Höhe von € 6,9 Mio. Leistungen und Ausgaben sind für die Entscheidungsträger des Landes und des Sozialfonds nicht ausreichend transparent. Nachtragsvoranschläge über einem zu definierenden Schwellenwert sollten künftig der Beschlussfassung durch den Landtag unterliegen.
Das Informationssystem für den Sozialbereich (ISSO) bietet derzeit keine ausreichende Transparenz hinsichtlich der Leistungen, Ausgaben und Empfänger. ISSO2 sollte einem IT-Audit unterzogen werden.