Betriebliche Sozialleistungen sind Leistungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer, die zusätzlich zu dem fest vereinbarten oder variabel gehaltenen Entgelt bezahlt werden und einen bestimmten sozialen Zweck verfolgen. Ihren Ursprung haben sie vor allem im Zeitalter der Industrialisierung, als Arbeitnehmer noch nicht auf eine sozialstaatliche Absicherung bauen konnten. Wesentliche betriebliche Sozialleistungen, die früher freiwillig waren, sind inzwischen gesetzlich geregelt oder als Ergebnis von Verhandlungen der Sozialpartner kollektivvertraglich verankert. Für Sozialleistungen von Landesbediensteten gelten vor allem die Bestimmungen in den jeweiligen Landesbedienstetengesetzen.
Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, seinen Mitarbeitern darüber hinaus weitere soziale Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen können auch in Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder anderen innerbetrieblichen Vorgaben bzw. Richtlinien vereinbart werden. Ihre Gestaltung ist Teil der betrieblichen Sozialpolitik des jeweiligen Unternehmens und steht in Wechselwirkung zur Sozialpolitik des Staates.
Betriebliche Sozialleistungen können in Geld-, Sach- und Vorsorgeleistungen sowie sonstige Leistungen eingeteilt werden. Im Jahr 2009 zahlten das Land und bestimmte Beteiligungsunternehmen für rund 7.000 Mitarbeiter insgesamt € 9,15 Mio. an betrieblichen Sozialleistungen in Form von Geldleistungen an ihre Arbeitnehmer aus. Den größten Anteil haben die Familien- und Kinderzulagen mit € 5,66 Mio. sowie die Dienstjubiläen mit € 1,53 Mio. In der Hälfte der Beteiligungsunternehmen gibt es keine Familien- und Kinderzulagen. Neben dem Land gewähren rund ein Drittel der Beteiligungsunternehmen Essenszuschüsse. Bei zwei Beteiligungsunternehmen hat der Essenszuschuss den Charakter eines fixen Gehaltsbestandteils mit steuerrechtlicher Begünstigung.
Die Sachleistungen sind sehr unterschiedlich gestaltet und umfassen im Wesentlichen Dienst- oder Werkswohnungen bzw. Dienstkleidungen. Die in der Wirtschaft üblichen „fringe benefits“ – wie Firmenfahrzeuge und bestimmte Versicherungsleistungen – werden in den Beteiligungsunternehmen des Landes sehr restriktiv gehandhabt. Sie stehen grundsätzlich nur einigen wenigen Vorständen, Geschäftsführern oder leitenden Angestellten zu. Neben den Landesbediensteten haben vor allem die Arbeitnehmer der großen Beteiligungsunternehmen – wie der VIW, der Hypo, der Vogewosi oder der KHBG mit seinen LKH – eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eines Pensionskassenmodells.
Eine Analyse der betrieblichen Sozialleistungen zeigt – ohne Berücksichtigung des jeweiligen Lohnniveaus – ein soziales Gefälle zwischen den Beteiligungsunternehmen auf. Die Landesverwaltung und die großen Unternehmen verfügen über deutlich mehr und gesellschaftspolitisch aktuellere Sozialleistungen als die anderen Beteiligungsunternehmen. Manche Unternehmen bieten keine der geprüften Sozialleistungen an. Die Möglichkeiten zu deren Reduktion wurde insbesondere bei den Ausgliederungen konsequent genutzt.
Der Zweck der betrieblichen Sozialleistungen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Standen früher die Absicherung sozialer Notwendigkeiten und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Vordergrund, zielt die betriebliche Sozialpolitik heute eher auf Mitarbeiterbindung und Motivation ab. Aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen werden forthin Maßnahmen zur Altersvorsorge, zur Vereinbarung von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung an Bedeutung gewinnen.
Bei der künftigen Gestaltung von betrieblichen Sozialleistungen gilt es, verstärkt gesellschaftspolitische und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Neuausrichtung sollte weitgehend kostenneutral erfolgen. Um dies zu gewährleisten, müssen das Land und die Beteiligungsunternehmen die Wirkung einzelner betrieblicher Sozialleistungen bewerten und die administrativen Kosten erheben. Individuelle und damit stärker auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer ausgerichtete Leistungen gewinnen als Teil des betrieblichen Entgelt- und Anreizsystems zunehmend an Relevanz.
Die medizinische Versorgung erfolgt in Vorarlberg auf einem hohen Niveau. Mit sechs Krankenhäusern, die gemeinsam über 1.846 Betten verfügen, ist auch die regionale Versorgung überdurchschnittlich gut entwickelt. Durch das breite Angebot können die Patienten jenes Krankenhaus wählen, das aus ihrer Sicht die beste Leistung erbringt. Die Spitalspolitik ist gefordert, einerseits die räumliche Nähe von Versorgungsangeboten so weit dies sinnvoll ist zu gewährleisten und andererseits für eine abgestufte Versorgung mit medizinischen Leistungen Sorge zu tragen. Der hohe Versorgungsstandard wurde in den letzten Jahren noch weiter ausgebaut. Beim medizinischen Leistungsspektrum wurden beispielsweise die Endoprothetik, die Psychosomatik, die Stroke Unit, das Schlaflabor oder das Herzkatheter-Labor erweitert.
Der Ausbau des Versorgungssystems erfolgte auf Basis der Vorgaben des regionalen und des österreichischen Strukturplan Gesundheit 2010. Die Gesamtkosten für die Fondskrankenanstalten erhöhten sich seit dem Jahr 2006 um rund € 47 Mio. auf € 344,7 Mio. Wesentliche Kostentreiber sind eine verbesserte Diagnostik und Therapie, Fortschritte in der Medizintechnik sowie neue Medikamente und Versorgungsstandards. Aufgrund der kontinuierlich steigenden Kosten im Spitalswesen sind die vorhandenen Potenziale zur Optimierung der Strukturqualität und zur Kostendämpfung konsequent zu nutzen. Wichtige Schritte wurden mit der Neupositionierung von Maria Rast, der Verlagerung der Pulmologie ins LKH Hohenems, der Verlagerung der stationären Abteilungen für Chirurgie und Unfallchirurgie vom LKH Hohenems an das LKH Bregenz sowie der Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am LKH Hohenems erfolgreich gesetzt.
Diese Maßnahmen ermöglichten einerseits eine Qualitätsverbesserung der medizinischen Leistung und führten andererseits zu Einsparungen von jährlich € 3 Mio. und einem Kostendämpfungseffekt von langfristig € 60 Mio. Weitere Schritte zur Optimierung des Versorgungssystems sind möglich, erfordern aber eine Änderung bestehender Struktur- und Finanzierungskriterien. Langfristig sollten die fünf LKH als ein LKH Süd inklusive einer landesweiten Schwerpunktversorgung und ein LKH Nord organisiert sein. Die regionale Versorgung wird durch ein landesweit abgestuftes medizinisches Leistungsspektrum an allen fünf Standorten sichergestellt. Die Verwaltungsagenden der LKH werden weiter gebündelt und in einem Servicecenter abgewickelt. Die Finanzierung durch den Landesgesundheitsfonds bedarf einer Anpassung.
Neben strukturellen Veränderungen sind vorhandene Produktivitätspotenziale im medizinischen und nicht-medizinischen Bereich konsequent zu nutzen. So haben beispielsweise die Fokusgruppen am LKH Bregenz mehrere Themen behandelt und erste Ergebnisse vorgelegt. Für die weitere Umsetzung fehlt jedoch ein detaillierter Maßnahmenplan. Die Nachsorge für internistische Patienten in der Mehrerau ist noch nicht zufriedenstellend gelöst. Es ist Sache der KHBG mit klaren Vorgaben für die Nutzung der Potenziale zu sorgen.
Das innovative Vorarlberger Schlaganfall-Netzwerk gewährleistet eine optimale Akutversorgung der Schlaganfallpatienten mit einer anschließenden abgestuften Rehabilitation. Dieses Netzwerkkonzept kann Vorbildwirkung für die Gestaltung weiterer flächendeckender Versorgungsbereiche haben. Aus organisatorischer Sicht wirkt sich die räumliche Trennung zwischen der Neurologie im LKH Rankweil und der Stroke Unit im LKH Feldkirch nachteilig für den 24-Stunden Betrieb aus.
Das Schlaflabor am LKH Hohenems deckt mit drei Plätzen den Bedarf an stationärer Polysomnographie. Vorgelagerte schlafmedizinische Leistungen wie Anamnese, Diagnostik und Polygraphie könnten weitgehend ambulant durch Haus- und Fachärzte erfolgen. Derzeit fehlt jedoch von Seiten der Sozialversicherungsträger eine Tarifvereinbarung mit den niedergelassenen Ärzten. Um Selbstbehalte der Patienten zu vermeiden, erfolgen polygraphische Leistungen relativ teuer im Schlaflabor. Künftig sind die Leistungen des Schlaflabors auf Polysomnographie zu fokussieren und die drei Betten kostenoptimal auszulasten.
Der hohe Versorgungsstandard erfordert eine entsprechende Besetzung mit Fachärzten. Derzeit sind rund drei Prozent der Facharztstellen in den Landeskrankenhäusern nicht besetzt. Vereinzelt ist dies auf Besetzungsprobleme zurückzuführen. Typische Mangelfächer wie Neurologie oder Kinderpsychiatrie sind auch in Vorarlberg nur schwer zu besetzen. Derzeit besteht kein akuter Facharztmangel. Aufgrund des Altersdurchschnitts der Fachärzte, könnte künftig ein Facharztmangel entstehen. Faktoren wie gestiegene Anforderungen an die Information und Dokumentation, kürzere Verweildauern, aber auch ein Wertewandel führen zu einer steigenden Belastung der Ärzte. Die KHBG ist gefordert, neue Arbeits- und Entlohnungsmodelle zu entwickeln und das Personalmanagement zu verstärken.
Das bundesweit bestehende Finanzierungssystem und die gesetzlichen Regelungen erschweren eine integrierte Planung und gemeinsame Finanzierung für den intra- und extramuralen Bereich. Dies führt zu einer Fehlallokation öffentlicher Mittel. Die Problematik ist allen Beteiligten bekannt, die zersplitterte Finanzierung und die unterschiedlichen Interessen lassen aber nur wenig Spielraum für Veränderungen. Vorarlberg forciert die Modellregion und plant, einzelne Pilotprojekte gemeinsam mit den Finanziers zu realisieren. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen besteht eine hohe Abhängigkeit von den Sozialversicherungsträgern und der Ärztekammer. Dies erschwert beispielsweise das Modell einer integrierten Versorgungsstruktur wie ein Gesundheitszentrum am LKH Bludenz in der Praxis umzusetzen.
Anfang des Jahres 2008 wurde die Gebäudewirtschaft des Landes durch die Zusammenlegung der Abteilung Hochbau (VIIc) und des Landeshochbauamts neu organisiert. Ziel ist es, ein lebenszyklusorientiertes Objektmanagement zu etablieren. Zum Prüfungszeitpunkt waren wichtige Maßnahmen noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine Bewertung der Neuorganisation wäre daher verfrüht.
Die Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc) betreut derzeit 92 Liegenschaften des Landes mit 216 Objekten. Sie unterstützt die Bedarfsplanung und nimmt die Projektierung und Bauabwicklung wahr. Darüber hinaus führt sie Bauvorhaben für externe Auftraggeber, wie z.B. die Landesvermögen-Verwaltungsgesellschaft mbH oder die Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH durch. Insgesamt beliefen sich die Baumaßnahmen im Jahr 2008 auf € 25,62 Mio.
Das Bundesvergabegesetz 2006 bildet die rechtliche Grundlage für Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen im öffentlichen Bereich. Die Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc) hat künftig verstärkt auf die korrekte Wahl des Vergabeverfahrens zu achten, um rechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Direktvergaben müssen nachvollziehbar und lückenlos dokumentiert sein. Die derzeitigen internen Regelungen zu Direktvergaben reichen nicht aus, um dies sicherzustellen. Es ist eine interne Richtlinie auszuarbeiten, die das Erfordernis der Schriftlichkeit, die Festlegung der erforderlichen Minimaldokumentation und weitere Vorgaben für Direktvergaben festschreibt. Eine systematische Kontrolle der Vergabeverfahren ist aufgrund des Fehlens eines Standards nur schwer möglich.
Die Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc) erfasste im Zeitraum von 2004 bis 2008 knapp 7.200 Aufträge. Davon handelt es sich bei über 80 Prozent um Direktvergaben im Sinne des Bundesvergabegesetzes. Ein Viertel der Direktvergaben wurden schriftlich, drei Viertel mündlich erteilt. 15 Prozent des Auftragsvolumens wurde direkt vergeben.
Die mit Vergabeverfahren beschäftigten Mitarbeiter treffen viele Entscheidungen auf Basis persönlicher Erfahrung bzw. abgerechneter Projekte. Um eine einheitliche Abwicklung der Vergaben und einen Wissensaustausch zu ermöglichen, müssen sowohl die Entscheidungsgrundlagen als auch die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine Preisprüfung ausschließlich aufgrund persönlicher Erfahrungswerte ist nicht ausreichend.
Bei der Auswahl der Bieter achtet die Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc) auf eine regionale Verteilung. Die Auftragnehmer bei Direktvergaben sind breit gestreut. Zumindest bei Aufträgen ab € 5.000 sind künftig mehrere unverbindliche Preisauskünfte einzuholen. Alle Angebote müssen im Vergabeakt schriftlich dokumentiert sein. Der Einsatz von Rahmenvereinbarungen ist zu überlegen.
Ein Gesamtkonzept zur Integration und Nutzung der vorhandenen IT-Systeme fehlt. Die Mehrfacherfassung von Daten bedeutet einen unnötigen Aufwand und birgt Fehlerpotential. Mögliche Synergien in der Auftragsabwicklung werden nicht genutzt. Künftig ist darauf zu achten, dass sowohl der physische als auch der digitale Akt übereinstimmende und richtige Daten aufweisen.
Gebietskörperschaften können zur Deckung ihres Finanzbedarfs Abgaben erheben. Die Zuständigkeiten hierfür sind zwischen dem Bund und den Ländern geteilt, wobei der Bund die überwiegende Verantwortung im Abgabenwesen trägt. Die Länder haben sich bisher gegen einen Ausbau ihrer Steuerhoheit ausgesprochen. Einnahmen- und Ausgabenverantwortung bleiben dadurch weitgehend getrennt.
In Vorarlberg gibt es sieben Landesabgaben. Über diese vereinnahmte das Land im Jahr 2008 rund € 10,32 Mio. Bei einem Bundesländervergleich liegt Vorarlberg mit einer Abgabenquote von € 28 pro Kopf im unteren Bereich. Von seinem Abgabenerfindungsrecht macht das Land restriktiv Gebrauch. Die Landesabgaben spielen im Landeshaushalt eine untergeordnete Rolle. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Landes beträgt weniger als ein Prozent.
Die höchsten Einnahmen aus Landesabgaben erzielt das Land über die Verwaltungsabgaben. Sie beliefen sich im Jahr 2008 auf € 4,29 Mio. Die Vorschreibung und Einhebung erfolgt dezentral nach festgelegten Tarifen. Deren Wertanpassung ist vorzunehmen, sobald die Indexsteigerung ein definiertes Ausmaß erreicht hat. Die Kontrolle der Abgabenvorschreibung ist sicherzustellen.
Die Feuerschutzsteuer brachte dem Land im Jahr 2008 Einnahmen in der Höhe von € 2,92 Mio. Sie wird von den Finanzbehörden des Bundes eingehoben und vierteljährlich nach einem festgelegten Schlüssel an die Länder verteilt. Das Land hat für die Feuerschutzsteuer einen äußerst geringen Verwaltungsaufwand. Zur Klärung von starken Schwankungen im Aufkommen hat es vom gesetzlich vorgesehenen Auskunftsrecht gegenüber dem Bund Gebrauch zu machen.
Über die Naturschutzabgabe generierte das Land im Jahr 2008 € 1,42 Mio. Sie ist eine zwischen dem Land sowie den Gemeinden im Ertrag geteilte Landesabgabe und wird vom Landesabgabenamt (LAA) eingehoben. Dieses konnte durch seine Kontrolltätigkeit hohe Nachzahlungen durchsetzen. Auf eine vollständige Aktenführung ist zu achten. Die Vernetzung mit anderen Behörden bzw. Dienststellen ist ausbaufähig. Im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der Abgabentatbestände wird auf den Bericht des Landes-Rechnungshofs über den Naturschutzfonds vom Dezember 2008 verwiesen.
Bei der Kriegsopferabgabe (KOA) ist eine umfassende Neuausrichtung erforderlich. Sie wird von den Gemeinden unter Einbehaltung einer 10-prozentigen Vergütung eingehoben. Die Einnahmen des Landes beliefen sich im Jahr 2008 auf € 924.000. Sie kommen mit steigender Tendenz der Finanzierung der Behindertenhilfe zugute, da die Anzahl der Kriegsopfer stetig abnimmt. Knapp 80 Prozent der Einnahmen werden von den Spielbanken in Bregenz und Mittelberg abgeführt. Die dafür zustehende Einhebevergütung steht in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Sie ist deutlich zu reduzieren. Das LAA hat seine Aufsichtspflicht über die Gemeinden stärker wahrzunehmen. Insbesondere hat es zur Vermeidung von Abgabenverkürzungen die Überprüfungen von Großveranstaltungen zu forcieren.
Über die Jagdabgabe vereinnahmte das Land im Jahr 2008 € 704.000. Die Vorschreibung und Einhebung erfolgt durch das LAA. Die Prüfung der Angemessenheit der Jagdabgabe ist in der Praxis schwierig. Aufgrund der lückenhaften Dokumentation der Akten ist nicht immer ersichtlich, welche Sachverhalte für die Vorschreibungen maßgeblich waren bzw. welche Maßnahmen gesetzt wurden. Durch Nutzung des Jagdverwaltungsprogramms könnte das LAA Risikojagden leichter herausfiltern und die Kontrolldichte erhöhen.
Die Einnahmen des Landes aus den Beiträgen zur Förderung der Binnen- sowie der Bodenseefischerei sind mit insgesamt € 53.000 im Jahr 2008 relativ gering. Die Einhebung des Binnenfischereibeitrags erfolgt durch das LAA. Zur Verwaltungsvereinfachung ist eine Mindestabgabe in das Materiengesetz einzuführen. Der Bodenseefischereibeitrag wird von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingehoben. Eine Wertanpassung der Tarife ist vorzunehmen.
Im Zuge gesetzlicher Änderungen und des Führungswechsels hat die Abteilung Regierungsdienste (PrsR) eine Reorganisation des LAA in einer Kurzanalyse geprüft. Das LAA bleibt vorerst als nachgeordnete Dienststelle der Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) bestehen. Falls sich jedoch wesentliche Rahmenbedingungen – wie die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen oder der mögliche Ausbau der Steuerhoheit der Länder – ändern, ist eine Umstrukturierung notwendig. Unabhängig davon ist eine Bündelung der zentralen Agenden der Landesabgaben bei einer Organisationseinheit anzustreben.