Nach Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof hat dieser dem Landtag unverzüglich den Bericht über das Ergebnis jeder Prüfung vorzulegen. Der Landes-Rechnungshof hat seine Berichte an den Landtag dem Präsidenten zu übergeben und gleichzeitig der Landesregierung zu übersenden. Dieser steht es frei, dem Landtag innerhalb von sechs Wochen eine Äußerung zum Bericht vorzulegen.
Durch den Übergang vom bisherigen Jahresbericht zum Einzelbericht wird eine zeitnahe Berichterstattung gewährleistet.