Finanzierung der Pflegeheime durch das Land Vorarlberg

Zusammenfassung der Ergebnisse

Der Landes-Rechnungshof hat die Finanzierung der Pflegeheime durch das Land Vorarlberg geprüft. Schwerpunkte waren die Tarifgestaltung und die Tarifprüfung, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit sowie die Kostenstruktur der Pflegeheime. Die Einstufung, die Kostenstruktur und die Finanzierung sind trotz einer engen Verknüpfung als eigenständige Teilbereiche zu betrachten.

Die stationäre Altenpflege erfolgt in Vorarlberg auf einem hohen Standard und in einer historisch gewachsenen dezentralen Struktur. Rund 60 Heime bieten derzeit über 2.000 Alters- und Pflegeheimplätze für ältere Menschen an. 

Die Kapazität der Alters- und Pflegeheime reicht von 8 bis 136 Heimplätzen. Auf Grundlage des Regionalen Bedarfs- und Entwicklungsplanes 2000 – 2020 wurde der Bedarf an Pflegebetten auf 1.613 für das Jahr 2000 ermittelt. Vermehrt gewinnen private Rechtsträger als Träger stationärer Pflegeeinrichtungen an Bedeutung.

Im Ausbau befindet sich aber auch das ambulante und teilstationäre Angebot, um eine integrierte Pflege zu sichern. Durch die demographische Entwicklung steigt der Bedarf an Pflegebetten nach neuesten Berechnungen bis zum Jahr 2020 um rund 80 Prozent. Damit verbunden ist eine  überdurchschnittliche Steigerung des Finanzierungsbedarfes, der vom Land und den Gemeinden zu tragen ist. Im Bereich der stationären Altenpflege kommt daher dem Land Vorarlberg eine starke  Steuerungs- und Kontrollfunktion zu.

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit differiert in der Praxis stark. Die geringe Transparenz über das Leistungsangebot der Pflegeheime sollte durch einen einheitlichen Leistungskatalog verbessert werden.

Auf Grund des Fehlens von landesweit gültigen Leistungskatalogen ist die Transparenz über das Leistungsangebot der Vorarlberger Pflegeheime gering. Die Einstufung erfolgt in der derzeitigen Praxis unterschiedlich und mit einem hohen Interpretationsspielraum. Damit verbunden ist eine relativ geringe Steuerungs- und Kontrollmöglichkeit.

Der Entwurf zum Vorarlberger Pflegeheimgesetz verpflichtet die Träger der Pflegeheime, für eine angemessene Pflege der Bewohner zu sorgen. Um die angemessene Pflege beurteilen und kontrollieren zu können, sollte ein einheitlicher Leistungskatalog vorgegeben werd en.

Durch eine verstärkte Kooperation der Träger von Pflegeheimen können Synergien im Betrieb und in der Pflege genutzt werden. Das geschätzte Einsparungspotential bei den Gesamtkosten der Pflegeheime beträgt für den Sozialfonds, die Gemeinden und die Selbstzahler bis zu € 14,53 Mio (ATS 200 Mio).

Der Anteil der grundgebührwirksamen Kosten – das sind Kosten für Heim­leitung, Verwaltung, Küche, etc – an den Gesamtkosten beträgt durchschnittlich über 50 Prozent und ist somit sehr hoch. Die pflegewirksamen Kosten je Pflegetag differieren ebenfalls relativ stark. Eine hohe Pflegeintensität aber bedingt nicht automatisch hohe Pflegekosten.

Die optimale Betriebsgröße eines Pflegeheimes liegt nach Aussage von Experten bei rund 60 Betten. Durch die Führung kleiner Heime in einem Verbund können die Kosten des Betriebs optimiert werden. Um die gesetzlichen Auflagen weitgehend ohne zusätzliches Pflegepersonal erfüllen zu können, sind ebenfalls Kooperationen der Träger notwendig. Durch die Führung der Pflegeheime im Verbund können Kosten je Pflegebett von bis zu € 7.300 (ATS 100.000)  jährlich eingespart werden.

Die bestehende Tarifierung bietet wenig Anreize für eine kostengünstige Betriebsführung der Pflegeheime. Die Einführung eines Leistungstarifes ist notwendig, um die Finanzierbarkeit der Pflege länger­fristig zu sichern. 

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der einzelnen Pflegeheime ist derzeit nicht transparent. In maximal 7 Tarifstufen werden in rund 60 Pflegeheimen über 400 Tarife vom Sozialfonds bezahlt. Die Finanzierung der Pflegeheime sollte kurz- bis mittelfristig auf einen Leistungstarif umgestellt werden. Dadurch kann die Steuerung und Kontrolle des Landes verbessert werden.

Mit der Umstellung des Tarifsystems wäre allerdings ein Paradigmen­wechsel verbunden, da die Tarife künftig nach oben begrenzt wären. Tarife, die über den Leistungstarifen liegen, sollten durch konkrete Maßnahmen in einer angemessenen Frist angepasst werden.

Die Förderung der Investitionskosten sollte ebenfalls neu gestaltet und vereinheitlicht werden. Fördergrenzen je Pflegebett und eine eingeschränkte Möglichkeit der Refinanzierung in den Tarifen könnte eine wirtschaftliche Bauweise begünstigen.