Finanzierung und Nutzung von Deponieraum in Böschitobel und Königswiesen

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Restabfallentsorgung erfolgte in Vorarlberg bis Ende 2005 durch drei privat betriebene regionale Massenabfalldeponien. Gemäß der geltenden Deponieverordnung ist die Ablagerung von unbehandelten Abfällen seit dem 1. Jänner 2004 verboten, sofern diese bestimmte Grenzwerte überschreiten. Der Landeshauptmann hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch Verordnung eine Ausnahme vom Deponierungsverbot bis 2008 festzulegen. Derzeit wird lediglich noch in Königswiesen Abfall eingelagert.

Das Land hat sich vertraglich verpflichtet, nach Auflassen der Deponien die Nachsorge und Haftung zu übernehmen. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über einen Fonds. Aus diesem Fonds wurden bereits Zahlungen für im Jänner bis Dezember 2006 getroffene Nachsorgemaßnahmen an die Böschistobel AbfallentsorgungsgmbH (Böschistobel GmbH) geleistet. Im Jänner und Februar 2006 wurde in Böschistobel aber außerplanmäßig noch eine kleinere Menge Produktionsabfälle deponiert. Die für diesen Zeitraum überwiesenen Abgeltungen für Nachsorgemaßnahmen sind daher bei zukünftigen Leistungen anteilsmäßig zu berücksichtigen.

Auf Grund der Deponieverordnung wurde die mögliche Ablagerungsdauer für die Deponiebetreiber verkürzt. Das Land hat sich vertraglich verpflichtet, den Deponiebetreibern von Böschistobel und Königswiesen die noch offenen Investitionen für die im öffentlichen Interesse errichteten Deponien abzugelten.

Die noch nicht amortisierten Investitionen für die Deponie Böschistobel wurden vom Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Umweltverband) auf Basis einer Nachkalkulation mit € 2,96 Mio berechnet. Grundlage dieser Berechnung bildete eine Vollkostenkalkulation, in der das ursprüngliche Investment von einem Gutachter bewertet wurde. Die Investitionskosten bis einschließlich 1994/1995 wurden vom Gutachter in Höhe von € 10,3 Mio anerkannt. Die effektiven Herstellkosten wurden vom Betreiber nicht vollständig aktiviert. Festzuhalten ist aber, dass die vom Gutachter errechneten Investitionskosten vom Land geprüft und von allen Tarifpartnern anerkannt wurden.

Für die Deponie Königswiesen hat der Umweltverband in Berechnungen ursprünglich festgestellt, dass keine Investitionen mehr offen sind, die Wirtschaftskammer Vorarlberg hat sich dem angeschlossen. Diese Einschätzung wurde von den zuständigen Stellen im Land nicht geteilt.

Als Ergebnis von Verhandlungen wurde ein Kompromiss zwischen Land, Umweltverband, Wirtschaftskammer Vorarlberg und Deponiebetreiber geschlossen und eine offene Investition in Höhe von € 1,5 Mio anerkannt.

Der Nachweis der nicht amortisierten Investition ist für beide Deponien mit einer Annuitätenmethode auf Basis einer Vollkostenkalkulation erfolgt. Eine vollständige Ergebnisrechnung für die gesamte Nutzungsdauer wurde nicht vereinbart, da jährlich im Zuge der Nachkalkulation die Erlöse und Aufwendungen geprüft wurden.

Im Herbst 2006 hat die Geschäftsführung der Hubert Häusle GmbH (Firma Häusle) den Bedarf an zusätzlichem Deponieraum ab Mitte 2007 angemeldet. Der Wirtschaftsprüfer des Illwerke/VKW-Konzerns hat im ersten Quartal 2007 in Summe sechs Nutzungsvarianten betreffend Königswiesen und Böschistobel geprüft.

Die vier geprüften Ausbauvarianten in Böschistobel wurden durch die relativ hoch angesetzten Betriebskosten, beispielsweise für Transporte, relativ teuer. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist auch der Deponiefinanzierungsbeitrag, der in zwei Varianten zu berücksichtigen war.

In Königswiesen wird von der Firma Häusle ein Ausbau im Bauabschnitt II, Sektor 2, präferiert. Die gewählte Variante würde nach Einschätzung von Häusle ein Volumen von 148.000 m³ mit Investitionskosten von € 3,8 Mio ermöglichen. Derzeit liegen allerdings weder das tatsächlich realisierbare Ausbauvolumen, noch die exakten Investitionskosten vor. Zudem ist davon auszugehen, dass abfallrechtliche Bewilligungen notwendig sind, da nicht entsprechend dem genehmigten Projekt ausgebaut wird. Der Aufsichtsrat hat folglich richtig den Beschluss gefasst, sowohl die Höhe des Investments genauer zu ermitteln, als auch die erforderlichen Genehmigungen zu prüfen.

Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung sind vor allem abfallwirtschaftliche Kriterien sowie Verkehrs- und Umweltaspekte zu berücksichtigen. Diese Kriterien können nur sehr grob abgeschätzt werden, da keine konkreten Fakten und Informationen verfügbar sind. Relativ rasch nutzbar wäre ein Deponieausbau in Böschistobel im Ausmaß von 70.000 m³ („V-Tal“). Die Umsetzung dieser Variante hat aber nach derzeitigem Stand wenig Aussicht auf Erfolg, da die Vertragspartner ihre individuellen Interessen verfolgen.