Landeskrankenhaus Bregenz

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Land Vorarlberg übernahm im Jahr 1991 das Unfallkrankenhaus „Böckle“ und das Allgemeine öffentliche Krankenhaus der Stadt Bregenz mit einem geschätzten Investitionsbedarf von ATS 597 Mio., das vertraglich festgehalten und auf der Studie eines externen Beraters beruht.

Mit der Betriebsführung wurde die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft beauftragt. Diese bereitete in den Jahren 1993 und 1994 die Integration des Unfallkrankenhauses „Böckle“ in das Krankenhaus Bregenz vor, beauftragte einen externen Berater mit der Erstellung eines Raum- und Funktionsprogrammes und führte einen Architektenwettbewerb durch. Auf der Basis des Wettbewerbes wurden die Investitionskosten in Höhe von ATS 370 Mio. dem Aufsichtsrat der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft im November 1994 zur Entschei- dung vorgelegt. Der Aufsichtsrat erachtete diese Investitionskosten als nicht finanzierbar und erteilte dem Geschäftsführer den Auftrag kostengünstigere Varianten zu prüfen.

Der Aufsichtsrat befasste sich im März 1995 mit den alternativen Planungsüberlegungen des Geschäftsführers, das Projekt „Integration UAB“ wurde an das Landeshochbauamt zur Durchführung übergeben. Mit der Übergabe des Projektes an das Landeshochbauamt wechselte die Vertretung der Bauherrenfunktion – somit die Verant- wortung für Quantität, Qualität, Zeit und Kosten – zum Landeshochbauamt.

Landesrat Hubert Gorbach traf im Juni 1995 die Entscheidung, eine EU-weite Ausschreibung der Architekten- leistung durchzuführen. Mit dieser rechtlich korrekten Entscheidung wurde ein Grundstein für die Projektver- zögerungen gelegt. Basis für die Ausschreibung war dasselbe Raum- und Funktionsprogramm, das die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft für deren Architektenwettbewerb erstellen ließ. Wesentlich in diesem Zusammenhang war die Vorgabe in der Ausschreibung des Wettbewerbes, wonach die Eingriffe in das Hauptgebäude auf ein Minimum (Erd- und Untergeschoss) zu beschränken seien.

Im April 1997 wurde von einem Gutachtergremium das Projekt eines Architekten mit geschätzten Nettoer- richtungskosten von rund ATS 321 Mio. als Siegerprojekt gewählt. Der Geschäftsführer der  Vorarlberger Kranken- hausbetriebsgesellschaft sprach sich als Nutzer­vertreter im Mai 1997 gegen das Siegerprojekt aus, da das Gesamtkonzept nicht die Interessen der Integration verfolgte und das Architekturbüro nicht über Erfahrungen im Spitalsbau verfügte. Deshalb forderte der Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft klare Vorgaben an den Architekten. Der Geschäftsführer wurde vom Aufsichtsrat der Vorarlberger Krankenhaus- betriebsgesellschaft mit der Erarbeitung von Sparvarianten beauftragt.

Auf Grund der bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten, stark differierenden Investitionskosten der Integration be- schloss die Baukommission im Juni 1997 das Raum- und Funktionsprogramm der Vorarlberger Krankenhaus­ betriebsgesellschaft, das als Grundlage für den EU-weiten Wettbewerb diente, durch ein externes Beratungsbüro überarbeiten zu lassen und die Interessen der direkten Nutzer stärker zu berücksichtigen. Dieser Entscheid war in der Folge maßgeblich für weitere Projektverzögerungen verantwortlich, da aus dem Projekt „Integration UAB“ ein deutlich erweitertes Projekt „Umbau und Erweiterung Landeskrankenhaus Bregenz“ wurde, das durch die ur- sprünglich nicht beauftragte Gesamtsicht zur Transparenz über die Investitionskosten (Integration und Sanierung) geführt hat.

Obwohl die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft als „Nutzerkoordinator“ bestimmt wurde, erfolgten die Nutzergespräche federführend durch ein externes Beratungsbüro und die Projektleitung. Ein Abgleich der Wünsche der direkten Nutzer (Ärzte, etc.) mit der Bedarfssicht der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft und dem zur Verfügung stehenden Investitionsbudget erfolgte nicht in ausreichender Qualität. Dieser fehlende Abgleich war in der Folge die Ursache für laufende Konflikte im Projektteam, da die Vorarlberger Krankenhaus­ betriebsgesellschaft der geplanten Ausweitung des Projektes – hinsichtlich der Bauphasen 4 bis 11 – aus finanziellen Gründen und aus den erforderlichen Störungen des Krankenhausbetriebes während der Bauphase nicht zustimmen konnte. Weiteres wies die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft darauf hin, dass ein kompletter Neubau des Krankenhauses geschätzte Investitions­kosten in Höhe von rund ATS 900 Mio. ausmachen würde.

Der Baukommission wurden im Oktober 1998 die Kosten der 1. Bauetappe in Höhe von ATS 339 Mio. (drei Obergeschosse) bzw. ATS 403 Mio. (fünf Obergeschosse) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Baukosten für das Gesamtprojekt – nach Realisierung aller geplanten Bauetappen – wurde mit Investitionskosten in Höhe von ATS 914 Mio. geschätzt.

Die Vorarlberger Landesregierung genehmigte im Dezember 1998 das Raum- und Funktionsprogramm für die 1. Bauetappe des Projektes „Umbau und Erweiterung Landeskrankenhaus Bregenz“ und nahm die Planung für das Gesamtprojekt zur Kenntnis. Diese 1. Bauetappe deckte sich nahezu mit dem Projekt „Integration UAB“ der Vorarlberger Kranken­haus­betriebs­gesellschaft aus dem Jahr 1994, welches damals vom Aufsichtsrat als nicht finanzierbar zurückgestellt wurde.

Daraufhin erteilte die Baukommission im Jänner 1999 den Auftrag für die Entwurfsplanung der 1. Bauetappe mit vier Obergeschossen. Diese Vorentwurfsplanung wurde im Juli 1999 von der Vorarlberger Landes­regierung genehmigt.

Im Juli 1999 befasste sich die Projektleitung mit der Sanierung der Haustechnik auf der Grundlage der Elektro- technikverordnung 1996. Ein externes Planungsbüro stellte erhebliche Mängel fest und ermittelte Sanierungskosten für den Altbestand in Höhe von rund ATS 173 Mio.

Der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft wurden in diesem Zusammenhang grobe Versäumnisse vorgeworfen. Auf Grund der geplanten Ausweitung des Projektes in den Altbestand – der in Art und Ausmaß bis zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht eindeutig geklärt ist – wurden von der Vorarlberger Krankenhaus- betriebsgesellschaft keine Sanierungs­arbeiten im Altbestand vorgenommen. Dies war aus der Sicht des Landes-Rechnungshofes gerechtfertigt, da somit ein verlorener Aufwand vermieden wurde. Andererseits konnten durch die nicht durchgeführten Sanierungsarbeiten im Altbestand die gesetzlichen Auflagen ab dem Jahr 2000 nicht erfüllt werden.

Im Jahr 2000 erfolgte eine starke Verknüpfung der Sanierung der Haustechnik mit dem geplanten Investitions- projekt. Von einem externen Planungsbüro wurden Sanierungskosten der gesamten Haustechnik im Altbestand in Höhe von ATS 372 Mio. ohne Funktionsbereinigung und ATS 509 Mio. mit Funktionsbereinigung errechnet. Das Ausmaß der Sanierungsarbeiten einschließlich der Funktionsbereinigung würde – laut einer Aussage des Leiters des Landes­hochbauamtes – den Baubestand des Bettentraktes im Hauptgebäude (Altbestand) praktisch auf den Rohbau reduzieren. Dieses Ausmaß an Sanierungsnotwendigkeit wird von der Vorarlberger Krankenhaus­ betriebsgesellschaft als nicht erforderlich und auch auf Grund der gesetzlichen Vorgaben (Elektrotechnikver- ordnung) für das Landeskrankenhaus Bregenz als nicht notwendig erachtet.

Auf Grundlage der im April 2000 vorliegenden Pläne und der errechneten Investitionskosten für Neubau und Sanierung wurden die Gesamtkosten für das Projekt auf ATS 1.086 Mio. geschätzt. Die Investitionskosten fallen somit aus Sicht der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft in jener Höhe an, in der ein komplett neues, den modernsten Anforderungen der Technik entsprechendes Krankenhaus errichtet werden könnte.

Nach dem Wechsel der Vertretung der Bauherrenfunktion von der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft zum Landeshochbauamt wurde das ursprüngliche Projekt sukzessive zu einem Gesamtprojekt ausgeweitet, das Klarheit über die Bauetappen und die Investitionskosten inklusive der Sanierung aufzeigen sollte.

Laufende Divergenzen hinsichtlich der Arbeitsweise des Architekten, der Erfordernisse des Eingriffes in das Hauptgebäude, die Erstellung eines neuen Traktes, die Bedarfssituation der Nutzer, die Sanierungserfordernisse auf Grund der Elektrotechnikverordnung – um nur die wesentlichsten zu nennen – waren die Ursache für laufende Konflikte in der Baukommission und in der Projektleitung sowie für das Ausscheiden des Geschäftsführers der Vorarlberger Kranken­haus­betriebsgesellschaft.

Nach insgesamt 17 Sitzungen der Baukommission (1997-2000) und einem Planungszeitraum von acht Jahren (1993-1994 Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft, 1995-2000 Landeshochbauamt) konnte am 9. Juni 2000 ein Regierungsbeschluss zur Realisierung herbeigeführt werden. Genehmigt wurden die Bauetappen 1, 1a, 2 und 3 mit dem Terminziel Mai 2004 mit Errichtungskosten inklusive Ausstattung und medizinische Einrichtung in Höhe von rund ATS 632 Mio.

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, den Bedarf hinsichtlich Größe und Ausstattung mit dem in Ausarbeitung befindlichen Spitalplan und dem Finanzierungsvolumen ständig abzustimmen. Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof die vorliegenden elf Baustufen hinsichtlich Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und gegenseitiger Abhängigkeit zu analysieren und Alternativen zu prüfen.

Aus Sicht des Landes-Rechnungshofes ist es wesentlich, die Aufgaben und Kompetenzen der Bauherrenver- tretung klarer zu regeln und für die Realisierung des Projektes ein entsprechendes Projektcontrolling sicherzu- stellen.

Weiters sollte die Verantwortung für die Bedarfsplanung und die Grundlagenermittlung für sämtliche Hochbau- projekte im Amt der Vorarlberger Landesregierung institutionalisiert werden.