Projekt tierleben

Projekt behandelt wichtige Themen, Auftrag an inatura aber zu wenig konkret

Grundlage für das Projekt tierleben war eine Studie über die Vorteile der Mensch-Tier-Be­ziehung im Rahmen eines Marketing­lehr­gangs. Die Ver­fas­ser­in bekam die Möglichkeit, ihre Idee ein­em Ex­per­tenkreis vorzustellen und diese mit dem Land weiterzuentwickeln. Der Auftrag zur Projektum­setzung ging an die ina­tura. Er sah die Ein­rich­tung einer Koordina­tions­stelle vor. Über diese sollten tiergestützte Interven­tionen vernetzt, der Bil­dungs­auftrag des Landes in Tier­schutzange­legen­heiten erfüllt und eine Mach­barkeits­stu­die für ein Landes­kom­pe­tenz­zentrum ausgearbeitet werden. Der Projektauf­trag enthielt keine konkreten Ziele bzw. Inhalte und bot daher nur wenig Klar­heit. Von den finan­zierenden Abteilungen wurde tier­leben aber be­wusst als Entwick­lungs­pro­jekt gestartet.

Aspekte der Befangenheit wurden nicht ausreichend wahrgenommen

Die Bestellung der Projektleiterin erfolgte ohne Ausschreibung und ohne nä­here Prü­fung der da­für notwendigen Qua­li­fi­kation. Ihrem hohen Engage­ment stand zu Be­ginn des Projekts eine relativ geringe fachliche Er­fahrung gegen­über. Noch vor Abschluss ihres Werk­ver­trags mit der inatura wurden daher vom Land die Kosten für einen weiteren Univer­si­tätslehrgang in Wien über­nommen. Die Vorbereitung und Umset­zung von tier­leben er­folgte in enger Abstim­mung mit dem Vorstand der Abteilung Veterinär­ange­legen­heiten (Vb), der auch in seiner Funktion als Tierschutzombudsmann handel­te. Zum Zeit­punkt wesentlicher Entscheidungen hatte dieser be­reits ein per­sönliches Nahe­verhältnis zur Projektleiterin. Er hat ihre fach­liche Qua­li­fi­zie­rung enga­giert gefördert und sie in admin­istrativen Agenden un­terstützt. Sein Vor­gehen war unkonven­tionell und teil­weise nicht korrekt. Den for­ma­len Vor­gaben des Lan­des hat er zu wenig Be­ach­tung geschenkt. Aspekte der Befangen­heit wur­den nicht mit ausrei­chender Sorgfalt be­han­delt.

Bildungsauftrag gut umgesetzt, Vernetzung blieb unter den Erwartungen

Ein wichtiges Ziel von tierleben war es, die Akteure tierge­stützter Interven­tionen zu vernetzen. Trotz intensiver Bemühungen im Jahr 2009 ist dies nur in Ansätzen gelungen. In den Jahren 2010 und 2011 wur­den die Aktivitäten zur Umsetzung des schulischen Bildungsauftrags forciert. Dies führte anfäng­lich zu einem Interessenskonflikt mit der Land­wirtschafts­kam­mer und ihrem Pro­gramm „Schule am Bauernhof“. In einem Kompromiss wurde das gemein­same Vorgehen festgelegt. Mit Ende 2010 besuchten be­reits 3.759 Schul­kinder einen Erlebnisbauerhof. Auch fanden Langzeit­pro­jekte mit sonder­pädagogischen Zen­tren statt. Im Jahr 2011 wur­de der Tier­schutz­unter­richt an Schulen unter Einsatz hoch­wertiger Lehr­be­helfe ver­stärkt. Die breit angelegte Öffent­lich­keits­arbeit leistete einen Bei­trag zur Be­wusst­seins­bil­dung im außerschulischen Bereich. Mit zahl­reichen Vorträgen, Veranstal­tungen und Aus­stellungen sprach tierleben mehrere Ziel­gruppen themen­spezifisch an. Der Projekt­auf­trag wurde damit um­fassend bearbeitet. Auch die Grundlagen für ein Landes­kompetenz­zen­trum liegen mit dem Kon­zept für das „Grüne Haus“ vor.

Projektaufwand lag unter Budget, ist aber nicht vollständig transparent

Der Projektaufwand lag mit € 378.400 unter dem dreijährigen Budgetrah­men von € 450.000. Die Abteilungen Veterinärangelegenheiten (Vb), Land­wirt­schaft (Va) und Natur- und Umweltschutz (IVe) hatten sich verpflichtet, jähr­lich je­weils € 50.000 zur Finanzierung von tierleben beizutragen. Der ver­ein­barte Anteil wurde aber nicht von allen Abteilungen zur Gän­ze aufge­bracht. Nach der Endabrechnung verbleibt ein Überschuss von € 23.000. Der Projektaufwand ist damit jedoch nicht voll­ständig dargestellt. Zu berück­sich­tigen sind auch Zah­lun­gen der Abteilung Veterinärange­le­gen­hei­ten (Vb) für den Universitäts­lehr­gang in Wien sowie für einzelne Reisekosten der Pro­jekt­­leiterin. Es fehlt auch ein Nachweis über die genutzte Infrastruktur dieser Abteilung für tier­leben. Der Abtei­lungs­vor­stand hat den Spielraum, der sich aus dem nicht definierten Aufgabenbereich des Tier­schutz­om­buds­manns er­gibt, intensiv genutzt.

Fortsetzung des Projekts erfordert klare Ziele und neue Organisation

Die Vorstände der drei finanzierenden Abteilungen haben eine Verlängerung von tier­leben einstimmig empfohlen. Bestimmte Inhalte, insbesondere die Um­­­setzung des Bildungsauftrags, sind nach wie vor aktuell. Die sachliche und objektive Information über den Tierschutz muss auch weiterhin gewähr­leis­tet sein. Eine Fortsetzung des Pro­jekts erfordert jedoch klare inhaltliche Ziele, kalkulierte Ressourcen und eine organisatorische Neuausrichtung. Die Koordi­nation und Durchführung der Schulbesuche auf den Erlebnisbauern­höfen sind neu abzustimmen. Auch ist die Finanzierung des Landes aus einer Hand an­zu­stre­ben. Über die Fort­setzung von tierleben hat die Landesre­gie­rung möglichst rasch zu ent­­scheiden.