Rettungsfonds

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Rettungsgesetz sieht zur Förderung des Rettungswesens die Einrichtung eines Rettungsfonds vor. Die Gründung eines gemeinsamen Fonds des Landes und der Gemeinden gilt österreichweit als vorbildhaft und wurde noch in keinem anderen Bundesland umgesetzt.

Die Leistungen des Rettungswesens umfassen die Bergung, Erste Hilfe-Leistung, Durchführung von Krankentransporten, Suche nach Abgängigen und die Schulung der Einwohner in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Die Leistungen werden von Rettungsorganisationen erbracht. Gemäß § 3 Abs 2 Rettungsgesetz gelten als anerkannte Rettungsorganisationen das Österreichische Rote Kreuz Landesverband Vorarlberg, der Österreichische Bergrettungsdienst Land Vorarlberg und die Österreichische Wasserrettung Vorarlberg. Weitere Leistungen werden insbesondere vom Arbeiter-Samariterbund Gruppe Feldkirch erbracht, der nicht per Gesetz oder Verordnung anerkannt ist.

Die Leistungen im Rettungs- und Notarztwesen weisen steigende Tendenz auf. Besonders stark gestiegen sind die erforderlichen Krankentransporte. Seit dem Jahr 1999 ist die Zahl der beförderten Personen um 13 Prozent angewachsen. Die wesentlichsten Gründe dafür sind zum einen, dass sich die Patienten immer kürzer im Krankenhaus aufhalten, sich zugleich jedoch die Zahl der erforderlichen Transporte zu Therapien erhöht. Zum anderen gibt es auf Grund der demographischen Entwicklung immer mehr kranke und pflegebedürftige Menschen, die auf Ambulanz- oder Krankentransporte angewiesen sind.

Die Sozialversicherungsträger, die die primäre Verpflichtung zur Finanzierung trifft, reagierten auf die Entwicklung mit einer „Deckelung“. Beim Roten Kreuz wurde die Höchstzahl der bezahlten Krankentransporte auf dem Niveau von 1999 eingefroren. Die Anzahl der erforderlichen Transporte liegt nicht im direkten Einflussbereich der Rettungsorganisationen. Für diese, insbesondere für das Rote Kreuz, öffnet sich damit eine Schere zwischen den Kosten der Leistungsausweitungen und deren Finanzierung, die sie durch Eigenerwirtschaftung und höhere Beiträge aus dem Rettungsfonds zu kompensieren versuchen.

Aus Sicht des Landes-Rechnungshofs sollten die Maßnahmen zur Reduktion des Transportaufkommens intensiviert und neuerliche Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern aufgenommen werden.

Der Rettungsfonds wird zu 45 Prozent vom Land und zu 55 Prozent von den Gemeinden finanziert. Der Beitrag des Landes betrug im Jahr 2004 € 1,6 Mio. Seit dem Jahr 1999 ist der Landesbeitrag um 18 Prozent gestiegen. Der Gemeindebeitrag lag im Jahr 2004 bei € 5,58 je Einwohner. Seit Novellierung des Rettungsgesetzes im Jahr 1990 und der damit verbundenen Neuordnung der Finanzierung haben sich die Gemeindebeiträge je Einwohner an das Rote Kreuz versiebenfacht. Zum damaligen Zeitpunkt war es den Rettungsorganisationen nicht möglich, mit allen Gemeinden Vereinbarungen über die Finanzierung zu schließen. Die Beiträge je Einwohner von Land und Gemeinden liegen deutlich über jenen in anderen Bundesländern.

Gemäß Rettungsgesetz hat der Rettungsfonds durch seine Förderungen auf die bedarfs- und sachgerechte Besorgung des Rettungswesens hinzuwirken. Für die Förderungen aus dem Rettungsfonds liegt kein Konzept vor, Richtlinien für die Fördervergabe bestehen nicht. Beide bilden jedoch die Voraussetzung zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit.

Von den gesamten Förderbeiträgen an die Rettungsorganisationen in Höhe von insgesamt € 3,345 Mio entfielen im Jahr 2004 rund 72 Prozent auf das Rote Kreuz, rund 18 Prozent auf den Bergrettungsdienst und rund neun Prozent auf die Wasserrettung. Von dem auf den Bergrettungsdienst entfallenden Teil machen die Beiträge für den Flugrettungsdienst rund € 200.000 aus. Rund ein Prozent der Mittel entfiel auf den Arbeiter-Samariterbund.

Die Rettungsorganisationen erbringen die Leistungen mit einer großen Anzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Beim Roten Kreuz sind derzeit beispielsweise über 1.400 freiwillige Helfer im Einsatz, ohne die Ehrenamtlichen könnten die Dienste im bestehenden Ausmaß nicht aufrecht erhalten werden.

Die Förderung der Organisationen erfolgt auf Basis von Budgetwerten. Eine Rückkoppelung zu den tatsächlichen Rechnungsergebnissen erfolgt weder für die Subventionsbeantragung noch für die -auszahlung. Aus Sicht des Landes-Rechnungshofs ist dies nicht zweckmäßig, die Förderpraxis sollte umgestellt werden.