Sozialfonds des Landes Vorarlberg

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Land Vorarlberg verfügt über ein gut ausgebautes soziales Netz, das sich maßgeblich auf Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege stützt. Damit das Land und die Gemeinden ihre soziale Verpflichtung auch künftig erfüllen können, müssen Leistungen und Finanzierung längerfristig gesichert sein.

Um die Sozialhilfekosten zu finanzieren und ihre Entwicklung zu steuern, wurde im Jahr 1997 der Sozialfonds eingerichtet. Seine Aufgaben sind im Sozialhilfegesetz (SHG) geregelt.

Der gesamte Finanzmittelbedarf des Sozialfonds lag im Jahr 2002 bei € 101,5 Mio und wurde mit 60 Prozent vom Land und mit 40 Prozent von den Gemeinden getragen. Da aufgrund gesellschaftlicher und demographischer Entwicklungen die Ausgaben künftig überdurch­schnittlich steigen werden, sind vermehrt sozialpolitische Vorgaben notwendig.

Die gesamten Ausgaben sind in den letzten fünf Jahren um 24 Prozent gestiegen. Demgegenüber stieg der Landeshaushalt im selben Zeitraum um rund zehn Prozent. Bei einer linearen Entwicklung der Sozialfondsausgaben würde sich der Finanzierungsbedarf in den nächsten zwanzig Jahren nahezu verdoppeln. Maßnahmen zur Sicherung von Qualität und Finanzierbarkeit sozialer Leistungen sind daher zu entwickeln.

Im Sachgebiet Jugendwohlfahrt betrugen die Ausgaben im Jahr 2002 € 14,5 Mio. Seit dem Jahr 1998 sind diese um 30 Prozent gestiegen. Die Jugendwohlfahrt ist weitgehend transparent und steuerbar.

Die Ausgaben im Sachgebiet Behindertenhilfe lagen im Jahr 2002 bei € 44,9 Mio und stiegen seit dem Jahr 1998 um 29 Prozent. Zusätzlich werden Ausgaben für stationäre Betreuung in Höhe von rund € 3,7 Mio aus dem Sozialhilfebudget getätigt. Betreuungskonzepte sollten evaluiert und der Zugang zu den Leistungen durch eine von den Leistungserbringern unabhängige Clearingstelle vorab geprüft werden.

Für das Sachgebiet Sozialhilfe wurden im Jahr 2002 rund € 66,5 Mio ausgegeben, wovon rund 60 Prozent auf Leistungen im Pflegebereich entfielen. Die Ausgaben in diesem Sachgebiet werden künftig überdurchschnittlich steigen. Dementsprechend sind Bedarfspläne und Prognoserechnungen zu erstellen und das Förderinstrumentarium zu gestalten.

Organe des Sozialfonds sind die Vorsitzende und das Kuratorium. Die bestehende Organisation ist nicht zweckmäßig, da die Geschäftsführerfunktion nicht klar zugeordnet und Interessenskonflikte im Kuratorium gegeben sind. Künftig sollten die Funktionen Beratung und Entscheidung auch in der Praxis getrennt werden.

Der Sozialfonds nimmt die ihm gemäß SHG übertragene Management-, Steuerungs- und Überwachungsfunktion nicht ausreichend wahr. Die Managementkapazität ist nicht bedarfsgerecht vorhanden.

Die Geschäftsführung wird derzeit kollektiv durch die Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa) wahrgenommen.  Zentrale Funktionen wie Planung, Controlling und Berichtswesen sind künftig zu verstärken. Dementsprechend sollte die Geschäftsführung klar geregelt und das Controlling deutlich ausgebaut werden.

Entscheidungen im Kuratorium betreffen derzeit überwiegend einzelne Anträge, die Transparenz über die laufende Finanzierungssituation fehlt weitgehend. Künftig sind verstärkt sozialpolitische Vorgaben an den Sozialfonds notwendig. Dementsprechend sollte im Kuratorium ein Strategieausschuss eingerichtet werden, der ausschließlich mit politischen Entscheidungsträgern besetzt ist. Dies deshalb, da nur diese die Leistungen und deren Finanzierung zu verantworten haben.

Die Berichte an die Entscheidungsträger des Sozialfonds enthalten nur wenig steuerungsrelevante Informationen. Als sozialpolitische und strategische Entscheidungsgrundlagen sind sie nur eingeschränkt geeignet. Transparenz, Budgetierung und Berichtswesen sollten deutlich verbessert werden.

Für die jährlichen Budgets fehlen operative Vorgaben im Fall von Mittelkürzungen. Unrealistische Budgets führen in der Praxis zu Budgetüberschreitungen. Die Qualität der Budgetierung sollte verbessert, Quartalsberichte und monatliche Vorschaurechnungen sollten eingeführt werden.

Im Jahr 2002 beschloss das Kuratorium ein Nachtragsbudget in Höhe von € 6,9 Mio. Leistungen und Ausgaben sind für die Entscheidungsträger des Landes und des Sozialfonds nicht ausreichend transparent. Nachtragsvoranschläge über einem zu definierenden Schwellenwert sollten künftig der Beschlussfassung durch den Landtag unterliegen.

Das Informationssystem für den Sozialbereich (ISSO) bietet derzeit keine ausreichende Transparenz hinsichtlich der Leistungen, Ausgaben und Empfänger. ISSO2 sollte einem IT-Audit unterzogen werden.