Stiftung Kloster Viktorsberg

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Stiftung Kloster Viktorsberg wurde im Jahr 1984 gegründet. Das Land Vorarlberg hat sich an der Errichtung der Stiftung beteiligt, um dieses kulturpolitisch bedeutende Bauwerk zu erhalten. Stifter waren neben dem Land Vorarlberg die Diözese Feldkirch, die Gemeinde Viktorsberg sowie zehn weitere Gemeinden. Zweck der Stiftung ist es, das ehemalige Klostergebäude zu restaurieren und zu erhalten sowie selbst oder durch Dritte kulturelle Tätigkeiten zu entfalten, die einen Wert für Vorarlberg haben.

Die Stiftung hat das ehemalige Klostergebäude restauriert und im Jahr 1989 mit dem Veranstaltungsbetrieb begonnen. Das Land unterstützte die Restaurierung mit rund € 1,5 Mio. Das Stiftungskapital wurde mit € 38.500 dotiert. Es ist nicht ausreichend, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Dementsprechend sollten die Stifter dafür Sorge tragen, das Stiftungs­kapital den Erfordernissen des Stiftungsbetriebs entsprechend zu dotieren.

Durch die Sanierung der ehemaligen Kinderheilstätte ist es gelungen, das Klostergebäude der ausschließlichen Nutzung durch die Stiftung zuzuführen und zusätzliche Räumlichkeiten zu erschließen. Das Land hat die Sanierung mit € 218.000 subventioniert. Die Beteiligung der Stiftung an der Sanierung ist zwar kostenneutral, aber nicht stiftungskonform. Die Stiftung sollte die Finanzierung der anteiligen Baukostenüberschreitung in Höhe von € 27.000 beim Land beantragen.

Die kulturelle Nutzung des Klostergebäudes wurde im Stiftungsrat mehrfach diskutiert. Die strategischen Überlegungen zur Verstärkung der stiftungskonformen Nutzung sind nur schwer umsetzbar.

Da sich auch künftig keine Erfüllung des Stiftungszwecks abzeichnet, ist der Stiftungsrat gefordert, den Stiftungszweck in der Satzung zu ändern. Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Nutzung des Klostergebäudes im Stiftungszweck zu verankern.

In der Veranstaltungsorganisation besteht vor allem bei den Serviceleistungen ein Defizit gegenüber anderen Anbietern. Eine Verbesserung ist nur mit zusätzlichem Personal möglich. Sollte die Entwicklung des Veranstaltungsbetriebs mit oder ohne kulturellem Schwerpunkt in absehbarer Zeit nicht gelingen, ist eine Auslagerung des Veranstaltungs­betriebs zu prüfen. Mit einem Betreibervertrag könnten die Kosten und somit auch der Zuschussbedarf reduziert werden.

Die Zuschüsse des Landes stellen rechtlich kein sonstiges Stiftungsvermögen dar. Da die Finanzmittel nur teilweise stiftungskonform verwendet werden, subventioniert das Land private Seminare und Veranstaltungen. Der Abgang hat sich in den letzten Jahren relativ konstant entwickelt und liegt bei jährlich € 52.000. Die Stifter sollten aufgefordert werden, künftige Abgänge im Verhältnis ihres Anteils am Stiftungskapital zu leisten.