Ausgliederungen

Die Landesrechnungshöfe beurteilen Ausgliederungen danach, ob sie definierte Erfolgsfaktoren, wie klare Zielvorgaben, eine Untersuchung von Alternativen oder eine Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigen. Nach ihren Prüfungserfahrungen zeigten Ausgliederungen in der Praxis positive Effekte, waren aber auch mit Nachteilen verbunden. Aus Sicht der öffentlichen Finanzkontrolle stellen sie kein Allheilmittel gegen ineffiziente Verwaltungsabläufe dar; sie ersetzen Reformen innerhalb der Verwaltung nicht. Auch führen Ausgliederungen nicht in jedem Fall zu Effizienzsteigerungen. Die Landesrechnungshöfe betonen, dass die Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben die Verantwortung des Staates für deren ordnungsmäßige Erfüllung nicht beendet.