Aufgabenwahrnehmung im Vollzugsbereich Landwirtschaft

Zusammenfassung der Ergebnisse

Komplexität und hoher Mitteleinsatz erfordern vorausschauende Planung

Die Landwirtschaft stellt mit ihren Tätigkeitsfeldern, Rechtsmaterien und Akteuren einen vielschichtigen und komplexen Vollzugsbereich dar. Aufgrund von Verwaltungsreformprojekten befindet sich dieser aktuell in Veränderung. Für Agrarförderungen in Vorarlberg wendeten die Euro­päische Union, der Bund und das Land in den geprüften Jahren 2012 bis 2015 jährlich rund € 75 Mio. auf. Das Fördersystem ist durch zahlreiche Quer- bzw. Umverteilungen sehr verflochten. Im Vergleich mit anderen Ländern wies Vorarlberg den höchsten durch­­schnittlichen Landesmitteleinsatz im Verhältnis zur An­zahl der Betriebe auf. Darin waren neben Zuschüssen an Landwirte auch För­derungen für Organisationen oder Investitionen im ländlichen Raum enthalten. Aufgrund europäischer Vorgaben werden die Spiel­räume für eigene Maßnahmen des Landes zu­neh­­mend enger. Dies erfordert hinreichende Planungen und rechtzeitige recht­liche Abstimmungen. Für die Umweltbeihilfe – bisher zen­tra­les Ele­ment der ei­gen­­ständigen Agrarpolitik des Landes – konnten konkrete Aussagen über die Möglichkei­ten eines zulässigen Nachfolgemodells erst spät auf EU-Ebene erreicht werden. Kurzfristige Er­satz­maß­nahmen waren erforderlich. Die Ökoland Strategie 2020 enthält am­bitio­nierte Ziele, deren Umsetzung konsequent vor­an­zu­trei­ben ist. Ein kennzahlen- und ergebnisorientiertes Vorgehen ist stärker ein­zu­for­dern.

Leistungsvertrag mit Landwirtschaftskammer anpassen und Mängel beheben

Das Land betraut die Landwirtschaftskammer jährlich in einem Leistungsvertrag mit zahlreichen Aufgaben in verschiedensten Bereichen. Ihr Umfang ist in einer systematischen Aufgabenkritik zu hinterfragen. Der Kos­tenersatz summierte sich im Prüfzeitraum auf € 12 Mio. Darüber hinaus er­hielt die Landwirtschaftskammer zur Förderung der Land- und Forst­wirtschaft weitere Landes­mittel in gleicher Höhe. Das System zur Leistungsabgeltung wurde im Jahr 2013 geändert. Seither werden anstelle von Dienst­posten produktive Personalstunden auf Normkostenbasis im Ausmaß von mehr als 40.000 Stun­den pro Jahr nachgewiesen und vergütet. Zudem finanziert das Land mit einem pauschalierten Zuschlag auch Systemleistungen, wie Buchhaltung oder IT, und be­tei­ligte sich an weiteren Ausgaben. Die kosten­orientierte Abrechnung schafft we­nig Anreiz für Effizienzsteigerungen. Bei der Leistungsverrechnung stellte der Landes-Rechnungshof Mängel fest. In einer Stichprobe zeigte sich, dass das Ausmaß der Sys­tem­leistungen deutlich zu hoch angenommen wurde. Weiters wurden z.B. Reisekosten für Weiterbildungen oder Miet- und Betriebskosten nicht vertragskonform verrechnet. Aufgrund der Feststellungen des Landes-Rechnungshofs wurden diese inzwischen rückerstattet. Für die Steuerung der erbrachten Leis­tun­gen ist das bestehende Reporting nur eingeschränkt geeignet und daher anzu­passen.

Organisation und Gebarung der Landwirtschaftskammer transparenter gestalten

Die Landwirtschaftskammer nimmt neben den übertragenen Aufgaben auch ihre Funktion als Interessensvertretung wahr. In der Praxis werden die unterschiedlichen Rollen kaum getrennt. Die Organisation des Kammeramts blieb in den letzten 15 Jahren weitgehend konstant. Die anstehende Überprüfung seiner Struktur sollte genutzt werden, um die Umsetzung der Ökoland Strategie 2020 besser zu unterstützen. Der Landes-Rechnungshof stellte komplexe Verbindungen mit zahlreichen kammernahen Verbänden und Organisationen fest. Eine zentrale Erfassung von Nebenbeschäftigungen und -tätigkeiten der Mitarbeitenden erfolgt bis­lang nicht. Die seit dem Jahr 1992 unveränderte Dienstordnung enthält kei­ne allgemeinen Bestimmungen zu Be­fangen­heits­aspek­ten und ist zu aktualisieren. Die Aufmerksamkeit für mögliche Interessenkollisionen ist zu erhöhen und transparente Vorgehensweisen sind sicherzustellen. Der Gesamtüberblick über die finanzielle Lage der Land­wirtschaftskammer ist derzeit u.a. aufgrund einer fehlenden konsolidierten Darstellung erschwert. Die Einführung einer doppelten Buchhaltung und Kostenrechnung wird für erforderlich erachtet.

Struktur der neuen Abteilung weiter optimieren

Die Landesregierung fasste im Mai 2016 einen Grundsatzbeschluss zur Zusam­men­führung der Agrarbezirksbehörde mit der Abteilung Landwirtschaft (Va). Ein erster Vorschlag für die Organisation sah den weitgehenden Erhalt be­ste­hen­der Struk­tu­ren mit großen direkten Führungsspannen vor. Im Zuge seiner Prü­fung erarbeitete der Landes-Rechnungshof ein Modell, das auch strukturelle Bereinigungen zwischen Amt der Landes­re­gie­rung und Landwirtschaftskammer ermöglicht. Durch eine Reorganisation auf Aufgabenebene wurde eine über­sichtliche und schlanke Struktur mit ähnlich bedeutenden Verantwortungsbereichen gebildet. Im Förderbereich ist eine deutliche Stärkung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollfunk­tion vorgesehen. Teile dieses Modells wurden sei­tens des Lan­des in die geplante Struktur der neuen Abteilung ein­ge­ar­bei­tet. Um nicht vorzeitig Strukturen zu verfestigen und die Basis für zukünftige Einsparungspotenziale zu schaffen, hält es der Landes-Rechnungshof für notwendig, weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Führungs­spanne ist weiter zu reduzieren und auch in der Ausgestaltung der Detailorganisation sind kleinteilige Strukturen möglichst zu vermeiden. Mehrfachzuständigkeiten – wie bei Planungen oder Förderungen – sind zu be­rei­ni­gen und Systemleistungen des Landes verstärkt zu nutzen.