Energieinstitut Vorarlberg

Zusammenfassung der Ergebnisse

Zweck und Auftrag des Energieinstitutes sind die nachhaltige Entwicklung des Lebensraumes Vorarlberg in den Themenbereichen sinnvoller Energieeinsatz und erneuerbare Energien. Beratung, Schulung und Bewusstseins- bildung durch Öffentlichkeitsarbeit sind die zentralen Aufgaben.

Das Energieinstitut erbringt vielfältige Leistungen in den Fachbereichen Energieberatung, Solararchitektur, Bau- ökologie/Gesundes Wohnen, Wärmetechnik und Energieförderung, die zum Geschäftsfeld „Bauen & Wohnen“ zusammengefasst sind. In den Geschäftsfeldern „Unternehmen“ und „Gemeinden“ werden weitere kundengruppen- spezifische Leistungen erbracht. Die Aktivitäten in den einzelnen Geschäftsfeldern wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Das Energieinstitut leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung energiepolitischer Ziele und soll auch zukünftig in der Umsetzung des „Energiekonzeptes Vorarlberg 2000“ involviert sein. Vor diesem Hintergrund ist eine stärkere Fokussierung auf einzelne Schwerpunktthemen erforderlich.

Die klare Ausrichtung führte zu guten Ergebnissen, die wirtschaftliche Situation ist ausgeglichen und stabil. Seit dem Jahr 1996 konnte die Ertragslage deutlich verbessert werden. Dem Energieinstitut ist es in den letzten Jahren gelungen, die Eigenerträge kontinuierlich zu steigern. Dadurch konnte das Leistungsspektrum – bei lediglich indexierten Förderbeiträgen – weiter ausgebaut werden. Weitere Erhöhungen der Eigenerträge sind zB durch eine laufende Anpassung der Schutzgebühr in der Energieberatung und durch eine stärkere Berücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinden bei den Mitgliedsbeiträgen für die „e5-Programme“ möglich. Auf Grund der bisher nicht gewünschten Konkurrenzierung der Privatwirtschaft ist die Erschließung neuer Einnahmequellen nur schwer umsetzbar.

Operative Führung und Kontrolle werden durch die Geschäftsführung und den Vorstand weitreichend wahrgenom- men. Zukünftig sollte sich der Vorstand stärker mit der strategischen Ausrichtung befassen, eine Mehrjahres- planung verabschieden, die Evaluierung einzelner Maßnahmen beauftragen und konkrete Ziele für die Umsetzung vorgeben.

Die Zusammensetzung des Vorstandes hat sich in den letzten 10 – 15 Jahren bewährt. Unterschiedliche Posi- tionen wurden zwar vertreten, es ist aber gelungen durch gemeinsam getragene Projekte, wie „Kesseltausch“ einen Beitrag für die Umwelt zu leisten.

Die Besetzung von Vorstand und Vollversammlung ist nahezu ident, eine klare Aufgabentrennung der beiden Gremien ist dadurch nicht ausreichend gewährleistet. Geprüft werden sollte, ob entweder der Vorstand verkleinert oder die Vollversammlung erweitert wird. Bei einer Erweiterung der Vollversammlung könnten auch neue Mitglieder aufgenommen werden.

Das Energieinstitut hat die Aufbauorganisation laufend den geänderten Rahmenbedingungen angepasst und eine detaillierte Kostenrechung aufgebaut. Zukünftig sollte die effektive und effiziente Ressourcensteuerung durch die Weiterentwicklung der Geschäftsfeldorganisation und des Berichtswesens sowie durch Qualitätsstandards in den Prozessen noch verbessert werden.

Die Abrechnung der Projekte erfolgt ordnungsgemäß, der externe Projektaufwand und der interne Kapazitäts- einsatz werden allerdings nicht einheitlich quantifiziert. Die Transparenz über die gesamten Projektkosten sollte durch eine Darstellung der externen und der internen Kosten sichergestellt werden. Dies ist problemlos möglich, da die intern angefallenen Stunden den jeweiligen Projekten zugeordnet sind.

Die Umfirmierung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Steuerliche Vorteile könnten genutzt werden, sind aber auf Grund ihrer Größenordnung kein Hebel für einen Rechtsformwechsel. Eine Umfirmierung würde aber die Möglichkeit bieten, einzelne offene Themen wie die Größe und Zusammensetzung des Vorstandes, die persönliche Haftung der Organe sowie die Autonomie der Geschäfts- führung neu zu regeln und den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Eine entsprechende Entscheidungs- vorbereitung sollte vom Vorstand beauftragt werden.

Einzelne Aufgaben könnten – unter bestimmten Rahmenbedingungen – an die Privatwirtschaft übertragen werden. Eine „Privatisierung“ des Energieinstitutes mit erwerbswirtschaftlichem Schwerpunkt würde – ohne fixen Rahmen- vertrag mit dem Land Vorarlberg – einerseits zu einer Reduktion von Leistungen im öffentlichen Interesse und andererseits auf Grund der zu erwartenden Eigenfinanzierungskraft zu einer drastischen Kapazitätsreduktion und damit zu einer deutlichen Schwächung der Kompetenz des Energieinstitutes führen.

Abteilung VIa im Amt der Vorarlberger Landesregierung  Mit nahezu der Hälfte der Förderbeiträge trägt das Land Vorarlberg wesentlich zur Finanzierung des Energie- institutes bei. Der Förderbeitrag wird in Form einer Sockelfinanzierung gewährt, ein konkreter Leistungsnachweis ist nicht erforderlich.

Die Abteilung VIa im Amt der Vorarlberger Landesregierung sollte nach der Beschlussfassung des „Energie- konzeptes Vorarlberg 2000“ jene Umsetzungsmaßnahmen konkretisieren, die das Energieinstitut leisten sollte. Der Vorstand kann in der Folge diese Aktivitäten in die mehrjährige Schwerpunkt- und Ressourcenplanung einfließen lassen.