Frauengetriebe, Bildungszentrum für Frauen

 Zusammenfassung der Ergebnisse

Der Verein „Frauengetriebe“ ist gemäß den Statuten ein Informations- und Bildungszentrum von Frauen für Frauen. Die frauenpolitischen Themen und Inhalte werden in Form von Bildungsveranstaltungen, wie Vorträge, Seminare, Kultur- und Kunstveranstaltungen den Kundinnen vermittelt.

Die Aufgaben des Vereines Frauengetriebe wurden von den Geschäftsführerinnen folgendermaßen beschrieben: „Das Bildungszentrum FRAUENGETRIEBE ist eine frauenpolitische Initiative und erweitert mit ihrem Angebot die Infrastruktur für Frauen. Wir setzen uns für eine Besserstellung für Frauen mit dem Ziel der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Frauen ein. Der Staat hat die Förderung von Frauen in seine Bestimmungen aufgenommen und daher die Aufgabe konkrete Maßnahmen und Einrichtungen dieser Art zu fördern.“

Das Frauengetriebe möchte mit seinem Bildungsangebot zwar alle Frauen des Landes ansprechen, die Themenvielfalt lässt aber keinen Schwerpunkt des Frauengetriebes erkennen. Eine hohe Duplizität mit anderen Bildungseinrichtungen scheint bei einzelnen Bildungsveranstaltungen gegeben.

Die Problematik des Vereins liegt in der Dualität, einerseits eine frauenpolitische Einrichtung zu sein und anderer- seits als Bildungszentrum aufzutreten, um gefördert bzw. subventioniert zu werden. Das Management des Vereines – als Non-Profit-Organisation – erfordert zukünftig verstärkt die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien.

Das Frauengetriebe sollte daher die geschlechtsspezifische Kundengruppe „Frauen“ stärker segmentieren und eine Konzentration auf einzelne Zielgruppen vornehmen. Durch ein stärker auf diese Zielgruppen abgestimmtes Bildungsprogramm kann eine klarere Positionierung des Frauengetriebes im Erwachsenenbildungsmarkt erzielt werden. Weiters ließe sich dadurch der personelle und finanzielle Einsatz der Ressourcen optimieren.

Die größten Einflussfaktoren auf die Ertragslage des Vereines sind der Personalaufwand und die Förderungen. Der Personalaufwand ist wenig transparent, da die Geschäftsführerinnen über einen Dienstvertrag verfügen und zusätz- lich verschiedene Leistungen auf der Basis eines Werkvertrages abrechnen. Die Höhe der Honorare wird stark durch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bestimmt.

Es besteht eine sehr hohe Abhängigkeit von Förderungen. Die Förderungen des Landes wurden im Jahr 1996 auf ATS 0,33 Mio. gekürzt, in den letzten drei Jahren jedoch wieder verdoppelt.

Die Förderungen bzw. Subventionen des Bundes stiegen ebenfalls in diesem Zeitraum um mehr als ein Drittel an.

Der Eigenfinanzierungsgrad ist zu gering und sollte durch höhere Mitgliedsbeiträge, Gewinnung neuer Mitglieder und eine deutliche Einschränkung der Preisnachlässe bei Teilnehmerinnengebühren ausgebaut werden.

Eine genaue Abrechnung der einzelnen Projekte wurde nicht durchgeführt. Es kann keine klare Aussage darüber getroffen werden, welchen finanziellen Erfolg die einzelnen Bildungsveranstaltungen hatten. Dadurch ist ein Fremd- vergleich mit anderen Anbietern nur schwer möglich. Der Stundensatz für Projektabrechnungen in den Jahren 1996 bis 1998 enthält auch Verwaltungskosten, durch diese Art der Kalkulation wurden die Strukturkosten doppelt gefördert.

In Relation der Bedeutung von Förderungen für das Frauengetriebe wurden einzelne Ansuchen zum Teil sehr nach- lässig erstellt bzw. es wurden die Abrechnungen zu spät eingereicht.

Frauenreferat im Amt der Vorarlberger Landesregierung  Das Budget des Frauenreferates stieg seit der Gründung stetig an. In den Jahren 1997 bis 1999 erhöhte sich das Budget um rund 46 Prozent auf ATS 6,3 Mio. Der Anteil des Gesamtbudgets, der für Förderungen vergeben wird, stieg ebenfalls kontinuierlich an. Das Förderungsbudget beträgt mit ATS 4,4 Mio. rund 70 Prozent des Gesamt- budgets. Mehr als die Hälfte des Förderungsbudgets wurde zur Unterstützung von FEMAIL und Frauengetriebe aufgewendet.

Die Förderpolitik wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, zuletzt im Jahr 1998 mit der Einführung der Frauenförderungsrichtlinien. Seit dem Jahr 1999 können auf Grund dieser Richtlinien wieder Struktur- und Projekt- förderungen nebeneinander abgerechnet werden. Aus Sicht des Landes-Rechnungshofes sollten zukünftig aber nur jene Aktivitäten unterstützt werden, mit denen klare und evaluierbare Ziele der Frauenpolitik umgesetzt werden können.

Durch die neu eingeführten Förderungsrichtlinien wurde zwar die Transparenz der Vergaben erhöht, es fehlen aber klare Kriterien bzw. Standards für die Höhe und die Gewährung von Strukturförderungen. Bei der Abrechnung von Projekten auf der Basis von Stundensätzen sollten zukünftig sämtliche projektbezogenen Kosten anerkannt werden. Die Doppelförderung von Verwaltungskosten bei der Struktur- und der Projektförderung sollte vermieden werden.

Das neue Konzept des Frauenreferates sieht einen verstärkten Kostenvergleich zwischen einzelnen Fraueninstitutionen vor. Ein Benchmarking aller Bildungseinrichtungen wurde aber nicht vorgenommen. Zweckmäßig wäre nicht nur ein Vergleich der Kosten, sondern auch des Leistungsangebotes, da gleichartige Programme bei mehreren Erwachsenenbildungseinrichtungen durch Mittel des Landes, des Bundes, des AMS und des Europäischen Sozialfonds gefördert werden.