Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH

Zusammenfassung der Ergebnisse

Landesförderung für heimische Lebensmittel deutlich gesteigert

Die Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH (LQM) führt Qualitäts- und Marketingmaßnahmen für Erzeugnisse aus der Vorarlberger Landwirtschaft durch. Dazu zählt die Zertifizierung und Kennzeichnung, die sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für Konsumenten zu einem Mehr­wert führen soll. Weiters vernetzt sie Produzenten und Abnehmer, um neue Absatz­­­mög­­lichkeiten zu schaffen und sensibilisiert die Bevölkerung für heimische Produkte. Seit dem Jahr 2013 ist die LQM in die Er­ar­bei­­tung und Umsetzung der Ökoland Strategie 2020 eingebun­den. Die Gesellschaft steht im Allein­­eigentum der Landwirtschafts­kammer Vor­arl­­berg, ihre Finanzierung er­folgt im Wesent­­­lichen durch das Land. Dieses stellte im Prüfzeitraum Förderungen von rund € 3,57 Mio. zur Verfügung. Sie stiegen um 65 Prozent. In den geprüften Jahren erwirtschaftete die Gesellschaft überwiegend Jahresüberschüsse und konnte ihr Eigenkapital merklich stärken. Dies ist auch auf Aus­schüttungen ihrer Gastronomiebeteiligung zu­rück­zu­führen. Informationen über die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft liegen der zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung nicht vor. Bei Gewährung von Fördermitteln hält der Landes-Rechnungshof eine vermehrte Berücksichtigung der finanziellen Entwicklung der Gesellschaft als erforderlich. Ver­bes­serungs­­be­darf besteht weiters im Bereich der finanz­iel­len Kon­troll­­mecha­nismen. Für das Bankkonto mit Einzelzeichnungsberechtigung fehlt ein systemtechnisch hinter­legtes Vier-Augen-Prinzip, Re­ge­lun­gen für zustimmungs­pflichtige Ge­schäfte sind kon­sis­tent festzulegen und entsprechend um­zu­setzen.

Strategische Ausrichtung und Businessplan überfällig

Ziele, Strategien und Maßnahmen wurden einmalig im Jahr 2003 in einem Busi­ness­­plan dokumentiert. Seit dessen Auslaufen fehlt ein abgestimmtes und schriftliches Entwicklungskonzept für die Gesellschaft. Aufgaben und Priori­täten haben sich ver­lagert, beispielsweise wird nunmehr dem Siegel gegenüber der Marke höhere Bedeutung eingeräumt. Die Relevanz von Vertriebskanälen, wie Handel oder Großküchen, eigene Ver­­­­markt­ungs­aktivi­täten sowie eine geplante Koordinations­tätigkeit sind nicht aus­reichend geklärt. Eine eindeutige Positionierung und eine längerfris­ti­ge Ausrichtung werden für das Tätigkeitsgebiet der LQM als besonders not­­wendig erachtet. Die zukünftige Strategie ist daher um­gehend zu klären. Derzeit sind Aussagen über die Wirkung der Tätigkeit nur eingeschränkt möglich, da kaum Erfolgsfaktoren definiert oder er­ho­­­ben sind. Ein diesbezüglicher Hand­lungs­bedarf geht auch aus exter­nen Evaluierungsberichten hervor. Der Landes-Rech­nungs­­hof empfiehlt da­her, Indikatoren für die Zielerreichung festzulegen und diese regelmäßig zu evaluieren.

Mehr Orientierung durch Vereinfachung und verbindlichere Regelungen schaffen

Die LQM hat eine Vielzahl von Marken sowie ein Herkunfts- und Gütesiegel entwickelt, die sie professionell kommuniziert. Auf Produktebene werden bis zu 17 „Ländle“ Marken zur Verfügung gestellt, beispiels­weise für Apfel, Alpschwein oder Christbaum. Produzenten nutzen diese im Allgemeinen nur im Bedarfs­fall. Ihre Verwendung ist nicht ver­­pflichtend. Ländle Produktmarken dürfen nur gemeinsam mit dem Siegel geführt werden, Letzteres kann auch alleine ausgelobt werden. Während die Marken nur die Herkunft aus Vorarlberg ausdrücken, enthält das Siegel weitergehende charakterisieren­de Botschaften, wie Gentechnikfreiheit und Tierwohl. Derzeit sind Marken und Siegel jeweils eigenständig visualisiert, selbst wenn beide auf einem Produkt ausgezeichnet werden. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist im Hinblick auf vorhandene Ressourcen und überlappende Inhalte eine einheitliche, für den Konsumenten gut wahrnehmbare Dar­stellung anzustreben. Die Reduktion und Konzentration auf wenige aber authentische Botschaf­ten erleichtert die Orientierung. Durch das Erscheinungsbild der LQM Marken kommt es zu wechsel­seitigen Aus­strahlungs­effekten. Da der Konsument vergleichbare An­forder­ungen er­wartet, sind solche für alle Marken der LQM, auch für die „Ländle Gastronomie“ zu definieren. Für die „Ländle Metzg“ umfassen die komplexen Regelungen nur einen eingeschränkten Produkt- und Verkaufsbereich. Dadurch besteht das Risiko, dass Konsumenten nur vermeintlich über die Warenherkunft informiert sind. Der Landes-Rech­nungshof fordert, entsprechende Kosten-Nutzen Überle­gun­­gen anzustellen und die Zertifi­zierung von Produkten anstelle von Betrie­ben zu prüfen. Die Planung und Doku­mentation des Kontrollprozesses zur Einhaltung der Richtlinien ist im Zuge der anstehenden personellen Nachfolge ebenso zu professionalisieren.

Maßnahmen zur Stärkung von Finanzgeber und Aufsichtsrat setzen

Das Land steuert grundsätzlich über jährliche Leistungs- und Fördervereinbarungen. Diesen ist zukünftig ein Businessplan mit definierten Erfolgskriterien zugrunde zu legen. Um die Rolle des Landes als Finanzgeber innerhalb der Gesellschaft zu stärken und eine laufende und zeitnahe Information über deren Entwicklung zu unterstützen, sollte nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs eine Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch das Land geprüft werden. Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Kontrolle und Steuerung sind konsequent zu nutzen.