Sozialfonds mit Schwerpunkt Suchtkrankenhilfe

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Land Vorarlberg verfügt über ein gut ausgebautes Netzwerk an Drogenhilfseinrichtungen. Die Zusammenarbeit der Einrichtungen mit der Abteilung Gesellschaft und Soziales (IVa) und dem Suchtkoordinator verläuft engagiert und lösungsorientiert. Die Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Bekämpfung von Suchtkrankheiten betrugen im Jahr 2006 insgesamt rund € 5,2 Mio. Dabei wurden für die ambulante Betreuung von Drogenpatienten Ausgaben von rund € 1,7 Mio getätigt.

Die im Rahmen des Sozialfonds finanzierten Leistungen der Suchtkrankenhilfe werden von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege erbracht. Sämtliche Bezirke – außer Bregenz – verfügen sowohl über einen niederschwelligen als auch über einen höherschwelligen Zugang zur Suchtkrankenhilfe. Es besteht jedenfalls auch im Bezirk Bregenz die Notwendigkeit einen niederschwelligen Zugang zu gewährleisten. Langfristig wäre eine Änderung der Versorgungsstruktur in Richtung einer umfassenden Betreuungsleistung zu prüfen.

Das engagierte Vorgehen und der Einsatz der einzelnen Einrichtungen ist ein wichtiger Beitrag zu einem funktionierenden System der Suchtkrankenhilfe. Erfolgt hier jedoch keine Steuerung, besteht die Gefahr, dass sich die Einrichtungen weitgehend am eigenen Angebot orientieren. Künftig ist daher verstärkt darauf zu achten, dass auf den bestehenden Bedarf und bislang nicht erreichte Zielgruppen reagiert wird. Grundlage dafür sollte die Beurteilung der bestehenden Angebotsstruktur durch einen neutralen, nicht in der österreichischen Suchtkrankenhilfe verankerten Experten sein.

Angebote im Bereich tagesstrukturierender Maßnahmen fehlen weitgehend. Um die soziale Reintegration ehemals drogenabhängiger Personen zu fördern, sind verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten mit tagesstrukturierendem Charakter anzubieten bzw zu prüfen, inwieweit für diesen Zweck auch das bestehende Angebot anderer Einrichtungen genutzt werden kann.

Die Wartezeiten auf Plätze für stationäre Entzugsbehandlungen betragen meist mehrere Wochen. Die Versorgungssitutation in diesem Bereich ist nicht zufrieden stellend, weshalb bedarfsgerechte Entzugsmöglichkeiten sicherzustellen sind. Eine in diesem Zusammenhang vom Amt der Vorarlberger Landesregierung in Auftrag gegebene Kosten- und Standortanalyse liegt bereits vor. Die Umsetzung durch geeignete Maßnahmen wird derzeit geprüft.

Schriftliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit existieren zwischen dem Land und den Einrichtungen nur in Einzelfällen. Die wesentlichen Bedingungen und Leistungsstandards sind schriftlich zu vereinbaren, um die Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Konkrete schriftliche Vorgaben des Landes für eine einheitliche Budget­erstellung und Tarifkalkulation fehlen weitgehend. Hier besteht die Notwendigkeit mit allen Einrichtungen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Leistungstarifen und Jahresbudgets schriftlich zu vereinbaren. Entsprechende Vereinbarungen mit den not­wendigen Inhalten wurden von der geprüften Stelle bereits erarbeitet, jedoch mit einem Großteil der Einrichtungen noch nicht abgeschlossen.

Die zahlreichen – von unterschiedlichen Institutionen gewünschten – Dokumentationen im Bereich der Suchtkrankenhilfe dienen im Wesentlichen der Berichterstattung und sind aufgrund fehlender einzelfallbezogener Leistungsdaten für eine umfassende Evaluierung nur eingeschränkt brauchbar. Die derzeit nicht in geeigneter Form auswertbaren Daten und die nicht ausreichenden personellen Kapazitäten im Fachbereich Behindertenhilfe führen zu einem inhaltlichen Steuerungs- und Kontrolldefizit.

Die Neuerungen im Rahmen des Produktekatalogs gewährleisten zukünftig die Vergleichbarkeit und Evaluierung der bestehenden Angebote. Dieses Instrument bietet dem Sozialfonds durch die Erfassung aussagekräftiger Daten die Möglichkeiten der Steuerung und Planung in der Suchtkrankenhilfe. Eine rasche und umfassende Implementierung des Produktekatalogs, einer einheitlichen IT-Schnittstelle und des Evaluierungsmodells ist anzustreben.

Abhängig von den vorhandenen Ressourcen werden die Einrichtungen entweder durch den Funktionsbereich Betriebswirtschaft/Controlling oder durch externe Unternehmensberater kontrolliert. Jährlich wird in etwa eine Einrichtung der Suchtkrankenhilfe im Detail überprüft.