Umsetzung der Empfehlungen aus den Prüfungen 2011 bis 2013

Zusammenfassung der Ergebnisse

Weiterhin hoher Umsetzungsgrad erreicht

Der Landes-Rechnungshof veröffentlichte in den Jahren 2011 bis 2013 16 Prüfberichte, darunter auch die erste Gebarungsprüfung einer Gemeinde. Zur Wirkungskontrolle ermittelte er im Frühjahr 2015 mittels Nachfrageverfahren den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen. Wie bereits in den Jahren zuvor haben die geprüften Stellen 90 Prozent der Vorschläge zur Optimierung von Leistungen, zur Weiterentwicklung der Organisation oder zum wirtschaftlichen Einsatz der Mittel aufgegriffen. Von den Empfehlungen wurden 55 Prozent bereits umgesetzt, 35 Prozent der Anregungen sind noch in Arbeit. Bei Prüfberichten im Bereich des Landes ist der Umsetzungsstand höher als in der geprüften Gemeinde.

Strategische Leitlinien als Grundlage für die Steuerung erarbeitet

Mehrere geprüfte Stellen haben einen Prozess zur Entwicklung bzw. Konkretisierung strategischer Leitlinien und Ziele umgesetzt oder zumindest gestartet. Beispielsweise beschloss die Landesregierung im Jänner 2014 ein neues Psychiatriekonzept schwerpunktmäßig für den extramuralen Bereich mit definierten Entwicklungsprojekten für die Jahre 2015 bis 2025. Auch für die Fachhochschule und die Wohnbauförderung werden aktuelle Strategien und Ziele festgelegt. Dabei soll auch die Wohnhaussanierung entsprechend Berücksichtigung finden. Im laufenden Jahr sind weiters eine Fortschreibung der Wasserwirtschaftsstrategie sowie die Sportstrategie 2020 zu erwarten. Damit sind zentrale Elemente für eine wirkungsorientierte Steuerung und Kontrolle gesetzt, um Haushaltsmittel effektiver und zielgerichteter einzusetzen.

Strukturen, Prozesse und Steuerungsinstrumente optimiert

Zahlreiche Organisationseinheiten konnten Grundlagen zur Aufgabenerfüllung in der Landesvermessung, der Wasserwirtschaft, der Wohnbau- und Strukturförderung, dem öffentlichen Verkehr sowie in den Gesundheitsabteilungen der Bezirkshauptmannschaften verbessern. Insbesondere wurden Regelungen standardisiert, automatisiert oder aktualisiert. Das führte zu Effizienzsteigerungen in der Verwaltung und zur Optimierung der Qualität von Leistungen. Die Umstellung des Wohnbauförderungssystems im Neubau stärkte den sozialen Lenkungseffekt und war ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Wohnbauförderung. Die Berücksichtigung sozialer Rahmenbedingungen ist laut aktuellem Arbeitsprogramm der Landesregierung allerdings noch weiter auszubauen. In der Siedlungswasserwirtschaft ermöglichen höhere Fördersätze für Kooperationen von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen eine bessere Steuerung sowie Kosteneinsparungen.

Betriebswirtschaftliche Führungs- und Steuerungsinstrumente wurden beispielsweise in der KUGES oder in der Stiftung Jupident weiterentwickelt. Die illwerke vkw, Hypo Landesbank Vorarlberg und KHBG setzten die Empfehlungen hinsichtlich der Internen Revisionen fast vollständig um. Rechnungswesen, Controlling und Revision wurden gestärkt.

Wirtschaftlichen Einsatz der Finanzmittel sicherstellen

In gesellschaftlich relevanten Themen, wie der psychischen Gesundheit und der Pflege, zeigt sich Handlungsbedarf für eine koordinierte Ausbildung und Versorgung. Dem wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln ist hier eine hohe Priorität einzuräumen, Parallelstrukturen in Ausbildung oder Versorgung sind zu vermeiden. Um zukünftige finanzielle Belastungen und Risiken auch im Sportbereich soweit wie möglich zu reduzieren, sind einem langfristigen Nachnutzungskonzept und einem Finanzplan für die Schanzenanlage im Montafon hohe Bedeutung beizumessen. Vor dem Bau weiterer Schanzen im Bregenzerwald ist eine Überprüfung im Hinblick auf die kostengünstigste Variante einzufordern.

Im Kulturbereich setzte das Land für die KUGES Schritte zur Verflachung der jährlichen Zuschusshöhe. Durch zukünftige Investitionen in die Theaterimmobilie ist aber ein Risiko für eine finanzielle Mehrbelastung gegeben. Aus Sicht des Landes-Rechnungshofs ist hier neben einer klaren Priorisierung insbesondere auch auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten.

Auch auf Kommunalebene bedarf es in Schruns noch umfangreicher Anstrengungen zur Stabilisierung der Finanzlage. Nur so kann in der Folge Spielraum für neue Investitionen geschaffen werden. Sparmaßnahmen und Vorschläge des Landes-Rechnungshofs sind verbindlicher und konsequenter umzusetzen.

Noch nicht umgesetzte Empfehlungen im Fokus behalten

Vereinzelt wurden Empfehlungen noch nicht in Angriff genommen oder ausreichend umgesetzt. So kann die weitere Ausrichtung der Sportservice GmbH erst nach der Sportstrategie 2020 erfolgen. Auch bei einer Verlängerung des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit an der Fachhochschule ist die methodische Weiterentwicklung ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Im öffentlichen Verkehr können einige Empfehlungen erst in einem längeren Zeithorizont umgesetzt werden. Die Stärkung der VVV GmbH sowie eine Vereinfachung des Finanzierungssystems können wesentlich zur Verringerung der Komplexität beitragen. Dies setzt einen behutsamen Prozess zur Einbindung der zahlreichen Systempartner voraus.

Der Landes-Rechnungshof bedankt sich bei allen Führungskräften und Mitarbeitenden der geprüften Stellen sowie allen Beteiligten auf Landes- und Kommunalebene für die konstruktive Zusammenarbeit. Ohne diese wäre der sehr hohe Umsetzungsgrad unserer Empfehlungen nicht möglich.