Bauvorhaben der Gemeinde Langen bei Bregenz

Zusammenfassung

Hohes Engagement für Dorfkernentwicklung

Langen bei Bregenz setzte in den vergangenen Jahren viele Bauvorhaben um, insbesondere im Dorfkern zur Verbesserung der Lebensqualität. Die Gemeinde war bis zum Jahr 2016 auch auf Grund geringer Investitionsausgaben mehrere Jahre schuldenfrei und wies eine solide Finanzlage auf. Danach stieg die Verschuldung an, Ende 2021 lag sie im Gemeindevergleich im Mittelfeld. Die Bevölkerung war in die Gemeindeentwicklung eingebunden. Der Bürgermeister zeigte hohes Engagement, auch im Projekt- und Baumanagement. Außerdem war er mit seinem Erdbau- und Transportunternehmen einer der größten Auftragnehmer der Gemeinde im Bereich Bau. Langen setzte eigenes Personal in vergleichsweise hohem Ausmaß für Bautätigkeiten ein. Diese Auffälligkeiten zeigten sich bereits in der Prüfung des Landes-Rechnungshofs über Bauhöfe im vorderen Bregenzerwald. Sie waren Auslöser für die vorliegende Prüfung. Dabei wurden vier ausgewählte Bauvorhaben und die Verträge für Erdbau und Transport sowie jene für Asphaltierung im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Interessenkonflikte oder Kostenüberschreitungen untersucht.

Befugnisse einhalten, Gemeindeorganisation überprüfen

Die Gemeindevertretung in Langen setzt sich aus Mandataren einer Einheitspartei zusammen. Der ordnungsgemäßen Genehmigung von Rechtsgeschäften wurde zu wenig Bedeutung beigemessen. Mehrfach fehlten erforderliche Beschlüsse. Insbesondere der Bürgermeister überschritt bei Vergaben seine gemeinderechtlichen Kompetenzen wiederholt. Bei der Einrichtung von Ausschüssen sind Verantwortungen und Zuständigkeiten zu definieren. Der gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsausschuss ist vom Finanzausschuss zu trennen, da die Aufgaben unvereinbar sind. Generell ist auf die Sitzungsdokumentation mehr Wert zu legen. Um aktiv lenken und Kontrollrechte wahrnehmen zu können, sollte die Gemeindevertretung vermehrt Informationsrechte nutzen und eine angemessene Berichterstattung einfordern. Der Bürgermeister hatte neben den vielfältigen Aufgaben seines Amtes verschiedene Funktionen bei Bauvorhaben inne. Als Amtsleiter – eine Zuständigkeit, die nicht delegiert wurde – hat er für einen geregelten Dienstbetrieb zu sorgen. Dies erfordert entsprechende Ressourcen. Nähere Bestimmungen, wie zu Dokumentation oder Aktenführung, fehlen. Handlungsbedarf besteht vor allem beim Beschaffungsprozess von Bauleistungen. Die Organisation der Gemeinde ist nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs dringend zu überprüfen. Er weist auch auf die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit im Baumanagement hin. Darüber hinaus ist über den Einsatz von Gemeindepersonal für Bautätigkeiten vornehmlich auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu entscheiden.

Vielfältige Mängel bei geprüften Bauvorhaben und Verträgen

Die Abwicklung von Bauvorhaben stellt gerade kleinere Gemeinden organisatorisch vor Herausforderungen. Die analysierten Projekte mit einem Volumen von rund € 2 Mio. – Erschließung Abt Pfanner-Haus, Multifunktionsraum, Sport- und Freizeitplatz sowie Gasthaus Adler – wiesen erhebliche Defizite in Organisation, Vergabe, Genehmigung und Kontrolle auf. Die Vorhaben waren im Voranschlag nicht oder zu wenig berücksichtigt. Genehmigte Auftragssummen wurden sowohl bei diesen als auch bei Verträgen für Erdbau und Transport sowie für Asphaltierung deutlich überschritten. Entscheidend für den weiteren Projektverlauf ist eine adäquate Projektorganisation. Damit das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werden kann, bedarf es einer Trennung von steuernder, ausführender und kontrollierender Funktion. Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Angeboten sind sachkundig erstellte Leistungsverzeichnisse. In einem Fall versuchte der Bürgermeister, nicht vergleichbare Angebote durch eine eigene, nicht plausible und zudem fehlerhafte Berechnung vergleichbar zu machen. Zukünftig sind Aufträge nachvollziehbar und daher schriftlich zu erteilen. Dies erleichtert auch eine Gesamtsicht über das Auftragsvolumen. Eine wirksame Steuerung verlangt überdies eine laufende Leistungs- und Kostenkontrolle. Bestätigte Lieferscheine oder sonstige Nachweise fehlten beim Großteil der ausbezahlten Rechnungen. Damit war eine korrekte Rechnungsprüfung nur eingeschränkt möglich. Die mangelhafte Dokumentation erschwerte die Prüfung.

Interessenkonflikte erfordern klare Maßnahmen

Der Bürgermeister vertritt einerseits die Interessen der Gemeinde als Auftraggeber, andererseits seine eigenen als privater Unternehmer und Auftragnehmer. Diese Doppelrolle birgt einen erheblichen Interessenkonflikt. Mangelnde Sensibilität dafür zeigt sich in öffentlichen Aussagen des Bürgermeisters hinsichtlich der Weiterführung seines Amtes in Verbindung mit Aufträgen der Gemeinde. Seine größtenteils führende Rolle bei der Vergabe von Bauleistungen – selbst wenn sein Unternehmen Bieter oder Interessent war – macht den dringenden Handlungsbedarf sichtbar. Der Landes-Rechnungshof kritisiert, dass er sich mehrfach selbst beauftragte. Zwar zog er hierbei die in Jahresverträgen fixierten Preise heran, überschritt jedoch mit den zusätzlichen Leistungen den beschlossenen Rahmen erheblich. Aufträge sind ausnahmslos vom zuständigen Gemeindeorgan zu genehmigen. Im Allgemeinen erachtet der Landes-Rechnungshof die Doppelrolle nicht als grundsätzlich unvereinbar. Als wichtige Maßnahme sind aber klare Regelungen zum Umgang mit Interessenkonflikten zwingend erforderlich. Eine Trennung von Auftragnehmer- und Auftraggeberseite ist unumgänglich, auch Mitarbeitende und Mandatare sind diesbezüglich zu sensibilisieren. Weiters bedingt die notwendige Funktionstrennung, dass bauausführende Auftragnehmer nicht gleichzeitig Tätigkeiten im Bau- und Projektmanagement übernehmen.