Parteienförderung 2023 - NEOSV
Zusammenfassung
Umsetzungserfahrung bei Evaluierung einbringen
Der Landtag beschloss im Oktober 2022 einstimmig, die landesgesetzliche Rechenschaftspflicht der im Landtag vertretenen Parteien samt Kontrollmöglichkeiten deutlich zu erweitern. Seither verfügt der Landes-Rechnungshof über die Kompetenz, diese Parteien sowie unter bestimmten Voraussetzungen ihr Umfeld zu prüfen. Er befürwortet eine strenge Offenlegung. Die besonderen Transparenzverpflichtungen sind auch auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zurückzuführen. Im Jahr 2023 gewährte das Land insgesamt € 3,26 Mio. an Parteienförderung. Davon entfielen € 0,38 Mio. bzw. 12 Prozent auf die NEOS Vorarlberg. Die Landes-Rechenschaftsberichte waren für das geprüfte Jahr erstmals nach der geänderten Rechtslage vorzulegen. Aus diesem Anlass wurden die Berichte aller im Landtag vertretenen Parteien auf Einhaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen geprüft. Ihre Erstellung durch die Parteien war teils mit Herausforderungen verbunden. Vor allem die Ausweispflicht von Kleinstbeträgen wurde als aufwendig empfunden. Unter anderem ist offen, inwiefern Mängel im Folgejahr zu beheben sind. Der Landes-Rechnungshof erachtet die vorgesehene Evaluierung des Landesgesetzes für zweckmäßig. Die Ergebnisse seiner Prüfung sind Basis für Entscheidungen des neu eingerichteten, weisungsfreien Landes-Parteien-Transparenz-Senats. Dieser hat gegebenenfalls Rückzahlungen der gewährten Parteienförderung anzuordnen.
Formale Rechenschaftspflicht erfüllt
Die NEOS Vorarlberg übermittelten den Landes-Rechenschaftsbericht fristgerecht an die Landesregierung. Seine Erstellung erfolgte federführend durch die Bundespartei, welche die Buchhaltung der Landesgruppe zentral führte. Alle nach Parteienförderungsgesetz erforderlichen Berichtsteile sind darin enthalten. Auch auf Grund der Größe und der schlanken Struktur der Partei war der Landes-Rechenschaftsbericht im Vergleich mit anderen Parteien übersichtlich gestaltet. Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung war keine widmungswidrige Verwendung der Landesförderung ersichtlich. Die Dokumentenaufbewahrung für das Berichtsjahr 2023 wies keine Beanstandung auf. Der Landes-Rechnungshof sieht die formale Rechenschaftspflicht somit als erfüllt an.
Ausweise weitestgehend inhaltlich richtig und vollständig
Im Zuge der Prüfung sah der Landes-Rechnungshof Buchhaltungsunterlagen sowie weitere Aufzeichnungen ein. Fragen beantworteten die NEOS Vorarlberg vorbehaltlos und legten angeforderte Belege rasch vor. Die Analyse des Landes-Rechnungshofs zeigte eine grundsätzlich gut strukturierte Kontoführung. Allerdings wurden im Vermögensausweis der Landesorganisation einzelne – vornehmlich parteiinterne – Forderungen und Verbindlichkeiten
falschen Posten zugeordnet. Die für die Gemeindeebene angegebenen Einnahmen und Ausgaben betreffen Gemeindevertretungsfraktionen. Letztere sind auskunftsgemäß untrennbar mit der Parteiorganisation verflochten. Beim Verein JUNOS – Junge liberale NEOS erkannte der Landes-Rechnungshof Anhaltspunkte für eine Qualifikation als nahestehende Organisation der Landespartei. Dies bringt zusätzliche Ausweispflichten mit sich. Die Anlagen waren nach seiner Einschätzung grundsätzlich sorgfältig erstellt. Sie enthalten u.a. zusätzliche Informationen zu bestimmten Ertrags- und Aufwandsposten. Einzig in der Anlage zu Ertragsströmen fehlte ein ausweispflichtiger parteiinterner Ertrag.