Parteienförderung 2023 - VFreiheitliche

Zusammenfassung

Umsetzungserfahrung bei Evaluierung einbringen

Der Landtag beschloss im Oktober 2022 einstimmig, die landesgesetzliche Rechenschaftspflicht der im Landtag vertretenen Parteien samt Kontroll­möglichkeiten deutlich zu erweitern. Seither verfügt der Landes-Rechnungshof über die Kompetenz, diese Parteien sowie unter bestimmten Voraussetzungen ihr Umfeld zu prüfen. Er befürwortet eine strenge Offenlegung. Die besonderen Transparenzverpflichtungen sind auch auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zurückzuführen. Im Jahr 2023 gewährte das Land insgesamt € 3,26 Mio. an Parteienförderung. Davon entfielen € 0,52 Mio. bzw. 16 Prozent auf die Vorarlberger Freiheitlichen. Die Landes-Rechenschafts­berichte waren für das geprüfte Jahr erstmals nach der geänderten Rechtslage vorzulegen. Aus diesem Anlass wurden die Berichte aller im Landtag vertretenen Parteien auf Einhaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen geprüft. Ihre Erstellung durch die Parteien war teils mit Herausforderungen verbunden. Vor allem die Ausweispflicht von Kleinstbeträgen wurde als aufwendig empfunden. Unter anderem ist offen, inwiefern Mängel im Folgejahr zu beheben sind. Der Landes-Rechnungshof erachtet die vorgesehene Evaluierung des Landesgesetzes für zweckmäßig. Die Ergebnisse seiner Prüfung sind Basis für Entscheidungen des neu eingerichteten, weisungsfreien Landes-Parteien-Transparenz-Senats. Dieser hat gegebenenfalls Rückzahlungen der gewährten Parteienförderung anzuordnen.

Formale Rechenschaftspflicht weitgehend erfüllt

Die Vorarlberger Freiheitlichen übermittelten ihren Landes-Rechenschaftsbericht fristgerecht an die Landesregierung. Vor Veröffentlichung erfolgte nochmals eine Korrektur seitens der Partei. Zur Erstellung stützte sie sich auf Vorlagen der Bundespartei, welche großteils an die umfassendere Ausweisplicht auf Landesebene angepasst wurden. Allerdings erfolgte die Überleitung von Buchhaltungskonten auf den Landes-Rechenschaftsbericht vereinfacht, weshalb gesetzlich vorgesehene Posten trotz vorhandener Aufwendungen leer blieben. Im Zuge der Prüfung sah der Landes-Rechnungshof Buchhaltungs­unterlagen sowie weitere Aufzeichnungen ein. Fragen wurden von der Partei beantwortet und angeforderte Belege übermittelt. Die Dokumentenaufbe­wahrung für das Berichtsjahr 2023 war grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings konnten ältere Beschlüsse nicht vorgelegt werden, welche im geprüften Jahr noch in Geltung waren. Anzeichen für eine widmungswidrige Verwendung der Fördermittel waren nicht ersichtlich. Den erweiterten landesgesetzlichen Bestimmungen des Parteienförderungsgesetzes wurde nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs weitgehend nachgekommen.

Informationsgehalt von Ausweisen teils vermindert

Die Vorarlberger Freiheitlichen zogen für die Erstellung des Landes-Rechenschaftsbericht eine interne Wertgrenze von € 1.000 für Periodenabgrenzungen heran. Sie basierte auf einem Buchführungsleitfaden der Bundespartei. Dadurch unterblieb der Ausweis von jeweils fünf Forderungen und Verbindlichkeiten in der Vermögensdarstellung sowie bei Erträgen bzw. Aufwendungen. Bei Letzteren besteht weiters Verbesserungsbedarf bei der inhaltlichen Zuordnung auf gesetzlich vorgeschriebene Posten. Insbesondere wurden finanzielle Verflechtungen innerhalb der Partei nicht wie gefordert separat angeführt. Auch Überzahlungen von Mitgliedsbeiträgen, welche insbesondere auf Grund von Aufrundungen wiederholt vorkamen, wurden nicht als Spenden gewertet. Damit waren insgesamt rund € 550 nicht im entsprechenden Posten angeführt. Die Prüfung des Landes-Rechnungshofs ergab überdies Anhaltspunkte, dass der Verein Die Freiheitlichen Vorarlberg als Teilorganisation der Partei zuzurechnen war. Auskunftsgemäß entfaltete er keine Tätigkeiten und verfügte weder über Vermögen noch ein Konto.

Einzelne Unvollständigkeiten bei Anlagen festgestellt

Gemäß Parteienförderungsgesetz hat der Landes-Rechenschaftsbericht acht Anlagen zu enthalten. Grundlegende Informationen sind darin detailliert auszuführen, womit die Relevanz ihrer Offenlegung zum Ausdruck gebracht wird. Der Vollständigkeit und Richtigkeit ist hohe Bedeutung beizumessen. Einzelne Anlagen im Landes-Rechenschaftsbericht der Vorarlberger Freiheitlichen sind nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs inhaltlich zumindest teilweise als unvollständig einzustufen. Die Anlage zu Beteiligungsunternehmen fehlte, inhaltlich hätte es sich um eine Leermeldung gehandelt. Kritisch sieht er zudem verkürzte Ausweise wie in der Anlage zu Verbindlichkeiten. Letztere wurden auf Grund der Wesentlichkeitsgrenze nicht vollständig im Rechenschaftsbericht 2023 erfasst sowie teils nicht ausreichend aufgeschlüsselt. Für die Anlage zu innerparteilichen Ertragsströmen bereitete die Partei Kostenübernahmen der Landesorganisation für ihre Gliederungen und Abgeordneten detailliert auf. Ausgleichszahlungen von Gemeindeorganisationen an die Landesorganisation wurden allerdings nicht transparent gemacht.