Parteienförderung 2023 - VVP

Zusammenfassung

Umsetzungserfahrung bei Evaluierung einbringen

Der Landtag beschloss im Oktober 2022 einstimmig, die landesgesetzliche Rechenschaftspflicht der im Landtag vertretenen Parteien samt Kontroll­möglichkeiten deutlich zu erweitern. Seither verfügt der Landes-Rechnungshof über die Kompetenz, diese Parteien sowie unter bestimmten Voraussetzungen ihr Umfeld zu prüfen. Er befürwortet eine strenge Offenlegung. Die besonderen Transparenzverpflichtungen sind auch auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zurückzuführen. Im Jahr 2023 gewährte das Land insgesamt € 3,26 Mio. an Parteienförderung. Davon entfielen € 1,30 Mio. bzw. 40 Prozent auf die Vorarlberger Volkspartei. Die Landes-Rechenschafts­berichte waren für das geprüfte Jahr erstmals nach der geänderten Rechtslage vorzulegen. Aus diesem Anlass wurden die Berichte aller im Landtag vertretenen Parteien auf Einhaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen geprüft. Ihre Erstellung durch die Parteien war teils mit Herausforderungen verbunden. Vor allem die Ausweispflicht von Kleinstbeträgen wurde als aufwendig empfunden. Unter anderem ist offen, inwiefern Mängel im Folgejahr zu beheben sind. Der Landes-Rechnungshof erachtet die vorgesehene Evaluierung des Landesgesetzes für zweckmäßig. Die Ergebnisse seiner Prüfung sind Basis für Entscheidungen des neu eingerichteten, weisungsfreien Landes-Parteien-Transparenz-Senats. Dieser hat gegebenenfalls Rückzahlungen der gewährten Parteienförderung anzuordnen.

Formale Rechenschaftspflicht grundsätzlich erfüllt

Die Vorarlberger Volkspartei übermittelte den Landes-Rechenschaftsbericht fristgerecht an die Landesregierung. Nach Parteienförderungsgesetz erforderliche Berichtsteile und Anlagen liegen vor. Der Landes-Rechnungshof sieht die formale Rechenschaftspflicht daher grundsätzlich als erfüllt an. Allerdings wurden Erträge und Aufwendungen der Landesorganisation und der Teilorganisationen nicht dem vorgesehenen Berichtsteil zugeordnet. Als größte Partei im Land verfügt die Vorarlberger Volkspartei über eine vergleichsweise komplexe Organisationsstruktur, die sich insbesondere durch ihre sechs Teilorganisationen und deren territoriale Gliederungen ergibt. Zur Erstellung des
Landes-Rechenschaftsberichts 2023 griff die Vorarlberger Volkspartei auf das Meldewesen für den Bundes-Rechenschaftsbericht zurück. Auch bei der Gliederung der Ertrags- und Aufwandsposten orientierte sie sich vorrangig am Parteiengesetz des Bundes. Insbesondere führte dies zu einem abweichenden Spendenbegriff. Auch der Vermögensausweis weist einen geringeren Detailgrad als landesgesetzlich vorgesehen auf. Für das Berichtsjahr 2023 lagen keine konkreten Anhaltspunkte vor, welche auf mangelnde Dokumentenaufbewahrung oder widmungswidrige Verwendung der Fördermittel hindeuten.

Informationsgehalt bei Teilorganisationen teils eingeschränkt

Im Zuge der Prüfung sah der Landes-Rechnungshof Buchhaltungsunterlagen sowie weitere Aufzeichnungen ein. Fragen beantworteten die Vorarlberger Volkspartei sowie ihre Teilorganisationen vorbehaltlos und legten angeforderte Belege in der Regel rasch vor. Der Landes-Rechnungshof betont, dass Erträge und Aufwendungen grundsätzlich in voller Höhe auszuweisen sind. Beim Frauenbund und ÖAAB stellte er jedoch wiederholt Saldierungen fest. Die Erträge der JVP sind auf Grund eines Buchungs- und eines Vorzeichen­fehlers im Landes-Rechenschaftsbericht deutlich höher dargestellt als dies tatsächlich der Fall war. Beim Wirtschaftsbund ist der sonstige Sachaufwand für Öffentlichkeitsarbeit deutlich zu niedrig angeführt. Grund ist, dass bei der Überleitung auf den Landes-Rechenschaftsbericht durchlaufende Anteile an der Wählergruppenförderung der Wirtschaftskammer ertragsseitig vom falschen Posten abgezogen wurden. Sowohl beim ÖAAB als auch beim Seniorenbund sind Kostenübernahmen durch die Landesorganisation der Partei nicht als Ertrag aus der Parteiorganisation berücksichtigt. Im geprüften Jahr wurden Schritte gesetzt, um eine klare Trennung der Teilorganisation Seniorenbund vom gleichnamigen Verein herbeizuführen. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs wäre der Verein auf Grund bisheriger Erkenntnisse zumindest für einen Teil des geprüften Jahres noch im Landes-Rechenschaftsbericht zu berücksichtigen gewesen. Außerdem fehlen in diesem alle territorialen Gliederungen der Teilorganisationen. Sie sind für eine vollständige Darstellung der Ertragslage der Partei wesentlich, zumal auf sie mehr als ein Drittel der Einnahmen und fast zwei Drittel der Ausgaben aller territorialer Gliederungen entfallen.

Anlagen inhaltlich stellenweise unvollständig

Mit der gesetzlich geforderten Detaildarstellung in den acht Anlagen wird die Wichtigkeit der Offenlegung bestimmter Informationen zum Ausdruck gebracht. Ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit ist daher hohe Bedeutung beizumessen. Rechtliche Konsequenzen können weitreichend sein, wenn die Ausweispflicht nicht erfüllt wird. Die Partei bezog anzuführende Angaben vornehmlich auf die Landesorganisation, weshalb Ausweise in beträchtlicher Höhe unterblieben. Das betrifft insbesondere von der Partei im Landes-Rechenschaftsbericht auszuweisende Mitgliedsbeiträge einer Teilorganisation sowie innerparteiliche Ertragsströme. Auch sind aus der Anlage zu Partei und Umfeld nicht sämtliche gesetzlich geforderten Informationen ersichtlich.