Lech-Zürs Tourismus GmbH - barrierefrei
Zusammenfassung
Rahmenbedingungen herausfordernd, klare Strategie wichtig
Die Gemeinde Lech ist ein bedeutendes Tourismusgebiet, insbesondere im Winter. Im Jahr 1996 gründete sie die Lech-Zürs Tourismus GmbH. Diese Gesellschaft verantwortet vor allem Vermarktung der Destination sowie Gäste- und Vermieterservice. Sie ist in ein dichtes Netzwerk von Akteuren eingebunden. In einem herausfordernden Umfeld nimmt sie eine wichtige Koordinationsaufgabe wahr. Im Prüfzeitraum hatte die COVID-19-Pandemie weitreichende Auswirkungen. Tourismusstrategie des Landes sowie Tourismusleitbild der Gemeinde bilden den strategischen Orientierungsrahmen. Letzteres wurde im Jahr 2021 neu erarbeitet. Für daraus abgeleitete Maßnahmen sind Umsetzungsverantwortungen nicht eindeutig festgelegt. Bereits seit langem bestehende Themenbereiche kamen trotz teilweise aufwendiger Vorbereitung nicht zur Realisierung. Ebenso fehlt eine konkrete Marketingstrategie für die Tourismusgesellschaft.
Steuerung der Tourismusgesellschaft verbessern
Um das Unternehmen insbesondere bei schwierigen Rahmenbedingungen zu steuern, braucht es neben klaren strategischen Zielsetzungen entscheidungsfähige Strukturen. Dabei kommen dem Tourismusbeirat, welcher mit Gemeindemandatar∙innen sowie Interessenvertreter∙innen breit besetzt ist, zentrale Aufgaben zu. Das Gremium ist als aufsichtsratsähnliches Gesellschaftsorgan maßgeblich in die Geschäftsführung eingebunden und hat ihr gegenüber ein umfassendes Weisungs- und Überwachungsrecht. Auch Beschlüsse der Eigentümerin in der Generalversammlung sind grundsätzlich ohne seine Zustimmung nicht möglich. Kritisch sieht der Landes-Rechnungshof, dass damit operative, kontrollierende sowie entlastende Funktionen verschmelzen. Zudem bestehen hinsichtlich seiner Rolle Unklarheiten, so wird der Tourismusbeirat fälschlicherweise als ein Ausschuss der Gemeinde angeführt. Verkleinerung und Entpolitisierung wurden zwar bereits diskutiert, allerdings nicht weiterverfolgt. Die Steuerungsstruktur des Unternehmens erachtet der Landes-Rechnungshof als verbesserungswürdig. Sie ist daher neu zu definieren, vor allem hinsichtlich Aufgaben und Zusammensetzung des Tourismusbeirats. Auch für die Lenkung durch die Gemeinde ist Voraussetzung, dass die Gemeindevertretung regelmäßig über die Entwicklung der Beteiligung informiert wird. Jährliche Berichte des Prüfungsausschusses enthielten umfangreiche Hinweise. Deren gesetzlich verpflichtende Vorlage an die Gemeindevertretung ließ sich nicht feststellen. Sein Kontrollrecht ist im Gesellschaftsvertrag zu verankern.
Organisation und Internes Kontrollsystem weiterentwickeln
Die Tourismusgesellschaft mit einem Personalstand von rund 25 Vollzeitbeschäftigten legte in den letzten Jahren den Fokus auf Organisationsentwicklung, mehrfach unterstützt durch externe Begleitung. Die Umsetzung festgelegter Maßnahmen wurde jedoch nicht systematisch verfolgt. Der hohen Mitarbeiterfluktuation versuchte sie durch finanzielle Anreize entgegenzuwirken. Vereinzelt gewährte das Unternehmen beispielsweise großzügige Leistungsprämien. Eingemahnt wird, dass diese nur bei nachweislicher Zielerreichung vergeben werden. Im Jahr 2024 veranlasste die Gesellschafterin die Trennung vom langjährigen Geschäftsführer. Sein Vertrag hat dabei für das Unternehmen erhebliche Kosten zur Folge. Er verfügte über großen finanziellen Spielraum, welcher für den neuen Geschäftsführer sogar noch erhöht wurde. Regelungen für zustimmungspflichtige Geschäfte sind daher anzupassen. Die Prüfung zeigt auch Versäumnisse beim Internen Kontrollsystem, für dessen Einrichtung der Geschäftsführer zuständig ist. Wesentliche Prinzipien wie Vier-Augen-Prinzip und Funktionstrennung sind teils nicht erfüllt. Einzelzeichnungen bestehen nach wie vor. Als öffentliche Beteiligung unterliegt das Unternehmen strengen rechtlichen Vorgaben, z.B. bei Beschaffungen. Zwei überprüfte Auftragserteilungen waren nicht vergabekonform. Der Landes-Rechnungshof regt an, das Organisationshandbuch um Regelungen zu Beschaffung, Internem Kontrollsystem und Bewirtungsspesen zu ergänzen sowie Mitarbeitende wiederkehrend zu schulen.
Finanzlage äußerst angespannt, Controlling mangelhaft
Die wirtschaftliche Lage der Lech-Zürs Tourismus GmbH hat sich im Prüfzeitraum stark verschlechtert. Das Eigenkapital war im Geschäftsjahr 2020/21 aufgebraucht und ist seither negativ. Sie verzeichnete durchwegs Jahresfehlbeträge, bis zu € ‑1,49 Mio. Dazu kommt eine angespannte Finanzsituation der Gemeinde mit einer sehr hohen Verschuldung. Die Gesellschaft ist maßgeblich von der Finanzierung aus Tourismusabgaben der Gemeinde abhängig. Diese brachen pandemiebedingt ein, mit Auswirkungen in allen geprüften Jahren. Außerdem bestanden unterschiedliche Auffassungen, wie diese Erträge zwischen Gemeinde und ihrer Beteiligung aufzuteilen sind. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel sollte von der Gemeindevertretung eindeutig und zeitgerecht geregelt werden. In Verbindung mit Ertragseinbrüchen sind Budgetüberschreitungen aufwandsseitig besonders problematisch. Ein sparsamer Mitteleinsatz war z.B. bei Beratungsaufwendungen oder Investitionen in eine gemietete Personalwohnung nicht erkennbar. Einem engmaschigen Controlling kommt hohe Bedeutung zu. Voraussetzungen für ein wirkungsvolles Budgetcontrolling sind dringend zu schaffen. Ein Austausch zwischen der Geschäftsführung und dem Bereich Finanzen zur finanziellen Entwicklung fand in den letzten Jahren nicht mehr statt. Beanstandet wird das Berichtswesen, insbesondere an den Tourismusbeirat, sowie dass eine Konsolidierung nur zögerlich eingeleitet wurde. Effekte sind bislang nicht erkennbar, strukturelle Maßnahmen fehlen. Eine rollierende mehrjährige Finanzplanung ist als Steuerungsinstrument zweckmäßig.