Agrarförderungen des Landes Vorarlberg
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Agrarförderpolitik des Landes Vorarlberg ist seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in ein europaweites Umfeld eingebettet und von diesem maßgeblich geprägt.
Die Förderlandschaft der Vorarlberger Land- und Forstwirtschaft ist überwiegend durch kofinanzierte Maßnahmen bestimmt. Der Gestaltungsspielraum für eigene Landesfördermaßnahmen ist durch verbindliche EU-Vorgaben beschränkt, wird aber durch zahlreiche Landesfördermaßnahmen ausgeschöpft.
Im Jahr 2001 gab es insgesamt 20 eigene Landesmaßnahmen, die die kofinanzierten Förderprogramme mit Finanzmitteln des Bundes, des Landes und/oder der EU flankierten. Weiters gab es Dotierungen für drei Fonds.
Bisher wurden keine systematischen Zielevaluierungen im Bereich der Landesmaßnahmen durchgeführt. Konkrete Aussagen über Wirksamkeit und Zielerreichungsgrade sind nur eingeschränkt möglich. Zur Evaluierung des Landesagrarfördersystems ist daher die Implementierung eines umfassenden Förderinformationssystems eine wesentliche Voraussetzung. Dafür sollten sämtliche verfügbare Datenbestände in Bezug auf die Fördertätigkeit im Agrarbereich zusammengeführt werden.
Die Multifunktionalität der Aufgaben der Landwirtschaft spiegelt sich in der Vielzahl von Fördermaßnahmen wieder, das System ist komplex. Im Bereich der Landesmaßnahmen wird ein Großteil der Fördermittel – rund 85 Prozent – über drei Maßnahmen abgewickelt. Die restlichen 15 Prozent verteilen sich auf 17 weitere Landesmaßnahmen. Das Gesamtfördervolumen in den Jahren 1997 bis 2000 blieb für die Vorarlberger Landwirtschaft relativ konstant.
Die drei größten Maßnahmengruppen in den Jahren 1997 bis 2002 mit einem Anteil von 64,3 bis 75,2 Prozent an den Agrarförderausgaben des Landes sind die Agrarumweltmaßnahmen, die Investitionsmaßnahmen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete.
15 Landesmaßnahmen mit jeweils weniger als 1,5 Prozent der Gesamtförderausgaben für Landesmaßnahmen stellen hohe Anforderungen an das Abwicklungssystem. Das Fördersystem im Bereich der Landesmaßnahmen wäre auf Vereinfachungsmöglichkeiten insbesondere im Hinblick auf Abwicklungseinsparungen zu überprüfen.
Das gesamte Agrarfördervolumen für Vorarlberg belief sich im Jahr 2000 auf € 55,36 Mio (ATS 761,8 Mio). Der Landesanteil davon betrug € 27,1 Mio (ATS 372,9 Mio). Für eigene Landesmaßnahmen und Fondsdotierungen wurden Landesmittel in der Höhe von € 12,76 Mio (ATS 175,6 Mio) aufgewendet.
Das Land leistet zudem bei einzelnen kofinanzierten Maßnahmen einen höheren Anteil, als bei kofinanzierten Maßnahmen vorgeschrieben. Eine Aussage über die Höhe dieser sogenannten Top-ups kann auf Grund der Buchungspraxis nicht getroffen werden.
Im Sinne der Budgettransparenz und -wahrheit wäre zukünftig eine Trennung von verpflichtendem Landesanteil bei kofinanzierten Maßnahmen und den sogenannten Top-ups im kaufmännischen Rechenwerk vorzunehmen.
Die Abwicklung in der Landwirtschaftsförderung teilt sich auf die Abteilung Landwirtschaft (Va) im Amt der Vorarlberger Landesregierung, die Agrarbezirksbehörde Bregenz, die Landwirtschaftskammer Vorarlberg sowie die Agrarmarkt Austria auf. Im Bereich der Landesmaßnahmen bestehen in den Organisationseinheiten Unterschiede in der Ausgestaltung der Internen Kontrollsysteme.
Die Aufteilung der Aufgaben auf diese Institutionen ist im Wesentlichen thematisch bedingt und historisch gewachsen. Erste Organisationsänderungen zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zwischen Agrarbezirksbehörde Bregenz und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg wurden bei den Investitionsförderungen durch Einrichtung eines Planungspools in Angriff genommen. In einem weiteren Schritt sollte geprüft werden, ob der Planungspool aufgelöst und die Planungsagenden in einer einzigen Organisationseinheit gebündelt werden können.
Während im Amt der Vorarlberger Landesregierung ein IT-unterstützter Prozess mit definierten und zwingend durchzuführenden Kontrollen zur Anwendung kommt, fehlt in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg diese Systemunterstützung. Der IKS-Standard in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg sollte dem des Amtes der Vorarlberger Landesregierung angeglichen werden.
Das Land nützt bei vielen Fördermaßnahmen bestehende Kontrollmechanismen der EU oder des Bundes. Das darüber hinausgehende inhärente Kontrollrisiko ist im Verhältnis zum gesamten Landesfördervolumen gering. Dennoch sollte ein systemunterstütztes Kontrollsystem auch für die restlichen Landesmaßnahmen angedacht werden.
Für die Leistungsbeziehung zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg fehlte bisher eine umfassende Regelung, die über die Grundsatzbestimmungen des Landwirtschaftskammergesetzes hinausgeht. Die Verwendung der Landeszuschüsse für den Personalaufwand war nicht ausreichend transparent. Ein Vertrag mit der Landwirtschaftskammer Vorarlberg wurde im Zuge der Prüfung erstellt.
Mangels konkreter Regelung der Leistungs- und Kontrollbeziehung zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer Vorarlberg war bisher keine ausreichende Transparenz, für welche Leistungen der Landeszuschuss innerhalb der Landwirtschaftskammer Vorarlberg verwendet wird, gegeben. Die Kontrolle der Landwirtschaftskammer Vorarlberg durch das Land sollte vermehrt systematisiert und dokumentiert werden.
Durch den Vertrag wird die Leistungsbeziehung jährlich neu vereinbart und die Verpflichtung zur Einführung einer Kostenrechnung und zur Implementierung eines aussagekräftigen Controlling-Systems in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg sichergestellt.