Altenpflege in Vorarlberg

Altenpflege in Vorarlberg

Der Bund und die Länder haben gemeinsame Maßnahmen vereinbart, um die Vorsorge für pflegebedürftige Personen bundesweit nach gleichen Zielsetzungen und Grundsätzen zu gewährleisten. Die Länder haben sich verpflichtet, für ein flächendeckendes und koordiniertes Angebot an sozialen Diensten im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich zu sorgen. In Vorarlberg gilt ambulant vor stationär als politischer Grundsatz.

Der Bund, das Land Vorarlberg und die Gemeinden finanzierten 2005 die Altenpflege in Vorarlberg mit netto gesamt € 98,9 Mio. Der Einsatz öffentlicher Mittel zur Finanzierung der Altenpflege steigt sowohl im stationären, wie auch im ambulanten Bereich kontinuierlich an. Im Jahr 2005 bezogen in Vorarlberg 10.625 Personen Bundes- oder Landespflegegeld.

Der überwiegende Teil der Landes- und Sozialfondsmittel wird jedoch für die stationäre Pflege aufgewendet. Im Durchschnitt wird jede zu pflegende Person im stationären Bereich mit € 10.000 und jede Person in häuslicher Pflege mit € 530 aus dem Sozialfonds unterstützt. Um die ambulante Pflege weiter zu forcieren, ist folglich eine Umschichtung der Mittel vom stationären in den ambulanten Bereich notwendig. Um dies sicherzustellen sind die Förderrichtlinien zu überarbeiten und alle relevanten Förderungen zusammenzufassen.

Der Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen wird künftig weiter steigen. Die Angebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich sind unterschiedlich ausgebaut und bedürfen einer gezielten Weiterentwicklung. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes wird daher adaptiert und um einzelne finanzielle Eckwerte ergänzt.

Eine nähere Betrachtung des Angebots zeigt, dass mit einer verstärkten Vernetzung sowohl Synergien in der Pflege und Betreuung, als auch Kostenvorteile verbunden sind. Dementsprechend ist eine stärkere regionale Koordination und Vernetzung aller Anbieter notwendig. Erste positive Erfahrungen wurden beispielsweise in den Regionen Jagdberg und Klostertal gesammelt. Trotz gewachsener Strukturen ist die regionale Vernetzung der Krankenpflegevereine untereinander und mit den Mohis zu forcieren. Falls dies nicht gelingt, wird das Land initiativ werden müssen.

Die Nachfrage nach den Leistungen der Hauskrankenpflege ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Pflegeleistungen wurden entsprechend ausgebaut. Die Krankenpflegevereine weisen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden einen Eigenfinanzierungsgrad von knapp 40 Prozent auf.

Die derzeitige Finanzierung der Krankenpflegevereine wird auf Grund mehrerer Faktoren künftig an Grenzen stoßen. Land und Landesverband sollten gemeinsam ein neues Finanzierungsmodell entwickeln und umsetzen.

Das Netz an mobilen Hilfsdiensten ist in Vorarlberg gut ausgebaut. Die Leistungen der Mohis sind allerdings nur eingeschränkt verfügbar, Dienste zu Randzeiten sowie in der Nacht und am Wochenende werden nicht ausreichend abgedeckt. Dementsprechend sind die Betreuungsdienste weiter und bedarfsgerechter auszubauen.

Auf Grund der eingeschränkten Verfügbarkeit mobiler Hilfsdienste und der hohen Kosten in der stationären Pflege hat der Einsatz ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte in den letzten fünf Jahren deutlich zugenommen. Mit dem Modell der Betreuungshilfen wird versucht, dieser Entwicklung gegenzusteuern. Nach einer ersten Pilotphase wird das Modell weiter entwickelt und bei Bedarf regional ausgedehnt.

Die Verfügbarkeit und Flexibilität von Betreuungskräften werden wesentlich von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen beeinflusst. Das Land hat erste Initiativen gesetzt, um gesetzliche Sonderregelungen für eine leistbare Pflege zu erreichen. Sollten diese scheitern, ist der Anteil der häuslichen Pflege nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln haltbar. Berufsbilder, Berufsbezeichnungen und Ausbildungserfordernisse sind weiter zu harmonisieren.

Das stationäre Angebot wird gegenüber ursprünglichen Planungen in einem geringeren Ausmaß in Anspruch genommen. Begründbar ist dies mit einer Ausweitung des Betreuungsangebots für die häusliche Pflege, überwiegend durch ausländische Pflegekräfte. Freie Kapazitäten sind daher für teilstationäre Tages-, Wochenend- und Urlaubsbetreuung nutzbar.

Aus der Sicht des zu Pflegenden bzw seiner Angehörigen ist die Festlegung des Pflegebedarfs sowie die Schnittstelle zwischen den stationären, teilstationären und ambulanten Anbietern noch nicht zufrieden stellend gelöst. In ersten Pilotprojekten werden Erfahrungen mit einem Teilbereich des Case Managements – dem Entlassungs­management – gesammelt. Künftig sind die Bedarfsklärung, die Koordination der Anbieter und die Transparenz über das regionale Angebot weitere wesentliche Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und leistbare Pflege.