Zusammenfassung in Einfacher Sprache

Zahlreiche Ausnahmen vom Wochenend- und Nachtfahrverbot

In der Straßenverkehrsordnung gibt es Fahrverbote für Lastautos an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht. Die Fahrverbote gelten in ganz Österreich, auch in Vorarlberg. Mit den Fahrverboten soll es weniger Verkehr und weniger Lärm an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht geben. In der Straßenverkehrsordnung gibt es aber auch viele Ausnahmen von den Fahrverboten. Ausnahmen gibt es für den Transport von Lebensmitteln oder für leise Lastautos. Es können auch Ausnahmen in Einzelfällen beantragt werden.

Verkehrsdaten zeigen, dass der Verkehr an Wochenenden und Feiertagen abnimmt. Der Verkehr mit Personenautos nimmt aber stärker zu als der Verkehr mit Lastautos. Daher ist die Entlastung durch das Wochenend-Fahrverbot heute geringer als früher. Der Landes-Rechnungshof prüfte, wie die Behörden die Anträge auf Ausnahme-Bewilligung abwickeln und dabei des E-Government nutzen.

Verfahren bei einer Behörde bündeln

In Vorarlberg gibt es jedes Jahr rund 400 Anträge auf Ausnahme-Bewilligung bei den Fahrverboten für Lastautos an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht. Die Behörden genehmigen die Anträge rasch und kundenorientiert. Die Anträge bearbeiten fünf Behörden. 90 Prozent der Anträge fielen bei der Abteilung Verkehrsrecht an, zehn Prozent bei den vier Bezirkshauptmannschaften.

Die Behörden gingen unterschiedlich vor, beispielsweise bei der Vorschreibung und Verbuchung von Abgaben oder der Berechnung von Gebühren. Damit verbundene finanzielle Auswirkungen waren aber gering. Um eine hohe Qualität und eine rasche Erledigung der Anträge sicherzustellen, ist eine Bündelung der Verfahren in der Abteilung Verkehrsrecht zielführend. Das Land sollte Möglichkeiten dafür prüfen und umsetzen. Das Personal ist ausreichend. Die Kontrolle könnte verbessert werden.

Bundesländer-übergreifende E-Government-Lösung fortsetzen und modernisieren

Den Behörden in Österreich steht als E-Government-Lösung ein Computer-Programm für das Wochenend-Fahrverbot zur Verfügung. Diese E-Government-Lösung heißt „E-Government-Fachanwendung Wochenendfahrverbot“, kurz WFV. In Vorarlberg verwendet nur die Abteilung Verkehrsrecht diese E-Government-Lösung. Nur jeder 5. Antrag wird über dieses Computer-Programm elektronisch eingereicht. Auf die Möglichkeit der E-Government-Lösung werden die Antragstellenden kaum hingewiesen. Informationen zum Wochenend- und Nachtfahrverbot auf der Webseite des Landes waren sehr allgemein und unvollständig. Die Informationen sollten verbessert werden. Zudem sieht das E-Government-Gesetz seit Anfang 2020 das Recht auf elektronischen Verkehr der Bürger mit den Behörden vor. Bei einer elektronischen Einreichung sind auch geringere Gebühren zu bezahlen.

Die Länder können mit der E-Government-Lösung Erfahrungen austauschen und sich über das Ergebnis von Verfahren über Ausnahme-Bewilligungen informieren. Dafür müssen Bescheide über Ausnahme-Bewilligungen in der E-Government-Lösung bereitgestellt werden. Auch die Polizei kann so bei einer Verkehrs-Kontrolle überprüfen, ob eine Ausnahme-Bewilligung vorliegt.

Der Landes-Rechnungshof hält eine bundesweite E-Government-Lösung zur Bearbeitung der Ansuchen sinnvoll. Die aktuell verwendete E-Government-Lösung ist veraltet. Die Schnittstellen und der Datenschutz gehören verbessert. Ein gemeinsames Vorgehen der Länder zur Verbesserung und Modernisierung der E-Government-Lösung ist notwendig.

Wörterbuch

E-Government

E-Government steht für Electronic Government. Electronic Government ist englisch und heißt auf Deutsch „elektronische Verwaltung“. Man spricht auch von der Digitalisierung der Verwaltung. Dabei werden Computer-Programme eingesetzt. Die Verwaltung soll so moderner und bürgerfreundlicher werden.

Landes-Rechnungshof

Der Landes-Rechnungshof überprüft, ob in Vorarlberg das Steuergeld richtig und gut verwendet wird. Das Steuergeld soll sparsam verwendet werden. Es soll nichts verschwendet werden. Das Steuergeld soll so verwendet werden, dass es möglichst vielen Menschen in Vorarlberg hilft. Das überprüft der Landes-Rechnungshof.