Baurechtsverwaltungen in Vorarlberg

Zusammenfassung der Ergebnisse

Baurechtsverwaltungen mit dem Ziel der Qualitätssteigerung gebildet

Umfangreiche rechtliche Vorgaben für Bauangelegenheiten und steigende Er­war­tungen der Bürger stellen Gemeinden vor große Herausforderungen. Sie müssen hohen Anforderungen an bautechnische Kompetenz und recht­liche Sachkennt­nis gerecht werden. Gerade kleinere Gemeinden sind einem be­son­de­ren Druck ausgesetzt. Die Durch­führung von Verwaltungsaufgaben in regio­na­len Zentren ist zweckmäßig und wird zudem durch die höhe­re Mobilität der Bevölkerung erleichtert. Anreize für Ge­meinde­kooperationen bilden auch För­de­run­gen aus Mitteln des Finanzausgleichs. Land und Vorarlberger Ge­mein­de­ver­band entscheiden gemeinsam über die Fördervergabe. Zudem berät Letzterer die Gemeinden im Entstehungsprozess. Mit der Bil­dung von Kooperationen in Baurechtsangelegenheiten nahmen die Mitglieder österreich­weit eine Vor­rei­ter­rolle ein. Derzeit ko­operieren in Vorarlberg 41 Gemeinden in sieben Baurechts­­verwaltungen. Damit nehmen über 40 Prozent der Kommunen bzw. 60 Prozent der Klein- und Kleinstgemeinden diese Agenden gemeinsam wahr. Sie bün­del­ten fachliches Know-How mit dem Ziel einer Pro­fes­sio­nali­sierung und streb­ten Verbesserungen in Rechtssicherheit sowie Kun­den­orientierung an. Kosten­ein­sparungen standen we­niger im Vor­der­grund.

Verantwortlichkeit der Gemeinden verlangt zielorientierte Steuerung

Alle Baurechtsverwaltungen sind als Verwaltungsgemeinschaften gebildet. De­ren gesetzlicher Zweck ist eine sparsamere und zweckmäßigere Besorgung der Auf­gaben. Durch die Wahl dieser Kooperationsform werden Rechte und Pflich­ten der Gemeinde nicht berührt. Der Bür­ger­meister bleibt Baubehörde 1. In­stanz. Der Steuerungsverantwortung wird aber wenig Bedeutung bei­ge­mes­sen. Nur in we­nigen Baurechtsverwaltungen sind formale Steuerungsgre­mien eingerichtet. Diese nehmen ihre Funk­tion kaum wahr. Nach Ansicht des Landes-Rech­nungs­hofs erfordert die ange­streb­te Professionalität messbare Ziele, wie Be­arbeitungszeit der Ver­fahren, Kostenentwicklung oder Anteil offener Schluss­überprüfungen, um eine planmäßige Entwicklung überhaupt beurteilen zu können. Bereits im Jahr 2002 forderte der Landtag, bei einer Zusammenarbeit von Gemeinden besonderen Wert auf exakt definierte Projekte zu legen, um auch die Zielerfüllung messbar zu machen. Die Befragung der Mitgliedsgemeinden ergab eine ho­he Zu­friedenheit mit den Baurechtsverwaltungen. Nach deren Einschätzung wur­den Rechtssicherheit und Fachkompetenz erhöht. Eine objektive Be­ur­teil­ung der Zielerreichung ist aber nicht möglich. Nur eine Baurechtsverwaltung führte eine Evaluierung durch.

Klarheit über Leistungen und Kosten erforderlich

Kernaufgabe aller Baurechtsverwaltungen ist die Abwicklung von Bauverfahren. Nur in einer Kooperation werden mit wenigen Ausnahmen alle Arbeitsschritte vollständig, ohne Mitwirkung der Gemeinden, durchgeführt. Art und Umfang von Leistungen, welche über das Bauverfahren hinausgehen, sind durchaus verschieden. Teils werden auch inner­halb einer Kooperation unterschiedliche Tätigkeiten nach Gemeinde er­ledigt. Da die Verein­barungen zur Bildung der Baurechtsverwaltung den tatsächlichen Leistungs­umfang nicht immer voll­stän­dig und ein­deutig enthalten, ist die Erstellung eines Leistungskatalogs zweck­mäßig und eine Leistungsdokumentation nach Vorhaben und Gemeinde einzuführen. Die mit Abstand größte Baurechtsverwaltung ist Region Vorderland. Mehr als die Hälfte aller Baueingaben werden dort bearbeitet, gefolgt von Montafon und Walgau West. Die verbleibenden drei Kooperationen, Großes Walsertal, Lech-Warth-Klostertal und Dienstleistungszentrum Blumenegg sind deutlich kleiner. Alle weisen sowohl leistungs- als auch einwohnerbezogen unterschiedliche Kosten auf. Drei Bau­rechtsverwaltungen zeigen ein im Verhältnis ähnlich niedri­ges Niveau, zwei liegen darüber. Eine Verwaltungsgemeinschaft weist deutlich höhere abgerechnete Kosten auf. Um die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, sind Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft von gemeindeeigenen Bauamts­tä­tig­keiten abzugrenzen und eine verursachergerechte Verteilung vorzunehmen. Insgesamt ist seit Bildung der Baurechts­ver­wal­tun­gen die Kostenwahrheit gestiegen, sie ist aber noch deutlich zu verbessern. Zum Teil sind die Kos­ten­schlüssel zu überprüfen.

Mängel sind zu beheben, Professionalität ist auszubauen

Von Baurechtsverwaltungen wird Rechtssicherheit erwartet. Die Prü­fung zeigte in einzelnen Verwaltungsgemeinschaften Mängel im Zusammenhang mit Bar­aus­lagen, Gebühren und Sachverständigen auf. Diese sind zu beheben. Nach vorliegender Rechtsansicht ist die Mitgliedschaft eines Gemeindeverbands in einer Verwaltungsgemeinschaft nicht zulässig. Der Landes-Rechnungs­hof erachtet es als erforderlich, diesbezügliche Konsequenzen zu klären und not­wen­dige Anpassungen vorzunehmen. Die Pro­fes­sionalität kann zudem durch die Nutzung von Instrumenten erhöht werden. Das Führen einer ak­tuellen, digitalen Verfahrensübersicht mit wesentlichen Kenndaten schafft Überblick und er­möglicht die Nachverfolgung offener Verfahren. Die Standardisierung von Vor­lagen bzw. For­mularen ist zweckmäßig. Mög­lichkeiten der Di­gi­talisierung so­wie einer ein­heit­li­chen Systemunterstützung sind stärker zu nut­zen. Ein Erfah­rungsaustausch zwischen den Bau­rechts­ver­wal­tungen ist zu institu­tio­na­li­sieren, um gegenseitiges Lernen zu fördern. Zukünftig muss das Au­genmerk auch auf Wirt­schaft­lich­keit gelegt werden.