Betriebliche Sozialleistungen

Zusammenfassung der Ergebnisse

Betriebliche Sozialleistungen sind Leistungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer, die zusätzlich zu dem fest vereinbarten oder variabel gehaltenen Entgelt bezahlt werden und einen bestimmten sozialen Zweck verfolgen. Ihren Ursprung haben sie vor allem im Zeitalter der Industrialisierung, als Arbeitnehmer noch nicht auf eine sozialstaatliche Absicherung bauen konnten. Wesentliche betriebliche Sozialleistungen, die früher freiwillig waren, sind inzwischen gesetzlich geregelt oder als Ergebnis von Verhandlungen der Sozialpartner kollektivvertraglich verankert. Für Sozialleistungen von Landesbediensteten gelten vor allem die Bestimmungen in den jeweiligen Landesbedienstetengesetzen.

Einem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, seinen Mitarbeitern darüber hinaus weitere soziale Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen können auch in Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder anderen innerbetrieblichen Vorgaben bzw. Richtlinien vereinbart werden. Ihre Gestaltung ist Teil der betrieblichen Sozialpolitik des jeweiligen Unternehmens und steht in Wechselwirkung zur Sozialpolitik des Staates.

Betriebliche Sozialleistungen können in Geld-, Sach- und Vorsorgeleistungen sowie sonstige Leistungen eingeteilt werden. Im Jahr 2009 zahlten das Land und bestimmte Beteiligungsunternehmen für rund 7.000 Mitarbeiter insgesamt € 9,15 Mio. an betrieblichen Sozialleistungen in Form von Geldleistungen an ihre Arbeitnehmer aus. Den größten Anteil haben die Familien- und Kinderzulagen mit € 5,66 Mio. sowie die Dienstjubiläen mit € 1,53 Mio. In der Hälfte der Beteiligungsunternehmen gibt es keine Familien- und Kinderzulagen. Neben dem Land gewähren rund ein Drittel der Beteiligungsunternehmen Essenszuschüsse. Bei zwei Beteiligungsunternehmen hat der Essenszuschuss den Charakter eines fixen Gehaltsbestandteils mit steuerrechtlicher Begünstigung.

Die Sachleistungen sind sehr unterschiedlich gestaltet und umfassen im Wesentlichen Dienst- oder Werkswohnungen bzw. Dienstkleidungen. Die in der Wirtschaft üblichen „fringe benefits“ – wie Firmenfahrzeuge und bestimmte Versicherungsleistungen – werden in den Beteiligungsunternehmen des Landes sehr restriktiv gehandhabt. Sie stehen grundsätzlich nur einigen wenigen Vorständen, Geschäftsführern oder leitenden Angestellten zu. Neben den Landesbediensteten haben vor allem die Arbeitnehmer der großen Beteiligungsunternehmen – wie der VIW, der Hypo, der Vogewosi oder der KHBG mit seinen LKH – eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eines Pensionskassenmodells.

Eine Analyse der betrieblichen Sozialleistungen zeigt – ohne Berücksichtigung des jeweiligen Lohnniveaus – ein soziales Gefälle zwischen den Beteiligungsunternehmen auf. Die Landesverwaltung und die großen Unternehmen verfügen über deutlich mehr und gesellschaftspolitisch aktuellere Sozialleistungen als die anderen Beteiligungsunternehmen. Manche Unternehmen bieten keine der geprüften Sozialleistungen an. Die Möglichkeiten zu deren Reduktion wurde insbesondere bei den Ausgliederungen konsequent genutzt.

Der Zweck der betrieblichen Sozialleistungen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Standen früher die Absicherung sozialer Notwendigkeiten und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Vordergrund, zielt die betriebliche Sozialpolitik heute eher auf Mitarbeiterbindung und Motivation ab. Aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen werden forthin Maßnahmen zur Altersvorsorge, zur Vereinbarung von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung an Bedeutung gewinnen.

Bei der künftigen Gestaltung von betrieblichen Sozialleistungen gilt es, verstärkt gesellschaftspolitische und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Neuausrichtung sollte weitgehend kostenneutral erfolgen. Um dies zu gewährleisten, müssen das Land und die Beteiligungsunternehmen die Wirkung einzelner betrieblicher Sozialleistungen bewerten und die administrativen Kosten erheben. Individuelle und damit stärker auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer ausgerichtete Leistungen gewinnen als Teil des betrieblichen Entgelt- und Anreizsystems zunehmend an Relevanz.