Fachhochschule Vorarlberg GmbH

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Fachhochschule Vorarlberg GmbH (FHV) bietet ein hochwertiges Bildungsangebot in sechs Bachelor- und vier Master-Studiengängen sowie drei Weiterbildungslehrgängen an. Mit derzeit rund 900 Studierenden ist die ursprüngliche Zielsetzung aus dem Jahr 2003 von 1.200 Studierenden im Vollausbau noch nicht zur Gänze erreicht.

Alle Studienprogramme der FHV sind auf das zweistufige Bachelor-/Master-System umgestellt. Damit entsprechen sie den Zielen des Bologna-Prozesses bzw des europäischen Hochschulraums und sind international anerkannt. Im Bereich der Internationalisierung wurde die FHV mehrfach mit dem europäischen Sokrates-Qualitätssiegel ausgestattet. Ein Teil der Forschungsleistungen der FHV kommt direkt der heimischen Wirtschaft zugute. Neben dem regulären Studienbetrieb bietet die FHV mit ihren Vortragsreihen, Fachvorträgen und fachspezifischen Konferenzen einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer.

Die Entwicklung der Bewerberzahlen und der Studierenden weist in den einzelnen Studiengängen auf eine eindeutige Tendenz hin. Bei den technischen Studiengängen ist die Bewerberzahl relativ gering und die Ausfallsrate hoch. Bei den Studiengängen Mediengestaltung und Sozialarbeit sind hohe Bewerberzahlen und geringe Ausfallsraten zu ver­zeichnen. Die FHV ist daher gefordert, dieser Entwicklung auf Basis eines umfassenden Strategiekonzepts zu begegnen.

Für die Weiterbildung wurde die strategische Ausrichtung in einem Konzept dargestellt. Angestrebt wird eine klarere Positionierung, eine stärkere Fokussierung im Angebot sowie eine organisatorische Bündelung der Weiterbildung der FHV und Schloss Hofen. Die Umsetzung wird mit Unterstützung durch einen externen Berater vorbereitet.

Auch für die Forschung liegt ein umfassendes Strategiekonzept mit detaillierten Businessplänen für sieben Forschungsbereiche vor. In der Forschung wird eine klare Wachstumsstrategie verfolgt, die auch mit einem zusätzlichen Ressourcenbedarf verbunden ist. Es ist geplant, die Forschungskapazität deutlich aufzustocken.

Der Finanzierungsanteil des Landes hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und lag im Jahr 2006 bei gesamt € 7,0 Mio. Das Budget 2007 sieht eine weitere Erhöhung der Landesfinanzierung vor. Seit dem Jahr 2004 reduziert eine Konzernspende die Abgangsdeckung des Landes deutlich. Künftig wäre eine stärkere Bindung der Finanzierung an Kennzahlen und Vorgaben zweckmäßig.

Der steigende Finanzierungsbedarf des Landes resultiert aus einem deutlich erhöhten Gebarungsvolumen. Dieses stieg ohne Investitionen von € 10,1 Mio im Jahr 2002 auf € 16,7 Mio im Jahr 2006. Dementsprechend hat sich auch der Personalaufwand um 71 Prozent erhöht. Im Zuge der Umstellung auf das zweistufige Bachelor-/Master-System, dem Aufbau von drei Forschungszentren sowie dem Ausbau der Serviceeistungen im neuen Gebäude wurde auch das Personal deutlich aufgestockt.

Die Vorgaben der FHV für den Lehrbetrieb sind im Vergleich mit anderen Fachhochschulen moderat, beeinflussen aber die Kostenstruktur maßgeblich. Der Anteil der angestellten Hochschullehrer ist mit über 60 Prozent relativ hoch. Die Vollauslastung liegt mit 15 Semesterwochenstunden unter den Werten vergleichbarer Fachhochschulen und berücksichtigt weder die Erfahrung des Hochschullehrers noch die fachspezifische Dynamik. Beide Werte sollten sich künftig stärker an anderen Fachhochschulen orientieren.

Das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) ist ein Rahmengesetz, das insbesondere auch Mindestkompetenzen des akademischen Bereichs festlegt. In der Praxis der FHV führen nicht ausreichend definierte Regelungen und Vorgaben sowie historisch gewachsene Zuständigkeiten des Fachhochschulkollegiums zu Spannungsverhältnissen zwischen dem akademischen Bereich und den Organen der FHV. Geschäftsführer und Aufsichtsrat sind daher primär gefordert, die organisatorischen Rahmenbedingungen zu definieren und in einem Organisationsstatut zu verankern.

Die FHV hat als Erhalter auch den Rahmen festzulegen, innerhalb dessen Autonomie stattfinden muss bzw kann. Aus dem Gesetz lässt sich beispielsweise keine umfassende eigene Kompetenz des Fachhochschulkollegiums für Forschung ableiten. Die Steuerung der gesamten Forschung durch den Ausschuss für angewandte Forschung und Entwicklung (F&E-Ausschuss) steht im Widerspruch zu den im Dienstvertrag des Geschäftsführers definierten Aufgaben. Der Aufsichtsrat sollte die Aufgaben und Kompeten­zen in der Forschung klarer regeln und die marktnahe Forschung organisatorisch verselbständigen.

An der FHV wurde eine Geschäftsleitung eingerichtet. Sie dient im Wesentlichen dazu, die Brückenfunktion zwischen unternehmerischem  und akademischem Bereich auszufüllen. Sie kann dieser Funktion allerdings in der Praxis nicht im erforderlichen Ausmaß nachkommen, da einerseits die Aufgaben und Kompetenzen in der Geschäftsordnung zu wenig differenziert sind und andererseits die Zusammensetzung der Geschäftsleitung durch ein faktisches Übergewicht des akademischen Bereichs gekennzeichnet ist.

Der akademische Bereich der FHV ist in einer Matrix aus Studiengängen, Forschungszentren und Departments strukturiert und wird von einer funktionalen Ebene mit drei Vizerektoren koordiniert. Diese Struktur führt zu einem hohen Koordinationsaufwand und sollte gestrafft werden. Die Führungs- und Steuerungsinstrumente gewährleisten derzeit keine ausreichende Transparenz über den Ressourceneinsatz. Auch das Qualitätsmanagement ist gezielt weiterzuentwickeln.