Fachhochschule Vorarlberg - Studiengang Soziale Arbeit

Zusammenfassung der Ergebnisse

Praktika und berufsbegleitende Ausbildung im Bachelor stärker gewichten

Die konkrete Arbeit für und mit den Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt ist für die Studierenden von grundlegender Bedeutung. Im Vergleich mit ausländischen Hochschulen ist an der FHV die Praktikumszeit vor Ort kürzer. Praktika und Projekte sind auszubauen und von den Einrichtungen umfassender zu beurteilen. Die Grundstruktur des Studiums ist an den meisten in- und ausländischen Hochschulen ähnlich. Der internationale Anspruch der FHV ist allerdings für eine berufsorientierte Ausbildung für den regionalen Arbeitsmarkt zu überdenken. Ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang wurde beantragt, aber aus Bundesmitteln nicht finanziert. Einsatzbereiche und erforderliche Kompetenzen der Absolventen wurden in breit angelegten Bedarfsanalysen erhoben. Neue Handlungsfelder in der Sozialarbeit und anstehende Pensionierungen führen zu einer anhaltend hohen Nachfrage nach Absolventen. Der Arbeitsmarkt ermöglicht einen raschen Berufseinstieg ohne lange Stehzeiten.

Bildungsziele klarer definieren und Lehr- sowie Lernverständnis weiterentwickeln

Die FHV definiert im Vergleich mit anderen Hochschulen gleiche oder ähnliche Kompetenzbereiche als Ausbildungsziele. Der wesentliche Unterschied liegt im Bildungsverständnis und somit in der Lehr- und Lernkultur. Entscheidend für die Qualität der Ausbildung ist, wie gelehrt und gelernt wird und welche Kompetenzen der Studierenden besonders gefördert werden. Ein fachübergreifendes Unterrichten in Modulen setzt ein hohes Erfahrungswissen der Lehrenden in der sozialen Arbeit voraus. Die Besetzung der freien Stellen steht im Spannungsfeld zwischen Praxishintergrund und wissenschaftlicher Kompetenz. Aufgrund der generellen Ausrichtung der FHV wird der wissenschaftliche Anspruch relativ hoch gewichtet. Dies hat für manche Arbeitgeber zu einem schleichenden Verlust an relevanter Basisqualifikation der Absolventen geführt. Die Attraktivität des Bachelorstudiums schwankte in den letzten Jahren. Die Zufriedenheit der Absolventen lag in den Jahren 2010 und 2011 unter dem Wert anderer Studiengänge der FHV und signifikant unter den Werten anderer Hochschulen.

Masterstudium ist vor Verlängerung im Jahr 2015 umfassend zu evaluieren

Mit dem Masterstudium strebt die FHV die Professionalisierung der sozialen Arbeit und ihr nahe stehender Berufsfelder an. Die Anzahl der Bewerber erlaubt wenig qualitative Selektion. Der Anteil der Studierenden, die über keine facheinschlägige Vorbildung verfügen, stieg deutlich an. Der Anteil der Studierenden aus Vorarlberg liegt unter 50 Prozent. Das Masterstudium ist berufsbegleitend möglich, die Arbeitsbelastung im Vergleich mit einem Vollzeitstudium relativ hoch. Eine klare Positionierung ist im Wettbewerb der Hochschulen notwendig. Das Masterstudium wird von einigen Arbeitgebern der sozialen Wohlfahrtseinrichtungen kritisch beurteilt. Auch bietet das Masterstudium für die Absolventen in der Sozialarbeit keine höhere Einstufung. Es dient tenden­ziell in einem hohen Maß als Masterausbildung für verwandte Bachelorstudiengänge wie Pädagogik.

Transparenz über Kosten herstellen und Gestaltungsspielräume nutzen

Der Studiengang ist in die Matrixorganisation der FHV eingegliedert. Die Kompetenzregelungen und die Unterstützung für die Studiengangleitung sind nicht ausreichend. Das SOWI-Department sollte stärker auf das Geschäftsfeld Soziales fokussiert werden. Der Studiengang wurde in den letzten Jahren mit über 40 Prozent durch die Bundesförderung finanziert. Die Kosten eines Studienplatzes betragen rund € 15.000. Der Studiengang ist mit hohen Umlagen des Departments und der zentralen Services belastet. Es fehlt nach wie vor eine interne Leistungsverrechnung zwischen Studiengang und Department. Die FHV hat gemäß ihrem Auftrag eine berufsbezogene Ausbildung sicherzustellen. Mit dem Qualitätssicherungsrahmengesetz haben sich die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Studiengänge der FHV geändert. Die Novelle zum FHStG bietet Freiräume für die Gestaltung der Bachelor- und Masterstudiengänge, die künftig genutzt werden sollten. Die Nachfrage nach dem Masterstudium ist relativ gering. Das Masterstudium ist somit auch unter dem zweck-orientierten Einsatz öffentlicher Mittel zu bewerten.