Gemeinde Göfis - barrierefreie Version

Informationen

Vorlage an Gemeindevertretung, Landtag und Landesregierung

Der Landes-Rechnungshof berichtet der Gemeindevertretung gemäß Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich der Gemeinde. Der Bericht ist nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof auch der Landesregierung und dem Landtag zu übergeben sowie zu veröffentlichen.

Geprüfte Stelle

Gemeinde Göfis

Prüfzeitraum

2015 bis 2018

Fallweise wurde auf aktuelle Entwicklungen Bezug genommen.

Prüfgegenstand

Schwerpunkte der Prüfung waren die finanzielle Situation, die Organisation der Gemeinde sowie ausgewählte Themen. Zudem prüfte der Landes-Rechnungshof die für die Eröffnungsbilanz 2020 erforderliche Erfassung und Bewertung des Gemeindevermögens.

Prüfergebnis

Das Ergebnis der Prüfung wurde der Gemeinde Göfis am 15. Juli 2020 zur Kenntnis gebracht. Diese gab am 31. Juli 2020 eine Stellungnahme ab, die vom Landes-Rechnungshof in den Bericht eingearbeitet wurde.

Formale Aspekte

Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Gegebenenfalls wurden kaufmännische Auf- und Abrundungen vorgenommen.

Zusammenfassung

Gemeindeentwicklung aktiv erarbeitet

Göfis ist vorwiegend eine Wohngemeinde mit einem vergleichsweise geringen Aufkommen an Kommunalsteuer. Sie setzt sich aktiv mit ihrer Entwicklung auseinander und zieht dabei auch die Bevölkerung mit ein. Im Vordergrund standen in den letzten Jahren Themen der Kinderbetreuung und der räumlichen Entwicklung. Leistbaren Wohnraum stellt die Gemeinde mit eigenen Wohnungen bereit. Eine gemeinnützige, von der Gemeinde verwaltete Stiftung erfüllt zusätzlich soziale Aufgaben. Für ältere oder pflegebedürftige Menschen gibt es zwar Angebote für Pflege und Betreuung, auf Grund des steigenden Bedarfs wird aber die Erstellung eines Gesamtkonzepts angeregt. Organisatorisch kooperiert Göfis in verschiedenen Sachgebieten vor allem mit anderen Vorderlandgemeinden. Beispielweise bestehen mit den Verwaltungsgemeinschaften für Baurecht und Finanzen fachkundige Serviceeinrichtungen. Wichtige, in der Vereinbarung mit der Finanzverwaltung festgelegte Aufgaben, wie Gebührenkalkulation oder Liquiditäts- und Darlehensmanagement, werden derzeit allerdings nicht durchgeführt. Insbesondere im finanziellen Bereich ist die Steuerung verstärkt durch die Gemeinde wahrzunehmen. Die Arbeit der Gemeindepolitik war grundsätzlich konstruktiv. Teils waren jedoch die Gremien bei Beschlussfassungen nicht über die gesamthaften finanziellen Auswirkungen informiert, teils fehlten Beschlüsse. Die Protokollführung ist zu verbessern.

Risiken besser erfassen und steuern

Bei der Prüfung stellte der Landes-Rechnungshof Verbesserungsbedarf bei wichtigen Kernprozessen fest. Erhebliche Mängel bestanden bei Beschaffung und Kassaführung. Um Risiken zu reduzieren, sollten Regelungen zum Internen Kontrollsystem erarbeitet werden. Darin sind u.a. Zuständigkeiten und interne Wertgrenzen für den Einkauf sowie Vorgaben zu Vergabedokumentation, Belegführung und maximalem Kassastand festzulegen. Vergleichsangebote sind einzuholen, um ein sparsames, wirtschaftliches Vorgehen zu sichern und auf Interessenkonflikte mit hoher Sorgfalt zu achten. Dies gilt gerade bei der Beauftragung von Gemeindevertretern oder -mitarbeitenden. Kostenkalkulationen und interne Leistungsverrechnungen unterstützen die Verantwortlichen, zwischen Eigen- oder Fremderstellung zu entscheiden sowie die Wirtschaftlichkeit von Leistungen für Externe zu beurteilen. Dringender Handlungsbedarf besteht beim Mahnwesen und bei der Stammdatenverwaltung im Buchhaltungsprogramm. Mit der Aushubdeponie der Gemeinde sind nicht nur Einnahmen, sondern auch hohe finanzielle und rechtliche Risiken verbunden. Die Gemeinde verabsäumte, diese vertraglich abzusichern. Eine juristische Prüfung wichtiger Vereinbarungen ist zukünftig erforderlich.

Angespannte Finanzlage weiter verschärft

Die bereits angespannte Finanzlage von Göfis hat sich im Zeitraum 2015 bis 2018 weiter verschärft. In den vier Jahren tätigte die Gemeinde erhebliche Investitionen in Höhe von € 11,94 Mio. und damit im Ausmaß von mehr als einem durchschnittlichen Jahreshaushaltsvolumen. Diese fielen vor allem für Infrastruktur an, insbesondere im Bereich Wasser-, Kanal- und Straßenbau. Zudem wurde im Herbst 2018 ein neues Kinderhaus eröffnet. Die Gesamtkosten dafür lagen bei € 4,20 Mio. und damit ein Drittel über dem ursprünglich im Grundsatzbeschluss gefassten Kostenrahmen. Für die zusätzlichen Kosten waren nur teilweise Beschlüsse vorhanden. Außerdem wurden vergaberechtliche Bestimmungen zu wenig beachtet. Da die Gemein-de über keine freien Mittel verfügte, finanzierte sie diese Maßnahmen über Kredite und Förderungen. Darüber hinaus wurde das Hauptkonto ohne die erforderlichen Beschlüsse der Gemeindevertretung und ohne aufsichts-behördliche Genehmigungen massiv überzogen. Die Verschuldung pro Kopf stieg im Prüfzeitraum an und lag merklich über jener von Vergleichsgemeinden. Göfis trägt hohe Währungs- und Zinsrisiken. Ende 2018 lauteten 20 Prozent des Kreditvolumens auf Schweizer Franken. Im Prüfzeitraum verzeichnete die Gemeinde deutliche Kursverluste. Änderungen im Haushaltsrecht erfordern eine Neubewertung der Fremdwährungskredite, wodurch der Schuldenstand im Jahr 2020 nochmals um beinahe € 1 Mio. ansteigt. Weiters haben Gemeinden ihr Vermögen gesamthaft zu erfassen und zu bewerten. Dies ist für Göfis weitgehend erfolgt, einzelne Vermögenswerte sind noch aufzunehmen oder anzupassen.

Haushaltskonsolidierung gezielt umsetzen

Für die kommenden Jahre zeigt die im Herbst 2019 erstellte mittelfristige Finanzplanung eine weitere Verschlechterung, dies bereits ohne Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Durch die Krise wird sich der finanzielle Spielraum drastisch weiter verringern. Daher sollten zukünftige Projekte hinsichtlich Finanzierbarkeit und Priorisierung eingehend überprüft sowie die Investitionsplanung sorgsam angepasst werden. Bei der Überarbeitung der Finanzplanung empfiehlt der Landes-Rechnungshof eine längerfristige Betrachtung, konkrete Tilgungspläne sind zu erstellen. Gezielte Maßnahmen zur Kosteneinsparung sowie die Eruierung von Ertragsquellen, wie etwa eine Zweitwohnsitzabgabe, sind zur mittel- bis langfristigen Haushaltskonsolidierung erforderlich. Im Allgemeinen ist die mittelfristige Finanzplanung vermehrt als Steuerungsinstrument für die strategische und finanzielle Ausrichtung der Gemeinde zu nutzen und die Gemeindevertretung dabei stärker einzubeziehen.

Empfehlungen

01. Befangenheiten entsprechend den rechtlichen Vorgaben wahrnehmen und protokollieren
02. Beschlüsse auf Grundlage von Nettobeträgen nur bei möglichem Vorsteuerabzug fassen
03. Kosten für Leistungen des Bauamts angemessen verumlagen und Leistungsverrechnung zwischen Gemeinde und Dritten vornehmen
04. Kostenkalkulationen für Bauhofleistungen erstellen und als Grundlage für Entscheidungen zwischen Eigen- oder Fremderstellung verwenden
05. Inventarverwaltung im Bauhof etablieren
06. Stellenbeschreibungen aktuell halten und Vertretungsregelungen für leitende Mitarbeitende festlegen
07. Dokumentation verbessern und elektronische Aktenverwaltung vermehrt nutzen
08. Einsatz der dualen Zustellung prüfen
09. Mittel- bis langfristiges Bewirtschaftungskonzept von Forstbetriebsgemeinschaft einfordern
10. Interne Regelungen für Beschaffungsvorgänge einführen
11. Kassaordnung erstellen und Kassaführung verbessern, Bargeldtransaktionen auf erforderliches Mindestmaß reduzieren
12. Konten der Gemeinde in Rechnungsabschluss aufnehmen und Einzelzeichnungsberechtigungen vermeiden
13. Anweisungsrechte im System für Vizebürgermeisterin vorsehen
14. Bei Stammdatenverwaltung auf Vier-Augen-Prinzip und Änderungsprotokollierung im Buchhaltungsprogramm hinwirken
15. Gesamtkonzept im Bereich Pflege und Betreuung erarbeiten
16. Wohnungsvergaberichtlinie des Landes anwenden und Vergabegründe entsprechend dokumentieren
17. Berichtspflicht des Deponiebetreibers an Gemeinde einführen
18. Vereinbarung mit privatem Grundstückseigentümer von richtigem Gremium beschließen lassen
19. Juristische Prüfung wichtiger Vereinbarungen vorsehen
20. Für vergaberechtskonforme Verfahrenswahl sachkundige und sorgfältige Schätzung der Auftragswerte für Bau- und Planungsleistungen vornehmen
21. Vergabeverfahren angemessen dokumentieren
22. Vermehrt Anreize zur Kosteneinhaltung in Vergütungsregelungen mit Planern und baunahen Dienstleistern aufnehmen
23. Bei größeren Bauprojekten unabhängige Kontrollinstanz vorsehen
24. Kosten- und Baugrundrisiken frühzeitig identifizieren und berücksichtigen
25. Potenziale zur Einnahmensteigerung und Ausgabensenkung erheben und realisieren
26. Offene Forderungen bereinigen und Regelungen zum Mahnwesen erarbeiten
27. Gebührenkalkulationen auf Basis einer Kostenrechnung erstellen und jährlich überprüfen
28. Kreditrisiken laufend bewerten sowie Strategie zur Reduktion insbesondere von Fremdwährungsrisiken ausarbeiten und konsequent umsetzen
29. Für Kontokorrentkredite erforderliche Beschlüsse und aufsichtsbehördliche Genehmigungen sicherstellen und Kontorahmen nicht überschreiten
30. Haftungsverzeichnis vollständig führen
31. Vorgaben zum Liquiditätsmanagement ausarbeiten
32. Bauvorhaben zumindest über eigenes Unterkonto abwickeln
33. Doppelerfassungen und Fehlbuchungen im Gemeindevermögen bereinigen
34. Sanierungskosten als Teil der Anschaffungskosten in Vermögenserfassung berücksichtigen
35. Stiftung in Gemeindevermögen aufnehmen
36. Aktivierungspflichtige immaterielle Vermögenswerte erfassen
37. Dokumentation der Vermögensbewertung verbessern und für nicht bewertete Kulturgüter erstellen
38. Investitionen im Bereich Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen sowie Investitionszuschüsse zukünftig nach Bauabschnitten erfassen und bewerten
39. Gezielte Maßnahmen zur mittel- bis langfristigen Haushaltskonsolidierung setzen
40. Mittelfristige Finanzplanung einschließlich Investitionsplanung und Übersicht langfristig geplanter Projekte in Gemeindevertretung behandeln und vermehrt als Steuerungsinstrument nutzen
41. Kosten von Investitionsvorhaben im Nachweis gesamthaft darstellen
42. Verbindlichkeiten zeitnah im Buchhaltungsprogramm verbuchen und bei Budgetierung berücksichtigen

Kenndaten

Gebarung gesamt

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

Gesamteinnahmen 11.364 10.589 13.181 11.383
Gesamtausgaben 11.364 10.589 13.181 11.487
Administratives Jahresergebnis 0 0 0 -104
Maastricht Ergebnis 664 270 -1.427 -312

Laufende Gebarung

in Tsd. €
Einnahmen 7.846 7.665 7.619 8.071
Ausgaben 7.477 6.469 6.668 7.531
Ergebnis 369 1.196 951 540
Freie Finanzspritze* -604 45 -93 -632

Verschuldung

Stand 31. Dezember in Tsd. €
Kredite 12.527 13.157 15.722 15.049
Leasing 0 0 0 0
Haftungen 574 539 524 513
Verschuldung pro Kopf** 3,98 4,11 4,83 4,59
 

Personal und Einwohner

Stand 31. Dezember
Beschäftigte*** 27,95 30,35 31,95 36,36
Einwohner**** 3.461 3.517 3.522 3.508

* in früheren Prüfberichten des Landes-Rechnungshofs als freie Finanzspitze II bezeichnet
** Kredite inkl. Leasing je Einwohner (Bevölkerungszahl gemäß FAG 2008 bzw. FAG 2017)
*** Vollzeitbeschäftigte ohne Lehrling; 2015 bis 2017 laut Rechnungsabschluss, 2018 laut Gemeinde
**** Hauptwohnsitze und weitere Wohnsitze

Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnungen Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

1 Überblick

Die Gemeinde Göfis befasst sich aktiv mit ihrer strategischen Entwicklung und legt Wert auf die Beteiligung der Bevölkerung. Entsprechend dem Fokus als Wohnstandort ist das Kinderbetreuungsangebot gut ausgebaut. Der deutliche Anstieg bei den älteren Bevölkerungsgruppen wurde in Entwicklungskonzepten bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Die Weiterführung eines beschlossenen Sportstättenkonzepts ist offen. In Kooperationen mit anderen Gemeinden der Regionen Vorderland-Feldkirch und Walgau werden Synergien genutzt.

Die Gemeinde Göfis ist auf Grund ihrer Lage geografisches Bindeglied zwischen den Regionen Vorderland-Feldkirch und Walgau. Die mittel- und langfristige Gemeindeentwicklung wurde in mehreren Konzepten dokumentiert. Deren Erarbeitung erfolgte teilweise mit Beteiligung der Bevölkerung.

Gemeindeübersicht

Stand 31. Dezember 2018
Politischer Bezirk Feldkirch Seehöhe 558 m
Gemeindegröße 9,06 km², davon 51% Waldfläche
Bevölkerungsdichte 367 Personen/km²
Bevölkerung  

3.326 Hauptwohnsitze

182 weitere Wohnsitze

Veränderung*

+4%

-2%

Vorarlberg*

+4%

+9%

Altersstruktur* 0 bis 9 Jahre

10 bis 19 Jahre

20 bis 59 Jahre

60 bis 69 Jahre

70+ Jahre

363 Pers.

379 Pers.

1.966 Pers.

385 Pers.

415 Pers.

+8%

-7%

0%

+25%

+9%

+6%

-2%

+3%

+11%

+9%

Kinderbetreuung und Schulen 1 Betreuungseinrichtung für Kinder ab einem Jahr

3 Kindergärten

2 Volksschulen, Schulkindbetreuung

Vereine** 33
Wirtschaft*** 200 Unternehmen, 600 Beschäftigte
Bautätigkeit 60 bis 70 Bauanträge, 15 bis 20 Neubauten pro Jahr
Beteiligungen Sozialzentrum Satteins-Jagdberg gGmbH (24%)

Walgauer Freizeit und Infrastruktur GmbH (6,25%)

Gemeindeinformatik GmbH (0,81%)

Besonderheiten rund 370 Grundstücke und 17 Wohnungen im
GemeindeeigentumStiftung mit 7 Wohnungen für gemeinnützige ZweckeBiomasse-Heizwerk, BürgerkraftwerkRuinen Sigberg und HeidenburgDeponie SigbergBücherei bugo

Vereinshaus

Fußball-, Tennis- und Skaterplatz

* Veränderung zum 31. Dezember 2014
** Stand November 2019
*** Stand 31. Oktober 2017
Quelle: Gemeinde Göfis, Landesstelle Statistik, Statistik Austria; Berechnung Landes-Rechnungshof

Die Gemeinde Göfis ist vor allem ein Wohnstandort. Im Prüfzeitraum stiegen die Hauptwohnsitze um 4 Prozent. Dies entspricht der Entwicklung in Vorarlberg. Die Anzahl der weiteren Wohnsitze ging um 2 Prozent zurück, während sie sich landesweit um 9 Prozent erhöhte.
Die Analyse der Bevölkerung nach Altersgruppen zeigt einen markanten Anstieg bei den 0- bis 9-Jährigen, wobei die Steigerung in Göfis mit 8 Prozent noch deutlicher ausfiel als in Vorarlberg mit 6 Prozent. Bei den 60- bis 69-Jährigen weist die Statistik eine zweistellige Wachstumsrate aus, welche mit 25 Prozent in Göfis wesentlich höher war als landesweit mit 11 Prozent. Auch bei Personen, die 70 Jahre und älter sind, lässt sich eine starke Zunahme erkennen. Hier entsprach die Veränderung in Göfis mit plus 9 Prozent jener des Landes.

Göfis kooperiert in verschiedenen Sachgebieten mit anderen Gemeinden, die Rechtsformen dieser Kooperationen sind unterschiedlich. Dazu gehören u.a. die drei Verwaltungsgemeinschaften Baurechtsverwaltung Vorderland (BRV), Finanzverwaltung Vorderland (FVV) und Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Feldkirch-Göfis sowie der Gemeindeverband Sozialzentrum Satteins-Jagdberg. Die Lohnverrechnung wird von der Stadt Feldkirch durchgeführt. Auf Grund der geografischen Lage ist Göfis auch Mitglied in zwei Regionalplanungsgemeinschaften, der Region Vorderland-Feldkirch und der Regio Im Walgau. Im Jänner 2020 trat die Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg bei. Auch eine Kooperation mit anderen Gemeinden für ein Altstoffsammelzentrum ist geplant.

Ein räumlicher Entwicklungsplan (REP), vormals räumliches Entwicklungskonzept (REK), formuliert Grundsätze und Ziele einer Gemeinde für die Raum- und Siedlungsentwicklung. In Abstimmung mit den übergeordneten Zielen des Landes bestehen neben örtlichen REP bzw. REK auch regionale räumliche Entwicklungskonzepte.

Das räumliche Entwicklungskonzept Walgau wurde im Jahr 2015 in der Regio Im Walgau sowie in der Gemeinde beschlossen. Dies erforderte eine Überarbeitung des seit dem Jahr 2006 bestehenden REK der Gemeinde sowie der Leitlinien über die bauliche Entwicklung. Der Beschluss dazu erfolgte im November 2015. Beispielsweise wird unter Berücksichtigung des demografischen Wandels eine Diskussion neuer Projekte im Pflegebereich angeregt. Als Grundsätze zur Siedlungsentwicklung wurden im REK etwa eine verdichtete Bauweise, die Erhaltung des dörflichen Charakters und die Entwicklung des Dorfkerns festgeschrieben. Ein Spiel- und Freiraumkonzept, welches in einem Beteiligungsprozess erarbeitet wurde, ist ebenfalls berücksichtigt. Darin sind Maßnahmen wie der Spiel- und Sportplatz Hofen be-schrieben. Zur Umsetzung der Ziele installierte die Gemeinde z.B. einen Bürgerrat zu leistbarem Wohnen und kaufte mehrere Grundstücke im Ortszentrum. Konzepte im Pflegebereich sind bislang nicht in Planung. Während der Prüfung durch den Landes-Rechnungshof befand sich der örtliche REP Göfis in Überarbeitung. Auch ein räumliches Entwicklungskonzept für die Region Vorderland-Feldkirch wird derzeit erstellt.

Bereits seit Jahren verfügt die Gemeinde über ein Kinderbetreuungskonzept, welches in einem Beteiligungsprozess im Jahr 2013 überarbeitet wurde. Zum damaligen Zeitpunkt gab es in Göfis eine Kleinkindbetreuung und drei Kinder-gärten, die Einführung einer Schulkindbetreuung war für das Schuljahr 2014/15 bereits vorgesehen. Als Ergebnis wurde im April 2014 der Bericht Entwicklungsplanung Kinderbetreuung für Kinder von 0 bis 10 Jahren präsentiert, der auch eine Bedarfsprognose enthielt. Er ging von der Annahme aus, dass die Anzahl der Kinder trotz Bevölkerungswachstum gleich bleiben bzw. maximal leicht ansteigen wird. Allerdings würden für diese längere Betreuungszeiten notwendig sein. Gemäß dem Bericht sollten bis zum Jahr 2018 für Kleinkinder mindestens zwei Gruppen angeboten werden. Im Kindergartenbereich wurde ein ausreichendes Platzangebot festgestellt, die baulichen Voraussetzungen der Gebäude wurden aber für unzureichend befunden.

Die Zahl der betreuten Kinder im Schuljahr 2018/19 entsprach weitgehend der Bedarfsprognose. In der Gemeinde ist grundsätzlich eine ganzjährige Betreuung bis auf fünf Schließwochen pro Jahr möglich. Für Klein- und Kindergartenkinder wird bei Bedarf von 7:00 bis 18:00 Uhr eine Betreuung angeboten, bei Volksschulkindern an Schultagen bis 16:00 Uhr. Informationen über die verschiedenen Kinderbetreuungen finden sich auch auf der Gemeindewebseite. Allerdings fehlten Hinweise auf die soziale Staffelung für Kinder-betreuung und Kindergärten, welche die Gemeinde nach Auskunft aber anwendete. Die Informationen wurden nach Hinweis durch den Landes-Rechnungshof auf der Webseite ergänzt.

Direkt im Ortszentrum liegt die Bücherei bugo. In deren Räumlichkeiten befindet sich auch ein kleines Café mit einem Verkauf von regionalen Produkten. Träger und Erhalter der Bücherei sind die Gemeinde sowie die Pfarre. Ein gemeinnütziger Verein organisiert den Betrieb. Durchschnittlich entlieh im Jahr 2019 ein Einwohner in Göfis 13 Medien, in Vorarlberg hingegen 8. Ende 2019 schloss sich die Bücherei bugo einem Verleihverbund im Walgau an. Damit stehen über den Online-Katalog rund 70.000 Medien zur Verfügung.

Für das Sportstättenkonzept Hofen fasste die Gemeindevertretung im No-vember 2018 einen Grundsatzbeschluss. Dieses wurde von einer Projektgruppe erarbeitet, die auch aus Vertretern der Sportvereine bestand. Im Vordergrund stand die Erneuerung der sanitären Anlagen, die in ein neu zu errichtendes Sporthaus integriert werden sollten. Gleichzeitig fanden andere Aspekte wie die Lärmvermeidung für Anrainer oder die verkehrstechnische Erschließung inklusive Parkplatzsituation Berücksichtigung. Die Umsetzung des Konzepts sollte in drei Abschnitten erfolgen. Im Juni 2019 beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die Vergabe von Planungsleistungen. In der Zwischenzeit wurde dieses Konzept allerdings wieder verworfen. Unter-schiedliche Varianten stehen aktuell im Raum.

Seit dem Jahr 2015 nimmt Göfis am e5-Landesprogramm teil. Dadurch verpflichtet sich die Gemeinde, Maßnahmen zum Energie- und Klimaschutz in den Bereichen Raumplanung, Architektur, Energielösungen, Mobilität und Bewusstseinsbildung umzusetzen. Im Jahr 2018 wurde sie für die bereits gesetzten Aktivitäten mit e3 ausgezeichnet. Zum damaligen Zeitpunkt verfügte Göfis über eine Photovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung. Die Gemeinde betreibt auch ein Biomasse-Heizwerk, welches mehrere öffentliche Gebäude und einige Privathäuser im Zentrum versorgt.

Die Wohngemeinde Göfis setzt sich aktiv mit ihrer strategischen Entwicklung auseinander. Dies ist aus verschiedenen Konzepten wie dem REK, der Entwicklungsplanung Kinderbetreuung oder dem Spiel- und Freiraumkonzept ersichtlich. Dabei hat die Einbindung der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Im Bereich der Kinderbetreuung engagiert sich die Gemeinde für ein gutes Angebot. Im Vergleich zur landesweiten Entwicklung verzeichnete Göfis im Prüfzeitraum einen deutlich höheren Anstieg bei den 60- bis 69-Jährigen. Zudem nahm die Anzahl der Personen, die 70 Jahre und älter sind, stark zu. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist diese demografische Veränderung auch in der Gemeindeentwicklung entsprechend zu berücksichtigen, Maßnahmen sind frühzeitig zu planen.

Aus ihrem örtlichen REK setzte Göfis Maßnahmen um. So kaufte die Gemein-de Liegenschaften im Ort, um die Zentrumsentwicklung voranzutreiben und kommunalpolitische Aufgaben wie die Ansiedelung eines Nahversorgers wahrzunehmen. Außerdem strebt sie eine verdichtete Bauweise an. Die zentral gelegene Bücherei bugo wird gut angenommen, die Verleihzahlen liegen deutlich über dem landesweiten Durchschnitt. Der aktuelle Zusammenschluss zum Verleihverbund erweitert das Angebot deutlich. Eine Weiterführung des Sportstättenkonzepts ist offen, die Umsetzung in Teilabschnitten jedenfalls sinnvoll. Ein Überblick über die Gesamtkosten muss jedoch vor Projektstart vorliegen.
Positiv erachtet der Landes-Rechnungshof die verschiedenen Kooperationen. Sie ermöglichen die Nutzung von Synergien. Für komplexe Sachbereiche wurden gemeinsam mit anderen Gemeinden Strukturen mit Fachexperten geschaffen. Insbesondere die Region Vorderland-Feldkirch nimmt dabei eine zentrale Rolle ein.

2 Organisation

2.1 Gemeindepolitik

Die Arbeit der Gemeindepolitik war konstruktiv, die Einbindung der Bevölkerung erfolgte themenbezogen in Projektgruppen. Interessenkonflikte und Befangenheiten sind vermehrt zu beachten. Bei der Fassung von Beschlüssen ist der Gesamtwert eines Geschäfts zu Grunde zu legen. Ende 2018 gab es nach lang-
jähriger Amtsführung des ehemaligen Bürgermeisters einen Wechsel in der Leitung der Gemeinde.

Göfis legt nach eigenen Angaben Wert auf ein kooperatives politisches Miteinander und die Einbindung der Bevölkerung. Der amtierende Bürgermeister übernahm nach 27-jähriger Amtsführung des Vorgängers zum Ende des Prüfzeitraums im November 2018 dessen Agenden.

Die Gemeindevertretung bestand in den Jahren 2015 bis 2018 aus 24 Mandataren dreier Fraktionen. Dem Gemeindevorstand gehörten fünf Gemeindevertreter an. Generelle Beschlussrechte wurden nicht übertragen, die Gemeindevertretung beauftragte den Vorstand nur in Einzelfällen mit einer Beschlussfassung. In den Gemeindevertretungssitzungen wurde regelmäßig aus dem Vorstand berichtet.

Das Gemeindegesetz sieht bei Befangenheiten in öffentlichen Sitzungen eine Enthaltung der Stimme vor, in nichtöffentlichen das Verlassen des Raums während Beratung und Abstimmung. Der Landes-Rechnungshof stellte fest, dass dieser Vorgabe in nichtöffentlichen Sitzungen nicht immer entsprochen wurde. Teilweise wurden Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands, aber auch ein Gemeindebediensteter ohne Einholung von Vergleichsangeboten beauftragt. Nach den vergaberechtlichen Bestimmungen sind von Seiten der Gemeinde geeignete Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Interessenkonflikten zu treffen.

Beschlüsse haben auf Basis des Gesamtwerts eines Geschäfts zu erfolgen, der im Weiteren den Gemeindehaushalt belastet. Dieser ist auch maßgebend dafür, welches Gremium zuständig ist. Die Gemeinde ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies betrifft u.a. Ausgaben für das örtliche Kanalnetz, die Vermietung zu Wohnzwecken und, sofern zur Steuerpflicht optiert wurde, für die Kindergärten und die Vermietung zu Geschäftszwecken. In Göfis fassten Gemeindevertretung und -vorstand ihre Beschlüsse zum größten Teil auf Basis von Nettobeträgen. Diese wurden auch in Bereichen zu Grunde gelegt, für welche die Gemeinde nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war.

Neben dem Prüfungsausschuss, der Abgaben- und der Berufungskommission bestanden in den Jahren 2015 bis 2018 sechs weitere Ausschüsse. Auch an diese wurden keine Beschlussrechte abgetreten. In den Sitzungsprotokollen der Gemeindevertretung war eine regelmäßige Berichterstattung dokumentiert.

Darüber hinaus kommen in Göfis Projektgruppen zum Einsatz. Diese werden anlassbezogen zu spezifischen Themen wie leistbares Wohnen oder Integration eingerichtet und stehen in der Regel unter der Führung der sachlich zu-ständigen Ausschussleitung. Die Mitarbeit steht interessierten Personen offen und dient der Einbindung der Bevölkerung. Solche Projektgruppen werden mit einem Projektauftrag ausgestattet. Dieser enthält Zweck, Zeitraum, Kosten sowie Mitglieder und wird vom Gemeindevorstand beschlossen.

Der Prüfungsausschuss führte in der Regel jährlich zwei Gebarungsprüfungen im ersten Halbjahr durch, davon jeweils eine unvermutet. Neben den Rechnungsabschlüssen, Belegen sowie der mittelfristigen Finanzplanung (MFP) beschäftigte er sich auch mit Abrechnungen der Gemeindeprojekte. Jährlich wurde ein Prüfbericht in der Gemeindevertretung präsentiert. Die parteiübergreifende Zusammenarbeit im Ausschuss war nach Auskunft des im Prüfzeitraum tätigen Obmanns sach- und lösungsorientiert.

Aus den vorliegenden Informationen leitet der Landes-Rechnungshof eine konstruktive Diskussion in der Gemeindevertretung ab. Der Prüfungsausschuss kam seiner Tätigkeit im vorgeschriebenen Ausmaß nach. Positiv werden die Einbindung der Bevölkerung in Form von Projektgruppen sowie die klaren Projektaufträge bewertet. Sie schaffen Transparenz über Aufgaben und Befugnisse.

Verbesserungspotenzial sieht der Landes-Rechnungshof im Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Insbesondere bei der Beauftragung von Unternehmen im Eigentum von Gemeindevertretern sind Befangenheiten wahrzunehmen und zu protokollieren. Direktvergaben ohne Vergleichs-angebote sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Der Landes-Rechnungshof bemängelt die größtenteils auf Grundlage von Nettobeträgen gefassten Beschlüsse in den Gremien. Nur in jenen Fällen, in denen ein Vorsteuerabzug möglich ist, kann eine Beschlussfassung ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgen.

Empfehlung

01. Befangenheiten entsprechend den rechtlichen Vorgaben wahrnehmen und protokollieren
02. Beschlüsse auf Grundlage von Nettobeträgen nur bei möglichem Vorsteuerabzug fassen

2.2 Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde verzeichnete einen starken Personalzuwachs vor allem durch die Angebotsausweitung bei Kinderbetreuung und Kindergärten. In der Gemeindeverwaltung ist eine aufgabenbezogene Leistungserfassung für mehr Kostentransparenz auch im Bauamt zweckmäßig. Im Bauhof ist das Aufgabenspektrum umfangreich, Leistungen für Externe sollten kritisch hinterfragt werden. Eine angemessene Kalkulation unterstützt hierbei sowie bei Entscheidungen zwischen Eigen- oder Fremderstellung. Der Beitritt zur neuen Forstbetriebsgemeinschaft sollte für eine Professionalisierung genutzt werden. Die elektronische Aktenführung ist weiter auszubauen, die lückenhafte Dokumentation zu verbessern.

Die Gemeindeorganisation in Göfis umfasst neben Gemeindeamt, Bauamt und Bauhof die Kindergärten und Kinderbetreuung sowie einen eigenen Forst-betrieb. Teilweise werden Aufgaben auch in Kooperationen erledigt, beispielsweise für die Sachbereiche Finanzen und Baurecht.

Ende 2018 beschäftigte die Gemeinde 57 Personen sowie einen Lehrling. Da-bei nicht berücksichtigt sind Bedienstete in den unterschiedlichen Kooperationsformen, die für die Gemeinde tätig waren.

Beschäftigte

Stand 31. Dezember 2018
Bereich Personen VZB Veränderung 2014-2018
Gemeindeamt 3 3,00 0
Bauamt 2 1,80 -0,20
Bauhof 9 6,28 +0,96
Kindergärten 18 11,50 +2,25
Kinderbetreuung 13 8,05 +5,30
Forstbetrieb 1 1,00 0
Reinigungsdienst, Sonstiges* 11 4,72 +1,93
Gesamt 57 36,36 +10,24

* Säuglingsfürsorge, Jugendraum
Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Im Prüfzeitraum erhöhte sich die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten (VZB) um beinahe 40 Prozent auf 36,36. Deutliche Personalsteigerungen waren im Bereich der Kinderbetreuung und der Kindergärten zu verzeichnen. Sie sind auf die Neueröffnung des Kinderhauses Hofen sowie die Ausweitung der Kleinkindbetreuung zurückzuführen. Damit verbunden ist auch der Anstieg beim Reinigungspersonal.

Im Gemeindeamt sind im Bürgerservice zwei Bedienstete sowie ein Lehrling tätig. Dem Gemeindesekretär obliegt die interne Leitung des Amtsbetriebs. Dieser sowie die Bediensteten des Bürgerservice sind zudem zentrale Ansprechpartner für die FVV. Für die Mitarbeitenden aller Bereiche der Gemeindeverwaltung liegen Stellenbeschreibungen vor, diese sind jedoch teil-weise nicht aktuell. Für den Gemeindesekretär ist eine Stellvertretung nur in Teilbereichen geregelt. Eine Beschreibung der wesentlichen Arbeitsabläufe besteht nicht.

Die FVV führt die Buchhaltung und unterstützt die Gemeinde auch bei der Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen sowie der MFP und beim Mahnwesen. Zudem übernimmt sie die Ausschreibung von Krediten. Laut Information des Leiters fungiert sie ausschließlich als Backoffice. So werden beispielsweise Mahnungen oder Vorschreibungen in der Gemeinde selbst gedruckt und versendet. Auskunftsgemäß servicieren zwei Teams mit insgesamt 5,05 VZB die Mitgliedsgemeinden der FVV. Der Leiter schätzt das Ausmaß für Aufgaben im Zusammenhang mit Göfis auf eine vollzeitbeschäftigte Person. Die FVV macht zudem die Buchhaltung für eine gemeinnützige Stiftung und verrechnet dies auch. Die Anna Catharina Tiefenthaler Witwe Moser‘sche Stiftung (Moser‘sche Stiftung) verfügt über mehrere Wohnungen und wird von der Gemeinde verwaltet.

Die Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft aus dem Jahr 2011 enthält weitreichende Aufgaben. Diese wurden nach wechselhaften Anfangsjahren in der Praxis angepasst, einige wurden wieder in die Gemeinde zurückverlagert. Aufgaben wie Liquiditäts- und Darlehensmanagement, Gebührenkalkulation oder der Aufbau eines Benchmarksystems mit Finanzkennzahlen sind in der Vereinbarung vorgesehen, werden aber in Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden derzeit nicht durchgeführt.

Der Informationsaustausch mit der Gemeinde Göfis erfolgt anlassbezogen, in der Regel gibt es täglich Kontakt per Telefon oder E-Mail. Zumindest einmal jährlich findet ein Treffen mit dem Bürgermeister statt. Nach Auskunft der FVV ist die Zusammenarbeit gut, oft sind Abklärungen mit dem Bürgerservice oder dem Gemeindesekretär erforderlich.

Für alle Mitgliedsgemeinden sind Prozesse und Schnittstellen zwischen Gemeinde und FVV standardisiert, jene innerhalb der Gemeinden können unterschiedlich sein. Die Abläufe werden großteils systemunterstützt abgewickelt. Ergänzende Prozessdokumentationen liegen keine vor. Die Gemeinden tragen die Kosten für die FVV im Verhältnis der Einwohner, seit dem Jahr 2015 kommt ein Sockelbetrag dazu.

Das Leistungsspektrum des Bauamts gliedert sich in mehrere Themengebiete. Der Leiter verantwortet Aufgaben im Tiefbau sowie im Bereich des Geo-grafischen Informationssystems und übernimmt zudem die IT-Betreuung. Ein Mitarbeiter ist für die Gebäudeverwaltung zuständig. Dieser ist in der stichtagsbezogenen Darstellung Ende 2018 nicht ersichtlich, da diese Stelle zum Jahreswechsel nicht besetzt war. Er erstellt beispielsweise Betriebskostenabrechnungen für gemeindeeigene Wohnungen und auch für jene der Moser‘schen Stiftung. Eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin unterstützt im Sekretariat des Bauamts und ist Ansprechperson bei Bürgeranfragen. Mit der Verlagerung von Aufgaben der ehemaligen Buchhaltungsabteilung an die FVV musste das Bauamt Tätigkeiten wie eine laufende Kostenverfolgung oder Berichtspflichten an öffentliche Fördergeber bei Bauprojekten übernehmen. Im Bauamt werden Tätigkeiten nicht aufgabenbezogen erfasst oder verumlagt. Eine Leistungsverrechnung innerhalb der Gemeinde oder an Dritte wie die Stiftung erfolgt nicht.

Baurechtsagenden werden grundsätzlich von der BRV wahrgenommen. Sie verfügt über ein weitreichendes Aufgabenspektrum in Bauverfahren. An Bauverhandlungen der Gemeinde nimmt jeweils ein Mitarbeiter des Bauamts teil. Dies dient der unmittelbaren Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Straßen- bzw. Kanalführung oder der Hausnummernvergabe.

Der Bauhof ist dem Leiter des Bauamts unterstellt. Ende 2018 waren fünf Mitarbeiter sowie ein Bauhofleiter angestellt. Drei weitere Personen arbeiteten geringfügig für das Altstoffsammelzentrum. Die Beschäftigten erbringen umfangreiche Leistungen wie laufende Instandhaltungen und Mängelbehebungen an Gebäuden der Gemeinde und der Stiftung, die Administration des Altstoffsammelzentrums oder den Betrieb des gemeindeeigenen Biomasse-Heizwerks. Im Bereich Wasserversorgung führt der Bauhof selbst Instandhaltungen am Leitungsnetz durch und erstellt teilweise auch Hausanschlüsse. Als Service für Vereine bietet er u.a. Unterstützung beim Auf- und Abbau für Veranstaltungen oder Plakatierungen, teils gegen Entgelt, an. Tätigkeiten wie die Betreuung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung oder Mäh-, Kehr- sowie Winterdienste werden in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Unternehmen durchgeführt.

Im Bauhof werden Leistungen aufgabenbezogen in einem Zeiterfassungssystem dokumentiert und die Personalausgaben gemeindeintern verumlagt. Darüber hinaus sind keine weiteren Kosten wie für Material oder Maschinen-stunden berücksichtigt. Kalkulationen für Bauhofleistungen bestehen nicht. Die festgelegten Personalstundensätze werden nach Auskunft der geprüften Stelle indexiert. Der Landes-Rechnungshof verglich die Personalkosten von Bauamt und Bauhof mit zwölf anderen Gemeinden des Vorderlands. Göfis lag in beiden Bereichen deutlich über dem Durchschnitt.

Bei Leistungen für Externe, wie der Erstellung von Hausanschlüssen, werden neben Personal- auch Materialkosten verrechnet. Kostenvergleiche als Entscheidungsgrundlage zwischen eigener Leistungserbringung oder externer Vergabe fehlen, sind aber zukünftig bei einem Kanalbauprojekt geplant. Mit vertretbarem Aufwand lassen sich daher keine Aussagen über die Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidungen ableiten.

Eine regelmäßige Bestandsprüfung des erfassten Bauhofinventars findet nach Auskunft der Gemeinde nicht statt. Eine Inventarverwaltung, die beispielsweise Änderungen des Lagerstandorts dokumentiert, wird nicht durchgeführt.

Mehr als die Hälfte der Gemeindefläche ist Wald. Rund 73 Prozent davon befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Die Waldfläche besteht weitestgehend aus einem Wirtschaftswald, im Vordergrund steht jedoch eine Nutzung für Naherholungszwecke. Die Bewirtschaftung erfolgte in den geprüften Jahren durch einen Gemeindebediensteten. Wirtschaftliche Zielvorgaben wurden nicht gemacht. Im Prüfzeitraum wurden pro Jahr zwischen 2.700 und 4.900 Festmeter Holz geschlägert, der Schadholzanteil lag zwischen rund 20 und 90 Prozent. Mit Ausnahme des Jahres 2015, in dem ein Überschuss von € 12.900 erzielt wurde, überstiegen die Ausgaben jährlich die Einnahmen. In den Jahren 2016 bis 2018 summierte sich der Fehlbetrag auf minus € 38.000. Die Einnahmen enthielten auch interne Buchungen für die entgangene Waldnutzung auf Grund der Deponie. Ohne diese hätte sich der Saldo im Prüfzeitraum auf minus € 236.100 belaufen.

Nach der anstehenden Pensionierung des Mitarbeiters wird die Waldbewirtschaftung durch eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) erfolgen. Die Gemeindevertretung beschloss im Jänner 2020 gemeinsam mit den Agrargemeinschaften Nenzing und Beschling die Gründung der neuen FBG Walgau. Diese wurde nach Information des Ausschussobmanns dem Beitritt zu einer bereits bestehenden FBG vorgezogen, weil als Gründungsmitglied mehr Mitgestaltung möglich ist. Der Gemeindevertretung lag bei der Entscheidung nur eine Schätzung der direkten Personalkosten vor. Der Förderrahmen war offen, Kostenvergleiche wurden nicht erstellt. Der dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zu Grunde gelegte Finanzierungs- und Ertragsschlüssel sieht für Göfis einen Anteil von 15 Prozent vor. Dabei wurde von einem Holzertrag von 1.500 Festmeter pro Jahr ausgegangen. Die konkrete Vereinbarung, welche im Jahr 2020 von der Gemeinde beschlossen wurde, sieht für Göfis aber einen Finanzierungsanteil von 21,4 Prozent vor. Dieser basiert auf der anteiligen Waldfläche sowie einem Holzeinschlag von 2.000 Festmetern pro Jahr. Eine jährliche Überprüfung des Schlüssels ist vorgesehen. In der MFP plant Göfis für den Zeitraum 2020 bis 2024 weiterhin ein negatives Ergebnis aus dem Forstbetrieb.

Die Gemeinde setzt ein elektronisches Aktenverwaltungssystem ein. Die dort mögliche Funktion einer dualen Zustellung wird nicht verwendet. Der Versand von Schriftstücken erfolgt postalisch. Für Postdienste fielen im Prüfzeitraum Ausgaben in Höhe von € 73.300 an.

Teilweise werden Dokumente wie Kreditunterlagen nur im physischen Akt aufbewahrt. Manche konnten dem Landes-Rechnungshof nicht vollständig oder nur mit Zeitverzögerung vorgelegt werden. Beispielsweise fehlten für einen im Prüfzeitraum getilgten Kredit wichtige Unterlagen wie Verträge. Einzelne Dokumente mussten durch die Gemeinde nochmals angefordert werden. Auch im Bereich Vergabe fehlten bei einem größeren, vom Landes-Rechnungshof näher geprüften Projekt Unterlagen.

Die gemeindeeigene IT-Infrastruktur entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Sie wird vom Leiter des Bauamts betreut, eine Vertretung steht nicht zur Verfügung. Neben den Arbeitsplätzen im Gemeindeamt wartet er z.B. auch die Endgeräte in den Kindergärten. Die Installation der rund 20 Arbeitsplätze führt der Bauamtsleiter manuell ohne automatisierte Softwarelösung durch. Nur er verfügt über die Rechte eines lokalen Administrators.

Göfis ist ein Beispiel für eine kleinere Gemeinde, in der wenige Personen im Gemeindeamt viele wesentliche Aufgaben wahrnehmen. Der starke Zuwachs an Beschäftigten ist überwiegend auf den Ausbau des Leistungsangebots in der Kinderbetreuung und den Kindergärten zurückzuführen. Fehlende allfällige Vertretungen sind mit Risiken verbunden, gegenseitige Stellvertretungsregelungen für leitende Mitarbeitende daher vorzusehen. Eine Kurzbeschreibung der systemkritischen Arbeitsabläufe unterstützt bei Personalausfällen. Damit könnten Aufgaben bei Bedarf auch kurzfristig von anderen Personen übernommen werden. Ebenso sollten Stellenbeschreibungen aktuell gehalten werden.

Verbesserungsbedarf erkennt der Landes-Rechnungshof auch in der Dokumentation. Eine Archivierung wesentlicher Unterlagen, beispielsweise für Kredite oder Vergaben, ist sicherzustellen. Die elektronische Aktenführung sollte noch weiter ausgebaut werden. Im Hinblick auf Kosteneinsparungen ist eine Evaluierung der dualen Zustellung in Abstimmung mit den Verwaltungsgemeinschaften zweckmäßig. Die in der Gemeinde eingesetzte IT-Ausstattung ist zeitgemäß. Die Betreuung durch den Bauamtsleiter ist über Jahre gewachsen. Der Landes-Rechnungshof regt u.a. zur Sicherstellung einer Vertretung an, mittelfristig die Möglichkeit einer Kooperation mit anderen Gemeinden oder die Auslagerung an einen externen Partner zu prüfen.

Im Bereich Finanzen agiert die FVV für die Gemeinde als wichtige Serviceeinrichtung. Ähnlich einer ausgelagerten Buchhaltung setzt sie erhaltene Vorgaben und operative Aufträge um. Ihre standardisierten und gut etablierten Abläufe tragen wesentlich zur Qualität im Finanzbereich bei. Die Verantwortung verbleibt in der Gemeinde, die Steuerungsaufgaben im finanziellen Bereich sind wahrzunehmen. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs werden wichtige, in der Vereinbarung festgelegte Aufgaben wie Gebührenkalkulation oder Liquiditäts- und Darlehensmanagement derzeit nicht wahrgenommen. Er regt daher an, deren Erfüllung sicherzustellen und gegebenenfalls die konkreten Zuständigkeiten zu klären.
Da im Bauamt Mitarbeitende für andere interne Bereiche – und zudem auch für Dritte wie die Stiftung – Tätigkeiten erbringen, verbessert eine aufgabenbezogene Leistungserfassung die Kostentransparenz. Zielführend wäre nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs zumindest eine pauschalierte Abgeltung der für die Stiftung durchgeführten Arbeiten, insbesondere im Bereich der Gebäudeverwaltung. Diese kann sich beispielsweise am durchschnittlichen Aufwand der letzten Jahre orientieren. Bei größeren Vorhaben sind jedenfalls eine Abgrenzung und eine entsprechende Verrechnung vorzunehmen.

Das Leistungsspektrum des Bauhofs ist umfangreich, klassische Kernaufgaben werden hingegen von Externen erbracht. Die Notwendigkeit der Leistungserbringung für Dritte sollte kritisch hinterfragt werden. Als zweckmäßig sieht der Landes-Rechnungshof die Einführung einer Inventarverwaltung mit regelmäßiger Bestandsprüfung an. Er begrüßt die auftragsbezogene Personalkostenverumlagung im Bauhof und regt an, gemeindeintern weitere Kosten wie für Material und Maschinen zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs unterstützt eine vereinfachte, an die Gemeindegröße angepasste, aber aussagefähige Kalkulation sowohl die interne Leistungsverrechnung als auch die Identifikation von Einsparpotenzialen. Damit können wirtschaftliche Entscheidungen im Hinblick auf Eigen- oder Fremderstellung getroffen werden. Die fehlende Grundlage zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit wurde bereits von der Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) im Jahr 2006 kritisiert. Auch der Gemeindevergleich zeigt, dass eine Leistungs- und Kostenanalyse sowohl im Bauhof als auch im Bauamt sinnvoll ist.

Der Gemeindewald ist als Naherholungsgebiet von hoher Bedeutung, nach Auskunft von Experten allerdings auch für eine wirtschaftliche Nutzung in-teressant. Der Landes-Rechnungshof begrüßt daher grundsätzlich den Beitritt zu einer sowohl forsttechnisch als auch wirtschaftlich professionell geführten FBG. Kritisch sieht er, dass der Finanzierungs- und Ertragsschlüssel der unterzeichneten Vereinbarung von jenem abwich, der dem Beschluss der Gemeindevertretung zu Grunde lag. Eine möglichst getreue Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist damit nicht gegeben. Seiner Ansicht nach wäre vor Unterzeichnung der Vereinbarung eine Gesamtübersicht der Kosten unter Berücksichtigung von Förderungen zweckmäßig gewesen. Ein mittel- bis langfristiges Bewirtschaftungskonzept kann dazu Transparenz schaffen. Ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis sollte angestrebt werden.

Empfehlung

03. Kosten für Leistungen des Bauamts angemessen verumlagen und Leistungsverrechnung zwischen Gemeinde und Dritten vornehmen
04. Kostenkalkulationen für Bauhofleistungen erstellen und als Grundlage für Entscheidungen zwischen Eigen- oder Fremderstellung verwenden
05. Inventarverwaltung im Bauhof etablieren
06. Stellenbeschreibungen aktuell halten und Vertretungsregelungen für leitende Mitarbeitende festlegen
07. Dokumentation verbessern und elektronische Aktenverwaltung vermehrt nutzen
08. Einsatz der dualen Zustellung prüfen
09. Mittel- bis langfristiges Bewirtschaftungskonzept von Forstbetriebsgemeinschaft einfordern

2.3 Internes Kontrollsystem

Standardisierte und systemunterstützte Kontrollschritte senken in Göfis das Risiko von Vermögensverlusten. Als kritisch wird jedoch das fehlende Vier-Augen-Prinzip bei der Stammdatenverwaltung erachtet. Regelungen zum Internen Kontrollsystem sind nicht vorhanden. Diese sind vor allem für Beschaffung und Kassaführung dringend erforderlich. Beispielsweise wurden Bargeldtransaktionen in erheblichem Umfang getätigt, Kassabelege wiesen teils deutliche Mängel auf. Die Genehmigung von Barauslagen erfolgte erst im Nachhinein. Zukünftig sind für Beschaffungsvorgänge Wertgrenzen und Zuständigkeiten sowie Vorgaben zu Vergleichsangeboten und zum Rechnungslauf festzulegen.
Unter einem Internen Kontrollsystem (IKS) wird ein in die Arbeits- und Betriebsabläufe eingebetteter Prozess verstanden, um Risiken systematisch zu erfassen und zu steuern. So soll z.B. durch das Schließen von Kontrolllücken die Sicherheit finanzieller Transaktionen erhöht und Fehlverhalten vermieden werden. Ein IKS zielt u.a. darauf ab, Vermögen zu schützen. Im Folgenden werden ausgewählte Aspekte behandelt.

Zu Beschaffungsvorgängen liegen keine internen Regelungen hinsichtlich Zuständigkeiten, Wertgrenzen oder Vergleichsangeboten vor. Für wiederkehrende Erhaltungsdienstleistungen wie Mäh-, Kehr- sowie Winterdienste wurden keine Rahmenvereinbarungen mit dem beauftragten Unternehmen abgeschlossen. Göfis nimmt laut Auskunft auch den Beschaffungsservice des Umweltverbands in Anspruch, wie im Bereich des Bauhofs oder der IT-Ausstattung.

Bei Prüfung der Kassabewegungen durch den Landes-Rechnungshof fiel auf, dass Beschaffungen, z.B. von Mobiltelefonen oder Elektrowerkzeug, wiederholt bar getätigt wurden. Sie erfolgten teilweise durch verschiedene Mitarbeitende auf eigene Rechnung, welche dann über die Kassa mit der Gemeinde abrechneten. Beispielsweise entfiel damit bei den Kindergärten ein möglicher Vorsteuerabzug. Der Bürgermeister genehmigte die Auszahlungen erst im Nachhinein.

Eingangsrechnungen gehen in der Regel zentral im Bürgerservice ein und werden dort elektronisch im Aktenverwaltungssystem und im Buchhaltungsprogramm erfasst. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung sowie Kontierung durch den Anordnungsberechtigten gelangt der Beleg über den Gemeindesekretär zur Genehmigung an den Bürgermeister. Für die Vizebürgermeisterin als Vertretungsbefugte sind bislang keine Anweisungsrechte im System eingerichtet. Nach Freigabe durch den Bürgermeister wird der Beleg von der FVV kontrolliert und im Buchhaltungsprogramm verbucht. Sie führt in der Regel einmal wöchentlich einen Zahlungslauf durch. Die Zahlungsfreigabe im Online-Banking erfolgt kollektiv durch jeweils einen Mitarbeitenden der FVV und einen des Gemeindeamts. Die im Zahlungslauf erzeugte Textdatei für das Online-Banking-System ist grundsätzlich veränderbar.

Im Prüfzeitraum war für den größten Teil der Eingangsrechnungen und Förderauszahlungen im Zusammenhang mit der Bücherei bugo ein Gemeindemitarbeiter anordnungsberechtigt, der auch Leiter der Bücherei und ehrenamtlicher Vereinsobmann ist. Damit war er für die inhaltliche Prüfung verantwortlich.

Für Ausgangsrechnungen und Vorschreibungen werden die Daten vom Bürgerservice erfasst. Die FVV erzeugt diese Zahlungsaufforderungen nach Kontrolle durch die Mitarbeitenden im Gemeindeamt. Auf Basis der erstellten PDF-Datei erfolgen Druck und postalischer Versand durch den Bürgerservice.

Für den Zahlungsverkehr werden erforderliche Stammdaten von Kunden und Lieferanten, die auch Informationen zu den Bankverbindungen beinhalten, von der FVV im Buchhaltungsprogramm verwaltet. Sowohl die Neuanlage als auch die Änderung dieser Daten kann von einer Person ohne zusätzliche Kontrolle durchgeführt werden. Das landesweit verwendete Buchhaltungsprogramm für Gemeinden sieht hier kein Vier-Augen-Prinzip und keine Protokollierung von Änderungen vor.
Göfis wies in den Rechnungsabschlüssen der geprüften Jahre vier Girokonten aus. Laut Information der Gemeinde handelt es sich dabei um ein Hauptkonto, ein zweites Girokonto sowie zwei weitere im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten. Zusätzlich bestanden Konten für die Bücherei bugo und die Jagdgenossenschaft Göfis, welche auf die Gemeinde lauteten, aber im Prüfzeitraum nicht in den Rechnungsabschlüssen aufschienen. Für die Ruine Sigberg existiert ein Sparbuch, auch Kautionssparbücher für die von der Gemeinde vermieteten Wohnungen sind vorhanden. Letztere wären gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 (VRV 1997) in der durchlaufenden Gebarung auszuweisen gewesen. Sie wurden aber vom Landes-Rechnungshof nicht weiter geprüft.

Kollektive Zeichnungsberechtigungen waren Ende 2018 für die vier Girokonten eingerichtet, Einzelzeichnungen bestanden für die Konten der Bücherei bugo sowie das Sparbuch der Ruine Sigberg.

In der Gemeinde gibt es drei Kassen, davon zwei im Bürgerservice und eine im Altstoffsammelzentrum. Eine Kassaordnung besteht nicht. Die Kassabücher werden grundsätzlich im Buchhaltungsprogramm geführt, ihr Stand wurde konsolidiert in den Rechnungsabschlüssen abgebildet. Dieser lag in den geprüften Jahren zum 31. Dezember zwischen € 5.200 und € 7.000. Ohne Transfers zwischen den Kassen oder an die Bank wurden im Mittel pro Jahr Einzahlungen von € 120.600 und Auszahlungen von € 77.900 getätigt. Im gesamten Zeitraum wurden rund € 178.900 an die Bank übertragen. Der Landes-Rechnungshof überprüfte die Kontoeingänge. Bei drei Kassaauszahlungen in Höhe von insgesamt € 7.800 war ein Eingang auf dem Bankkonto nicht ersichtlich. Nach Auskunft der FVV sind diese an die Jagdgenossenschaft bzw. auf das Konto der Bücherei bugo erfolgt und erst bis zu einem Jahr später an die Gemeinde rücküberwiesen worden.

Der Bürgerservice nimmt für seine Kassen die Kontierung der Ein- und Auszahlungen direkt im Kassamodul des Buchhaltungsprogramms sowie die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit vor. Eine Kassenabstimmung erfolgt täglich. Auszahlungsquittungen sind laut Auskunft vom Empfänger zu unterzeichnen. Der Bürgermeister genehmigt die Auszahlungen anhand der Belege einmal wöchentlich im Nachhinein durch Zeichnung des Kassajournals der jeweiligen Woche. Dabei ordnete er vereinzelt auch Zahlungen an sich selbst an. Nach postalischer Übermittlung der Belege an die FVV erstellt diese nach Kontrolle den Kassaabschluss wöchentlich bzw. zum Monatsende.

Der Tagesendstand der Kassen im Bürgerservice lag im Prüfzeitraum durchschnittlich bei € 6.300 und maximal bei über € 10.000. Die Kassen und auch der vorhandene Tresor sind grundsätzlich für alle Mitarbeitenden im Gemeindeamt zugänglich. Die Versicherung der Gemeinde umfasst den Schutz von Geld- und Geldeswerten im Gemeindeamt bis zu € 7.300. Ein Diebstahl ist nicht in allen Fällen gedeckt.

Im Altstoffsammelzentrum werden die Einnahmen mittels einer Registrierkasse erfasst und wöchentlich beim Gemeindeamt deponiert. In der Folgewoche führt der Bürgerservice die Kontrolle und die Nacherfassung im Kassamodul des Buchhaltungsprogramms durch. Anschließend übernimmt er den Bargeldbestand in eine seiner Kassen. Abschluss und Verbuchung im Haushalt erfolgen zum Monatsletzten im Nachhinein durch die FVV. Dadurch stimmt in der Regel der tatsächliche Kassastand nicht mit jenem in der Buchhaltung überein.

Der Prüfungsausschuss nahm laut seinen Protokollen in den Jahren 2015 bis 2018 drei Kassaprüfungen vor, genauere Angaben waren nicht dokumentiert. Der Landes-Rechnungshof prüfte im November 2019 die Kassen unangemeldet. Dabei stimmte deren Stand im Bürgerservice mit jenem im Kassamodul des Buchhaltungsprogramms bis auf eine minimale Abweichung im Centbereich überein. Der gezählte Kassastand im Altstoffsammelzentrum wies einen Fehlbetrag von rund € 50 auf.

Zudem sichtete der Landes-Rechnungshof ausgewählte Kassabuchungen und führte Belegstichproben durch. Die angeforderten Belege waren teils nicht aussagekräftig oder lauteten nicht auf die Gemeinde, fallweise fehlten sie vollständig. Auffallend waren vor allem größere Bargeldtransaktionen von mehreren € 100 je Auszahlung, vereinzelt auch ohne Beleg. Auszahlungsbelege wiesen in manchen Fällen keine Empfängerunterschrift auf. Wiederkehrende Ausgaben fielen z.B. für Konsumationen und Geschenke an. Auf den zugehörigen Belegen waren Teilnehmende oder Anlass oft nicht vermerkt.

Ein angemessenes sowie wirtschaftlich und zweckmäßig gestaltetes IKS ist auch auf Grund aufgetretener Malversationen bei öffentlichen Einrichtungen von großer Bedeutung. Entsprechende Standards und Richtlinien bilden dabei eine zentrale Grundlage. Derzeit besteht in der Gemeinde keine IKS-Richtlinie. Deren Erarbeitung sollte genutzt werden, um beispielsweise Beschaffungsprozesse oder Bestimmungen zum elektronischen Zahlungsverkehr und zur Kassaführung zu beschreiben. Wichtig dabei ist, dass diese den Mitarbeitenden bekannt und zugänglich sind. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs sind im Bereich Beschaffung Regelungen wie interne Wertgrenzen, Zuständigkeiten, Vorgaben zur Vergabedokumentation sowie zur Einholung von Vergleichsangeboten festzulegen. Auf potenzielle Interessenkonflikte ist mit hoher Sorgfalt zu achten, weshalb bei einer möglichen Beauftragung von Gemeindevertretern oder -mitarbeitenden jedenfalls mehrere Angebote eingeholt werden sollten. Insbesondere für die jährlich wiederkehrenden Erhaltungsdienstleistungen im Bereich der Infrastruktur wäre der Abschluss einer schriftlichen Rahmenvereinbarung vorteilhaft. Ebenfalls sind in der Regelung klare Vorgaben zum Rechnungslauf bzw. zur Abrechnung festzulegen. Bei Rechnungen ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls ein Vorsteuerabzug möglich ist. Einkäufe sind grundsätzlich auf Rechnung der Gemeinde und möglichst bargeldlos zu tätigen. Die Rückerstattung von Barauslagen sollte erst nach Genehmigung durchgeführt werden.

Die mehrfache Kontrolle von Eingangsrechnungen wird positiv beurteilt. Bei der Festlegung der Anordnungsberechtigten sind jedoch auch mögliche Interessenkonflikte zu berücksichtigen. Für Rechnungen der Bücherei bugo hat die sachliche und rechnerische Prüfung durch eine Person zu erfolgen, die nicht gleichzeitig im Vereinsvorstand tätig ist. Zahlungen dürfen nur auf Grund einer schriftlichen Anordnung des Bürgermeisters oder sonst anweisungsberechtigter Personen geleistet werden. Die Genehmigung von Zahlungen durch den Bürgermeister an sich selbst ist nicht zulässig. Die Erweiterung der Anweisungsrechte im System zumindest auf die Vizebürgermeisterin ermöglicht, die Refundierung von Barauslagen des Bürgermeisters anzuordnen und unterstützt zudem eine zweckmäßige Vertretung.

Der Landes-Rechnungshof begrüßt die umfangreiche Nutzung des Buchhaltungsprogramms, auch für Ausgangsrechnungen und Vorschreibungen. Handlungsbedarf erkennt er aber im Hinblick auf die Verwaltung der Stammdaten. Neuanlagen und Änderungen erfordern seiner Ansicht nach eine Protokollierung und die Freigabe durch eine zweite Person. Zudem weist er auf Risiken möglicher Manipulation im Zahlungslauf hin.

Die elektronische Führung der Kassabücher im Buchhaltungsprogramm wird positiv bewertet. Die organisatorische Trennung von Kassaführung und -abschluss ermöglicht einen weiteren Kontrollschritt. Jedoch ist die Kassaführung in wesentlichen Punkten verbesserungsfähig, eine Kassaordnung ist erforderlich. Sie sollte beispielsweise Vorgaben zur Verwahrung und zum maximalen Kassastand unter Berücksichtigung der Deckung durch die Versicherung enthalten. Da mit der Disposition von Bargeld ein erhöhtes Risiko verbunden ist, sind Kassastände und -bewegungen auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren und Transaktionen, soweit möglich, bargeldlos zu tätigen.

Im Zuge der Kassaprüfung stellte der Landes-Rechnungshof erhebliche Mängel fest. Er kritisiert teils unzureichende oder sogar fehlende Belege. Auf eine vollständige und nachvollziehbare Belegführung ist vermehrt zu achten. Bei Konsumationen sind durchgehend Teilnehmende sowie Anlass zu vermerken. Der Fehlbetrag der Kassa im Altstoffsammelzentrum ist aufzuklären. Die wöchentliche Nacherfassung der Kassabewegungen des Altstoffsammelzentrums im Bürgerservice erscheint zweckmäßig. Allerdings regt der Landes-Rechnungshof eine wöchentliche Einzahlung des Mehrbetrags über dem Wechselgeldbestand direkt bei der Bank an.

Eine klare Trennung von Konten, die dem Gemeindevermögen zuzurechnen sind, und solchen mit Privatvermögen eines Vereins oder einer Genossenschaft ist Voraussetzung für eine vollständige Erfassung im Haushalt. Kautionssparbücher sollten gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) in die nicht voranschlagswirksame Gebarung aufgenommen werden. In der Regel bestehen Kollektivzeichnungen, noch vorhandene Einzelzeichnungsberechtigungen sind umzustellen.

Empfehlung

10. Interne Regelungen für Beschaffungsvorgänge einführen
11. Kassaordnung erstellen und Kassaführung verbessern, Bargeldtransaktionen auf erforderliches Mindestmaß reduzieren
12. Konten der Gemeinde in Rechnungsabschluss aufnehmen und Einzelzeichnungsberechtigungen vermeiden
13. Anweisungsrechte im System für Vizebürgermeisterin vorsehen
14. Bei Stammdatenverwaltung auf Vier-Augen-Prinzip und Änderungsprotokollierung im Buchhaltungsprogramm hinwirken

 

3 Ausgewählte Themen

3.1 Soziales und Wohnen

Angebote für pflegebedürftige bzw. ältere Personen stehen mit ambulanten Leistungen im Ort sowie der Beteiligung am Sozialzentrum Satteins-Jagdberg zur Verfügung. Um auch zukünftig dem Bedarf gerecht zu werden, ist zeitnah ein Gesamtkonzept für Pflege und Betreuung zu erstellen. Göfis verfügt über mehrere eigene Wohnungen und verwaltet eine wohltätige Stiftung. Damit kann sie leistbaren Wohnraum bereitstellen. Auf die Anwendung der Wohnungsvergaberichtlinie des Landes ist bei der Zuteilung von gemeindeeigenen und gemeinnützigen Wohnungen zu achten.

Pflegebedürftige bzw. ältere Menschen können im Sozialzentrum Satteins-Jagdberg stationäre und in der Gemeinde verschiedene ambulante Angebote nutzen. Leistbarer Wohnraum wird sowohl über gemeindeeigene Wohnungen als auch über solche gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zur Verfügung gestellt. Die Moser‘sche Stiftung erfüllt zusätzlich soziale Aufgaben.

Göfis ist gemeinsam mit sechs anderen Gemeinden am Sozialzentrum Satteins-Jagdberg beteiligt, welches im Jahr 1998 errichtet wurde. Mit 27 Prozent trägt die Gemeinde nach der Standortgemeinde Satteins den zweithöchsten Anteil am Aufwand dieser Einrichtung und hat Anspruch auf die Belegung von 10 der 37 Pflegebetten. Für Verbindlichkeiten der als Gemeindeverband errichteten Eigentümergemeinschaft haftet Göfis in eben diesem Ausmaß. Die Abgangsdeckungsbeiträge an das Sozialzentrum betrugen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich € 76.600 pro Jahr. An der Betriebsgesellschaft, welche als gemeinnützige GmbH geführt wird, ist Göfis mit 24 Prozent beteiligt.

Das Gebäude des Sozialzentrums ist so konzipiert, dass eine Aufstockung technisch möglich wäre. In Göfis ist kein eigenes Pflegeheim oder -projekt geplant, teilweise werden pflegebedürftige Personen auch in anderen Einrichtungen betreut. Die Gemeinde hat zum Pflegebedarf keine eigene Studie oder Prognose erstellt und orientiert sich nach eigenen Angaben am Bedarfs- und Entwicklungsplan des Landes.

In der Gemeinde gibt es einen Krankenpflegeverein, bei welchem auch der Mobile Hilfsdienst angesiedelt ist. Im Prüfzeitraum bot Letzterer eine Tagesbetreuungseinrichtung für ältere Menschen an. Diese wurde laut Auskunft der Gemeinde wegen sinkenden Bedarfs mit Juni 2019 eingestellt. Darüber hinaus werden ein Mittagessen in Gesellschaft, Essen auf Rädern und ein Seniorentreff angeboten.

Göfis ist Eigentümerin von insgesamt 17 Wohnungen in mehreren Objekten. Für deren Errichtung wurden auch Mittel aus der Wohnbauförderung verwendet. Nach Auskunft der geprüften Stelle vergibt der Gemeindevorstand die Wohnungen an Gemeindebürger auf Basis der Angaben in den Anträgen nach Dringlichkeit und sozialen Kriterien. Dabei zieht er die Woh-nungsvergaberichtlinie des Landes nicht heran. Die Begründungen der Entscheidungen werden laut Information in den Protokollen nicht angeführt.

Bei der Behandlung der Rechnungsabschlüsse im Prüfzeitraum berichtete der Bürgermeister der Gemeindevertretung auch über die finanzielle Entwicklung im Bereich der Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Dabei zeigte sich seit dem Jahr 2004 eine zunehmende Unterdeckung.

Im Rahmen des sozialen Wohnbaus errichteten zwei gemeinnützige Wohnbaugesellschaften drei Objekte mit insgesamt 24 Wohneinheiten. Das Zuweisungsrecht obliegt der Gemeinde. Der Gemeindevorstand geht bei der Vergabe gleich wie bei Gemeindewohnungen vor. Der Landesregierung wird in der Folge die begründete Entscheidung übermittelt.

Die Moser‘sche Stiftung erfüllt laut Stiftungsbrief den gemeinnützigen und mildtätigen Zweck, pflegebedürftigen und sozial schwachen Bürgern in der Gemeinde Göfis auf sozialem Gebiet zu nützen. Ihr Vermögen bestand Ende des Jahres 2019 u.a. aus neun Liegenschaften mit rund 9.500 m² und drei Wohnungseigentumsanteilen. Das Eigenkapital betrug im Prüfzeitraum zwischen € 0,62 Mio. und € 0,67 Mio. Insgesamt werden sieben Wohnungen im Sinne des Stiftungszwecks vermietet, darunter auch generalsanierte im ehemaligen Altenheim, welches u.a. aus Mitteln der Wohnbauförderung errichtet wurde. Deren Zuteilung erfolgt laut Information der geprüften Stelle gleich wie bei gemeindeeigenen und gemeinnützigen Wohnungen. Die Entscheidungen werden im Leistungsbericht an die Stiftungsbehörde festgehalten.

Das Stiftungskuratorium besteht aus dem Bürgermeister als Obmann sowie Personen, die Mitglied im Gemeindevorstand sind. Neben einer jährlichen Sitzung hat das Kuratorium auch Jahresvoranschläge und Rechnungsabschlüsse zu beschließen. Für die Voranschläge erfolgte dies im Prüfzeitraum nach Auskunft jedoch nicht. Teilweise wurden vorzulegende Unterlagen nicht fristgerecht an die Stiftungsbehörde übermittelt.

Mit der Beteiligung am Sozialzentrum Satteins-Jagdberg können die Verpflichtungen, die mit der wachsenden Anzahl an pflegebedürftigen Menschen einhergehen, auf mehrere Gemeinden aufgeteilt werden. Der Landes-Rechnungshof regt auf Grund der demografischen Entwicklung die Erstellung eines Pflege- und Betreuungskonzepts an. Darauf aufbauend sind die Kapazitäten zu überprüfen.

Das umfangreiche Angebot im Bereich des sozialen Wohnens leistet einen wichtigen Beitrag für die Unterstützung sozial bedürftiger Personen und deren Familien. Die Aktivitäten der Gemeinde dahingehend sind grundsätzlich zu begrüßen, sie belasten das Gemeindebudget aber zusätzlich. Der Landes-Rechnungshof weist weiters darauf hin, dass bei der Vergabe von Wohnungen, die mit Mitteln der Wohnbauförderung errichtet wurden, und auch bei Verlängerung bestehender Mietverträge auf die Anwendung der Wohnungsvergaberichtlinie des Landes zu achten ist. Er empfiehlt, den Punktekatalog bei der Reihung der sozialen Bedürftigkeit und Dringlichkeit für alle Wohnungen anzuwenden. Die Kriterien sind im Wohnungsvergabeantrag der Gemeinde bereits enthalten. Eine nachvollziehbare Bewertung objektiviert die Zuteilung auch gegenüber Wohnungswerbenden. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist dies auch für die Stiftung auf Grund der Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln zu beachten. Jedenfalls sollten die Vergabegründe dokumentiert werden.

Die Moser‘sche Stiftung ermöglicht das Angebot zusätzlicher sozialer Leistungen. Sie ist ein eigener Rechtsträger, dessen Vermögen erhalten werden muss. Die Besetzung des Kuratoriums mit Personen des Gemeindevorstands ist im Hinblick auf Informationsfluss und Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig. Erforderliche Unterlagen sollten vollständig und zeitgerecht bei der Stiftungsbehörde eingebracht werden. Der jährliche Voranschlag ist zu beschließen.

Empfehlung

15. Gesamtkonzept im Bereich Pflege und Betreuung erarbeiten
16. Wohnungsvergaberichtlinie des Landes anwenden und Vergabegründe entsprechend dokumentieren

3.2 Deponie

Göfis ist Eigentümerin der Aushubdeponie Sigberg. Die damit erzielten Überschüsse stellen eine wichtige Einnahmemöglichkeit dar. Operativ wird der Betrieb von einer privaten Gesellschaft geführt. Durch den Betreiberwechsel Anfang 2019 profitiert die Gemeinde von einer Preis-erhöhung. Auf Grund von Kosten für archäologische Ausgrabungen und der verzögerten Befüllung verzeichnete sie aber in diesem Jahr noch keine finanzielle Verbesserung. Die Gemeinde verabsäumte, finanzielle und rechtliche Risiken sorgfältig vertraglich abzusichern, bestehende Verträge sind für sie nachteilig. Zudem wurde eine wesentliche Vereinbarung nicht im dafür zuständigen Gremium beschlossen.

Im direkten Umfeld der denkmalgeschützten Ruine Sigberg befindet sich eine Aushubdeponie, in welcher unverschmutzter Bodenaushub der einfachsten Güteklassen verfüllt werden darf. Die Deponiefläche umfasst weitgehend Grundstücke im Eigentum der Gemeinde, einige befinden sich in Privatbesitz. Bereits vor dem Prüfzeitraum gab es an einem anderen Standort, in der Parzelle Hofen, eine Deponie.

Die Gemeinde erhielt im Juli 2015 die abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb der Bodenaushubdeponie Sigberg mit einem Verfüllungsvolumen von ca. 85.000 m3 auf einer Fläche von rund 2,0 ha. In einem Schreiben vom Mai 2018 informierte die Gemeinde die zuständige Fachabteilung in der Bezirkshauptmannschaft, dass 5.000 m3 mehr Material verfüllt worden waren. Sie brachte einen Antrag auf Bewilligung der zusätzlichen Befüllung sowie in Folge auf Erweiterung der Deponie Sigberg ein. Die Behörde erteilte die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung im August 2018 und bewilligte im Oktober 2018 die zusätzliche Befüllung. Der Deponiekörper erstreckt sich seit der Erweiterung über 5,2 ha mit einem Volumen von 467.000 m³, davon befinden sich 0,5 ha auf der ursprünglichen Deponie Sigberg. Die Verfüllung wurde für maximal zehn Jahre unter z.B. denkmalschützenden, forsttechnischen oder geologischen Auflagen genehmigt. Deren Einhaltung und die Erfüllung der Abgabenvorschreibungen gemäß Altlastensanierungsgesetz verantwortet der Inhaber der abfallwirtschaftsrechtlichen Bewilligung. Laut Auskunft der zuständigen Fachabteilung erscheint nach Auslaufen der Genehmigung eine nochmalige Erweiterung derzeit eher unwahrscheinlich.

Der operative Betrieb der Deponie wird seit dem Jahr 2016 von einer privaten Gesellschaft geführt, wobei Anfang 2019, nach der Deponieerweiterung, ein Wechsel stattfand. Die Gemeinde schloss im Juni 2016 mit der früheren und im Februar 2019 mit der derzeitigen Betreibergesellschaft eine Betriebsvereinbarung. Damit gehen die Rechte und Pflichten des Bewilligungsinhabers auf den Betreiber über. Verstöße gegen die Vereinbarung oder behördliche Vorgaben berechtigen die Gemeinde zur Verfügung eines Deponiestopps und einer Vertragskündigung. Eine Berichtspflicht an die Gemeinde, welche die Einhaltung der bescheidmäßigen Auflagen, Übergabeprotokolle oder Bestätigungen über entrichtete Gebühren umfasst, ist allerdings nicht enthalten. Die Betriebsvereinbarung endet spätestens nach der vollständigen Befüllung der Deponie. Regelungen für die Zeit nach Vertragsbeendigung sind nicht enthalten. Der derzeitige Betreiber konnte aufgrund archäologischer Ausgrabungen die Deponie erst in den letzten Kalenderwochen des Jahres 2019 nutzen.

Knapp 6 Prozent des Einlagerungsvolumens befinden sich auf privaten Grundparzellen. Mit den Eigentümern handelte die Gemeinde in den Jahren 2017 und 2019 Entschädigungszahlungen aus, die der Gemeindevorstand einstimmig beschloss. Jene mit einem privaten Eigentümer aus dem Jahr 2019 überstieg die Wertgrenze, welche dieses Gremium genehmigen durfte, um ein Vielfaches. Während die im Jahr 2017 beschlossene Übereinkunft Entschädigungszahlungen nur bei Befüllung der Deponie vorsah, geht diese Bedingung aus der Vereinbarung des Jahres 2019 nicht mehr hervor. Sie beinhaltet, dass die Gemeinde spätestens ab August desselben Jahres für 24 Monate Zahlungen leistet. Ausstiegsklauseln oder Rückzahlungsansprüche sind nicht festgelegt.

Der Landes-Rechnungshof errechnete die Einnahmen und Ausgaben näherungsweise für den Prüfzeitraum sowie für das Jahr 2019. Die durchschnittlichen Einnahmen lagen in den Jahren 2015 bis 2018 bei rund € 140.000 pro Jahr und stiegen im Folgejahr auf € 330.000. Während sie in den geprüften Jahren aus Deponiegebühren sowie Pachterlösen stammten, waren sie im Jahr 2019 auf Abschlagszahlungen des Deponiebetreibers und eine Förderung des Bundesdenkmalamts zurückzuführen. In der MFP sind Erträge aus der Deponie mit € 0,63 Mio. pro Jahr beziffert. Die durch den Betreiberwechsel neu gebotenen Preise für eingebautes Material sind deutlich höher als die bisherigen.

Im Vergleich dazu erhöhten sich die durchschnittlichen Ausgaben pro Jahr während des Prüfzeitraums in Höhe von € 73.400 um beinahe das Vierfache auf über € 275.000 im Jahr 2019. In den geprüften Jahren war ein Großteil auf gemeindeinterne Buchungen für den Nutzungsentgang des Waldes im Bereich der Deponie zurückzuführen. Im Jahr 2019 umfassten sie vor allem Kosten für die archäologischen Grabungen sowie die Entschädigungszahlungen an einen privaten Grundstückseigentümer. Für Erstere entstanden der Gemeinde bislang Nettokosten von insgesamt über € 175.000. In den dargestellten Ausgaben blieben nicht eindeutig zuordenbare Buchungen wie öffentliche Abgaben unberücksichtigt.

Ebenfalls nicht in die Berechnungen eingeflossen sind anhängige Abgabennachzahlungen. Im November 2019 erhielt die Gemeinde von der zuständigen Behörde eine Zahlungsaufforderung für Altlastenbeiträge in Höhe von € 200.100. Grund dafür ist laut Bescheid die Ablagerung einer Mehrmenge von Bodenaushubmaterial im Vergleich zur genehmigten Menge durch den früheren Betreiber. Während der Prüfung durch den Landes-Rechnungshof legte die Gemeinde gegen den Bescheid Beschwerde ein. Eine Entscheidung war in diesem Verfahren bis zum Juni 2020 noch nicht ergangen.

Die jährlich erzielten Überschüsse aus der Aushubdeponie stellen wichtige Einnahmen für die Gemeinde dar. Die Knappheit an Deponieflächen sowie eine bislang positive Entwicklung der Bauwirtschaft führten zu einer deutlichen Preiserhöhung für das eingebaute Material. Zumindest im Jahr 2019 war damit jedoch auf Grund der verzögerten Befüllung und der Kosten durch die archäologischen Ausgrabungen noch keine finanzielle Verbesserung verbunden. Einnahmen können nur im Falle einer Verfüllung und auch nur zeitlich befristet erzielt werden.

Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass mit der Deponie nicht nur Einnahmen, sondern auch erhebliche Risiken, teilweise mit Kostenfolgen, sowie eine allfällige abgabenrechtliche Verantwortlichkeit verbunden sind. Die Gemeinde hat der Ausgestaltung von Vereinbarungen mehr Bedeutung beizumessen und eine sorgfältige vertragliche Absicherung in möglichem Umfang sicherzustellen. Zukünftig ist eine juristische Prüfung vor Abschluss von wichtigen Vereinbarungen jedenfalls erforderlich.

Insbesondere der Betriebsvereinbarung mit der Betreibergesellschaft kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Der Landes-Rechnungshof bemängelt, dass der Haftungsumfang nicht ausreichend formuliert ist. Beispielsweise fehlen Regelungen für die Zeit nach Vertragsbeendigung. Zur Risikoabsicherung für Göfis sind genaue vertragliche Bestimmungen betreffend Regressforderungen wichtig. Die Festschreibung einer Berichtspflicht des Deponiebetreibers ermöglicht eine rechtzeitige Information der Gemeinde über wichtige Vorkommnisse und somit gegebenenfalls die Einleitung entsprechender vertraglicher Maßnahmen. Dazu sind für den Bedarfsfall auch Dokumentationen bzw. Nachweise über die Erfüllung der bescheidmäßigen Auflagen sowie Bestätigungen über entrichtete Gebühren vorzulegen. Eine Präzisierung der Vereinbarung sollte in Abstimmung mit dem Betreiber angestrebt werden.

Darüber hinaus kann der vorliegende Vertrag mit dem privaten Grundstückseigentümer finanzielle Nachteile für die Gemeinde mit sich bringen. Während einnahmenseitig ein Einlagerungsstopp oder auch ein nachlassendes Wirtschaftswachstum zu Mindererträgen führt, bestehen ausgabenseitig hohe fixe Zahlungsverpflichtungen. Kritisch sieht der Landes-Rechnungshof, dass Exitklauseln gegen Risiken wie Einnahmenentfall zwar in einer älteren Vereinbarung beschlossen, in der aktuell gültigen aber nicht enthalten sind. Weiters bemängelt er, dass der Vertrag nicht dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Empfehlung

17. Berichtspflicht des Deponiebetreibers an Gemeinde einführen
18. Vereinbarung mit privatem Grundstückseigentümer von richtigem Gremium beschließen lassen
19. Juristische Prüfung wichtiger Vereinbarungen vorsehen

3.3 Kinderhaus Hofen

Im Herbst 2018 wurde nach einjähriger Bauzeit das neue Kinderhaus Hofen eröffnet. Der im Grundsatzbeschluss gefasste Kostenrahmen wurde um rund ein Drittel bzw. € 1 Mio. überschritten. Eine regelmäßige und nachvollziehbare Information der Gemeindevertretung über Projekt- und Kostenentwicklungen ist wichtig. In Vergütungsregelungen mit Planern und baunahen Dienstleistern sind vermehrt Anreize zur Kosteneinhaltung aufzunehmen. Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergaben. Jene für Architekturleistungen erfolgten nicht im dafür vorgesehenen Verfahren.

Die Gemeindevertretung entschied sich im Dezember 2014 für den Bau einer neuen Einrichtung in der Parzelle Hofen im Bereich einer ehemaligen Aushubdeponie. Es sollte ein dreigruppiger Kindergarten und eine Kinderbetreuung mit zwei Gruppen als Ersatz für den provisorischen Kinder-garten Hofen sowie die Kleinkindbetreuung errichtet werden. Grundlage waren die Erkenntnisse aus dem überarbeiteten Kinderbetreuungskonzept. Eine Machbarkeitsstudie für die konkrete Umsetzung an diesem Standort wurde nicht erstellt. Der Baustart erfolgte im Sommer 2017, bereits im September 2018 wurde das Kinderhaus in Betrieb genommen.

In einem geladenen Realisierungswettbewerb für die Architekturleistungen gab die Gemeinde den Teilnehmenden für das Projekt einen Kostenrahmen als Obergrenze auf Basis eines Vergleichsobjekts vor. Nach Auswahl des Siegerprojekts wurde der Gemeindevertretung im Juli 2016 ein Antrag über € 3,16 Mio. für einen Grundsatzbeschluss vorgelegt. Eine Beschlussfassung geht aus dem Sitzungsprotokoll nicht hervor, ist laut Auskunft der Gemeinde jedoch erfolgt. Der Antrag umfasste das Gesamtprojekt sowie die Vergaben für die Architektur- und die einzelnen Fachplanungsleistungen, die Projektsteuerung und die örtliche Bauaufsicht.

Im Mai 2017 genehmigte die Gemeindevertretung die Realisierung des Bauvorhabens mit einer Erhöhung des Kostenrahmens auf € 3,65 Mio. sowie die Vergabe der ersten Baugewerke. Zu diesem Zeitpunkt betrug die indexierte Schätzung des Architekten € 3,97 Mio., die von der Projektsteuerung erstellte Prognose inklusive Zusatzleistungen lag bei € 3,68 Mio. Die Gesamtinvestition für das Kinderhaus belief sich schließlich auf € 4,20 Mio. Rund 50 Prozent wurden von Land und Bund gefördert.

Zusätzliche Kosten ergaben sich u.a. durch eine erst im Zuge der Planung durchgeführte Baugrunderkundung und die damit notwendigen Tiefbaumaßnahmen sowie durch Adaptionen des Kinderhauses und des Außenbereichs. Die Gemeindevertretung beschloss die Vergabe von Bauleistungen, die in der ursprünglichen Kostenaufstellung nicht enthalten waren oder merklich über dem anfänglich geschätzten Auftragswert lagen, nur teilweise . Auch bei wesentlichen Überschreitungen des Auftrags bzw. bei Leistungsänderungen wurden zum Teil keine Nachtragsangebote gelegt und diese damit nicht einer erforderlichen Beschlussfassung zugeführt. Bei einem Gewerk erfolgten zwar Nachträge, jedoch fehlte beim wertmäßig höchsten die notwendige Zustimmung des Gemeindevorstands. Zu Baubeginn nicht vorgesehene Vergaben führten nach Auskunft im Sommer 2018 auf Grund von Zeitdruck vor Fertigstellung des Kinderhauses zu erhöhten Angeboten. Dem standen bei einzelnen Gewerken Unterschreitungen der ursprünglichen Auftragssumme gegenüber.

Die endgültige Abrechnungssumme für die Architektur- und baunahen Dienstleistungen lag beinahe 50 Prozent über den beschlossenen und beauftragten Honorarangeboten. Die Erhöhung erklärt sich größtenteils durch die vertraglich vereinbarte Anpassung der Honorare aliquot zur Entwicklung der tatsächlichen Herstellkosten.

Für die Kostenschätzung, -kontrolle und -prognosen wurde jenes Unternehmen beauftragt, welches die Kostenermittlungsgrundlage erstellte sowie die Wettbewerbsbetreuung vornahm. Diesem oblag u.a. auch die Ausführung der baunahen Dienstleistungen, d.h. Projektsteuerung und -management sowie die örtliche Bauaufsicht.

In der Gemeindevertretung wurde der Wunsch nach besseren Auskünften zum Bauprojekt geäußert sowie eine regelmäßige Übermittlung des finanziellen Projektstands eingefordert. Den Mitgliedern wurden wiederkehrend Kostenaufstellungen über die Ausgaben für das Kinderhaus ausgehändigt. Zudem konnten sie sich vor Ort bei Besichtigungen über den Baufortschritt informieren. Die hinsichtlich der Kostensteigerungen laut Angaben der Gemeinde intensiven Diskussionen innerhalb der Gremien und des Bauausschusses sind in den vorliegenden Unterlagen und Protokollen nicht festgehalten.

Zum Vergabezeitpunkt der Planungsleistungen betrug der gesetzliche Schwellenwert, ab dem Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich durchzuführen sind, bei Dienstleistungen € 209.000. Bei Bauvorhaben sind nach dem Zusammenrechnungsgebot neben sämtlichen Teilleistungen der Architekturplanung auch Fachplanungsleistungen für die Auftragswertberechnung heranzuziehen. Eine diesbezügliche Ermittlung ist jedoch nicht erfolgt.

Die Nettoauftragssumme ohne auszunehmende baunahe Dienstleistungen wie Bauaufsicht und Projektsteuerung betrug rund € 290.000 und lag damit über dem Schwellenwert. Die Durchführung des Realisierungswettbewerbs erfolgte allerdings als geladener Wettbewerb im Unterschwellenbereich, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen für den Oberschwellenbereich einen geladenen Wettbewerb nur in dokumentierten Ausnahmefällen vorsehen. Über das anschließend vergaberechtlich vorgegebene Verhandlungsverfahren mit dem erstgereihten Architekturbüro liegt keine Dokumentation vor. Für die Fachplanungsleistungen wurden vom Architekten und der Wettbewerbsbetreuung vorgeschlagene Unternehmen ohne Einholung von Vergleichsangeboten zur Angebotslegung im Wege der Direktvergabe eingeladen.

Die gesamten Bauleistungen lagen nach den kalkulierten Errichtungskosten im Unterschwellenbereich, weshalb dafür keine EU-weiten Ausschreibungen erforderlich waren. Die Vergaben erfolgten teilweise durch den Vorarlberger Umweltverband.

Die Errichtung des Kinderhauses Hofen führte zu einer erheblichen Überschreitung des ursprünglich genehmigten Kostenrahmens. Die Gesamtinvestition lag um ein Drittel bzw. rund € 1 Mio. über dem von der Gemeindevertretung gefassten Grundsatzbeschluss und € 0,55 Mio. über dem zuletzt beschlossenen Gesamtkostenrahmen. Während der Errichtung ergaben sich erhebliche nachträgliche Änderungen. Zu einem beträchtlichen Anstieg der Kosten führten beispielsweise die ursprünglich nicht geplanten Tiefbaumaßnahmen sowie Adaptionen bei den Außenanlagen. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs wäre die Tatsache, dass die Untergrundverhältnisse einer vormaligen Aushubdeponie nicht optimal sind, bereits bei Überlegungen zur grundsätzlichen Machbarkeit am Standort Hofen zu thematisieren gewesen. Mehrfache Anpassungen und teils erst in der finalen Bauphase durchgeführte Änderungen trugen ebenso zur Kostenerhöhung bei. Kritisch betrachtet er fehlende Nachtragsangebote sowie fehlende Beschlüsse bei einzelnen Gewerken.

Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist bei Bauvorhaben eine regelmäßige Information die Gemeindevertretung über Projekt- und Kostenentwicklungen wichtig. Insbesondere bei größeren Kostensteigerungen ist deren zeitnahe Befassung auch im Hinblick auf erforderliche Beschlüsse sicherzustellen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Entscheidungsprozesses sind wesentliche Fragen und Aussagen in den Gemeindegremien zu protokollieren.

Bei Bauvorhaben vergleichbarer Größe ist eine begleitende Kontrolle neben der örtlichen Bauaufsicht und der Projektsteuerung – vor allem wenn diese in einer Hand liegen – als unabhängige Kontrollinstanz zweckmäßig. Damit wird sichergestellt, dass der gesamte Prozess beginnend mit der Projektentwicklung bis zur endgültigen Abrechnung des Vorhabens u.a. auf Wirtschaftlichkeit und funktionelle Angemessenheit hin laufend überprüft wird.

Auf Grund der vorliegenden Vereinbarungen erhöhten Baukostensteigerungen auch die Honorare von Planern und baunahen Dienstleistern unabhängig von etwaigen Mehrleistungen. Der Landes-Rechnungshof regt an, bei Vergütungsregelungen Anreize zur Kosteneinhaltung aufzunehmen. Dies kann z.B. über Bonus-Malus-Regelungen oder eine Deckelung erfolgen.

Die vergaberechtlich vorgegebene sachkundige Schätzung von Auftragswerten der einzelnen Fachplanungen und Gewerke legt den Grundstein für eine möglichst rechtssichere Gestaltung der einzelnen Vergabeverfahren. Sie gibt dem Bauherrn auch einen guten Überblick der voraussichtlichen Kosten. Für die Wahl der richtigen Verfahren sind trotz allfälliger getrennter Vergabe zumindest alle Planungsleistungen, die einem Vorhaben dienen, bei der Auftragswertberechnung zusammenzuzählen. Somit hätten jedenfalls die Architekturleistungen nach den Regeln des Oberschwellenbereichs ausgeschrieben werden müssen, wobei hier ein geladener Wettbewerb nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Zu bemängeln ist die nicht ausreichende Dokumentation der Vergabeverfahren. Positiv vermerkt der Landes-Rechnungshof die Vergabebetreuung der betragsmäßig umfangreicheren Bauleistungen durch den Vorarlberger Umweltverband und den mit Jänner 2020 erfolgten Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft Beschaffung und Vergaberecht Vorarlberg.

Empfehlung

20. Für vergaberechtskonforme Verfahrenswahl sachkundige und sorgfältige Schätzung der Auftragswerte für Bau- und Planungsleistungen vornehmen
21. Vergabeverfahren angemessen dokumentieren
22. Vermehrt Anreize zur Kosteneinhaltung in Vergütungsregelungen mit Planern und baunahen Dienstleistern aufnehmen
23. Bei größeren Bauprojekten unabhängige Kontrollinstanz vorsehen
24. Kosten- und Baugrundrisiken frühzeitig identifizieren und berücksichtigen

 

4 Finanzen

4.1 Haushalt

Die Finanzlage ist angespannt und hat sich in den letzten Jahren weiter verschärft. Laufende Einnahmen reichten nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben sowie zur Schuldentilgung. Im Gemeindevergleich hat Göfis deutlich geringere Steuer- und Gebühreneinnahmen und ist stärker von Transferzahlungen abhängig. Potenziale sowohl zur Ein-nahmensteigerung als auch Ausgabensenkung sind umgehend zu erheben und zu realisieren. Auf Basis von Gebührenkalkulationen sollte die Gemeinde ihre Tarife überprüfen. Die hohen offenen Forderungen sind dringend zu bereinigen und Regelungen zum Mahnwesen zu erarbeiten.

Die Haushaltsführung erfolgte im Prüfzeitraum auf Grundlage der VRV 1997. Die Darstellung des Haushalts umfasst die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in der laufenden Gebarung sowie der Vermögensgebarung. Zudem wird näher auf die offenen Forderungen eingegangen.

Haushaltsentwicklung

in Tsd. €
2015 2016 2017 2018 Veränderung in %
Einnahmen 11.364 10.589 13.181 11.383 +0,2
Ausgaben* 10.816 10.537 13.181 11.487 +6,2
Saldo 548 52 0  -104 -119,0
           
Abwicklung Abgänge 548 52
Administratives Ergebnis 0 0 0 -104  

* ohne Abwicklung Abgänge
Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Einnahmen bzw. Ausgaben des Gesamthaushalts bewegten sich in den geprüften Jahren zwischen € 10,54 und € 13,18 Mio., im Jahr 2017 waren sie am höchsten. Dies ist vor allem auf Investitionen in Wasser-, Kanal-, Straßenbau und das neue Kinderhaus Hofen sowie die damit verbundenen Kreditaufnahmen zurückzuführen. Wird berücksichtigt, dass positive Salden für die Abwicklung von Abgängen aus Vorjahren verwendet wurden, wies Göfis in den Jahren 2015 bis 2017 ein ausgeglichenes administratives Jahresergebnis aus. Im Jahr 2018 verzeichnete die Gemeinde einen Abgang von minus € 104.400.

Die Landesregierung erhob keine Einwendungen gegen die Voranschläge 2015 bis 2018. Bereits im Jahr 2016 beurteilte sie die Finanzlage der Gemeinde aber als angespannt. Sie wies darauf hin, dass Planungen allfälliger zukünftiger Investitionen und deren Finanzierung daher unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten erfolgen müssen.
Göfis verzeichnete in den Jahren 2015 bis 2018 laufende Ausgaben in Höhe von € 28,15 Mio. Diesen standen nach Berechnungen des Landes-Rechnungshofs laufende Einnahmen von € 31,20 Mio. entgegen. In ihren Rechnungsabschlüssen wies die Gemeinde im selben Zeitraum laufende Einnahmen in Höhe von € 31,37 Mio. aus. Die Abweichungen sind vor allem auf eine nach ökonomischen Gesichtspunkten nicht der VRV 1997 entsprechende Zuordnung mehrerer Haushaltsstellen im Bereich Wasserversorgung zurückzuführen. Die FVV sagte eine Richtigstellung für das Rechnungsjahr 2019 zu. Um die finanzielle Lage der Gemeinde möglichst realistisch darzustellen, nahm der Landes-Rechnungshof in seinen Ausführungen entsprechende Korrekturen vor.

Laufende Gebarung

in Tsd. €
2015 2016 2017 2018 Veränderung in %
laufende Einnahmen 7.846 7.665 7.619 8.071 +2,9
Laufende Ausgaben 7.477 6.469 6.668 7.531 +0,7
Ergebnis* 369 1.196 951 540 +46,5

* in früheren Prüfberichten des Landes-Rechnungshofs als freie Finanzspitze I bezeichnet
Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Das Ergebnis der laufenden Gebarung, bislang in Prüfberichten des Landes-Rechnungshofs als freie Finanzspitze I bezeichnet, war in allen geprüften Jahren positiv und lag zwischen € 0,37 Mio. und € 1,20 Mio. Im Vergleich zu den anderen 17 Gemeinden der gleichen Größenklasse im Land – 2.501 bis 5.000 Einwohner auf Basis Hauptwohnsitz – lagen sowohl die laufenden Einnahmen als auch die laufenden Ausgaben je Einwohner 6 Prozent unter jenen der anderen Gemeinden.

Die laufenden Einnahmen stiegen im Prüfzeitraum von € 7,85 Mio. auf € 8,07 Mio. Im Durchschnitt lagen sie bei € 7,80 Mio. jährlich.

Entwicklung der laufenden Einnahmen

in Mio. €

Grafik über die Entwicklung der laufenden Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit sowie Gewinnentnahmen
Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Den Großteil der laufenden Einnahmen generierte die Gemeinde aus Ertragsanteilen und Transfereinnahmen. Ihr Anteil stieg von 54 auf 60 Prozent und lag im Jahr 2018 bei € 4,86 Mio., davon waren € 3,08 Mio. Ertragsanteile und € 1,78 Mio. Transfereinnahmen. Letztere stiegen mit 28 Prozent am stärksten und machten im Prüfzeitraum 20 Prozent der laufenden Einnahmen aus. Die Vergleichsgemeinden verzeichneten einen Anteil von 12 Prozent. Je Einwohner waren die Transfereinnahmen in Göfis um 50 Prozent höher als in den anderen Gemeinden.

Die Leistungseinnahmen lagen bei € 1,61 Mio. im Jahr 2018. Im Prüfzeitraum waren beinahe 60 Prozent auf interne Verwaltungskostenumlagen sowie Gewinnentnahmen aus marktbestimmten Betrieben bzw. Unternehmungen der Gemeinde zurückzuführen. Aus Vermietung und Verpachtung erzielte Göfis 30 Prozent der gesamten Leistungseinnahmen. Der überwiegende Teil stammte aus Mieten für Wohn- und Geschäftsgebäude.

In den Jahren 2015 bis 2018 generierte Göfis 16 Prozent der laufenden Einnahmen aus Gebühren und eigenen Steuern. Jene aus Gebühren stiegen von 2015 bis 2018 um 8 Prozent auf € 0,69 Mio. Im Gemeindevergleich innerhalb der Größenklasse waren die Einnahmen aus Gebühren je Einwohner in Göfis aber mehr als 20 Prozent niedriger. Die Gemeinde konnte keine Gebührenkalkulationen vorlegen. Laut Auskunft orientiert sie sich an der Region sowie den Empfehlungen des Umweltverbands und passt die Gebühren regelmäßig auf Basis der Inflationsrate an. Ein Gebührenkalkulationsmodul im Buchhaltungsprogramm ist in Arbeit, eine Umsetzung für alle Mitgliedsgemeinden der FVV geplant. Eine Auswertung des Landes-Rechnungshofs zeigt, dass die Gebühren für Wasser und Kanal oder auch die Abfallgrundgebühr im Prüfzeitraum um rund 5 Prozent erhöht wurden.

Aus eigenen Steuern vereinnahmte Göfis € 0,55 Mio. im Jahr 2018, davon über die Hälfte aus Kommunalsteuer und mehr als ein Drittel aus Grundsteuer. Die jährlichen Steuereinnahmen sanken um 5 Prozent. Im Vergleich lagen sie je Einwohner um über 70 Prozent unter dem Wert von Gemeinden der gleichen Größenklasse. Göfis hob keine Abgaben gemäß Tourismusgesetz oder für Zweitwohnsitze ein.

Die jährlichen laufenden Ausgaben schwankten im Prüfzeitraum zwischen € 6,47 Mio. und € 7,53 Mio. In den Jahren 2015 und 2018 waren sie auf einem ähnlichen Niveau.

Entwicklung der laufenden Ausgaben

in Mio.

Grafik über die Entwicklung der laufenden Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Bezüge, Zinsen sowie Gewinnentnahmen
Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Der überwiegende Teil der laufenden Ausgaben war Verwaltungs- und Betriebsaufwand sowie Personal zuzurechnen. Rund ein Drittel davon entfiel auf Personalausgaben. Diese erhöhten sich bis zum Jahr 2018 um 21 Prozent auf € 1,68 Mio. Vom Verwaltungs- und Betriebsaufwand waren ein Viertel Beiträge an Kooperationen, etwa im Bereich des öffentlichen Verkehrs, der Schulerhaltung oder an die FVV. Die Transferausgaben stiegen um 16 Prozent und lagen im Jahr 2018 bei € 1,96 Mio. Davon entfiel jeweils rund ein Drittel auf Beiträge zu den Betriebsabgängen der Krankenanstalten sowie auf jene zum Sozialfonds. Diese erhöhten sich im Prüfzeitraum um 23 bzw. 13 Prozent.

In der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen überstiegen die Ausgaben in allen geprüften Jahren die Einnahmen. Sie entfielen weitestgehend auf den Erwerb von unbeweglichem Vermögen und betrugen im Prüfzeitraum € 11,94 Mio. Über die Hälfte wurde in Wasser-, Kanal- und Straßenbau für Unterdorf/Büttels investiert, rund ein Drittel in das neue Kinderhaus Hofen. Darüber hinaus erwarb Göfis Liegenschaften um € 0,74 Mio. und finanzierte mit mehr als € 0,52 Mio. den Zubau einer Volksschule sowie diverse Maßnahmen im Rahmen des Spiel- und Freiraumkonzepts. Als Einnahmen verbuchte die Gemeinde im selben Zeitraum € 5,38 Mio. insbesondere aus Investitionsförderungen.

Die Finanztransaktionen im Prüfzeitraum – mit Einnahmen von € 9,93 Mio. und Ausgaben von € 5,93 Mio. – sind weitestgehend auf die Aufnahme und Rückzahlung von Finanzschulden zurückzuführen. Zudem flossen Investitions- und Tilgungszuschüsse in Höhe von € 1,31 Mio. zwischen marktbestimmten Betrieben sowie Unternehmungen und der Gemeinde. In den Jahren 2015 bis 2017 führte Göfis der Haushaltsausgleichsrücklage € 125.900 zu. Diesen Betrag und damit die gesamte Rücklage entnahm sie im Jahr 2018.

Zur Beurteilung der finanziellen Lage zog der Landes-Rechnungshof verschiedene Kennzahlen heran und verglich diese auf Basis der Gemeindehaushaltsdaten mit den anderen Gemeinden der gleichen Größenklasse, davon näher mit drei Vergleichsgemeinden, die auch Mitglied der beiden Verwaltungsgemeinschaften BRV und FVV sind.

Die freie Finanzspitze, vormals freie Finanzspitze II, berechnet sich aus dem Ergebnis der laufenden Gebarung abzüglich der Rückzahlung von Finanz-schulden. Ein positiver Wert ist ein Indikator, dass die Gemeinde über eigene freie Mittel für Investitionen verfügt. Ist die freie Finanzspitze negativ, reichen laufende Einnahmen nicht zur Deckung laufender Ausgaben und zur Schuldentilgung. Göfis verzeichnete nur im Jahr 2016 mit € 45.300 eine positive freie Finanzspitze. Im Jahr 2017 lag sie bei minus € 92.600. Sowohl zu Beginn als auch am Ende des Prüfzeitraums war sie unter minus € 0,60 Mio. Die freie Finanzspitze war im Zeitraum 2015 bis 2018 mit durchschnittlich minus € 98 pro Einwohner deutlich niedriger als jene der Gemeinden gleicher Größenklasse mit plus € 90.

Freie Finanzspitze im Vergleich

Quote im Verhältnis zu laufenden Einnahmen

Grafik über die Freie Finanzspitze im Vergleich

 

 

 

 

 

 

 

 

Legende der Grafik Freie Finanzspritze im Vergleich

 

 

 

 

 

Quelle: Gemeindehaushaltsdaten, Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof

Die Quote der freien Finanzspitze stellt die freie Finanzspitze ins Verhältnis zu den laufenden Einnahmen. Sowohl zu Beginn als auch zum Ende des Prüfzeitraums lag sie bei minus 8 Prozent. Nur im Jahr 2016 war sie mit 1 Prozent positiv. Im Vergleich zum Mittelwert der Gemeinden gleicher Größenklasse lag sie bis zu 13 Prozentpunkte darunter.

Die Eigenfinanzierungsquote zeigt, in welchem Ausmaß die Ausgaben der laufenden Gebarung sowie der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen durch Einnahmen aus diesen beiden Kategorien gedeckt werden können. Bei einem Wert über 100 Prozent stehen Mittel für Investitionen, Schuldentilgungen oder für den Aufbau von Rücklagen zur Verfügung. Für Göfis lag die Eigenfinanzierungsquote bis einschließlich 2017 darunter und auch deutlich unter dem Durchschnitt der Größenklasse. In diesem Jahr war sie zudem mit 79 Prozent am niedrigsten. Gründe waren die erheblichen Investitionen in Wasser-, Kanal- und Straßenbau. Erst im Jahr 2018 stieg die Eigenfinanzierungsquote auf über 100 Prozent, vor allem durch Fördereinnahmen für das Kinderhaus Hofen.

Die Finanzkraft einer Gemeinde errechnet sich aus der Summe der Ertragsanteile und der ausschließlichen Gemeindeabgaben ausgenommen Interessentenbeiträge sowie Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen. In Göfis lag sie bei durchschnittlich € 1.047 pro Einwohner und Jahr, in den anderen Gemeinden der gleichen Größenklasse bei € 1.462.

Die Einnahmenrückstände zum Jahreswechsel lagen im Prüfzeitraum laut Rechnungsabschlüssen zwischen € 252.400 und € 386.300. Anfang März 2020 verzeichnete Göfis offene Forderungen in Höhe von € 440.400. Allerdings sind in diesen Werten auch negative Beträge enthalten, die nach Auskunft der FVV auf Überzahlungen oder fehlende Rechnungen zurückzuführen sind. Nach Bereinigung um diese lag der Stand der offenen Forderungen Anfang März bei € 509.300. Davon waren € 337.700 fällig, beinahe die Hälfte davon im Jahr 2017 oder früher, die ältesten vor mehr als zehn Jahren. Forderungen in Höhe von € 196.800 wurden laut Buchhaltungsprogramm bereits gemahnt oder befanden sich in Exekution.

Die größten fälligen Posten betrafen zu knapp einem Drittel Beiträge und Gebühren für Abwasserentsorgung sowie Wasserversorgung, zu über einem Viertel Mieten und Betriebskosten sowie die Kommunalsteuer mit 12 Prozent. Die Hälfte der fälligen offenen Forderungen ging auf zwölf Debitoren zurück, die der Gemeinde Beträge zwischen € 5.800 und € 28.500 schuldeten. Beispielsweise waren Betriebskosten eines Vereins und einer Bank in Höhe von insgesamt € 41.300 offen. Diese Forderungen waren mit einer Mahnsperre versehen.

Die FVV führt laut Auskunft ca. alle sechs Wochen einen Mahnlauf durch. Der Bericht wird von Mitarbeitenden im Gemeindeamt kontrolliert. Der Gemeindesekretär entscheidet in der Regel über Stundungen und Mahnsperren oder die Einleitung einer Exekution. Die Mahnungen werden nach Rückmeldung an die FVV, welche ausgesetzt werden sollen, vom Bürgerservice gedruckt und versendet.

Der Prüfungsausschuss thematisierte die offenen Forderungen mehrfach im Prüfzeitraum. Im Jahr 2018 hielt er in seinen Protokollen fest, dass die Gemeinde mit der ersten Mahnung offener Rechnungen schneller reagieren und die FVV mehr in die Pflicht genommen werden sollte. Zudem wurde über das weitere Vorgehen bezüglich ausstehender Forderungen gesprochen.

Die Gemeindevertretung genehmigte am 4. Juni 2020 den Rechnungsabschluss 2019. Da der Prüfzeitraum die Jahre 2015 bis 2018 umfasst, werden für das Jahr 2019 nur maßgebliche Entwicklungen dargestellt. Im Vergleich zu den Vorjahren lagen die Einnahmen mit € 9,74 Mio. und die Ausgaben mit € 9,63 Mio. hauptsächlich wegen geringerer Investitionstätigkeit auf einem niedrigeren Niveau. Göfis erzielte damit einen positiven Saldo in Höhe von € 104.400 und nach Abwicklung des Abgangs des Jahres 2018 ein ausgeglichenes administratives Jahresergebnis.

Der positive Saldo im Jahr 2019 ist insbesondere auf ein besseres Ergebnis der laufenden Gebarung sowie ein seit dem Jahr 2015 erstmals positives Ergebnis der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen zurückzuführen. Mit € 1,57 Mio. war das Ergebnis der laufenden Gebarung fast dreimal so hoch wie im Vorjahr, die freie Finanzspitze mit € 264.700 wieder positiv. Die laufenden Einnahmen lagen 8 Prozent über dem Jahr 2018. Sie waren wie schon in den Vorjahren zu fast 60 Prozent auf Ertragsanteile und Transfers zurückzuführen. Die Einnahmen aus Transfers stiegen dabei mehr als jene aus Ertragsanteilen. Am stärksten erhöhten sich mit über 70 Prozent die Einnahmen aus eigenen Steuern auf € 0,95 Mio. im Jahr 2019. Die zusätzlichen Steuereinnahmen stammten vor allem aus der Vorschreibung von Kanalerschließungsbeiträgen im Zusammenhang mit dem Projekt Unterdorf/Büttels sowie der Aufarbeitung von Rückständen bei Kanal- und Wasseranschlüssen. Zudem erhielt Göfis Abschlagszahlungen für die Deponie in Höhe von € 315.000. In der Vermögensgebarung tätigte die Gemeinde im Jahr 2019 weniger Investitionen bzw. verschob diese teilweise in Folgejahre und verzeichnete damit wesentlich geringere Ausgaben. Der Haushaltsausgleichsrücklage führte sie € 420.200 zu.

Die Finanzlage von Göfis ist angespannt und hat sich im Prüfzeitraum weiter verschärft. Die Daten zeigen eine finanziell schlechtere Situation sowohl in Relation zu Gemeinden der gleichen Größenklasse als auch mit ausgewählten vergleichbaren Kommunen. Die Gemeinde tätigte erhebliche Investitionen ins-besondere in Wasser-, Kanal- und Straßenbau und das neue Kinderhaus. Zur Finanzierung nahm sie zusätzliche hohe Darlehen auf, die in Summe auch spürbar über den durchschnittlichen Jahreseinnahmen der laufenden Gebarung lagen. Die laufenden Einnahmen reichten bei Weitem nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben und der Verpflichtungen aus Schulden. Das Haushaltsjahr 2019 zeigt zwar eine Verbesserung der Finanzsituation, diese ist aber im Wesentlichen auf die geringen bzw. in Folgejahre verschobene Investitionen und teils auf Einmaleffekte zurückzuführen.

Wesentliche Einnahmenpositionen sind Ertragsanteile sowie finanzielle Trans-fers. Im Vergleich zu anderen Gemeinden der gleichen Größenklasse zeigt sich für Göfis eine stärkere Abhängigkeit von Transfereinnahmen. Sie waren in allen Jahren deutlich höher als die Einnahmen aus Gebühren und Steuern. Dies hat sich zudem im Prüfzeitraum verstärkt. Zwar konnte die Gemeinde die Einnahmen aus Gebühren steigern, jene aus eigenen Steuern sanken jedoch. Im Vergleich innerhalb der Größenklasse waren die Einnahmen aus Gebühren merklich, die eigenen Steuereinnahmen erheblich niedriger. Da Göfis vor allem eine Wohngemeinde ist, sind die Kommunalsteuereinnahmen vergleichsweise gering. Die Gemeinde hat nach eigenen Angaben kaum Tourismus und hebt daher auch keine Tourismusbeiträge oder Gästetaxe ein.

Wird die Summe der laufenden Ausgaben je Einwohner mit anderen Gemeinden verglichen, ist Göfis grundsätzlich unauffällig. Allerdings sind die Transferausgaben sowie jene für Personal stark gestiegen. Die Kooperationsfreudigkeit der Gemeinde zeigt sich auch im Haushalt. Der größte Teil des Verwaltungs- und Betriebsaufwands entfiel auf Kooperationen.

Aus der finanziellen Entwicklung der Jahre 2015 bis 2018 lässt sich dringender Handlungsbedarf für die Gemeinde ableiten. Der Landes-Rechnungshof regt eine tiefgehende Haushaltsanalyse an, welche sowohl die Erhebung von Potenzialen der Einnahmensteigerung als auch der Ausgabensenkung umfasst. Beispielsweise sollte die Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe evaluiert werden. Die daraus möglichen Zusatzeinnahmen liegen laut Berechnungen des Landes-Rechnungshofs pro Jahr im fünfstelligen Bereich.

Kritisch beurteilt er das hohe Ausmaß der offenen Forderungen. Zwar werden nach Auskunft Mahnläufe in einem standardisierten Prozess regelmäßig durchgeführt, jedoch ist der Anteil langjährig offener Posten erheblich. Die For-derungen sind weiterhin regelmäßig zu überprüfen, fällige müssen zeitnah gemahnt und exekutiert werden. Zweifelhafte Forderungen sind mittels Einzelwertberichtigungen zu kürzen, uneinbringliche nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand auszubuchen. Der Landes-Rechnungshof rät dringend, eine Bereinigung der Altlasten beginnend mit den ältesten Außenständen sowie den größten Debitoren durchzuführen. Mahnsperren gerade bei regelmäßigen Forderungen wie Betriebskosten sollten hinterfragt werden. Schriftliche Regelungen zum Mahnwesen einschließlich Ratenzahlungen und Stundungen sind zweckmäßig, wie ein Vier-Augen-Prinzip ab einer bestimmten Wertgrenze.

Der Landes-Rechnungshof bemängelt fehlende Gebührenkalkulationen. Sie unterstützen die Gebührenermittlung und verbessern die Transparenz des Tarifsystems deutlich. Daher begrüßt er die Pläne der FVV, diese Aufgabe zukünftig zu erfüllen. Nur auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung, die beispielsweise Abschreibungen oder kalkulatorische Kosten berücksichtigt, kann eine Aussage zur Kostendeckung getroffen werden. Zwar weist der Vergleich der Gebühreneinnahmen je Einwohner mit anderen Gemeinden auf möglichen Handlungsspielraum für eine Tariferhöhung hin, dies kann jedoch nur auf Basis von Gebührenkalkulationen abschließend beurteilt werden. Zukünftig sollten sie zudem regelmäßig überprüft und mit tatsächlichen Werten abgeglichen werden.

Empfehlung

25. Potenziale zur Einnahmensteigerung und Ausgabensenkung erheben und realisieren
26. Offene Forderungen bereinigen und Regelungen zum Mahnwesen erarbeiten
27. Gebührenkalkulationen auf Basis einer Kostenrechnung erstellen und jährlich überprüfen

4.2 Verschuldung

Das neu aufgenommene Kreditvolumen, vor allem für Investitionen in Infrastruktur, war in den letzten Jahren beinahe doppelt so hoch wie die Tilgungen. Zudem wurde der Rahmen des Hauptkontos ab Herbst 2018 ohne Beschlüsse der Gemeindevertretung und ohne aufsichtsbehördliche Genehmigungen massiv überzogen. Das Fremdwährungsrisiko ist erheblich, die Gemeindegremien waren kaum damit befasst. Durch die erforderliche Neubewertung der Schweizer Franken-Kredite wird der Schuldenstand zusätzlich um beinahe € 1 Mio. ansteigen. Kreditrisiken sind laufend zu bewerten, eine Strategie zur Reduktion insbesondere bei Fremdwährungen ist auszuarbeiten.

Der Schuldenstand der Gemeinde durch Kredite stieg in den geprüften Jahren um 20 Prozent auf € 15,05 Mio. Zudem wiesen die Girokonten Ende 2018 einen negativen Saldo von minus € 437.600 auf. Die Gesamtverschuldung betrug damit am Ende des Prüfzeitraums € 15,49 Mio., deren Anteil am Gemeindehaushalt erhöhte sich auf 135 Prozent. Göfis hat keine Verpflichtungen aus Leasing oder einer Gemeindeimmobiliengesellschaft. Der Stand der Haftungen lag Ende 2018 bei € 0,51 Mio. und ging im Prüfzeitraum um 11 Prozent zurück.

Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg in Göfis von € 3.977 im Jahr 2015 auf € 4.585 im Jahr 2018. Im selben Zeitraum ging sie bei den 17 Vergleichsgemeinden der gleichen Größenklasse im Land von € 2.840 auf € 2.779 zurück. Die Pro-Kopf-Verschuldung beinhaltet Kredite und gegebenenfalls Leasingverbindlichkeiten der Gemeinden sowie etwaige Kredite von Gemeindeimmobiliengesellschaften.

In den Jahren 2015 bis 2018 waren 38 Kredite zu bedienen, vier davon nahm die Gemeinde in mehreren Tranchen auf. Ende 2018 waren rund zwei Drittel des Kreditstands Investitionen in Infrastruktur zuzuordnen. Über 40 Prozent des Kreditvolumens sind in den nächsten zehn Jahren zu tilgen. Für zwei Kreditkonten zeigten die vorgelegten Unterlagen Abweichungen in Höhe von € 10.900 bzw. € 12.900 zwischen den Kontoständen gemäß Kontoauszug und jenen im Rechnungsabschluss 2018.

Zuordnung des Kreditvolumens

Stand 31. Dezember in Mio. €

Grafik über die Zuordnung des Kreditvolumens

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Ende 2018 wiesen 95 Prozent der Kredite variable und 5 Prozent fixe Zinssätze auf. Letztere bestanden überwiegend für Wohnbauförderungen. Die Fixzinssätze lagen zwischen 0,50 und 4,00 Prozent, die variablen bewegten sich einschließlich Aufschläge für Kredite in Euro zwischen 0,23 und 0,77 Prozent, für Schweizer Franken zwischen 0 und 0,90 Prozent.

Im Prüfzeitraum tilgte die Gemeinde € 4,34 Mio. und nahm neue Kredite in Höhe von € 8,20 Mio. auf. Diese fielen beispielsweise für das Projekt Unterdorf/Büttels sowie für das Kinderhaus Hofen an, aber auch für den Ankauf von Liegenschaften sowie für die Sanierung von Freizeitanlagen.

Im Jahr 2019 standen der Gemeinde für die Finanzierung weiterer Bürgerkraftwerke € 31.000 auf Grund eines Bürgerbeteiligungsprojekts zur Verfügung. Der Stand der Kredite lag Ende 2019 bei € 13,78 Mio.

Ende 2018 waren € 2,98 Mio. an Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken offen. Dies entspricht 20 Prozent des Kreditvolumens. Alle 13 Fremdwährungskredite wurden vor dem Jahr 2006 aufgenommen und sind bis ein-schließlich des Jahres 2027 zu tilgen. Im Prüfzeitraum wurden Kursverluste in Höhe von € 0,70 Mio. verbucht.

Aus den Protokollen von Gemeindevertretung und -vorstand geht hervor, dass Fremdwährungskredite im Prüfzeitraum zweimal thematisiert wurden. In der Sitzung des Gemeindevorstands vom März 2015 informierte der damalige Bürgermeister auf Anfrage eines Gemeinderats, dass die Wechselkurssituation vermutlich durch die Zinseinsparung ausgeglichen und somit das Gemeindebudget nicht zusätzlich belastet werde. In der Gemeindevertretungssitzung vom Mai 2018 regte ein Gemeindevertreter die Konvertierung in Euro an, ein entsprechender Beschluss ist im Protokoll nicht angeführt. Laut Information des amtierenden Bürgermeisters beobachtete sein Vorgänger die Fremdwährungskredite einschließlich Zinsen und Wechselkurse beinahe täglich. Eine schriftliche Berechnung bzw. Gegenüberstellung von Kursverlusten und Zinssätzen besteht laut Information der Gemeinde nicht.

Im Zuge der VRV 2015 sind erstmalig für die Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 Beträge in fremder Währung zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 31. Dezember 2019 in Euro umzurechnen und darzustellen. Die Fremdwährungskredite der Gemeinde wurden nach Vorgabe des Landes letztmalig für das Jahr 2011 bewertet. Ende 2019 entsprachen sie einem Gegenwert von € 2,50 Mio. Mit der nun erforderlichen Neubewertung steigt dieser Betrag nach Berechnungen des Landes-Rechnungshofs um € 0,92 Mio. an.

Laut Rechnungsabschluss 2018 wies das Hauptkonto einen negativen Saldo von minus € 0,66 Mio. auf, jener des zweiten Girokontos war mit € 0,19 Mio. positiv. Vorgaben hinsichtlich Liquiditätsmanagement bestehen seitens der Gemeinde nicht. Wenn genügend Liquidität vorhanden ist, findet laut Information der FVV ein Ausgleich zwischen den Girokonten statt.

Der Stand des Hauptkontos lag im Prüfzeitraum unterjährig zwischen € 0,86 Mio. und minus € 1,31 Mio. Während er in den Jahren 2015 bis 2017 größtenteils im positiven Bereich lag, wies er seit September 2018 einen durchgehend negativen Saldo auf. Nach Auskunft der FVV wurde das Hauptkonto auch für die Abwicklung der Bauprojekte verwendet.

Stand Hauptkonto

Januar 2015 bis November 2019, Tagesendstand

Grafik über den Stand des Hauptkontos

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Kontoumsätze der Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof

Aus einem E-Mail zwischen FVV und Gemeinde vom September 2018 geht hervor, dass für das Hauptkonto ein mit der Bank vereinbarter, unbefristeter Kontokorrentrahmen von bis zu € 0,50 Mio. bestand. Dieser Rahmen wurde in Folge innerhalb von zehn Monaten mehrfach telefonisch oder per E-Mail auf bis zu € 1,50 Mio. erhöht. Als Hauptgrund für die Erweiterung gab die Gemeinde verspätet einlangende Förderungen im Zusammenhang mit dem Kinderhaus Hofen an. Dies war auf eine Umstellung des Auszahlungsmodus durch das Land zurückzuführen.

Kontokorrentkredite wie jener des Hauptkontos sind nach dem Beschluss der Gemeindevertretung von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen, wenn der Gesamtrahmen 20 Prozent oder der gesamte jährliche Schuldendienst einschließlich Leasingverpflichtungen 10 Prozent der Finanzkraft übersteigt. Dies war bei allen vorgenommenen Erhöhungen der Fall. Die Gemeinde legte keine Beschlüsse und Genehmigungen für die Girokonten bzw. deren Rahmen vor.

Der Stand der Haftungen betrug Ende 2015 laut Rechnungsabschluss € 573.600 und verringerte sich bis Ende 2018 auf € 457.800. Mehrere Haftungen betreffen einen Abwasserverband, eine wurde für den Kontokorrentkredit eines Wasserverbands eingegangen. Sie schien im Jahr 2017 im Haftungsverzeichnis auf, war jedoch bereits Ende 2015 ausgelaufen. Die Gemeinde übernahm diese Haftung in Form eines Kontokorrentkredits nochmals für den Zeitraum 2016 bis 2020 in Höhe von ursprünglich € 289.800, sie fehlte jedoch im Rechnungsabschluss. Der gesamte Haftungsstand Ende 2018 lag damit tatsächlich bei € 512.600. Diese Haftung wurde laut Information der FVV nicht ins Buchhaltungsprogramm aufgenommen, da keine Meldung des betreffenden Wasserverbands erfolgte. Es kam auch zu keiner Übermittlung des Gemeindevertretungsbeschlusses an die FVV.

Die geprüfte Stelle übermittelte dem Landes-Rechnungshof Beschlüsse für Haftungen. Weitere Unterlagen wie Bürgschaftsverträge bzw. aufsichtsbehördliche Genehmigungen liegen ihr laut Information nicht vor.

Die Gemeinde nahm im Prüfzeitraum fast doppelt so viel Kreditvolumen neu auf, wie sie in diesem Zeitraum tilgte. Dazu kam ab Herbst 2018 ein durchgehend negativer Saldo beim Hauptkonto. Durch die Bewertung der Fremdwährungskredite gemäß VRV 2015 steigt die Verschuldung im Jahr 2020 nochmals in hohem Ausmaß an.

Göfis hat ein beträchtliches Fremdwährungsrisiko zu tragen. Trotz hoher Kurs-verluste im Prüfzeitraum geht aus den Protokollen von Gemeindevertretung und -vorstand nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs nur wenig Befassung mit den Kreditrisiken hervor. Dazu kommen Zinsrisiken durch die hauptsächlich variablen Kredite. Sowohl die Währungs- als auch die Zins- und Marktsituation bedürfen einer laufenden Beobachtung und Neubewertung. Insbesondere für Fremdwährungen ist aus Sicht des Landes-Rechnungshofs eine Reduzierung anzustreben. Ende 2018 lagen die Zinsen einschließlich Aufschläge für Schweizer Franken-Kredite teilweise sogar über jenen für Euro-Kredite.

Kritisch beurteilt der Landes-Rechnungshof, dass vorübergehende, deutliche Erhöhungen des Kontokorrentrahmens per E-Mail und in zwei Fällen sogar nur telefonisch stattfanden. Die mehrfachen kurzfristigen Anpassungen erfolgten, ohne die erforderlichen Beschlüsse und ohne aufsichtsbehördliche Genehmigungen einzuholen. Damit war der tatsächliche Schuldenstand nicht transparent. Jedenfalls sind Beschluss- und Bewilligungspflichten einzuhalten und die entsprechenden Genehmigungen zu dokumentieren. Anerkannt wird, dass die Umstellung des Landes bei den Förderauszahlungen zu Liquiditätsproblemen in der Gemeinde führte. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs fehlt derzeit auch eine Steuerung der Liquidität. Diese Aufgabe wird weder von der FVV noch von der Gemeinde erfüllt. Weiters ist im Sinne der Transparenz grundsätzlich ein eigenes Konto für die Abwicklung von Bauvorhaben sinnvoll, auch ein Unterkonto des Girokontos erfüllt diesen Zweck.

Bei der Dokumentation wichtiger Informationen, auch im Zusammenhang mit Haftungen, erkennt der Landes-Rechnungshof Mängel. Das Haftungsverzeichnis war in drei geprüften Jahren nicht vollständig.

Empfehlung

28. Kreditrisiken laufend bewerten sowie Strategie zur Reduktion insbesondere von Fremdwährungsrisiken ausarbeiten und konsequent umsetzen
29. Für Kontokorrentkredite erforderliche Beschlüsse und aufsichtsbehördliche Genehmigungen sicherstellen und Kontorahmen nicht überschreiten
30. Haftungsverzeichnis vollständig führen
31. Vorgaben zum Liquiditätsmanagement ausarbeiten
32. Bauvorhaben zumindest über eigenes Unterkonto abwickeln

4.3 Vermögen

Änderungen im Haushaltsrecht erfordern für die Eröffnungsbilanz 2020 eine gesamthafte Erfassung und Bewertung des Gemeindevermögens. Die diesbezüglichen Aktivitäten sind in Göfis bereits fortgeschritten, Verbesserungsbedarf gibt es bei der Datenqualität und der Dokumentation. Teilweise sind Vermögenswerte noch aufzunehmen oder zu überarbeiten. Die Stiftung ist gemäß Vorgaben als Teil des Vermögens auszuweisen, da ihre Verwaltung und damit die Kontrolle durch die Gemeinde erfolgt.

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben durch die VRV 2015 müssen Gemeinden ihr Vermögen gesamthaft erfassen und bewerten. Dazu erstellte der Vorarlberger Gemeindeverband gemeinsam mit dem Land einen Leitfaden. Die Bewertung war bereits für den Voranschlag 2020 relevant und fließt in die Eröffnungsbilanz 2020 ein. In dieser ist zum Stichtag 1. Jänner 2020 der Wert des gesamten Gemeindevermögens auf der Aktivseite jenem der Passivseite, welche z.B. Investitionszuschüsse und Fremdmittel enthält, gegenüberzustellen. Der späteste Zeitpunkt für die Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung ist mit dem Rechnungsabschluss 2020 im Frühjahr des Folgejahres. Bis dahin hat die Gemeinde grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Vermögenswerte zu erfassen bzw. zu bewerten. Empfohlen wird eine Fertigstellung bis Mitte 2020. Zudem regelt die VRV 2015, dass bis zu fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz Korrekturen und Änderungen erfolgen können. Diese sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung darzustellen.

Der Landes-Rechnungshof prüfte alle Kategorien des Sachanlagevermögens sowie alle angewandten Bewertungsverfahren, weiters Investitionszuschüsse und Rückstellungen unter Einbindung eines externen Experten. Dazu wurde die grundsätzliche Vorgehensweise der Gemeinde mittels Fragebogen erhoben und auf Basis ausgewählter Stichproben näher untersucht.
Göfis weist zum 31. Dezember 2018 ein Vermögen mit einem Buchwert von € 61,70 Mio. aus. Der Großteil entfällt mit über 40 Prozent bzw. € 26,33 Mio. auf die rund 370 Grundstücke im Gemeindeeigentum, gefolgt von den Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen mit einem Buchwert von € 18,63 Mio. Wesentliche Vermögenskategorien sind auch Gebäude und Bauten im Eigentum der Gemeinde sowie Grundstückseinrichtungen. Dazu zählen vorrangig die Straßenbauten.

Vermögenswerte

Stand 31. Dezember 2018 in Mio. €
Kategorie Buchwert
Grundstücke 26,33
Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen 18,63
Gebäude und Bauten 9,72
Straßen und sonstige Grundstückseinrichtungen 5,77
Technische Anlagen 0,87
Kulturgüter 0,24
Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,15
Gesamt 61,70

Quelle: Gemeinde Göfis; Darstellung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Grundsätzlich wurden alle Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von über € 400, teilweise auch solche mit einem niedrigeren, in das Vermögen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte in der Regel zu Anschaffungskosten, welche laut Information auch Nebenkosten berücksichtigten. In drei Bereichen wich die Gemeinde teilweise von diesem Prinzip ab und wandte andere, teils nur für die Erstbewertung zulässige Verfahren an. So wurde bei Grundstücken, bei denen die Anschaffungskosten nicht mehr eruierbar waren, das Grundstücksrasterverfahren verwendet. Im Bereich der Straßenbauten erfolgte die Bewertung nach dem Infrastrukturrasterverfahren auf Basis der Empfehlungen des Leitfadens. Die Kulturgüter wurden teilweise anhand einer internen plausiblen Wertfeststellung bewertet, die zu Grunde liegenden Annahmen waren jedoch nicht dokumentiert. Nach Auskunft der FVV sollen im Sommer 2020 eine Überprüfung der Vermögenswerte durch die Gemeinde und erforderlichenfalls letzte Anpassungen vorgenommen werden.

Der Landes-Rechnungshof prüfte die zwei wertmäßig größten Anlagen pro Vermögensart. Zusätzlich zog er je Vermögensart und Bewertungsverfahren bis zu zwei zufällige Stichproben. Dabei wurde überprüft, ob Inbetriebnahmedaten schlüssig sind oder Nutzungsdauern im Einklang mit den Vorgaben stehen. Die Anschaffungskosten sowie die Berücksichtigung von Folgeinvestitionen plausibilisierte er anhand der Einzelbuchungen. Grundsätzlich waren sowohl Anschaffungs- als auch Buchwert und Nutzungsdauer nachvollziehbar und entsprachen den Vorgaben. Bereits bestehende Bewertungen hatte die Gemeinde hinsichtlich der Nutzungsdauer an die VRV 2015 angepasst und Abschreibungen durch Korrekturen berichtigt. Abweichungen bei Nutzungsdauern wurden nur vorgenommen, wenn dies im Leitfaden so empfohlen war.

Im Hinblick auf die Datenqualität sind u.a. fehlende Verknüpfungen mit Haus-haltskonten zu nennen. Einige Vermögensgegenstände weisen einen Anschaffungswert von null oder einen negativen Buchwert auf. Zudem entsprechen manche Haushaltkonten nicht dem Kontenplan der VRV 2015.

Die auf Basis der Stichproben aufgezeigten wesentlichen Abweichungen und andere Auffälligkeiten werden im Folgenden nach Vermögensart zusammengefasst näher beschrieben. Zudem wird auf Investitionszuschüsse und Rückstellungen eingegangen.

Bei Grundstücken nahm die Gemeinde in Einzelfällen außerplanmäßige Abschreibungen vor. Gründe waren in den übermittelten Unterlagen nicht dokumentiert. Überdies fielen bei den Grundstücksdaten drei Doppelerfassungen auf, z.B. ein Waldgrundstück mit einem Buchwert von € 1,42 Mio. Bei einem weiteren lag der Buchwert um mehr als € 1.500 über den ausgewiesenen Anschaffungskosten.

Wesentliche Vermögenswerte im Bereich der Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen sind Kanalrohre und Wasserleitungen. Soweit ersichtlich wurden die Investitionen nach Jahrgängen erfasst. Investitionen in unbewegliche Vermögensgegenstände, die vor dem Jahr 2020 angeschafft wurden, können gemäß Leitfaden nach Jahr und Kategorie zusammengefasst werden. Allerdings wird bei Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen insbesondere ab dem Jahr 1993 eine Erfassung nach Bauabschnitten empfohlen. In Göfis wurden auf Grund unvollständiger Buchungsunterlagen auch spätere Investitionen nach Jahrgängen zusammengefasst bewertet.

Gemischt genutzte Gebäude wurden auf die Ansätze aufgeteilt und Instandsetzungen der letzten Jahre berücksichtigt. In den Stichproben fiel auf, dass ein Waschautomat als Gebäude verbucht und eine Rechnung für das Kinderhaus Hofen nicht den Anschaffungskosten zugeordnet war. Die Anschaffungskosten eines Wohnhauses konnten zwar nachvollzogen werden, jedoch war nicht ersichtlich, aus welchem Grund eine Wertberichtigung erfolgt war. Sanierungskosten von rund € 75.700 im Jahr 2017 blieben bei diesem Gebäude unberücksichtigt.

Eine Bewertung der Ruinen Sigberg und Heidenburg wurde nicht vorgenommen. Die Erfassung und Bewertung von Kulturgütern kann unterlassen werden, wenn eine Wertfeststellung nicht möglich ist. In diesem Fall sind sie ohne Bewertung in einer separaten Liste zu dokumentieren. Eine solche wurde aber nicht erstellt.

Die von der FVV übermittelte Aufstellung enthielt keine immateriellen Vermögenswerte. Darunter sind identifizierbare, nicht monetäre Vermögenspositionen ohne physische Substanz wie Software oder Nutzungsrechte zu verstehen. Auf Basis der Haushaltsanalyse wurden mehrere potenziell aktivierungspflichtige Sachverhalte sichtbar. Nach Handlungsempfehlungen des Gemeindeverbands sind auch die Schulverwaltungssoftware sowie Lizenzen zu berücksichtigen.

Beteiligungen und verwaltete Einrichtungen der Gemeinde sind in das Vermögen aufzunehmen. Zu Letzteren zählen beispielsweise auch Stiftungen, über welche die Gemeinde Kontrolle oder Beherrschung ausübt. Dies ist u.a. gegeben, wenn die Gebietskörperschaft oder eine von ihr kontrollierte Einrichtung die operativen Tätigkeiten der Stiftung bestimmt und andernfalls selbst wahrnehmen würde. Die Moser‘sche Stiftung wird von Mitgliedern des Gemeindevorstands und dem Bürgermeister als Obmann verwaltet. Darüber hinaus war Göfis Ende 2018 an drei Kapitalgesellschaften in unterschiedlichem Ausmaß beteiligt, auch besteht ein Genossenschaftsanteil an einem Finanzinstitut. Eine Erfassung der Beteiligungen ist laut Auskunft noch geplant. Für die Stiftung war dies bislang nicht vorgesehen.

Erhaltene Kapitaltransfers und Investitionszuschüsse sind gemäß VRV 2015 über die Nutzungsdauer des damit angeschafften Vermögensgegenstands aufzulösen. Ende 2018 waren Zuschüsse und Kapitaltransfers einschließlich Bedarfszuweisungsmittel für Investitionen in Höhe von € 12,07 Mio. erfasst. Im Bereich Wasser und Abwasser wurde eine rückwirkende Erfassung und Bewertung nach Jahrgängen entsprechend der Vorgehensweise im Bereich der Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen vorgenommen. Auch Interessentenbeiträge wie Anschlussgebühren wurden, wie vom Gemeindeverband empfohlen, so erfasst. Weitere Zuschüsse bestehen u.a. für Gebäude und technische Anlagen.

Mit der VRV 2015 sind kurz- und langfristige Rückstellungen verpflichtend vorzunehmen. Dazu zählen beispielsweise solche für Prozesskosten, Abfertigungen, Haftungen oder für die Sanierung von Altlasten. Göfis nahm vorerst fiktive Beträge für Rückstellungen bei Abfertigungen, Jubiläumsgeldern und nicht konsumierten Urlauben an. Laut Information der Gemeinde soll eine endgültige Berechnung bis Sommer 2020 auf Basis des Lohnprogramms erfolgt sein.

Die Erfassung und Bewertung des Gemeindevermögens befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Anschaffungs- und Buchwerte der überprüften Vermögensgegenstände konnten – bis auf kleinere Beträge – auf Basis der Einzelbuchungen nachvollzogen werden. Die Nutzungsdauern wurden an die Vorgaben angepasst. Verbesserungsbedarf erkennt der Landes-Rechnungshof jedoch im Bereich der Datenqualität und der Dokumentation. Das Vermögensverzeichnis enthielt wesentliche Informationen, in Einzelfällen fehlten jedoch Erläuterungen zu den Bewertungen. Beispielsweise ist bei der Grundstücksbewertung im Fall von außerplanmäßigen Abschreibungen eine Dokumentation für die Nachvollziehbarkeit zweckmäßig. Weiters weist er auf Doppelerfassungen im Vermögensverzeichnis hin. Im Datenmaterial waren zudem vereinzelt Abweichungen von den gemäß VRV 2015 vorgegebenen Konten ersichtlich. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist eine Fertigstellung der Vermögenserfassung vor Erarbeitung des Voranschlags 2021 maßgeblich für dessen Qualität. Mit Beschluss der Eröffnungsbilanz 2020 durch die Gemeindevertretung werden die Vermögenswerte festgestellt und sind in der Folge verbindlich.

Die zu Grunde gelegten Daten für die Erfassung und Bewertung von Gebäuden und Bauten waren grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings zeigten die Stichproben Mängel in der korrekten Zubuchung der Anschaffungskosten auf, beispielsweise wurden Sanierungskosten eines Wohnhauses in erheblichem Ausmaß nicht aktiviert. Auf Grund der durchgeführten Arbeiten am Gebäude kann von einer wesentlichen Verbesserung der Funktion bzw. von einer Verlängerung der Nutzungsdauer ausgegangen werden.

Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass mangelnde Aktenführung der Grund war, dass Investitionen hinsichtlich Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen auch nach dem Jahr 1993 nach Jahrgängen erfasst und bewertet wurden. Eine solche Vorgehensweise kann laut VRV 2015 mit verwaltungsökonomischem Handeln begründet werden, wenn keine Unterteilung der Sachanlagen mehr möglich oder der Aufwand nicht zielführend ist. Für neue Investitionen wäre aber eine Einzelerfassung und -bewertung jedenfalls sicherzustellen. Dies gilt auch für Kapitaltransfers und Investitionszuschüsse.

Im Bereich der Kulturgüter bemängelt der Landes-Rechnungshof, dass keine Erläuterung der internen plausiblen Wertfeststellung erfolgte. Zudem ist eine Dokumentation auch dann zu erstellen, wenn keine Bewertung vorgenommen wurde. Darüber hinaus ist kritisch anzumerken, dass keine immateriellen Vermögenswerte erfasst wurden, obwohl aktivierungspflichtige Kosten angefallen sind.

Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und der Genossenschaftsanteil sind als Teil des Gemeindevermögens zu sehen und damit im Vermögensverzeichnis auszuweisen. Die Gemeinde hat außerdem gemäß den rechtlichen Bestimmungen die Kontrolle oder Beherrschung über die Moser’sche Stiftung inne, da sie deren Organe derzeit mit Personen des Gemeindevorstands und dem Bürgermeister besetzt. Das Eigenkapital der Stiftung ist damit als Teil des Gemeindevermögens auszuweisen.

Eine VRV-konforme Erfassung und Bewertung der Personalrückstellungen wurde im Voranschlag 2020 nicht vorgenommen, soll aber bis Sommer 2020 durchgeführt sein. Für eine korrekte Abbildung zukünftiger Verpflichtungen wäre in diesem Zusammenhang auch eine Aufnahme von Pensionsrückstellungen sinnvoll.
33. Doppelerfassungen und Fehlbuchungen im Gemeindevermögen bereinigen
34. Sanierungskosten als Teil der Anschaffungskosten in Vermögenserfassung berücksichtigen
35. Stiftung in Gemeindevermögen aufnehmen
36. Aktivierungspflichtige immaterielle Vermögenswerte erfassen
37. Dokumentation der Vermögensbewertung verbessern und für nicht bewertete Kulturgüter erstellen
38. Investitionen im Bereich Wasser-, Abwasserbauten und -anlagen sowie Investitionszuschüsse zukünftig nach Bauabschnitten erfassen und bewerten

4.4 Mittelfristplanung

Die mittelfristige Finanzplanung wird gemeinsam mit den für die Haushaltstellen verantwortlichen Mit-arbeitenden strukturiert erarbeitet. Dieses Instrument ist zukünftig stärker für die Steuerung zu nutzen, die Einbeziehung der Gemeindevertretung ist dabei zweckmäßig. Die im Jahr 2019 erstellte Planung zeigte bereits eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage. Durch die Covid-19-Pandemie wird sich der Spielraum zusätzlich deutlich verringern. Die Auswirkungen der Krise erfordern einen längeren Planungshorizont, konkrete Tilgungspläne sind auszuarbeiten. Eine Überprüfung der Investitionsprojekte sowie gezielte Maßnahmen zur mittel- bis langfristigen Haushaltskonsolidierung werden dringend empfohlen.

Die MFP basiert auf der VRV 2015, umfasst den Ergebnis- und den Finanzierungshaushalt für fünf Jahre auf Ebene der Haushaltsstellen und wird mit dem Buchhaltungsprogramm erstellt. Sie ist auch Grundlage für die Datenmeldung gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 (ÖStP 2012).

Im Herbst erarbeiten Gemeindeverwaltung und FVV mit dem Bürgermeister die MFP gemeinsam mit dem Voranschlag. Die FVV erstellt einen Entwurf und nach Bearbeitung durch die Gemeinde, bei der auch die Anordnungsberechtigten eingebunden sind, schließlich den Finanzierungs- und Ergebnisvoranschlag inklusive MFP. Dieser wird dann bei einem gemeinsamen Termin mit der Gemeinde final bearbeitet. Im darauffolgenden Frühjahr fragt die FVV bei der Gemeinde nach, ob Anpassungen der MFP im Vergleich zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung notwendig sind. Im Anschluss werden die Daten gemäß ÖStP 2012 gemeldet.

Die MFP wurde hauptsächlich im Prüfungsausschuss thematisiert. Er betonte deren Notwendigkeit u.a. aufgrund des fehlenden Finanzausschusses. Der Gemeindevorstand beschäftigte sich gemäß Protokollen nicht mit der MFP, die Gemeindevertretung einmal im Dezember 2016. Dabei diskutierte sie den Entwurf für die Jahre 2017 bis 2021 und nahm den entsprechenden Antrag des Bürgermeisters einstimmig zur Kenntnis. Auch in die Erarbeitung der MFP waren die Gemeindegremien grundsätzlich nicht eingebunden.

Göfis erstellte die aktuelle MFP für den Zeitraum bis 2024 gemeinsam mit dem Voranschlag 2020. Darin nicht berücksichtigt waren zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegende Rechnungen zum Projekt Unterdorf/Büttels, welche die beauftragte Bauaufsicht noch nicht geprüft und freigegeben hatte. Bereits im Jänner dieses Jahres wurde der Gemeindevertretung der erste Nachtragsvoranschlag zur Genehmigung vorgelegt. Dieser enthielt die zusätzlichen Auszahlungen von € 0,86 Mio. für dieses Projekt, finanziert durch weitere Darlehen in gleicher Höhe. Die dargestellte MFP enthält den Nachtragsvoranschlag 2020.

Die Landesregierung erhob keine Einwendungen gegen den Voranschlag sowie den Nachtragsvoranschlag 2020. Allerdings bewertete sie die Finanzlage als äußerst angespannt, die sich durch den Nachtragsvoranschlag noch weiter verschärft. Die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) empfahl der Gemeinde dringend, weitere Investitionen nicht vor Sicherstellung der Finanzierung in Angriff zu nehmen und ihre Anmerkungen zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen. Die für den laufenden Haushalt budgetierte Darlehensaufnahme von € 0,95 Mio. wäre nur im zwingend erforderlichen Ausmaß zur Sicherstellung der Liquidität zu tätigen.

 

Mittelfristplanung

in Tsd. €, bereinigt um interne Vergütungen
Ergebnishaushalt 2020 2021 2022 2023 2024
Erträge 8.227 8.284 8.442 8.566 8.733
Aufwendungen 8.392 8.297 8.364 8.486 9.116
Nettoergebnis -165 -14 77 80 -382
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen -165 -14 77 80 -382

 

Finanzierungshaushalt
Geldfluss operative Gebarung 863 930 1.008 1.002 527
Geldfluss investive Gebarung  -1.327 -673 -1.082 448 345
Nettofinanzierungssaldo -464 256 -75 1.450 872
Eigenfinanzierungsquote* 95% 103% 99% 119% 110%
Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit
1.157 -260 252 -1.495 -2.222
Geldfluss voranschlags-
wirksame Gebarung
693 -3 178 -45 -1.350
Freie Finanzspitze** -541 -780 -390 -993 -1.695
Quote freie Finanzspitze*** -7% -10% -5% -12% -20%

* (Einzahlungen operative u. investive Gebarung)/(Auszahlungen operative u. investive Gebarung)
** Geldfluss operative Gebarung abzüglich Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen)
*** Freie Finanzspitze/Einzahlungen operative Gebarung
Quelle: Gemeinde Göfis; Berechnung Landes-Rechnungshof; Rundungsdifferenzen

Der Ergebnishaushalt stellt die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde und damit den Wertzuwachs und -verbrauch dar. Die geplanten Erträge im Zeitraum 2020 bis 2024 stammen zu über 40 Prozent aus Ertragsanteilen, zu 15 Prozent aus Gebühren und eigenen Abgaben. Von den Aufwendungen sind 70 Prozent Sach- und Personalaufwand. Darin enthalten sind Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von durchschnittlich € 1,32 Mio. pro Jahr. Die Dotierung von Rückstellungen blieb bislang unberücksichtigt, nur der Voranschlag 2020 enthält einen fiktiven Betrag in Höhe von € 3.600.

Gemäß MFP erzielt Göfis in den Jahren 2022 und 2023 ein positives Nettoergebnis. Die Gemeinde kann also ihre Leistungen und die damit verbundenen Infrastrukturkosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Für die restlichen drei Jahre plant Göfis ein negatives Nettoergebnis. Über den gesamten Betrachtungszeitraum liegt es konsolidiert bei minus € 403.300 und hat damit eine entsprechende Reduktion des Nettovermögens, d.h. des Eigenkapitals, zur Folge.

Der Finanzierungshaushalt beinhaltet die Zahlungsströme, der Saldo aus Ein- und Auszahlungen zeigt somit die Veränderung an liquiden Mitteln. Bis Ende 2023 ist eine Erhöhung um € 0,82 Mio. geplant, im Jahr 2024 sollen die liquiden Mittel wieder um € 1,35 Mio. sinken. Im Bereich der Finanzierungstätigkeit ist die Neuaufnahme von Krediten in Höhe von € 6,16 Mio. vorgesehen, davon € 0,95 Mio. im Jahr 2020 für den laufenden Haushalt. Im gleichen Zeitraum sollen Tilgungen in Höhe von € 8,73 Mio. getätigt werden.

Der Nettofinanzierungssaldo ist in drei von fünf Jahren positiv. Die geplante Eigenfinanzierungsquote liegt zwischen 95 und 119 Prozent, konsolidiert über den gesamten Betrachtungszeitraum über 100 Prozent. Damit kann Göfis die Auszahlungen der operativen und investiven Gebarung mit eigenen Mitteln finanzieren und verfügt auch grundsätzlich über Mittel zur Schuldentilgung bzw. für Investitionen. Auch erzielt Göfis gemäß MFP in allen Jahren aus dem laufenden Betrieb einen Überschuss, allerdings reicht dieser in keinem Jahr aus, um die erforderlichen Tilgungen der Finanzschulden zu bedienen. Die freie Finanzspitze liegt voraussichtlich zwischen minus € 0,39 Mio. und minus € 1,69 Mio.

Mit der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht werden Investitionen und deren Finanzierung auch in einem eigenen Nachweis über Investitionsvorhaben dargestellt. Die Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) hat dazu Empfehlungen an die Gemeinden gerichtet. Der Nachweis soll als fixer Bestandteil von Voranschlag und Rechnungsabschluss eine Gesamtsicht über einzelne Vorhaben der Gemeinde sowie deren nachfolgende Kontrolle ermöglichen.

Auch Göfis legte mit dem Voranschlag 2020 erstmals eine Investitionsplanung im Nachweis bei. Neben den zusätzlich erforderlichen Auszahlungen im Jahr 2020 für das Projekt Unterdorf/Büttels plant die Gemeinde für die Jahre 2020 bis 2024 im Nachweis drei Projekte mit Investitionen in Höhe von insgesamt € 4,35 Mio. Die Finanzierung soll zu 44 Prozent durch Zuschüsse und Förderungen erfolgen, der Rest über Kredite. Deren Höhe umfasst das gesamte Investitionsvolumen von € 4,35 Mio., mit den Zuschüssen und Förderungen sind Sondertilgungen geplant.

Der Großteil der Investitionen entfällt mit € 2,35 Mio. auf die Kanalisation der Parzelle Stein. Darüber hinaus veranschlagt Göfis im Jahr 2020 für die Erneuerung der Wasserversorgung in Tufers € 0,50 Mio., wobei bereits im Mai 2020 in den Medien von höheren Gesamtkosten berichtet wurde. Für die Sportstätte Hofen, für welche im Frühjahr 2020 unterschiedliche Varianten diskutiert wurden, sind Kosten von € 1,50 Mio. vorgesehen. Weitere Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 0,78 Mio. im Jahr 2024 waren nicht im Nachweis über Investitionsvorhaben enthalten.

Ein Großprojekt in der Region ist die Sanierung und Erweiterung der Neuen Mittelschule Satteins mit geplantem Baustart im Sommer 2021. Auskunftsgemäß geht Göfis von einem Finanzierungsanteil von rund € 1 Mio. aus. In der MFP sind dafür nach ersten Schätzungen rund € 100.000 pro Jahr an zusätzlichen Schulerhaltungsbeiträgen berücksichtigt.

Als Folge der Covid-19-Pandemie werden wichtige Einnahmequellen massiv einbrechen, insbesondere Ertragsanteile und Kommunalsteuer. Auch kann es bei Mieten in gemeindeeigenen Gebäuden und bei Gebühren zu Stundungen und Ausfällen kommen. Gleichzeitig sind durch höhere Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich Auswirkungen auf die Gemeinden wahrscheinlich.

Der Landes-Rechnungshof bewertet den Planungsablauf der MFP grundsätzlich positiv. Die MFP wird regelmäßig auf Ebene der Haushaltsstellen unter Berücksichtigung von Investitionen und unter Einbindung der zuständigen Mitarbeitenden erstellt und im Buchhaltungsprogramm hinterlegt. Allerdings sind dem Voranschlag und der MFP zukünftig mehr Bedeutung als Planungs- und Steuerungsinstrument beizumessen. Eine Übersicht aller langfristig geplanten bzw. potenziellen Projekte mit einer Kostenschätzung als Grundlage für die Investitionsplanung der MFP ist zweckmäßig. Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, die Gemeindevertretung für die strategische und finanzielle Ausrichtung der Gemeinde stärker einzubeziehen. Im Hinblick auf die Herausforderungen für den Voranschlag 2021 und die in diesem Zusammenhang zu erstellende MFP ist deren frühzeitige Einbindung besonders wichtig.

Bereits vor Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid-19-Krise zeigte die MFP eine weitere Zuspitzung der finanziellen Lage. Die rege Investitionstätigkeit der letzten Jahre belastet das Gemeindebudget erheblich. Der laufende Schuldendienst kann wie schon im Prüfzeitraum nicht aus dem Überschuss der operativen Gebarung bedient werden. Zum Erhalt der Liquidität ist im Jahr 2020 sogar eine Kreditaufnahme für den laufenden Haushalt von beinahe € 1 Mio. budgetiert. Die negative Entwicklung der freien Finanzspitze zeigt, dass kein Spielraum für weitere Investitionen vorhanden ist. Kritisch beurteilt der Landes-Rechnungshof im Allgemeinen die geplante Verminderung des Nettovermögens. Aus Sicht der Nachhaltigkeit der Gemeindefinanzen sollte das Nettoergebnis mittel- bis langfristig positiv sein.

Anzunehmen ist, dass sich der finanzielle Spielraum durch die Covid-19-Pandemie drastisch weiter reduzieren wird. Der Konjunkturrückgang kann auch zu Ertragsminderungen beispielsweise im Zusammenhang mit der Deponie führen, welche gemäß MFP eine wichtige Ertragsquelle darstellt. Die Empfehlung des Landes-Rechnungshofs, Potenziale sowohl zur Einnahmensteigerung als auch Ausgabensenkung zu erheben und zu realisieren, gewinnt damit noch mehr an Bedeutung. Für die neue MFP sind die Folgen der Covid-19-Krise zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erachtet er als notwendig, dass bei der Planung ein längerer Betrachtungshorizont herangezogen und konkrete Tilgungspläne erarbeitet werden. Dabei sollen Finanzierbarkeit und Priorisierung zukünftiger Projekte eingehend überprüft und die Investitionsplanung unter Einbindung der Gemeindevertretung sorgsam angepasst werden. Die Kommunen sind nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs auch ein wichtiger Motor für regionale Investitionen. Dennoch ist im Einzelnen die Finanzlage der Gemeinde angemessen zu berücksichtigten. Für Göfis sind Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung unerlässlich.

Der mit dem Voranschlag 2020 erstmals erstellte Nachweis über Investitionsvorhaben ermöglicht einen guten Überblick über die Projekte der Gemeinde. Da der Nachweis zukünftig jedem Voranschlag und Rechnungsabschluss beizulegen ist, können Investitionen und deren Finanzierung über die gesamte Laufzeit verfolgt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Mittelverwendung und -aufbringung gemäß den Empfehlungen der Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc) je Vorhaben vollständig dargestellt werden. Der Landes-Rechnungshof kritisiert, dass bereits im Jänner 2020 ein erster Nachtragsvoranschlag erforderlich war. Obwohl die offenen Rechnungen aus dem Projekt Unterdorf/Büttels spätestens im Sommer 2019 bekannt waren, wurden diese Verbindlichkeiten weder im Buchhaltungsprogramm erfasst noch im Voranschlag 2020 budgetiert.

Empfehlung

39. Gezielte Maßnahmen zur mittel- bis langfristigen Haushaltskonsolidierung setzen
40. Mittelfristige Finanzplanung einschließlich Investitionsplanung und Übersicht langfristig geplanter Projekte in Gemeindevertretung behandeln und vermehrt als Steuerungsinstrument nutzen
41. Kosten von Investitionsvorhaben im Nachweis gesamthaft darstellen
42. Verbindlichkeiten zeitnah im Buchhaltungsprogramm verbuchen und bei Budgetierung berücksichtigen

 

Stellungnahme zum Gesamtbericht

Entwicklung der Gemeinde Göfis

Die Gemeinde Göfis hat in den letzten Jahrzehnten einen enormen Wandel erfahren. War es früher ein ländlich/bäuerlich geprägter Ort, so ist die Gemeinde nun zu einer beliebten Wohngemeinde geworden. Nicht zuletzt durch die Lage zwischen Rheintal und Walgau, sowie die Nähe zur Schweiz und zum Fürstentum Liechtenstein, wo eine Vielzahl von Arbeitgebern angesiedelt sind. Damit genießen die Bewohner sowohl die Vorzüge einer ländlichen Wohngemeinde, sind aber in relativ kurzer Zeit an ihrem Arbeitsplatz und nutzen die Infrastruktur der benachbarten Stadt und Marktgemeinden.

Herausforderung

Genau in diesem Bereich lagen auch die Herausforderungen der letzten Jahre. Die Gemeinde Göfis lief in Gefahr, zu einer „Schlafgemeinde“ ohne soziales und kulturelles Leben zu werden. Damit ist gemeint, dass der Großteil der Bevölkerung nur zum Wohnen in Göfis ist und sich nicht in die dörfliche Struktur eingliedern wollte. Zum Teil vermutlich auch durch damals spärlich vorliegende Angebote.

Aus diesem Grund wurde in den vergangenen Jahren seitens der politisch Verantwortlichen sehr viel Wert daraufgelegt, diesem Trend entgegenzuwirken. Dies geschah vor allem durch die Unterstützung von Sportvereinen oder von sozialen und kulturellen Initiativen. Damit sollten über diese Ebene der Bevölkerung Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung im Ort angeboten werden. Durch ein großzügiges Service der Gemeinde erfahren die Vereine und Interessengemeinschaften verschiedene Unterstützungen. Ebenso wird dem Ehrenamt und dem Gemeinwohlengagement eine große Wertschätzung entgegengebracht.

Ein lebendiges Dorfzentrum

Aber vor allem die Schaffung eines lebendigen Dorfzentrums trug viel zum Erreichen der gesteckten Ziele bei. Dies konnte nur vorausschauend durch zahlreiche Ankäufe von Grundstücken und Gebäuden vor allem im Ortszentrum in den letzten 20 Jahren erreicht werden. Mit dieser Ankaufspolitik konnten für eine Gemeinde wichtige infrastrukturelle Einrichtungen, wie z.B. verschiedene Betriebe der Nahversorgung, Kinderbetreuung etc. angesiedelt werden und damit die Voraussetzung für eine positive und nachhaltige Ortszentrumsentwicklung geschaffen werden.

Familienfreundliche Gemeinde

Als klassische Wohngemeinde kann man sich der Tatsache nicht verschließen, dass die herkömmlichen Familienverbände, bei denen mehrere Generationen unter einem Dach bzw. im Nahbereich leben, nicht mehr alltäglich sind. Das bedeutet für uns als Gemeinde, dass Einrichtungen für die Kinderbetreuung zur Verfügung stehen müssen. Bevor Familien die Entscheidung treffen, ob sie sich in Göfis niederlassen wollen, stellt sich für sie die Frage, wie der Alltag mit Kindern und Beruf überhaupt bewerkstelligt werden kann. Einen wesentlichen Beitrag dazu wurde mit dem großzügigen Angebot der Kinderbetreuung und der Kindergärten geschaffen. Die Basis für diese Angebote bildet die Infrastruktur mit dem neuen Kindergarten und der Kinderbetreuung in Hofen. Trotzdem ist der eindeutige Wunsch der Bevölkerung, die dezentrale Lösung mit den drei Kindergärten und den beiden Volksschulen in den Ortsteilen beizubehalten. Damit soll eine bestmögliche Förderung und Betreuung der Kinder gewährleistet werden. Allerdings bedeutet das, eine große Herausforderung im Bereich der Infrastruktur mit einem großen Personaleinsatz, den Gebäuden und der Erhaltung dieser.

Umweltschutz und Ökologie

Immer mehr Bedeutung für die Umwelt und auch für die Bevölkerung haben ökologische Maßnahmen, die in einer Gemeinde gesetzt werden können und müssen. So besteht seit vielen Jahren eine Biomasse Wärmeversorgung, die beinahe alle Gebäude im Ortzentrum beliefert. In den nächsten Wochen wird bereits die dritte Photovoltaik-Bürgerbeiteiligungs-Anlage errichtet. Als bekennende e5-Gemeinde werden immer wieder neue Akzente, wie z.B. das Reparaturcafé oder Carsharing gesetzt.

Anforderungen an die Infrastruktureinrichtungen

Dass alle diese Maßnahmen für eine gut funktionierende Wohngemeinde nicht im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten stehen, ist den politisch Verantwortlichen mehr als bewusst. Deshalb ist es immer wieder eine Gratwanderung zwischen notwendigen, dem Gemeinwohl förderlichen, aber auch zwischen finanzierbaren Projekten zu entscheiden. Vor allem mit dem Hintergrund-Wissen, dass rund 40% der in den 1970er-Jahren gewidmeten Baulandflächen noch nicht verbaut sind. Werden diese Flächen in verdichteter Bauweise bebaut, wie derzeit üblich, wird sich die Bevölkerung verdoppeln. Damit wachsen auch die Anforderungen an die Infrastruktureinrichtungen in unserer Gemeinde.

Verwaltungs-Kooperationen mit anderen Gemeinden

Im Verwaltungsbereich beteiligt sich die Gemeinde Göfis an zahlreichen Kooperationen. Erwähnenswert sind dabei die Baurechtsverwaltung Vorderland und die Finanzverwaltung Vorderland. Die Gemeinde Göfis hat diese Verwaltungsgemeinschaften auch in der schwierigen Gründungsphase mitentwickelt und mitgetragen. Diese Verwaltungsgemeinschaften funktionieren nun bestens, tragen zu einer effizienten Abwicklung bei und sind als Verwaltungsgemeinschaften auch beispielgebend im Land.

Personelle Herausforderung

Eine personelle Herausforderung ergab sich durch die schwierige Nachbesetzung einer Schlüsselposition im Verwaltungsbereich. So war von insgesamt fünf Verwaltungsmitarbeiter/innen eine Stelle ein Jahr lang unbesetzt. Dadurch konnten auch wertvolle Informationen und Übergaben nicht stattfinden, was zu einem enormen Informationsverlust führte und dadurch zahlreiche Verwaltungsbereiche über einen längeren Zeitraum unbearbeitet blieben. Dazu gehörten die Verwaltung von über 20 Gebäuden mit ihren technischen Anlagen, die Betriebskostenabrechnung für über 20 private und knapp 20 gewerbliche Vermietungen. Die sich dadurch ergebenden Rückstände hatten auch Auswirkungen auf die Gebührenvorschreibungen und das Mahnwesen.

Neuorganisation

Durch die nun erfolgte Nachbesetzung und eine personelle Aufstockung im Gemeindeamt in der Abteilung Bauamt konnte eine Neuorganisation erfolgen. Nach der Einarbeitungsphase werden nun alle Gebäude und technischen Anlagen systematisch in einem eigenen Verwaltungsprogramm erfasst, sowie die notwendigen periodischen Wartungen der technischen Anlagen und die termingerechte Vorschreibung der Betriebskosten etc. durchgeführt.

Digitalisierung

Derzeit erfolgt eine Umstellung des gesamten Verwaltungsbereiches auf das digitale Dokumentationsprogramm V-DOC. Dieser Umstellungs-Prozess wurde bereits im Bauamt gestartet und wird vermutlich ein Jahr für die gesamte Verwaltung andauern. Teil dieser Digitalisierung wird auch die Umstellung auf die duale Zustellung sein. Ziel dieser Zustellung ist die Kombination von elektronischer Zustellung und Zustellung per Post, wobei die elektronische Zustellung vorrangig sein soll.

Erarbeitung interner Regelungen

Derzeit werden interne Regelungen für eine Kassaordnung, für Beschaffungsvorgänge sowie das Mahnwesen erarbeitet. Die Gebührenkalkulation wird programmtechnisch über das Buchhaltungsprogramm k5 ab dem Jahr 2021 möglich sein.

Forstbetriebsgemeinschaft Walgau

Mit der Begründung und dem Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft Walgau ergibt sich für den Forstbetrieb der Gemeinde Göfis eine moderne und professionelle Verwaltung. Durch die Größe und personelle Ausstattung dieser Forstbetriebsgemeinschaft werden erhebliche Synergien erwartet, die sich besonders auch in finanzieller Hinsicht positiv auswirken werden.

Finanzielle Lage

Durch große notwendige Infrastruktur-Projekte, wie z.B. die Erweiterung der Wasserbau- und Kanalisationsanlagen (Projekte Büttels/Unterdorf und Tufers/Schopfacker) sowie der Neubau des Kindergartens und der Kleinkindbetreuung Hofen hat sich die finanzielle Lage der Gemeinde Göfis sehr angespannt. Zusätzlich verschärft wurde dies durch eine verspätete Auszahlung von bereits zugesicherten Förderungen für den neuen Kindergarten und die Kleinkindbetreuung Hofen. So musste die Gemeinde Göfis zugesicherte Förderungen des Landes im Betrag von knapp einer Million Euro zwischenfinanzieren. Die letzte Förderungsrate für das im Jahr 2018 realisierte Projekt wird im Jahr 2022 erwartet.
Hier werden auch die Nachteile einer Wohngemeinde klar ersichtlich. Gemeindeeigene Einnahmen durch Kommunalsteuern sind sehr überschaubar. Es bestehen auf Grund der geographischen Lage und den verfügbaren Flächen auch kaum Möglichkeiten, kommunalsteuerintensive Betriebe anzusiedeln. Trotzdem wird von der Kommune erwartet, notwendige Infrastruktur zu schaffen.
Somit ist Göfis in erster Linie abhängig von Ertragsanteilen und gewährten Zuschüssen. Die Erlöse aus der Aushubdeponie im Bereich der Ruine Sigberg bieten wenigstens vorübergehend eine gewisse Entspannung, erlauben aber trotzdem kaum, über wichtige anstehende Investitionen nachzudenken.

Sparmaßnahmen

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation werden in den nächsten Jahren somit keine größeren Projekte umgesetzt werden können. Zudem wird die weitere Überprüfung über mögliche Einnahmen und die Erhöhung von Gebühren etc. notwendig sein. Auch über mögliche Verkäufe von Grundstücken, die vermutlich für die kommunale Entwicklung der Gemeinde wenig bedeutsam sind, muss sich die Gemeindevertretung beraten.

Prüfung durch den Landes-Rechnungshof

Die Prüfung durch den Landes-Rechnungshof über den Zeitraum von beinahe einem Jahr war sehr lang und intensiv. Sie stellte eine besondere Herausforderung für eine kleine Gemeindeverwaltung dar. Der geschätzte Stundenaufwand von allen mit der Bereitstellung von Unterlagen, Auskünften und an Beratungen beteiligten Personen beträgt im berechneten Ausmaß einer Arbeitskraft mehrere Monate Arbeitszeit.

Seitens der Gemeinde Göfis ergeht auch die Empfehlung, im Vorfeld bessere Schnittstellen für die Übertragung von Daten zu schaffen, um die Personalintensität zu reduzieren.
Ich möchte mich von meiner Seite und im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Göfis für den sehr kooperativen und wertschätzenden Umgang durch die profunden und fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes-Rechnungshofes während der Prüfungsphase bedanken. Unsere Sicht war es auch, die Überprüfung als Chance und Unterstützung wahrzunehmen. Wir werden die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes nach besten Möglichkeiten umsetzen und berücksichtigen.

Der Landes-Rechnungshof begrüßt eine konkrete und kritische Auseinandersetzung mit seinem Prüfbericht als Basis für die konstruktive und nachhaltige Umsetzung der Empfehlungen. Die äußerst angespannte Finanzsituation der Gemeinde sowie eine Vielzahl organisatorischer und rechtlicher Risiken bedürfen einer intensiven Diskussion in der Gemeindevertretung. Die Anregung hinsichtlich besserer Schnittstellen für die Datenübertragung nimmt der Landes-Rechnungshof gerne in Gespräche mit den zuständigen Stellen mit. Die Prüfung nahm insgesamt einen Zeitraum von zehn Monaten in Anspruch, in den auch die Covid-19 pandemiebedingten Herausforderungen fielen. Der Landes-Rechnungshof prüft genau, nimmt thematisch erforderliche Vertiefungen vor und verifiziert erhaltene Angaben auf Basis von Daten und Unterlagen. Eine gute Dokumentation der geprüften Stelle verringert den Aufwand wesentlich. Abschließend weist der Landes-Rechnungshof darauf hin, dass eine vollständige und wahrheitsgetreue Information für seine Prüftätigkeit von zentraler Bedeutung ist.

Bregenz, im September 2020
Die Direktorin
Dr. Brigitte Eggler-Bargehr

Abkürzungsverzeichnis

BRV Baurechtsverwaltung Vorderland
FAG 2008 Finanzausgleichsgesetz 2008
FAG 2017 Finanzausgleichsgesetz 2017
FBG Forstbetriebsgemeinschaft
FVV Finanzverwaltung Vorderland
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gGmbH Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
IKS Internes Kontrollsystem
MFP Mittelfristige Finanzplanung
Moser’sche
Stiftung Anna Catharina Tiefenthaler Witwe Moser‘sche Stiftung
ÖStP 2012 Österreichischer Stabilitätspakt 2012
REK Räumliches Entwicklungskonzept
REP Räumlicher Entwicklungsplan
VRV 1997 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997
VRV 2015 Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
VZB Vollzeitbeschäftigte