Institut für Sozialdienste - Umsetzung und Kontrolle der Sozialfonds-Vorgaben - Umsetzung der Empfehlungen

Kommentar zum Umsetzungsstand

ifs gGmbH

Die ifs gGmbH griff sämtliche Empfehlungen auf. Dies trug zu einer Verbesserung in der Zusammenarbeit mit dem Land bei. Beispielsweise finden nunmehr rund vierteljährlich Austauschgespräche statt. Die mit der Fachabteilung durchgeführte Überprüfung von Tarifen schaffte zudem vertiefte Transparenz und führte zu entsprechenden Anpassungen. In der Folge wurde auch eine Einigung über eine deutliche Erhöhung jener Rücklage erzielt, die dem Sozialfonds zweck­ge­widmet zugeordnet ist. Die ifs gGmbH nahm überdies empfohlene Änderungen im Gesellschaftsvertrag vor und ent­wickelte ihre Kostenrechnung weiter.

Abteilung Soziales und Integration (IVa)

Die Abteilung Soziales und Integration (IVa) setzte einen Großteil der Empfehlungen um. Wichtige Vorschläge befanden sich noch in Bearbeitung, wie jene zum Abschluss von Produktvereinbarungen bzw. Leistungsverträgen oder zur systematischen Tarifüberprüfung. Für Letztere wurde mit dem neuen Tarifmonitoring aber eine zweckmäßige Basis erarbeitet. Damit kann bei sozialfondsfinanzierten Leistungen erhöhte Kosten-und Erlöstransparenz geschaffen werden. In Gesprächen mit der geprüften Dienststelle zeigte sich weiterer abteilungsinterner Abstimmungsbedarf, wie bei der Gestaltung von Budgetgesprächen mit den Einrichtungen. Der Landes-Rechnungshof regt die Klärung dieser Themen an.