Investitionen in den Landesberufsschulen

Zusammenfassung der Ergebnisse

In Vorarlberg werden Lehrlinge an acht Berufsschulen ausgebildet. Derzeit werden rund 6.700 Schüler im Land unterrichtet, nur Schüler aus Berufen mit sehr geringen Lehrlingszahlen werden in anderen Ländern beschult. Das Land Vorarlberg ist Schulerhalter und somit für sämtliche Aufwendungen, insbesondere auch für die Ausstattung in allen Bereichen zuständig.

Zur strategischen Planung und Steuerung werden Standards definiert. Die Abteilung Schule (IIa) verfügt im Bereich der IT-Ausstattung über eine entsprechende Richtlinie, die Ausstattungsstandards festlegt und Zuständigkeiten etwa von EDV-Verantwortlichen definiert. Für die maschinelle Ausstattung der Werkstätten liegt derzeit keine Richtlinie vor.

Die maschinelle Ausstattung wurde in den vergangenen Jahren laufend aktualisiert. Zum Teil wurden Schulen im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen weitgehend neu ausgestattet. Der Großteil der Maschinen ist höchstens zehn Jahre alt. Die Ausgaben für Amts- und Betriebsausstattung betrugen in den Jahren 2000 bis 2005 in Summe € 8,9 Mio.

Der Nutzungsgrad einzelner teurer Maschinen ist relativ niedrig. Durch Kooperationen mit anderen Schulen und Bildungseinrichtungen wird bereits versucht die Auslastung zu verbessern. Die entsprechenden Bemühungen sollten in Zukunft noch verstärkt werden. Insbesondere ist eine Zusammenarbeit mit dem bäuerlichen Bildungszentrum in Hohenems anzustreben.

Ferner kann die Nutzungsintensität durch Konzentration einzelner Lehrberufe an einem Standort verbessert werden. Durch derartige Bündelungen konnten in den letzten Jahren bereits teure Doppelausstattungen vermieden werden. Für die KFZ-Berufe und einzelne metallverarbeitende Berufe sind die Möglichkeiten einer Standortkonzentration oder alternativ die gemeinsame Ausstattungsnutzung zu prüfen.

Die IT-Ausstattung ist sowohl für die Lehrerarbeitsplätze als auch für Unterrichtszwecke großzügig gestaltet. Der EDV-Koordinator strebt einen einheitlichen Qualitätsstandard auf sehr hohem Niveau an. Dieser Standard ist kostenintensiv und für die meisten Anwendungsgebiete in diesem Umfang nicht erforderlich.

Die Nutzung der PCs an den eingerichteten Lehrerarbeitsplätzen ist relativ gering, sodass eine gemeinsame Nutzung eines PCs durch mehrere Lehrer zumutbar und im Sinne der Sparsamkeit und Wirt­schaftlichkeit zu empfehlen ist.

Sowohl im IT- als auch im Maschinenbereich kommt Leasing als Finanzierungsinstrument zum Einsatz. Derzeit wird Leasing praktisch ausschließlich zur Entlastung des aktuellen Budgets genutzt. Eine Richtlinie, unter welchen Bedingungen Leasing zum Einsatz kommen soll, ist vom Schulerhalter derzeit nicht vorgegeben.

Der Planungs- und Beschaffungsprozess ist in einigen Bereichen verbesserungsfähig. Eine über den jährlichen Budgetierungsprozess hinausreichende mittel- bis langfristige rollierende Investitionsplanung existiert im Amt der Landesregierung nicht.

Die Leistungsmerkmale einer konkreten Anschaffung sind durch die Schule in einem Pflichtenheft zu definieren. Bei der Beanspruchung von externem Know-how ist darauf zu achten, dass der freie und faire Wettbewerb gewahrt bleibt. Die Anschaffungswünsche und Spezifikationen der Schulen sind frühzeitig durch eine neutrale Stelle auf Eignung und Angemessenheit für die Unterrichtszwecke zu überprüfen. Die Genehmigung von Beschaffungsanträgen durch die Landesregierung zu einem Zeitpunkt, da bereits rechtsverbindliche Ausschreibungen durchgeführt worden sind, setzt zu spät an.

Die vergaberechtliche Prüfung von einzelnen Beschaffungsvorgängen hat zum Teil grobe Mängel aufgezeigt. In allen Phasen des Vergabeprozesses wurden Rechtsverstöße festgestellt. Der Aufbau von entsprechendem Know-how und die Bündelung der vergaberechtlichen Abwicklung werden daher empfohlen. Laufende Materialbezüge, die über das Jahr betrachtet die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten, sind in Form von Rahmenvereinbarungen oder -verträgen auszuschreiben.

Die Kostenkontrolle in den Landesberufsschulen erfolgt in ausreichendem Maß. Gesamtbudgets, wie sie bei großen Bauprojekten für den Bau- und den Ausstattungsbereich gemeinsam erstellt werden, sind nach Abschluss des Projekts zu überprüfen. Sicherheitsrisiken in den Bereichen IT-Verwahrung und Kassa sind nach Möglichkeit zu minimieren.