Korruptionsprävention in der Landesverwaltung

Zusammenfassung der Ergebnisse

Länderstandards waren wichtiger Motor für Korruptionsprävention

International wurde der Bekämpfung von Korruption seit Ende der 90er-Jahre zunehmend ein höherer Stellenwert eingeräumt. Auch Österreich verpflichtete sich auf völker- und europarechtlicher Basis zu Aktivitäten in diesem Bereich. Zur Umsetzung arbeiteten die Bundesländer eigene Län­der­standards zu rele­vanten Themen aus. Sie sind als Leitlinien und Orientierungshilfen für die Lan­desverwaltungen konzipiert und enthalten konkrete Handlungsempfehlungen. Wesentliche Bereiche davon beschloss die Landes­amts­direkto­ren­konferenz in den Jahren 2010 und 2012. Während Schulungen zur Sensi­bili­sierung gegenüber Korruption sowie strenge Regelungen zum Verbot der Geschenkannahme im Land bereits vorhanden waren, konnte es auf Basis der Länderstandards sei­ne bisherigen Anstrengungen in den anderen Hand­lungsfeldern inten­si­vie­ren. Insbesondere wurde die Personalabteilung im Jahr 2014 mit der zen­tra­len Ko­or­dination der Korruptionsprävention betraut. Erst ab diesem Zeit­punkt be­gann die Bearbeitung eines wesentlichen Länderstandards – des Risiko­stan­dards – zur bes­seren Schwer­punkt­setzung bei einzelnen Präventionsmaßnahmen. Er dient der systematischen Iden­ti­fikation sowie Ana­ly­se von Kor­rup­ti­ons­ri­si­ken und hat die Implementierung von geeigneten Maß­nah­men zum Ziel.

Präventionskonzept ist zur gezielten Weiterentwicklung zu nutzen

Zur breiteren Diskussion und Abstimmung von Aktivitäten richtete die Abteilung Personal (PrsP) eine Arbeitsgruppe mit mehreren wesentlichen Akteuren ein. Bislang fanden zwei Sitzungen statt. Ihre Mitglieder waren auch in die Aus­ar­beitung eines Fragebogens zur Umsetzung des Risikostandards eingebunden. Für das Jahr 2016 wurde die Personalabteilung vom Landeshauptmann überdies mit der Erarbeitung eines Konzepts für die Korruptionsprävention in der Landes­verwaltung beauftragt. In diesem sollten nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs die bestehenden Maßnahmen mit ihren Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen ganzheitlich dargestellt werden. Eine Anlehnung an ein Compliance-Management-System erlaubt, die wesentlichen Ele­mente und de­ren Verzahnung besser aufzuzeigen. Das Kon­zept bildet in dieser Form eine fun­dierte Basis für die gezielte Weiterentwicklung. Da die Vermeidung und Auf­deckung von Korruption eine organisationsweite Aufgabe sämtlicher Abteilungen bzw. Dienst­­stel­len ist, bedarf es – neben der Koordination durch eine zen­tra­le Stelle – auch der klaren Festlegung und Kommunikation der jeweiligen Ver­antwortlichkeiten. Damit können Risiken effizienter und effektiver gemanagt werden. Diese Aufgabendefinition sollte auch Eingang in das Präventionskonzept finden.

Gemeinsame Haltung gegen Korruption durch Regierungsbeschluss verdeutlichen

Die Organisationskultur wird wesentlich durch die Vorbildwirkung der obersten Leitungsorgane und Führungskräfte geprägt. An ihr ist erkennbar, welche Be­deutung regelkonformem Verhalten tatsächlich beigemessen wird. Die Wer­te­haltung des Landes kommt derzeit in mehreren Dokumenten, wie der Lan­des­verfassung, dem Leitbild oder den Führungsgrundsätzen, zum Ausdruck. Sie bleibt aber sehr allgemein. Spezifischere Grundsätze finden sich in dem vom Bundeskanzleramt übernommenen Verhaltenskodex für öffentliche Bediens­te­te. Um die gemeinsame Haltung des Landes gegenüber Korruption zu ver­­deut­lich­en, hält der Landes-Rechnungshof eine Beschlussfassung des Prä­ven­­ti­ons­kon­zepts durch die Landesregierung für sinnvoll. Die oberste Leitungs­ebe­ne de­fi­niert weiters die Ziele und legt auch die Organisation fest, in­ner­halb derer die Präventionsmaßnahmen gesetzt werden.

Vorgehensweisen präzisieren und Zuständigkeiten offensiver kommunizieren

Damit über Regelverstöße rechtzeitig Kenntnis erlangt wird, sind gesetzlich Melde- und Anzeigepflichten verankert. Die interne Vorgehensweise ist in ei­nem Erlass ge­re­gelt. Dieser bedarf aufgrund einer Gesetzesänderung sowie der Fokussierung auf bestimmte Sachverhalte einer Aktualisierung und Konkretisierung. Von den in den Jahren 2013 bis 2015 erfassten und Landesbedienstete betreffenden Fällen erfuhr die Personalabteilung über interne und externe Hinweisgeber. Sie führten teilweise zu Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft, blieben letztlich aber ohne strafrechtliche Konsequenzen. In bestimmten Fällen kam es zu dienstrechtlichen Maßnahmen. Verbesserungsbedarf ortet der Landes-Rechnungshof im Bereich der Information über Korruptionsthemen innerhalb der Landesverwaltung sowie gegenüber der Öf­fentlichkeit. Für Mitarbeitende sollten wesentliche Grundlagen zur Korruptionsprävention, wie Zuständigkeiten, Verhaltensregeln sowie Schulungs­unter­la­gen oder Musterablehnungsschreiben, im Intranet leicht abrufbar sein. Auf der Website des Landes fehlt es gänz­lich an Informationen. Vorschläge dazu wur­den bislang nicht umgesetzt. Um die Wahr­scheinlichkeit für ein früh­zeitiges Er­ken­nen und Reagieren zu erhöhen, sieht es der Landes-Rech­nungs­hof für erfor­der­lich an, dass die Personalabteilung als Melde- bzw. Ansprech­stelle konkret be­nannt wird. Dies kann auch für eine positive Profilierung des Landes genutzt werden.