Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH - Umsetzung der Empfehlungen - barrierefreie Version

Informationen

Vorlage an Landtag und Landesregierung
Der Landes-Rechnungshof berichtet dem Landtag gemäß Art. 70 Abs. 1 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich des Landes. Gleichzeitig ist der Bericht der Landesregierung zu übergeben. Nach Vorlage an den Landtag sind die Berichte zu veröffentlichen.

Geprüfte Stelle
Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH

Prüfzeitraum
2017 bis 2020 mit Stand November 2020

Prüfgegenstand
Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht über die Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH,
veröffentlicht im Jahr 2017

Prüfergebnis
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH am 18. Dezember 2020 zur Kenntnis gebracht. Diese gab am 15. Jänner 2021 eine Stellungnahme ab, die vom Landes-Rechnungshof in den Bericht eingearbeitet wurde.

Formale Aspekte
Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Gegebenenfalls wurden kaufmännische Auf- und Abrundungen vorgenommen.

Ablauf der Prüfung

Grundlage der Prüfung war die nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof zu erstattende Rückmeldung des Rechtsträgers, dem die geprüfte Stelle zuzurechnen ist, über die getroffenen Maßnahmen. Diese ist dem Landtag längstens zwölf Monate nach Behandlung des Berichts im Landtag zu übermitteln. Zudem basierte die Evaluierung auf den schriftlichen Rückmeldungen dieser Rechtsträger im Rahmen der weiteren jährlichen Nachverfolgung des Umsetzungsstands seitens des Landes. Zur Überprüfung der vorliegenden Selbsteinschätzung nahm der Landes-Rechnungshof stichprobenartig in Unterlagen Einsicht und führte im November 2020 Gespräche mit den verantwortlichen Führungskräften. Seine daraus gewonnene Bewertung kann von der ursprünglichen Rückmeldung abweichen. Die Empfehlungen werden mit dem Stand der Bearbeitung tabellarisch aufgelistet. Der Umsetzungsstand wird in drei Kategorien eingeordnet:

  • umgesetzt
    • Die Empfehlung wurde vollständig umgesetzt.
  • in Arbeit
    • Die Empfehlung ist teilweise umgesetzt und/oder befindet sich in Bearbeitung, konkrete Schritte sind geplant.
  • nicht umgesetzt
    • Der Empfehlung wurde entweder nicht entsprochen, Schritte zur Umsetzung sind nicht geplant oder sie wurde vom betreffenden Rechtsträger abgelehnt. Auch Empfehlungen, die vom Landes-Rechnungshof mangels Anlassfällen als nicht relevant beurteilt werden, sind hier zugeordnet.

In einem Kommentar zum Umsetzungsstand erläutert der Landes-Rechnungshof ausgewählte Themen.

1 Prüfergebnisse

Der Landes-Rechnungshof prüfte von Dezember 2016 bis April 2017 die Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH. Schwerpunkte der Prüfung waren die Organisation und die Leistungen, die finanzielle Gebarung sowie die Steuerung der Gesellschaft. Prüfzeitraum waren die Jahre 2012 bis 2016.

Im Mai 2017 veröffentlichte der Landes-Rechnungshof den Prüfbericht. Er wurde am 21. Juni 2017 im Kontrollausschuss behandelt. Der Landtag nahm den Prüfbericht in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 einstimmig zur Kenntnis. Mit Schreiben vom 20. Juni 2018 berichtete die Landesregierung dem Landtag gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof, welche Maßnahmen getroffen wurden.

Landesförderung für heimische Lebensmittel deutlich gesteigert

Die Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH (LQM) führt Qualitäts- und Marketingmaßnahmen für Erzeugnisse aus der Vorarlberger Landwirtschaft durch. Dazu zählt die Zertifizierung und Kennzeichnung, die sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für Konsumenten zu einem Mehrwert führen soll. Weiters vernetzt sie Produzenten und Abnehmer, um neue Absatzmöglichkeiten zu schaffen und sensibilisiert die Bevölkerung für heimische Produkte. Seit dem Jahr 2013 ist die LQM in die Erarbeitung und Umsetzung der Ökoland Strategie 2020 eingebunden. Die Gesellschaft steht im Alleineigentum der Landwirtschaftskammer Vorarlberg, ihre Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch das Land. Dieses stellte im Prüfzeitraum Förderungen von rund € 3,57 Mio. zur Verfügung. Sie stiegen um 65 Prozent. In den geprüften Jahren erwirtschaftete die Gesellschaft überwiegend Jahresüberschüsse und konnte ihr Eigenkapital merklich stärken. Dies ist auch auf Ausschüttungen ihrer Gastronomiebeteiligung zurückzuführen. Informationen über die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft liegen der zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung nicht vor. Bei Gewährung von Fördermitteln hält der Landes- Rechnungshof eine vermehrte Berücksichtigung der finanziellen Entwicklung der Gesellschaft als erforderlich. Verbesserungsbedarf besteht weiters im Bereich der finanziellen Kontrollmechanismen. Für das Bankkonto mit Einzelzeichnungsberechtigung fehlt ein systemtechnisch hinterlegtes Vier-Augen- Prinzip, Regelungen für zustimmungspflichtige Geschäfte sind konsistent festzulegen und entsprechend umzusetzen.

Strategische Ausrichtung und Businessplan überfällig

Ziele, Strategien und Maßnahmen wurden einmalig im Jahr 2003 in einem Businessplan dokumentiert. Seit dessen Auslaufen fehlt ein abgestimmtes und schriftliches Entwicklungskonzept für die Gesellschaft. Aufgaben und Prioritäten haben sich verlagert, beispielsweise wird nunmehr dem Siegel gegenüber der Marke höhere Bedeutung eingeräumt. Die Relevanz von Vertriebskanälen, wie Handel oder Großküchen, eigene Vermarktungsaktivitäten sowie eine geplante Koordinationstätigkeit sind nicht ausreichend geklärt. Eine eindeutige Positionierung und eine längerfristige Ausrichtung werden für das Tätigkeitsgebiet der LQM als besonders notwendig erachtet. Die zukünftige Strategie ist daher umgehend zu klären. Derzeit sind Aussagen über die Wirkung der Tätigkeit nur eingeschränkt möglich, da kaum Erfolgsfaktoren definiert oder erhoben sind. Ein diesbezüglicher Handlungsbedarf geht auch aus externen Evaluierungsberichten hervor. Der Landes-Rechnungshof empfiehlt daher, Indikatoren für die Zielerreichung festzulegen und diese regelmäßig zu evaluieren.

Mehr Orientierung durch Vereinfachung und verbindlichere Regelungen schaffen

Die LQM hat eine Vielzahl von Marken sowie ein Herkunfts- und Gütesiegel entwickelt, die sie professionell kommuniziert. Auf Produktebene werden bis zu 17 „Ländle“ Marken zur Verfügung gestellt, beispielsweise für Apfel, Alpschwein oder Christbaum. Produzenten nutzen diese im Allgemeinen nur im Bedarfsfall. Ihre Verwendung ist nicht verpflichtend. Ländle Produktmarken dürfen nur gemeinsam mit dem Siegel geführt werden, Letzteres kann auch alleine ausgelobt werden. Während die Marken nur die Herkunft aus Vorarlberg ausdrücken, enthält das Siegel weitergehende charakterisierende Botschaften, wie Gentechnikfreiheit und Tierwohl. Derzeit sind Marken und Siegel jeweils eigenständig visualisiert, selbst wenn beide auf einem Produkt ausgezeichnet werden. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist im Hinblick auf vorhandene Ressourcen und überlappende Inhalte eine einheitliche, für den Konsumenten gut wahrnehmbare Darstellung anzustreben. Die Reduktion und Konzentration auf wenige aber authentische Botschaften erleichtert die Orientierung. Durch das Erscheinungsbild der LQM Marken kommt es zu wechselseitigen Ausstrahlungseffekten. Da der Konsument vergleichbare Anforderungen erwartet, sind solche für alle Marken der LQM, auch für die „Ländle Gastronomie“ zu definieren. Für die „Ländle Metzg“ umfassen die komplexen Regelungen nur einen eingeschränkten Produkt- und Verkaufsbereich. Dadurch besteht das Risiko, dass Konsumenten nur vermeintlich über die Warenherkunft informiert sind. Der Landes-Rechnungshof fordert, entsprechende Kosten-Nutzen Überlegungen anzustellen und die Zertifizierung von Produkten anstelle von Betrieben zu prüfen. Die Planung und Dokumentation des Kontrollprozesses zur Einhaltung der Richtlinien ist im Zuge der anstehenden personellen Nachfolge ebenso zu professionalisieren.

Maßnahmen zur Stärkung von Finanzgeber und Aufsichtsrat setzen

Das Land steuert grundsätzlich über jährliche Leistungs- und Fördervereinbarungen. Diesen ist zukünftig ein Businessplan mit definierten Erfolgskriterien zugrunde zu legen. Um die Rolle des Landes als Finanzgeber innerhalb der Gesellschaft zu stärken und eine laufende und zeitnahe Information über deren Entwicklung zu unterstützen, sollte nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs eine Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch das Land geprüft werden. Möglichkeiten des Aufsichtsrats zur Kontrolle und Steuerung sind konsequent zu nutzen.

2 Empfehlungen

In seinem Prüfbericht aus dem Jahr 2017 sprach der Landes-Rechnungshof insgesamt 22 Empfehlungen aus. Davon setzte die geprüfte Stelle dreizehn Empfehlungen um, acht befanden sich noch in Bearbeitung, eine wurde nicht realisiert.

Umsetzungsstand der Empfehlungen

Stand November 2020

Grafik über den Umsetzungsstand der Empfehlungen

 

 

Quelle: Landes-Rechnungshof

Bis zum Jahr 2017 sprach der Landes-Rechnungshof in 116 Prüfberichten im Bereich des Landes insgesamt 1.521 Empfehlungen aus. Davon waren zum Zeitpunkt der Evaluierung 66 Prozent bereits umgesetzt, 25 Prozent in Bearbeitung und 9 Prozent noch offen. Im Vergleich griff die Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH mehr Empfehlungen auf als der Durchschnitt aller evaluierten Prüfungen. Allerdings ist der Stand der umgesetzten Empfehlungen niedriger.

Organisation

  • Auf Schriftlichkeit wesentlicher Vereinbarungen achten
    • in Arbeit
  • Aufsichtsratsmitgliedern wesentliche Sitzungsunterlagen vorab zukommen lassen und angemessene unterjährige finanzielle Berichterstattung im Rahmen der Sitzungen einführen
    • umgesetzt
  • Beibehaltung der Beteiligung an Vermarktungsgesellschaft Ländle Gastronomie GmbH prüfen
    • umgesetzt

Leistungen

  • Zukünftige strategische Ausrichtung klären und konsequent in einem Businessplan umsetzen
    • in Arbeit
  • Messbare Indikatoren für strategische Schwerpunkte und Leistungen definieren und regelmäßig evaluieren
    • in Arbeit
  • Ländle Produktmarken und Siegel in gut wahrnehmbarer, möglichst einheitlicher Darstellung zusammenführen
    • umgesetzt
  • Vergleichbare Anforderungen für Marken „Ländle Bur“ und „Ländle Gastronomie“ festlegen
    • in Arbeit
  • Durchgängig verpflichtende Regelungen über Ver-wendung der Kennzeichnungen schriftlich abschließen
    • umgesetzt
  • Für Programm Ländle Metzg Zertifizierung von Produkten anstelle von Betrieben prüfen
    • umgesetzt
  • Kontrollergebnisse elektronisch dokumentieren und Prüfplanung professionalisieren
    • umgesetzt
  • Vertragslandwirtschaft weiter vorantreiben
    • umgesetzt
  • Rolle und Aufgabe der LQM als Dachorganisation klären und schriftlich festlegen
    • umgesetzt
  • Fleischerlehre nicht mehr aus Mitteln der LQM unterstützen
    • umgesetzt

Finanzen

  • Für Bankkonto Kollektivzeichnung vorsehen
    • umgesetzt
  • IKS-Richtlinie ergänzen
    • in Arbeit
  • Wertgrenzen für Vergaben durch Mitarbeitende verringern und jene für zustimmungspflichtige Geschäfte des Aufsichtsrats in Dokumenten übereinstimmend festlegen
    • in Arbeit
  • Zustimmungspflichtige Geschäfte durch Aufsichtsrat beschließen lassen und entsprechend dokumentieren
    • umgesetzt

Steuerung

  • Bei Bereitstellung von Fördermitteln Entwicklung der finanziellen Lage verstärkt berücksichtigen
    • nicht umgesetzt
  • Der Leistungs- und Fördervereinbarung aktuellen Businessplan zugrunde legen
    • in Arbeit
  • Definierte Erfolgskriterien in Leistungs- und Fördervereinbarung aufnehmen und Stand der Zielerreichung regelmäßig einfordern
    • in Arbeit
  • Jahresabschluss der Gesellschaft an das Land übermitteln
    • umgesetzt
  •  Übernahme des Vorsitzes im Aufsichtsrat durch das Land prüfen
    • umgesetzt

Anzahl Empfehlungen Gesamt

13 umgesetzt
8 in Arbeit
1 nicht umgesetzt

3 Kommentar zum Umsetzungsstand

Alle Empfehlungen bis auf eine Ausnahme wurden inzwischen aufgegriffen. Einige davon werden als in Arbeit beurteilt, weil relevante Teilaspekte noch ausständig sind. Beispielsweise sollte die IKS-Richtlinie um Themen wie Gutscheine oder Kassa ergänzt und mit anderen Regelungen harmonisiert werden. Die Umsetzungsverantwortung liegt überwiegend bei der Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH, für den Bereich Steuerung bei der zuständigen Fachabteilung im Amt der Landesregierung. Diese sollte die positive finanzielle Entwicklung der Gesellschaft bei Förderauszahlungen stärker berücksichtigen.

Organisation

Die Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH griff die Empfehlungen im Bereich der Organisation überwiegend auf. Die Dokumentation von Protokollen wurde verbessert. Beispielsweise liegen nun jene der Generalversammlung sowie Beschlussfassungen zur Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses vor. Eine nachvollziehbare Thematisierung von Nebenbeschäftigungen wäre im Rahmen von Mitarbeitergesprächen zweckmäßig. Auch die erforderliche Wiederbestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats ist nach Ablauf ihrer Funktionsdauer durchzuführen und zu dokumentieren. Der Versand von Sitzungsunterlagen erfolgt inzwischen mit der Einladung zur Aufsichtsratssitzung. Dies ermöglicht eine bessere Vorbereitung der Mitglieder, die auch unterjährig über die finanzielle Entwicklung informiert werden. Die Beteiligung an der Ländle Gastronomie GmbH wurde im Aufsichtsrat mehrfach diskutiert. Allerdings vermisst der Landes-Rechnungshof eine faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Frage, welchen Nutzen diese Beteiligung für die Erfüllung des Gesellschaftszwecks der Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH hat. Aus dem Beschluss, Anteile an der Ländle Gastronomie GmbH zu reduzieren, gleichzeitig aber Einflussmöglichkeiten im ursprünglichen Umfang vertraglich abzusichern, leitet er eine bewusste Entscheidung für die Beibehaltung von Gesellschaftsanteilen ab. Nach wie vor sieht er eine Beteiligung an einem privaten Gastronomiebetrieb kritisch und im Unternehmensgegenstand als nicht abgedeckt.

Leistungen

Sämtliche Empfehlungen im Bereich der Leistungen sind umgesetzt oder in Arbeit. Die Gesellschaft erstellte im Jahr 2018 mit Unterstützung eines externen Beraters ein Strategiepapier, welches der Aufsichtsrat im Folgejahr bewilligte. Eine Darstellung der finanziellen Entwicklung ist allerdings nicht enthalten. Aus Sicht der Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH ist dies durch die Limitierung der Fördersumme auf ein Jahr bedingt. Der Landes-Rechnungshof ist der Ansicht, dass für eine derartige Gesellschaft eine mehrjährige Budget- und Personalplanung bestehen sollte. Indikatoren für strategische Schwerpunkte wurden im Jahr 2019 definiert, eine regelmäßige Evaluierung ist zukünftig geplant. Die Gesellschaft führte Verbesserungen bei der Kennzeichnung von Ländle Marken und Siegeln ein. Sie schloss mit den Partnern Vereinbarungen zur Markennutzung. Während Mitglieder des Vereins „Ländle Bur“ durch Richtlinien zur Verwendung bestimmter heimischer Produkte verpflichtet sind, ist die Nutzungsvereinbarung der Marke „Ländle Gastronomie“ unabhängig von einem regionalen Wareneinsatz zu sehen. Das Ländle Metzg Programm wurde eingestellt und durch eine Produktzertifizierung abgelöst. Weiters setzte die Gesellschaft die Empfehlungen zur Qualitätskontrolle, der Vertragslandwirtschaft und der Fleischerlehre um. Die Koordinationsfunktion für regionale Initiativen wird nicht mehr von der Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH wahrgenommen, sie ging an die Landwirtschaftskammer über.

Finanzen

Die Umstellung von Einzel- auf Kollektivzeichnung bei den vorhandenen Bankkonten ist erfolgt. In der IKS-Richtlinie wurde eine Vier-Augen-Freigabe festgelegt und die Betragshöhe für zustimmungspflichtige Geschäfte der Mitarbeitenden herabgesetzt. Vorgehensweisen zur Gutscheinverwaltung und zur Kassaführung fehlen und sollten noch ergänzt werden. Die Wertgrenze für genehmigungspflichtige Geschäfte des Aufsichtsrats weicht in der IKS-Richtlinie von jener in der Errichtungserklärung der Gesellschaft ab. Eine übereinstimmende Festlegung in den unterschiedlichen Dokumenten ist anzustreben.

Steuerung

Seit der Prüfung des Landes-Rechnungshofs übermittelt die Tochtergesellschaft der Landwirtschaftskammer dem Land die Jahresabschlüsse. Nach wie vor wird der Vorsitz des Aufsichtsrats von der Landwirtschaftskammer und die Stellvertretung vom Land wahrgenommen. Die Entwicklung der finanziellen Lage der Gesellschaft wurde bei der Bereitstellung von Fördergeldern nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs zu wenig berücksichtigt. Die jährlich bereitgestellten Landesmittel nahmen zu. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft erhöhte sich von 47 Prozent im Jahr 2012 auf 57 Prozent im Jahr 2016 und weiter auf 64 Prozent im Jahr 2019. Beispielsweise sind sowohl Gewinnrücklagen als auch Kassaguthaben gestiegen. Der Landes-Rechnungshof hält fest, dass Rücklagen in gewissem Umfang zweckmäßig sind. Landesförderungen sollten jedoch nicht zu einer weiteren Stärkung einer ohnehin hohen Eigenkapitalquote dienen. Im Jahr 2021 plant die Gesellschaft, ihre Leistungen teilweise auch aus ihrem Eigenkapital zu finanzieren. Die von der Gesellschaft entwickelten Kennzahlen sind von der zuständigen Fachabteilung im Amt der Landesregierung in die Leistungs- und Fördervereinbarung mit aufzunehmen und entsprechende Zielwerte sind zu vereinbaren.

Stellungnahme

Zu Empfehlung 18:
Aus Sicht der LQM erklärt sich die hohe Eigenkapitalquote mit den damit verbundenen Liquiditätsreserven aus der Tatsache, dass ein gültiger Fördervertrag zumeist im März des laufenden Jahres zu Stande kommt. Wesentliche, langfristige Verpflichtungen müssen aber deutlich vorher eingegangen werden und im Schnitt muss somit ein volles Quartal vorfinanziert werden.

Kommentar

Der Landes-Rechnungshof anerkennt, dass ausreichende finanzielle Mittel zur Risikovorsorge bestehen sollen, beispielsweise für die beschriebene Zwischenfinanzierung. Er hält aber fest, dass die vorhandenen Eigenmittel dieses Ausmaß deutlich übersteigen.

Bregenz, im Jänner 2021
Die Direktorin
Dr. Brigitte Eggler-Bargehr