Landeskrankenhaus Feldkirch

Zusammenfassung der Ergebnisse

Mit einem Gesamtbetrag von rund ATS 3,4 Mrd. jährlich stellen die Ausgaben für das Gesundheitswesen eine der bedeutendsten Budgetpositionen des Vorarlberger Landeshaushaltes dar. Knapper werdende öffentliche Mittel und ein umfassender Strukturwandel im Gesundheitswesen verlangen in besonderem Ausmaß, Ausgaben in diesem Bereich zu hinterfragen. Bei aller Berücksichtigung des Sparsamkeitsauftrages der öffentlichen Hand wird aber auch seitens des Landes-Rechnungshofes dem Aspekt der qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung der Vorarlberger Bevölkerung der Vorrang eingeräumt.

Den Krankenanstaltenbereich prägen vor allem hohe Investitions- und Folgekosten, sodass der Landes- Rechnungshof aus seiner Verpflichtung zur begleitenden Kontrolle in einem ersten Schritt die geplanten Investitionsprojekte mit einem hohen Finanzierungsvolumen beurteilt. Weitere Gebarungsprüfungen werden sich auf Themen konzentrieren, bei denen das Risiko der Fehlallokation von Landesmitteln sowie das Gebarungsvolumen entsprechend geringer sind.

Im Krankenhaus „Maria Rast“ wurde über Jahrzehnte von allen Beteiligten Unbezahlbares geleistet, es konnte vielen Vorarlbergerinnen und Vorarlbergern geholfen werden. Neben der Leistung der Ärzteschaft und des Pflege- personals ist dies nicht zuletzt dem selbstlosen Einsatz der Dominikanerinnen von Ilanz zu verdanken. Im Jahr 1992 haben die Dominikanerinnen aus personellen und finanziellen Gründen (Investitionen und Betriebskosten) und im Interesse des Weiterbestandes der Einrichtung, das Krankenhaus dem Land Vorarlberg verpachtet.

Mit der Betriebsführung wurde die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft beauftragt. Diese hat – auf Grund der anstehenden Investitionen – mehrere Alternativen geprüft und diese dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorge- legt. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wurde von der Geschäftsführung die Schließung von „Maria Rast“ präferiert.

Trotz intensiver Bemühungen ist es den politisch Verantwortlichen bis dato nicht gelungen, eine kostengünstigere Variante in Verbindung mit dem geplanten Sozialzentrum in Schruns und dem Josefsheim in Schruns zu realisie- ren.

Während das Krankenhaus Viktorsberg geschlossen wurde, hat sich der Aufsichtsrat –  unter dem Druck der öffentlichen Diskussion in der Talschaft Montafon  und in Würdigung volkswirtschaftlicher Interessen – für einen Umbau des Krankenhauses „Maria Rast“ ausgesprochen.

Der Aufsichtsrat der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft war sich bis zu seiner Entscheidung im Jahr 1999 bewusst, dass es wirtschaftlichere Alternativen gegeben hätte, diese aber auf Grund der gescheiterten Ver- handlung für eine Gesamtlösung nicht umgesetzt werden konnten.

Da der geplante Umbau als dislozierte interne Abteilung des Landeskrankenhauses Feldkirch nicht den sachlich medizinischen Notwendigkeiten entspricht, hat der Aufsichtsrat über einen längeren Zeitraum (1995 bis 1999) die Schließung der Internen Abteilung „Maria Rast“ in Erwägung gezogen. Als Einsparungen wurden die Investitions- kosten in Höhe von rund ATS 100 Mio. sowie jährliche Betriebskosten in Höhe von rund ATS 20 Mio. angesetzt.

Die mit Anfang 2001 geplante Realisierung des Projektes „Maria Rast“ auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 14. September 1999 beruht auf einem nicht exakt definierten Versorgungsauftrag. Damit widerspricht das Investi- tionsvorhaben modernen bedarfsgerechten Überlegungen im öffentlichen Gesundheitswesen und bindet auf Grund hoher Investitions- und noch weit höherer Folgekosten Mittel des Landes. Der Umbau findet auch – in der mit Regierungsbeschluss vom 14. September 1999 genehmigten Projektierung – keine völlige Deckung im Vorarl- berger Spitalplan aus dem Jahr 1993.

Derzeit ist die Vorarlberger Spitalplanung in Überarbeitung. Der Landes-Rechnungshof ließ sich im Rahmen dieser Überarbeitung den zukünftigen Versorgungsauftrag des Krankenhauses „Maria Rast“ präzisieren. Diese Neudefini- tion des Versorgungsauftrages weicht vom Regierungsbeschluss vom 14. September 1999 ab und bedingt aus Sicht des Landes-Rechnungshofes eine Anpassung des Projektes „Maria Rast“.

Der Landes-Rechnungshof ist sich der regionalpolitischen Sachzwänge bewusst, die bisher die Entscheidungs- findung im Projekt „Maria Rast“ beeinflusst haben, weist aber in Vollziehung seines verfassungsrechtlichen Auf- trages klar auf die fehlende Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit des geplanten Investitionsvor- habens hin.

Auch der Landessanitätsrat hat sich einstimmig aus fachlichen, wirtschaftlichen und juristischen Gründen gegen den geplanten Umbau auf Basis des Regierungsbeschlusses vom 14. September 1999 ausgesprochen.

Trotzdem müssen die Bedürfnisse der Region hinsichtlich einer adäquaten Gesundheitsversorgung in besonderem Maße berücksichtigt werden. Das Angebot an regionalen und überregionalen medizinischen sowie pflegerischen Leistungen ist abzustimmen. Der Landes-Rechnungshof weist jedoch darauf hin, dass Aspekte der Gesundheits- versorgung und der Arbeitsplatzsicherung getrennt zu betrachtende Materien sind.

Die Investition in den Umbau der Abteilung „Maria Rast“ des Landeskrankenhauses Feldkirch ist aus Sicht des Landes-Rechnungshofes unter dem Blickwinkel der nunmehrigen Anpassung des Versorgungsauftrages neuerlich zu prüfen.

Dabei sollte verstärkt auf den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Montafoner Bevölkerung, die zweckgerechte Nutzung der Liegenschaft „Maria Rast“ sowie auf die Zusammenarbeit mit den bestehenden bzw. geplanten Gesundheits-, Pflege- und sonstigen Sozialeinrichtungen Rücksicht genommen werden.

Sollte am Standort „Maria Rast“ ein Investitionsvorhaben – in Folge neu anzustellender grundlegender Analysen – realisiert werden, so muss das bestehende Raum- und Funktionsprogramm auf den aktualisierten Versorgungs- auftrag adaptiert werden.

Der Landes-Rechnungshof anerkennt die Bemühungen für eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Lösung, appelliert aber an die Verantwortlichen, die Verhandlungen neuerlich aufzunehmen und nur einer bedarfsgerechten und wirtschaftlich vertretbaren Lösung zur Umsetzung zu verhelfen, insbesondere da nun eine Entscheidung in der Region für das Sozialzentrum gefallen ist.