Parteienförderung 2023 - GRÜNENV

Zusammenfassung

Umsetzungserfahrung bei Evaluierung einbringen

Der Landtag beschloss im Oktober 2022 einstimmig, die landesgesetzliche Rechenschaftspflicht der im Landtag vertretenen Parteien samt Kontroll­möglichkeiten deutlich zu erweitern. Seither verfügt der Landes-Rechnungshof über die Kompetenz, diese Parteien sowie unter bestimmten Voraussetzungen ihr Umfeld zu prüfen. Er befürwortet eine strenge Offenlegung. Die besonderen Transparenzverpflichtungen sind auch auf Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zurückzuführen. Im Jahr 2023 gewährte das Land insgesamt € 3,26 Mio. an Parteienförderung. Davon entfielen € 0,65 Mio. bzw. 20 Prozent auf die Grünen Vorarlberg. Die Landes-Rechenschaftsberichte waren für das geprüfte Jahr erstmals nach der geänderten Rechtslage vorzulegen. Aus diesem Anlass wurden die Berichte aller im Landtag vertretenen Parteien auf Einhaltung der landesgesetzlichen Bestimmungen geprüft. Ihre Erstellung durch die Parteien war teils mit Herausforderungen verbunden. Vor allem die Ausweispflicht von Kleinstbeträgen wurde als aufwendig empfunden. Unter anderem ist offen, inwiefern Mängel im Folgejahr zu beheben sind. Der Landes-Rechnungshof erachtet die vorgesehene Evaluierung des Landesgesetzes für zweckmäßig. Die Ergebnisse seiner Prüfung sind Basis für Entscheidungen des neu eingerichteten, weisungsfreien Landes-Parteien-Transparenz-Senats. Dieser hat gegebenenfalls Rückzahlungen der gewährten Parteienförderung anzuordnen.

Formale Rechenschaftspflicht erfüllt

Die Grünen Vorarlberg übermittelten den Landes-Rechenschaftsbericht fristgerecht an die Landesregierung. Alle nach Parteienförderungsgesetz erforderlichen Berichtsteile samt Anlagen sind darin enthalten. Anzeichen für eine widmungswidrige Verwendung der Fördermittel waren nicht ersichtlich. Der Landes-Rechnungshof sieht die formale Rechenschaftspflicht somit als erfüllt an. Kontenplan und Vorgaben für Verbuchungen wurden österreichweit einheitlich von der Bundespartei zur Verfügung gestellt. Die Landesorganisation passte diese nachweislich auf die landesgesetzlichen Bestimmungen an. Dies ermöglichte eine korrekte Kontenzuordnung auf die jeweiligen Ertrags- und Aufwandsposten im Landes-Rechenschaftsbericht. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die genaue Vorgehensweise zur Verbuchung und Darstellung der innerparteilichen finanziellen Verflechtungen. Deren vollständiger Ausweis ist zur Erfüllung der Transparenzverpflichtungen jedenfalls notwendig.

Ausweise weitgehend inhaltlich richtig und vollständig

Im Zuge der Prüfung sah der Landes-Rechnungshof Buchhaltungsunterlagen sowie weitere Aufzeichnungen ein. Fragen beantworteten die Grünen Vorarlberg vorbehaltlos und legten angeforderte Belege rasch vor. Die Dokumentenaufbewahrung für das Berichtsjahr 2023 war nicht zu beanstanden. Die Analyse des Landes-Rechnungshofs zeigte eine grundsätzlich gut strukturierte Kontoführung mit Berücksichtigung der im Parteienförderungsgesetz vorgesehenen Gliederung. Die geforderten Ausweise sind nach seiner Ansicht bis auf wenige Abweichungen inhaltlich richtig und vollständig. So wurden in der Bilanz der Landesorganisation jeweils zwei Posten zusammengefasst. Bei einer Teilorganisation waren gesondert anzuführende Aufwandsarten nicht eigens dargestellt. Auf Gemeindeebene schienen die im Landes-Rechenschaftsbericht enthaltenen Einnahmen und Ausgaben mit einer Ausnahme plausibel. Die Grüne Wirtschaft wurde als nahestehende Organisation der Bundespartei berücksichtigt. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs liegen auch Anhaltspunkte für eine Qualifikation als nahestehende Organisation der Landespartei vor. Dies bringt zusätzliche Ausweispflichten mit sich.

Anlagen übersichtlich und grundsätzlich sorgfältig erstellt

Mit der gesetzlich geforderten Detaildarstellung in den acht Anlagen wird die Wichtigkeit der Offenlegung bestimmter Informationen zum Ausdruck gebracht. Der Vollständigkeit und Richtigkeit ist hohe Bedeutung beizu­messen. Der Landes-Rechnungshof hält die Anlagen zum Landes-Rechenschaftsbericht der Grünen Vorarlberg für übersichtlich und grundsätzlich sorgfältig erstellt. Vereinzelt sind Inhalte in geringem Umfang nicht vollständig bzw. nicht ausreichend detailliert. So sind bei den Anlagen zu innerparteilichen Ertragsströmen sowie Verbindlichkeiten Beträge unter € 1.000 nicht getrennt ausgewiesen. Zudem fehlen zwei Spendenangaben in der Anlage zu Spenden, Sponsoring und Inserate. Dies ist einerseits auf eine unterbliebene Zusammenrechnung von zwei Zahlungen auf Gemeindeebene zurückzu­führen. Dadurch wurde die Wertgrenze von € 150 für den Spendenausweis knapp überschritten. Andererseits waren Parteisteuern einer Person als Spenden zu werten, da ihre Funktion nicht vom entsprechenden Beschluss umfasst war.