Zusammenfassung in Einfacher Sprache

Das ist die Zusammenfassung des Prüfberichts „Parteienförderung 2023 – SPÖ Vorarlberg“ in Einfach Lesen. Alle unterstrichenen Wörter sind am Schluss im Wörterbuch erklärt.

Praxis-Erfahrungen für Verbesserungen nutzen

Im Oktober 2022 hat der Landtag beschlossen, die Rechenschaftspflicht der Parteien auszubauen. Diese Regeln sorgen für mehr Kontrolle der Parteien im Landtag. Seitdem darf der Landes-Rechnungshof die Parteien und ihr Umfeld unter bestimmten Bedingungen prüfen. Er ist für eine strenge Offenlegung, auch weil Parteien Geld vom Land erhalten. Im Jahr 2023 bekamen die Parteien insgesamt 3,26 Millionen Euro. Davon gingen 404.100 Euro an die SPÖ Vorarlberg. Das sind 12 Prozent. Für das Jahr 2023 mussten die Parteien ihre Rechenschaftsberichte zum ersten Mal nach den neuen Regeln abgeben. Dabei gab es einige Herausforderungen, besonders bei der genauen Angabe von sehr kleinen Beträgen. Das ist gesetzlich notwendig. Unklar ist, ob nicht richtige Angaben für den nächsten Rechenschaftsbericht zu verbessern sind. Das Land will die neuen Regeln anhand der Praxis-Erfahrung nochmals anschauen. Der Landes-Rechnungshof hält das für sinnvoll. Die Ergebnisse seiner Prüfung sind Grundlage für den unabhängigen Landes-Parteien-Transparenz-Senat. Dieser entscheidet, ob Parteien Geld an das Land zurückzahlen müssen.

Allgemeine Rechenschaftspflicht nur teilweise erfüllt

Die SPÖ Vorarlberg hat ihren Rechenschaftsbericht rechtzeitig an die Landesregierung geschickt. Allerdings hat sie sich dabei vor allem an das bundesweite Parteiengesetz gehalten. Die strengeren Regeln des Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes wurden nur teilweise beachtet. Besonders problematisch: Wichtige Teile des Berichts fehlten. Zum Beispiel gab es keine Übersicht über das Vermögen der Landesorganisation. Auch die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Gemeindeorganisationen sowie der einzelnen nahestehenden Organisationen wurden nicht angegeben. Die Partei erklärte, dass sie diese Daten intern zwar großteils hatte, sie aber versehentlich nicht in den offiziellen Bericht mitaufgenommen wurden. Die SPÖ Vorarlberg griff auf die Daten aus dem Meldewesen für den Bundesbericht zurück. Sie verwendete keine eigenen Vorlagen, um die zusätzlichen Informationen nach dem Landesgesetz zu erfassen.

Wichtige Informationen im Bericht fehlen

Der Landes-Rechnungshof hat die Buchhaltungsunterlagen und weitere Dokumente der SPÖ Vorarlberg geprüft. Die Partei beantwortete alle Fragen offen und legte die geforderten Belege schnell vor. Die Aufbewahrung der Unterlagen für das Jahr 2023 war in Ordnung. Es gab im geprüften Zeitraum auch keine Hinweise darauf, dass Fördergelder falsch verwendet wurden. Allerdings enthielt der Rechenschaftsbericht nicht alle wichtigen Informationen. Zum Beispiel fehlte die Angabe, dass die Bundespartei der Landesorganisation kostenlos Personal in größerem Umfang zur Verfügung stellte. Insgesamt wurden die Erträge der Landesorganisation um fast ein Drittel zu niedrig angegeben. Auch die Personalkosten waren zu niedrig ausgewiesen, weil sie mit anderen Erträgen gegengerechnet wurden. Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften alle Erträge und Aufwendungen in voller Höhe angegeben werden müssen. Außerdem müssen sie den gesetzlich vorgegebenen Kategorien im Rechenschaftsbericht korrekt zugeordnet werden. Besonders wichtig ist dies bei den Erträgen und Aufwendungen innerhalb der Partei.

Anlagen im Rechenschaftsbericht waren nicht vollständig

Laut Parteienförderungsgesetz muss der Rechenschaftsbericht acht Anlagen haben. Diese sollen wichtige Informationen im Detail zeigen, damit alles nachvollziehbar ist. Es ist sehr wichtig, dass diese Informationen vollständig und richtig sind. Wenn die Partei die Pflicht zur Offenlegung nicht erfüllt, kann das ernste rechtliche Folgen haben. Der Rechenschaftsbericht der SPÖ Vorarlberg enthält zwar mehrere Anlagen, einige gesetzlich geforderte Angaben fehlen aber. Manche Informationen sind zudem nicht korrekt. Zum Beispiel gab es ungenaue Angaben über die Partei und ihr Umfeld. Auch die Angaben zu Schulden und Beratungsfirmen waren unvollständig. Besonders betont wird das Fehlen einer bestimmten Anlage. Darin hätte ausgewiesen werden müssen, welcher Teil der Partei für einen anderen Teil der Partei Geld überweist, Kosten übernimmt oder etwas zur Verfügung stellt. Laut dem Ergebnis der Überprüfung durch den Landes-Rechnungshof hat es solche Erträge in größerem Umfang gegeben.

Wörterbuch

Partei
Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die ähnliche politische Interessen haben. Parteien stellen für Wahlen Personen auf, die gewählt werden können.

Landes-Rechnungshof
Der Landes-Rechnungshof überprüft, ob in Vorarlberg das Steuergeld richtig und gut verwendet wird. Anders als bei anderen Prüfungen kontrolliert der Landes-Rechnungshof bei Parteien jedoch nicht, ob sie Parteienförderung sparsam verwendet haben. Bei Parteien wird nur die Einhaltung des Gesetzes geprüft. So wird zum Beispiel geprüft, ob Parteien in ihrem Rechenschaftsbericht Vermögen, Erträge und Aufwendungen vollständig angegeben haben.

Rechenschaftsbericht
Parteien im Vorarlberger Landtag müssen jedes Jahr einen Bericht erstellen und darin darstellen, was der Partei gehört (Vermögen), woher sie Geld bekommen (Erträge) haben und wofür sie es ausgegeben (Aufwendungen) haben.
Landes-Parteien-Transparenz-Senat
Der Landes-Parteien-Transparenz-Senat in Vorarlberg entscheidet darüber, ob Parteien gegen das Parteienförderungsgesetz verstoßen haben und ob sie Geld an das Land zurückzahlen müssen. Der Senat besteht aus drei Mitgliedern. Davon müssen mindestens zwei Personen Juristen sein. Eine Person muss Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein. Die Mitglieder werden von der Landesregierung für fünf Jahre bestellt und entscheiden unabhängig.

Nahestehende Organisation
Eine nahestehende Organisation im Sinne des Vorarlberger Parteienförderungsgesetzes ist eine von der Partei getrennte eigenständige Organisation. Sie unterstützt die Partei oder wirkt an ihrer Willensbildung mit. Oft handelt es sich um parteinahe Vereine. Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit formell geregelt ist und nicht nur informell oder zufällig erfolgt.