Zusammenfassung in Einfacher Sprache
Das ist die Zusammenfassung des Prüfberichts „Parteienförderung 2023 – Vorarlberger Volkspartei“ in Einfach Lesen. Alle unterstrichenen Wörter sind am Schluss im Wörterbuch erklärt.
Praxis-Erfahrungen für Verbesserungen nutzen
Im Oktober 2022 hat der Landtag beschlossen, die Rechenschaftspflicht der Parteien auszubauen. Diese Regeln sorgen für mehr Kontrolle der Parteien im Landtag. Seitdem darf der Landes-Rechnungshof die Parteien und ihr Umfeld unter bestimmten Bedingungen prüfen. Er ist für eine strenge Offenlegung, auch weil Parteien Geld vom Land erhalten. Im Jahr 2023 bekamen die Parteien insgesamt 3,26 Millionen Euro. Davon gingen 1,30 Millionen Euro an die Vorarlberger Volkspartei. Das sind 40 Prozent. Für das Jahr 2023 mussten die Parteien ihre Rechenschaftsberichte zum ersten Mal nach den neuen Regeln abgeben. Dabei gab es einige Herausforderungen, besonders bei der genauen Angabe von sehr kleinen Beträgen. Das ist gesetzlich notwendig. Unklar ist, ob nicht richtige Angaben für den nächsten Rechenschaftsbericht zu verbessern sind. Das Land will die neuen Regeln anhand der Praxis-Erfahrung nochmals anschauen. Der Landes-Rechnungshof hält das für sinnvoll. Die Ergebnisse seiner Prüfung sind Grundlage für den unabhängigen Landes-Parteien-Transparenz-Senat. Dieser entscheidet, ob Parteien Geld an das Land zurückzahlen müssen.
Allgemeine Rechenschaftspflicht nur teilweise erfüllt
Die Vorarlberger Volkspartei hat den Rechenschaftsbericht recht-zeitig an die Landesregierung geschickt. Alle wichtigen Teile und Anlagen, die nach dem Parteienförderungsgesetz nötig sind, sind vorhanden. Der Landes-Rechnungshof sieht die allgemeine Rechenschaftspflicht als erfüllt an. Die Erträge und Aufwendungen der Landesorganisation und der Teilorganisationen wurden jedoch nicht dem richtigen Berichtsteil zugeordnet. Die Vorarlberger Volkspartei ist die größte Partei im Land und hat eine komplexe Struktur, weil sie sechs Teilorganisationen und verschiedene regionale Untergruppen hat. Um den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zu erstellen, hat die Partei auf das Meldewesen für den Bundesbericht zurückgegriffen. Auch die Gliederung der Ertrags- und Aufwandsposten orientierte sich hauptsächlich am Parteiengesetz des Bundes. Das führte dazu, dass Spenden anders abgegrenzt wurden als im Landesgesetz. Im Rechenschaftsbericht war das Vermögen auch weniger detailliert ausgewiesen als im Landesgesetz vorgeschrieben. Für das Jahr 2023 gab es keine Hinweise darauf, dass Dokumente nicht ordnungsgemäß aufbewahrt oder Fördermittel falsch verwendet wurden.
Informationsgehalt bei Teilorganisationen teils eingeschränkt
Der Landes-Rechnungshof hat während der Prüfung verschiedene Buchhaltungsunterlagen und Dokumente der Vorarlberger Volkspartei sowie ihrer Teilorganisationen angesehen. Die Partei und ihre Teilorganisationen haben Fragen meistens schnell und voll-ständig beantwortet sowie die geforderten Belege vorgelegt. Der Landes-Rechnungshof stellte jedoch fest, dass in einigen Fällen die Erträge und Aufwendungen nicht richtig oder nicht vollständig dar-gestellt wurden. Beim Frauenbund und ÖAAB wurden mehrmals Erträge und Aufwendungen gegengerechnet, obwohl das nicht erlaubt ist. Bei der Jugendorganisation JVP waren die Erträge im Rechenschaftsbericht auf Grund zweier Fehler zu hoch angegeben. Beim Wirtschaftsbund wurden die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit zu niedrig angegeben, weil bei der Übertragung der Zahlen ein Fehler gemacht wurde. Außerdem wurden Kostenübernahmen durch die Landesorganisation beim ÖAAB und Seniorenbund nicht als Erträge berücksichtigt. Im Jahr 2023 wurden Schritte unternommen, um die Teilorganisation Seniorenbund klar von einem Verein mit dem gleichen Namen zu trennen. Der Landes-Rechnungshof meint, dass der Verein für das geprüfte Jahr noch teilweise in den Rechenschaftsbericht hätte aufgenommen werden müssen. Zudem stellte der Landes-Rechnungshof fest, dass der Rechenschaftsbericht keine Angaben zu den regionalen Untergruppen der Teilorganisationen enthält. Diese Informationen sind wichtig, weil sie einen großen Teil der Einnahmen und Ausgaben betreffen.
Anlagen im Rechenschaftsbericht waren teilweise nicht vollständig
Laut Parteienförderungsgesetz muss der Rechenschaftsbericht acht Anlagen haben. Diese sollen wichtige Informationen im Detail zeigen, damit alles nachvollziehbar ist. Es ist sehr wichtig, dass diese Informationen vollständig und richtig sind. Wenn die Partei die Pflicht zur Offenlegung nicht erfüllt, kann das ernste rechtliche Folgen haben. Die Partei hat in ihrem Rechenschaftsbericht viele Angaben nur für die Landesorganisation gemacht. Das hat dazu geführt, dass wichtige Informationen fehlen. Dies betrifft vor allem Angaben zu Mitgliedsbeiträgen einer Teilorganisation und eine andere Anlage, in welcher ausgewiesen hätte werden müssen, welcher Teil der Partei für einen anderen Teil der Partei Geld überweist, Kosten übernimmt oder etwas zur Verfügung stellt. Laut dem Ergebnis der Überprüfung durch den Landes-Rechnungshof hat es solche Erträge in größerem Umfang gegeben. Auch in der Anlage über die Partei und ihr Umfeld fehlen einige gesetzlich geforderte Informationen.
Wörterbuch
Partei
Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die ähnliche politische Interessen haben. Parteien stellen für Wahlen Personen auf, die gewählt werden können.
Landes-Rechnungshof
Der Landes-Rechnungshof überprüft, ob in Vorarlberg das Steuergeld richtig und gut verwendet wird. Anders als bei anderen Prüfungen kontrolliert der Landes-Rechnungshof bei Parteien jedoch nicht, ob sie Parteienförderung sparsam verwendet haben. Bei Parteien wird nur die Einhaltung des Gesetzes geprüft. So wird zum Beispiel geprüft, ob Parteien in ihrem Rechenschaftsbericht Ver-mögen, Erträge und Aufwendungen vollständig angegeben haben.
Rechenschaftsbericht
Parteien im Vorarlberger Landtag müssen jedes Jahr einen Bericht erstellen und darin darstellen, was der Partei gehört (Vermögen), woher sie Geld bekommen (Erträge) haben und wofür sie es ausgegeben (Aufwendungen) haben.
Landes-Parteien-Transparenz-Senat
Der Landes-Parteien-Transparenz-Senat in Vorarlberg entscheidet darüber, ob Parteien gegen das Parteienförderungsgesetz verstoßen haben und ob sie Geld an das Land zurückzahlen müssen. Der Senat besteht aus drei Mitgliedern. Davon müssen mindestens zwei Personen Juristen sein. Eine Person muss Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein. Die Mitglieder werden von der Landesregierung für fünf Jahre bestellt und entscheiden unabhängig.
Teilorganisation
Teilorganisationen sind Gruppen innerhalb einer Partei, die sich besonders für bestimmte Menschen einsetzen. In der Vorarlberger Volkspartei werden diese auch Bünde genannt. Beispielsweise gibt es einen Frauenbund, einen Seniorenbund und einen Bauernbund.