Projekte von Vision Rheintal

Handlungsbedarf in der Vorarlberger Raumplanung erkannt

Die rasante Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Vorarlberger Rhein­tal führte vermehrt zu räumlichen Konfliktsituationen. Damit einher ging auch ein erhöhter Kooperationsbedarf zwischen den Kommunen. Der über Jahr­zehnte gepflegte Ansatz einer räumlichen Schwerpunktplanung stieß an sei­ne Grenzen. Der raumplanerische Handlungsbedarf war aus Sicht des Landes und der 29 Rheintalgemeinden hoch. Es wurde daher nach neu­en We­gen gesucht, diese Problemsituation ge­mein­sam und zukunfts­ge­richtet zu bewältigen.

Vision Rheintal als offener Beteiligungsprozess initiiert

Anfang des Jahres 2004 startete das Land das Projekt Vision Rheintal als offenen Beteiligungsprozess. Durch sechs themenbasierte Fachteams wurde bis Mitte 2006 ein räumliches Entwicklungs­leit­bild erarbeitet. Dieses wurde von der Landesregierung und einzelnen Gemeinden verabschiedet. Eine ge­meinsame Beschlussfassung des Leitbildes durch alle 29 Rheintalge­meinden wurde angestrebt, konnte jedoch nicht erreicht werden. Mit einem offenen Beteiligungsprozess in dieser Dimension wurde Neuland betreten und ein beträchtlicher Ressourceneinsatz getätigt. Die Komplexität eines solchen Vor­hab­ens wurde dabei von den Beteiligten unterschätzt.

Trotz Rheintalkontrakt ist Vision Rheintal zu wenig verbindlich

Nach der Erarbeitung des Leitbildes fehlten aber noch immer das notwen­dige Maß an Verbindlichkeit und die konkrete Realisierung der Leitgedanken von Vision Rheintal. Deshalb wurde im Jahr 2006 ein zweites Projekt gestar­tet. In dessen Verlauf kam es zur Verab­schie­dung des Rheintalkontrakts durch Land und Gemeinden, der beide Insti­tutionen dazu verpflichtete, das gemeinsam erarbeitete Leitbild als Richt­schnur des Handelns heranzuziehen. Auch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden wurde geregelt. Damit ma­nifestierte sich zwar ein Bewusstseins­wandel der Akteure, die fak­tische Ver­bindlichkeit des Leitbildes und der Umsetzungscharakter des Pro­zesses waren jedoch weiterhin gering.

Verantwortung für die Umsetzung des Leitbildes ist zu klären

Um die Umsetzung der Leitsätze von Vision Rheintal zu for­cieren, wurde Anfang 2008 ein drittes Projekt gestartet. Das Vorhaben, den Realisierungs­grad von Vision Rheintal zu verstärken, stieß jedoch bald an seine Grenzen. Einer­seits liegt in der Raumpla­nung die Umset­zungs­kompetenz bei Land und Ge­meinden und andererseits wurde verabsäumt, klar festzulegen, wel­che Aufgaben das Land, die Gemeinden und das Pro­jekt wahr­nehmen müs­sen. Obwohl einzelne Projekte iniiert und umgesetzt wurden, gelang es nicht, den erhofften Umsetzungsgrad zu erreichen. Das Projekt 3 blieb daher zu  sehr auf der Ebene der Themenaufbereitung und Diskussion.

Die Zukunft von Vision Rheintal ist zu entscheiden

Neben einem Gesamtaufwand von € 3,26 Mio. für alle drei Projekte ist auch ein hohes Maß an Engagement von allen Beteiligten in diesen Prozess einge­flossen. Vision Rheintal ist auch mehrfach ausgezeichnet worden. Im Verlauf des offenen Beteiligungsprozesses wurde aber offensicht­lich, dass die kon­kreten raumplanerischen Handlungsbedarfe weniger auf der Ebe­ne des gesamten Rheintals als vielmehr auf regionaler und inter­kom­mu­naler Ebene gelöst werden müssen. Eine Prolongierung des Prozesses in der heuti­gen Form ist daher nicht zielführend. Durch die Entscheidungs­träger ist festzu­legen, welche Ziele noch erreicht werden sollen und welche Auf­ga­ben von wem wahrzunehmen sind. Sie haben daher schnellst­möglich über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Land sollte Steuerungsinstrumente konsequent einsetzen

In der Raumplanung sind die dem Land zur Verfügung stehenden Steue­rungs­instrumente, wie die Erlassung von Landesraumplänen, die Genehmi­gung von Flächenwidmungs- und Bebauungs­plänen sowie die Mitwirkung bei räum­lichen Entwicklungskonzepten, konsequent einzu­setzen und ge­gebenenfalls auszu­bauen. Darüber hinaus ist bei raumpla­nungs­relevanten Förderungen des Landes noch stärker auf überregionale Interessen Bedacht zu nehmen.