Schulkindbetreuung an allgemein bildenden Pflichtschulen

Zusammenfassung der Ergebnisse

Bund und Land setzten sich Ausbau ganztägiger Schulformen zum Ziel

Schulkinder können außerschulisch in Mittags-/Nachmittagsbetreuungen oder im Rahmen einer getrennten oder verschränkten Ganztagsschule betreut werden. Diese Betreuungsformen finden örtlich in der Regel an der Schule statt. Während die Ganztagsschule auch Bildungsziele verfolgt, unterstützt die Mittags-/Nachmittagsbetreuung vorwiegend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die rechtlichen Grundlagen sind vielzählig und komplex, sie unterscheiden sich je nach Form der Betreuung. Eine Mittags-/Nachmittagsbetreuung wird grundsätzlich von Gemeinden organisiert und vom Land gefördert. Verantwortungen für Aufgaben und Finanzierung in der Ganztagsschule sind auf alle Gebietskörperschaften verteilt. Mit Bund-Länder-Vereinbarungen wurde beginnend im Jahr 2011 der Ausbau ganztägiger Schulformen forciert. Die Landesregierung strebt im Arbeitsprogramm 2014 bis 2019 eine Verdoppelung der verschränkten Ganztagsklassen in drei Jahren an. Der Ausgangswert ist allerdings unklar.

Förderpraxis im Land verfolgte Bildungsziele nicht konsequent

Im Prüfzeitraum stand insbesondere die Deckung des Betreuungsbedarfs und weniger die mit der Ganztagsschule verbundenen Bildungsziele im Vordergrund. Die verschiedenen Betreuungsformen wurden oft vermischt angeboten, sprachlich nicht klar unterschieden und alle als Schülerbetreuung bezeichnet. Zum Teil wurden sie als Ganztagsschulen finanziert. Damit wären aber beispielsweise andere Qualitätsanforderungen oder das Anbieten von Lernzeiten verbunden. Zukünftig ist stärker auf die Qualifikation des Betreuungspersonals zu achten, Ausnahmemöglichkeiten sind restriktiv zu handhaben. Sowohl aus pädagogischen als auch aus finanziellen Gründen ist der vermehrte Einsatz jener Berufsgruppen zu forcieren, die speziell für die schulische Tagesbetreuung geschaffen wurden. Dazu sind gemeinde- bzw. schulübergreifende Modelle zu entwickeln. Für die Mittags-/Nachmittagsbetreuung kam das Land seiner Aufsichtsfunktion nicht nach. Ihre Ausübung ist für die Qualitätssicherung der Betreuung wichtig. Die Vermischung der verschiedenen Betreuungsformen führte zu Verunsicherung bei den Akteuren. Die begonnene Aufarbeitung und die aktive Informationspolitik der zuständigen Abteilung sind zu begrüßen.

Aussagefähige Daten über Betreuungssituation und finanzielle Übersicht fehlen

Der Anteil betreuter Schulkinder stieg im Prüfzeitraum deutlich. Anhand bestehender Daten kann nicht festgestellt werden, wie viele Kinder in welchem Ausmaß – z.B. eine Stunde oder die ganze Woche – welche Betreuungsformen in Anspruch nehmen. Eine zuverlässige Beurteilung des Ausbaustands der Ganztagsschulen sowie der Mittags-/Nachmittagsbetreuung ist daher nicht möglich. Für Förderungen und Personal in der Schulkindbetreuung wendeten Bund und Land im Prüfzeitraum jährlich im Durchschnitt € 7,21 Mio. auf. Eine vollständige Finanzierungsübersicht ist nicht vorhanden, auch da Kosten von Gemeinden und Erziehungsberechtigten nicht zentral erfasst sind. Für Ganztagsschulen trug der Bund den überwiegenden Anteil der Kosten. Er stellte für deren Ausbau Fördermittel in Höhe von € 28,79 Mio. für die Jahre 2011 bis 2018 bereit. Vorarlberg konnte diese bis Ende 2017 nur zur Hälfte abholen.

Zukünftige Ausrichtung erarbeiten, Wirkung regelmäßig überprüfen

Die angestrebte Verdoppelung der verschränkten Ganztagsklassen gelang jedenfalls nicht. Eine Überprüfung, inwiefern mit den zur Verfügung gestellten Mitteln bildungs- und gesellschaftspolitische Ziele erreicht wurden, fand nicht statt. Im Vordergrund stand die Finanzierungsfunktion für Aufgaben, vor allem jener der Gemeinden, und nicht die Erreichung übergeordneter Ziele. Zur besseren Steuerung sind aussagefähige Datengrundlagen zu schaffen. Basierend auf einer Bestandsanalyse hat das Land ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches u.a. langfristige Ziele für die verschiedenen Betreuungsformen sowie finanzielle Folgen beinhaltet. Die Wirksamkeit gesetzter Maßnahmen ist regelmäßig zu evaluieren, einzelne Förderungen sind zeitnah zu überarbeiten.

Verbesserungen in Organisation und Ablauf dringend erforderlich

Im Amt der Landesregierung sind drei Abteilungen mit Themen der Schulkindbetreuung befasst, insgesamt mit geringen Personalressourcen. Eine Koordination fehlt. Die Förderabwicklung für Personalkosten erfolgt manuell und ist fehleranfällig. Vereinfachungen und Qualitätsverbesserungen sind zeitnah umsetzbar. Die Etablierung einer digitalen Förderabwicklung ist voranzutreiben. Bei der Kontrolle der Mittelverwendung besteht erheblicher Handlungsbedarf. Regierungsbeschlüsse sind zukünftig vorgabegemäß einzuholen, sie dienen zudem der Transparenz. Organisatorische und personelle Veränderungen führten zu beträchtlichem Wissensverlust, die Dokumentation war unvollständig. Das Land initiierte erste Maßnahmen, diese sind konsequent zu verfolgen, weitere sind notwendig. Mit Einrichtung der Bildungsdirektion nimmt diese neue Behörde ab dem Jahr 2019 Aufgaben des Landesschulrats sowie der Abteilung Schule (IIa) wahr. Agenden der Elementarbildung sowie der Kinder- und Schulkindbetreuung werden in einer Abteilung zusammengefasst. Mittelfristig ist auf Basis der zukünftigen Ausrichtung und der Erfahrungen mit der Bildungsdirektion eine Reorganisation zu prüfen.