Schulkindbetreuung in den Gemeinden Altach und Wolfurt

Zusammenfassung und Ergebnisse

Landesweit tätige Dienstleister oft in Schulkindbetreuung eingebunden

Die Anzahl der Gemeinden, die eine Schulkindbetreuung anbieten, erhöhte sich in den geprüften Jahren nur geringfügig auf 67 im Schuljahr 2017/18. Von diesen bedienten sich 58 einem oder beiden landes­weit tätigen Dienstleistern. Der in 44 Gemeinden vertretene und dem Vorarlberger Ge­mein­de­ver­band zugeordnete Verein Schülerbetreuung Vorarlberg erbringt vor allem aus­gewählte administra­tive Tätigkeiten. Das Leistungsspektrum der Kinder­betreuung Vorarlberg gGmbH ist im Vergleich umfangreicher und wurde von 24 Gemeinden in Anspruch genommen. Die Anzahl betreuter Schulkinder stieg deutlich, Daten dazu sind jedoch nicht vollständig und zu wenig differenziert. Ganztagsschule und Mittags- und/oder Nachmittagsbetreu­ung werden oft ver­mischt an­ge­boten. Die bisherige Anschubförderung des Bundes für den Ausbau ganz­tägiger Schulformen läuft mit dem Schuljahr 2018/19 aus. Zukünftig stehen dafür mit dem Bildungsinvestitionsgesetz weniger Mittel bereit.

In Altach und Wolfurt nahmen Betreuungsleistungen deutlich zu

In Altach stiegen die Betreuungsstunden in den geprüften Jahren um über 100 Prozent auf 21.235 Stunden im Schuljahr 2017/18. Diese wurden von der gemeindeeigenen Sozialzentrum Altach gGmbH erbracht. In Wolfurt leistete die Kinderbetreuung Vor­arl­berg gGmbH 41.171 Stunden. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 50 Prozent. Die Betreuungsquote war in Wolfurt an allen Standorten höher als in Altach. Betreuungsmöglichkeiten stehen in beiden Gemeinden an drei bis fünf Nachmittagen pro Woche zur Ver­fügung, Mittagessen wird angeboten. Zudem gibt es jeweils eine Ferien­be­treu­ung mit Ausnahme von vier bis fünf Schließ­wochen. Nach Berechnung des Landes-Rechnungshofs nehmen die Beiträge der Erziehungsberechtigten mit dem Wechsel vom Kindergarten in die Volksschule signifikant zu. Zudem ermöglichten die Betreuungszeiten nicht an allen Schulstandorten eine Vollzeitbeschäftigung.

In Altach konnte der Finanzierungsbedarf pro Betreuungsstunde gesenkt werden

Das Sozialzentrum Altach stellte Betreuungspersonal im Vergleich zu Wolfurt ganzjährig und zu einem höheren Beschäftigungsausmaß ein. Auch pädagogisches Per­sonal, welches zum Einsatz in Ganztagsschulen qualifiziert ist, wird be­schäftigt. Dennoch gelang es in dieser Gemeinde, den Finanzie­rungs­bedarf pro Betreuungsstunde zu re­du­zieren. Bis zum Jahr 2017 sanken die von der Gemeinde zu fi­nan­zier­enden Gesamtkosten auf € 36.100 oder € 1,50 pro betreuter Stunde. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil von 27 Prozent. Zwischen der Gemeinde und dem Sozial­zentrum Altach gibt es bislang keine schriftliche Vereinbarung über die Durchführung der Schulkindbetreuung. Eine solche hilft, Auf­gaben, Kompetenzen und Verantwortungen klarzustellen und ist daher ab­zuschließen.

In Wolfurt war der Finanzierungsanteil auch wegen Kosten für Dienstleister höher

Der Leistungsumfang der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH für Wolfurt veränderte sich im Zeitverlauf. Seit Ende 2017 richtet der Dienstleister die Schulkindbetreuung im Wesentlichen wieder allein aus. Bei Überlegungen zur Aufgabenverlagerung erstellte die Gemeinde keine Kostenkalkulation. Zudem schloss sie erst nach zehn­jähriger Zusammenarbeit eine schriftliche Ver­ein­ba­rung ab. In Ganztagsschulen kam auch Personal ohne die erforderliche pädagogische Ausbildung zum Einsatz. Die Gemeinde übernahm im Prüfzeitraum teilweise selbst wesentliche Aufgaben und baute entsprechendes Know-How auf. Die dafür vom Dienstleister in Abzug gebrachte Pauschale stand nicht in angemessenem Verhältnis zu den Kosten. Im Jahr 2017 finanzierte die Gemeinde 34 Prozent der Be­treu­ungs­leistung, somit € 121.300 oder € 2,69 pro betreuter Stunde. Durch die Tarifgestaltung der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH konnte die Gemeinde nicht von Skalen­effekten profitieren, der Finanzierungsbedarf stieg. Die Zusammen­arbeit ist wirtschaftlich zu überprüfen, die Tarife gegebenenfalls neu zu verhandeln. Zudem ist sicherzustellen, dass zukünftig alle förderbaren Per­sonal­kosten eingereicht werden.

Informationen an Gemeindevertretungen und Erziehungsberechtigte verbessern

Eine vollständige Übersicht von Kosten und Erlösen der Schulkindbetreuung bestand weder in Altach noch in Wolfurt. Nach Ansicht des Landes-Rechnungs­hofs ist eine jährliche Berichterstattung darüber an die Gemeindevertretung ein­zu­führen und um Informationen über die Entwicklung zu er­gänzen. Aufgrund der steigenden Bedeutung der Tagesbetreuung und deren nicht unerheblichen Einfluss auf infrastrukturelle und somit finanzielle Maß­nahmen ist dies zweckmäßig. Auf Basis aussagefähiger Daten sind mittel- und langfristige Ziele für die Schulkindbetreuung zu setzen. Informationen über die unterschiedlichen Betreuungsformen – Ganz­tags­schule und Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung – sind für Erziehungsberechtigte nur für eine der fünf Schulen vorhanden. Diese sind auszubauen, damit sich Erziehungsberechtigte bewusst für eine Form entscheiden können. Der Landes-Rechnungshof begrüßt, dass in beiden Gemeinden Evaluierungen durchgeführt und entsprechende Maß­nahmen gesetzt wurden. Das jeweilige Beschwerdemanagement ist noch weiter zu verbessern.