Schulkindbetreuung in den Gemeinden Altach und Wolfurt - Umsetzung der Empfehlungen - barrierefreie Version

Informationen

Vorlage an Gemeindevertretung, Landtag und Landesregierung
Der Landes-Rechnungshof berichtet der Gemeindevertretung gemäß Art. 70 Abs. 2 der Landesverfassung über seine Tätigkeit und die Ergebnisse seiner Prüfungen aus dem Bereich der Gemeinde. Der Bericht ist nach § 5a Abs. 2 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof auch der Landesregierung und dem Landtag zu übergeben sowie zu veröffentlichen.

Geprüfte Stellen
Gemeinde Altach, Marktgemeinde Wolfurt

Prüfzeitraum
2018 bis 2022 mit Stand Jänner 2023

Prüfgegenstand
Umsetzungsstand der Empfehlungen aus dem Prüfbericht Schulkindbetreuung in den Gemeinden Altach und Wolfurt, veröffentlicht im Jahr 2019

Prüfergebnis
Das Ergebnis der Prüfung wurde der Gemeinde Altach und der Marktgemeinde Wolfurt am 31. Jänner 2023 zur Kenntnis gebracht. Die Gemeinde Altach gab am 10. Februar 2023, die Marktgemeinde Wolfurt am 14. Februar 2023 eine Stellungnahme ab. Sie wurden vom Landes-Rechnungshof in den Bericht eingearbeitet.

Formale Aspekte
Die in den Kapiteln Prüfergebnis 2019 und Empfehlungen verwendeten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. Es handelt sich dabei um die Originalfassung aus dem ursprünglichen Bericht. Seit dem Jahr 2023 wird eine geschlechtergerechte Formulierung verwendet.

Ablauf der Prüfung

Grundlage der Prüfung waren die nach § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof zu erstattenden Rückmeldungen der Rechtsträger, denen die geprüften Stellen zuzurechnen sind, über die getroffenen Maßnahmen. Diese sind dem Landes-Rechnungshof längstens zwölf Monate nach Behandlung des Berichts in der Gemeindevertretung zu übermitteln. Zudem forderte der Landes-Rechnungshof von den geprüften Stellen zu Beginn der Evaluierung einen aktualisierten Umsetzungsstand seiner ausgesprochenen Empfehlungen ein. Zur Überprüfung der vorliegenden Selbsteinschätzung nahm der Landes-Rechnungshof stichprobenartig in Unterlagen Einsicht und führte in den Monaten November und Dezember 2022 Gespräche mit den verantwortlichen Führungskräften. Seine daraus gewonnene Bewertung kann von den ursprünglichen Rückmeldungen abweichen. Die Empfehlungen wer-den mit dem Stand der Bearbeitung tabellarisch aufgelistet. Der Umsetzungsstand wird in drei Kategorien eingeordnet:

umgesetzt
Die Empfehlung wurde vollständig umgesetzt.

in Arbeit
Die Empfehlung ist teilweise umgesetzt und/oder befindet sich in Bearbeitung, konkrete Schritte sind geplant.

nicht umgesetzt
Der Empfehlung wurde entweder nicht entsprochen, Schritte zur Umsetzung sind nicht geplant oder sie wurde vom betreffenden Rechtsträger abgelehnt. Auch Empfehlungen, die vom Landes-Rechnungshof mangels Anlassfällen als nicht relevant beurteilt werden, sind hier zugeordnet.

In einem Kommentar zum Umsetzungsstand erläutert der Landes-Rechnungshof ausgewählte Themen.

1 Prüfergebnis 2019

Der Landes-Rechnungshof prüfte von Februar 2018 bis April 2018 sowie von Oktober 2018 bis März 2019 die Schulkindbetreuung an allgemein bildenden Pflichtschulen in den Gemeinden Altach und Wolfurt. Schwerpunkte waren Organisation, Finanzierung sowie Umfang und Entwicklung der Betreuungsleistungen. Die Prüfung fokussierte sich auf die Jahre 2012, 2015 und 2017 bzw. die Schuljahre 2012/13, 2015/16 und 2017/18. Förderungen für infrastrukturelle Maßnahmen wurden berücksichtigt, die Maßnahmen selbst nicht überprüft. Die Organisationen, die mit Aufgaben der Schulkindbetreuung betraut waren – die Sozialzentrum Altach gGmbH sowie die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH – waren nicht Gegenstand der Prüfung. Im Mai 2019 veröffentlichte der Landes-Rechnungshof den Prüfbericht. Die Gemeindevertretungen behandelten ihn innerhalb der gesetzlich vorgesehenen zweimonatigen Frist am 2. bzw. 3. Juli 2019 unter einem eigenen Tagesordnungspunkt. Mit Schreiben vom 12. August 2020 berichtete die Marktgemeinde Wolfurt bzw. mit Schreiben vom 10. September 2020 die Gemeinde Altach dem Landes-Rechnungshof gemäß § 5a Abs. 4 des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof, welche Maßnahmen getroffen wurden.

Landesweit tätige Dienstleister oft in Schulkindbetreuung eingebunden

Die Anzahl der Gemeinden, die eine Schulkindbetreuung anbieten, erhöhte sich in den geprüften Jahren nur geringfügig auf 67 im Schuljahr 2017/18. Von diesen bedienten sich 58 eines oder beider landesweit tätigen Dienstleister. Der in 44 Gemeinden vertretene und dem Vorarlberger Gemeindeverband zugeordnete Verein Schülerbetreuung Vorarlberg erbringt vor allem ausgewählte administrative Tätigkeiten. Das Leistungsspektrum der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH ist im Vergleich umfangreicher und wurde von 24 Gemeinden in Anspruch genommen. Die Anzahl betreuter Schulkinder stieg deutlich, Daten dazu sind jedoch nicht vollständig und zu wenig differenziert. Ganztagsschule und Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung werden oft vermischt angeboten. Die bisherige Anschubförderung des Bundes für den Ausbau ganztägiger Schulformen läuft mit dem Schuljahr 2018/19 aus. Zukünftig stehen dafür mit dem Bildungsinvestitionsgesetz weniger Mittel bereit.

In Altach und Wolfurt nahmen Betreuungsleistungen deutlich zu

In Altach stiegen die Betreuungsstunden in den geprüften Jahren um über 100 Prozent auf 21.235 Stunden im Schuljahr 2017/18. Diese wurden von der gemeindeeigenen Sozialzentrum Altach gGmbH erbracht. In Wolfurt leistete die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH 41.171 Stunden. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 50 Prozent. Die Betreuungsquote war in Wolfurt an allen Standorten höher als in Altach. Betreuungsmöglichkeiten stehen in beiden Gemeinden an drei bis fünf Nachmittagen pro Woche zur Verfügung, Mittagessen wird angeboten. Zudem gibt es jeweils eine Ferienbetreuung mit Ausnahme von vier bis fünf Schließwochen. Nach Berechnung des Landes-Rechnungshofs nehmen die Beiträge der Erziehungsberechtigten mit dem Wechsel vom Kindergarten in die Volksschule signifikant zu. Zudem ermöglichten die Betreuungszeiten nicht an allen Schulstandorten eine Vollzeitbeschäftigung.

In Altach konnte der Finanzierungsbedarf pro Betreuungsstunde gesenkt werden

Das Sozialzentrum Altach stellte Betreuungspersonal im Vergleich zu Wolfurt ganzjährig und zu einem höheren Beschäftigungsausmaß ein. Auch pädagogisches Personal, welches zum Einsatz in Ganztagsschulen qualifiziert ist, wird beschäftigt. Dennoch gelang es in dieser Gemeinde, den Finanzierungsbedarf pro Betreuungsstunde zu reduzieren. Bis zum Jahr 2017 sanken die von der Gemeinde zu finanzierenden Gesamtkosten auf € 36.100 oder € 1,50 pro betreuter Stunde. Dies entspricht einem Finanzierungsanteil von 27 Prozent. Zwischen der Gemeinde und dem Sozialzentrum Altach gibt es bislang keine schriftliche Vereinbarung über die Durchführung der Schulkindbetreuung. Eine solche hilft, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klarzustellen, und ist daher abzuschließen.

In Wolfurt war der Finanzierungsanteil auch wegen Kosten für Dienstleister höher

Der Leistungsumfang der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH für Wolfurt veränderte sich im Zeitverlauf. Seit Ende 2017 richtet der Dienstleister die Schulkindbetreuung im Wesentlichen wieder allein aus. Bei Überlegungen zur Aufgabenverlagerung erstellte die Gemeinde keine Kostenkalkulation. Zudem schloss sie erst nach zehnjähriger Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung ab. In Ganztagsschulen kam auch Personal ohne die erforderliche pädagogische Ausbildung zum Einsatz. Die Gemeinde übernahm im Prüfzeitraum teilweise selbst wesentliche Aufgaben und baute entsprechendes Know-How auf. Die dafür vom Dienstleister in Abzug gebrachte Pauschale stand nicht in angemessenem Verhältnis zu den Kosten. Im Jahr 2017 finanzierte die Gemeinde 34 Prozent der Betreuungsleistung, somit € 121.300 oder € 2,69 pro betreuter Stunde. Durch die Tarifgestaltung der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH konnte die Gemeinde nicht von Skaleneffekten profitieren, der Finanzierungsbedarf stieg. Die Zusammenarbeit ist wirtschaftlich zu überprüfen, die Tarife gegebenenfalls neu zu verhandeln. Zudem ist sicherzustellen, dass zukünftig alle förderbaren Personalkosten eingereicht werden.

Informationen an Gemeindevertretungen und Erziehungsberechtigte verbessern

Eine vollständige Übersicht von Kosten und Erlösen der Schulkindbetreuung bestand weder in Altach noch in Wolfurt. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs ist eine jährliche Berichterstattung darüber an die Gemeindevertretung einzuführen und um Informationen über die Entwicklung zu ergänzen. Auf Grund der steigenden Bedeutung der Tagesbetreuung und deren nicht unerheblichen Einfluss auf infrastrukturelle und somit finanzielle Maßnahmen ist dies zweckmäßig. Auf Basis aussagefähiger Daten sind mittel- und langfristige Ziele für die Schulkindbetreuung zu setzen. Informationen über die unterschiedlichen Betreuungsformen – Ganztagsschule und Mittags- und/ oder Nachmittagsbetreuung – sind für Erziehungsberechtigte nur für eine der fünf Schulen vorhanden. Diese sind auszubauen, damit sich Erziehungsberechtigte bewusst für eine Form entscheiden können. Der Landes-Rechnungshof begrüßt, dass in beiden Gemeinden Evaluierungen durchgeführt und entsprechende Maßnahmen gesetzt wurden. Das jeweilige Beschwerdemanagement ist noch weiter zu verbessern.

2 Empfehlungen

Insgesamt sprach der Landes-Rechnungshof in seinem Prüfbericht 10 Empfehlungen an die Gemeinde Altach sowie 14 Empfehlungen an die Marktgemeinde Wolfurt aus. Davon setzte Altach 4 um, 4 befanden sich in Bearbeitung, 2 wurden nicht umgesetzt. Wolfurt setzte 7 Empfehlungen um, 4 wurden vom Landes-Rechnungshof als in Arbeit beurteilt, 3 als nicht umgesetzt.

Umsetzungsstand der Empfehlungen

Stand Jänner 2023

Grafik über den Umsetzungsstand der Empfehlungen; Stand Jänner 2023

Quelle: Landes-Rechnungshof

In den Jahren 2013 bis 2019 adressierte der Landes-Rechnungshof in 9 Prüfberichten an Gemeinden 288 Empfehlungen. Davon waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Evaluierung 46 Prozent der Empfehlungen bereits umgesetzt, 36 Prozent in Bearbeitung und 18 Prozent nicht umgesetzt. Sowohl für Altach als auch für Wolfurt entspricht der Anteil der aufgegriffenen Vorschläge dem Durchschnitt aller evaluierten Prüfungen. Wolfurt setzte im Vergleich der beiden Gemeinden aber einen höheren Anteil an Empfehlungen um.

Gemeinde Altach
Bewilligungen für Ganztagsschulen bzw. Anzeigen für Mittags-/Nachmittagsbetreuungen aktuell halten
umgesetzt

Information an Erziehungsberechtigte zu unterschiedlichen Betreuungsformen ausbauen
nicht umgesetzt

Differenzierte, vollständige Datenerfassung der betreuten Schulkinder sicherstellen
in Arbeit

Beschwerdemanagement verbessern
umgesetzt

Schriftlichen Vertrag zwischen Gemeinde und Sozialzentrum Altach abschließen
nicht umgesetzt

In Gemeindevertretung jährlich über Entwicklung der Schulkindbetreuung berichten
in Arbeit

Mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen für verschiedene Betreuungsformen erarbeiten
in Arbeit

Auf vollständigere Darstellung der Erlöse und Kosten für Schulkindbetreuung in Kostenrechnung des Sozialzentrums Altach hinwirken
in Arbeit

Betreuungsbeiträge für Ganztagsschulen verordnen
umgesetzt

Regelungen für Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten festsetzen
umgesetzt

Anzahl Empfehlungen Gesamt

4 umgesetzt
4 in Arbeit
2 nicht umgesetzt

Marktgemeinde Wolfurt

Bewilligungen für Ganztagsschulen bzw. Anzeigen für Mittags-/Nachmittagsbetreuungen aktuell halten
umgesetzt

Information an Erziehungsberechtigte zu unterschiedlichen Betreuungsformen ausbauen
in Arbeit

Differenzierte, vollständige Datenerfassung der betreuten Schulkinder sicherstellen
nicht umgesetzt

Beschwerdemanagement verbessern
in Arbeit

Auf Einsatz von qualifiziertem Personal hinwirken
umgesetzt

Ordnungsgemäße Beschlussfassung für Kooperationsvereinbarung bzw. Auftragserteilung sicherstellen
umgesetzt

In Gemeindevertretung jährlich über Entwicklung der Schulkindbetreuung berichten
nicht umgesetzt

Mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen für verschiedene Betreuungsformen erarbeiten
in Arbeit

Jährliche Übersicht der Kosten und Erlöse für Schulkindbetreuung ermitteln und darüber im Rahmen der Berichterstattung an Gemeindevertretung informieren
in Arbeit

Zusammenarbeit mit Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH einer wirtschaftlichen Prüfung unterziehen
nicht umgesetzt

Bei Weiterführung der Zusammenarbeit Tarife neu verhandeln
umgesetzt

Sicherstellen, dass sämtliche förderbaren Personalkosten eingereicht werden
umgesetzt

Betreuungsbeiträge für Ganztagsschulen verordnen
umgesetzt

Regelungen für Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten festsetzen
umgesetzt

Anzahl Empfehlungen Gesamt

7 umgesetzt
4 in Arbeit
3 nicht umgesetzt

3 Kommentar zum Umsetzungsstand

Sowohl in Altach als auch in Wolfurt wurde ein Großteil der Empfehlungen aufgegriffen. Davon befanden sich wichtige Vorschläge noch in Umsetzung, wie jene zur Erarbeitung mittel- und langfristiger Ziele und Maßnahmen für die Schulkindbetreuung. Im Vordergrund steht für die Gemeinden eher die Deckung der quantitativen Nachfrage als eine Weiterentwicklung bestimmter Betreuungsformen. Eine hohe Systemkomplexität mit aufgeteilten Kompetenzen hemmt Gemeinden in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe. Im Hinblick auf Steuerung und Entwicklung des Betreuungsangebots für Schulkinder sind aussagefähige und differenzierte Daten wesentliche Grundlage.

Den Gemeinden als Schulerhalter der allgemein bildenden Pflichtschulen kommen in der Schulkindbetreuung zentrale Verantwortungen und Aufgaben zu. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind noch immer komplex. Aufgeteilte Kompetenzen mit zahlreichen Schnittstellen erschweren den Ausbau ganztägiger Schulformen, die einen Beitrag insbesondere zur Chancengleichheit leisten. Teils unterschiedliche Interessen der Akteure Gemeinde – Land –Schule erfordern eine kooperative Zusammenarbeit. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofs steht bei den geprüften Gemeinden nach wie vor die generelle Deckung der Nachfrage im Vordergrund und weniger die Weiterentwicklung bestimmter Betreuungsformen wie die Ganztagsschule. Ihrem gesetzlichen Auftrag, zumindest eine außerschulische Tagesbetreuung anzubieten, kommen sie jedoch nach. Der Landes-Rechnungshof weist darauf hin, dass Gemeinden nach dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ab dem Schuljahr 2024/25 einen Versorgungsauftrag für Schulkinder bis zur vierten Schulstufe zu erfüllen haben.

Beide Gemeinden haben die bei der Prüfung im Jahr 2019 fehlenden Anzeigen für den Betrieb als außerschulische Tagesbetreuung zwischenzeitlich eingebracht (Altach und Wolfurt E 1). Sämtliche Bewilligungen für eine Bestimmung als Ganztagsschule liegen vor. Jene für die Volksschule Altach ist aufzuheben, da sie bereits seit dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr als Ganztagsschule geführt wird. Der Landes-Rechnungshof weist die Gemeinde darauf hin, dass nicht nur die Bestimmung, sondern auch die Aufhebung als Ganztagsschule von der Bildungsdirektion zu bewilligen ist.

In beiden Gemeinden stellen Dienstleistungsunternehmen das Personal bereit und organisieren das Betreuungsangebot für den Freizeitteil der Ganztagsschulen sowie für die Mittags-/Nachmittagsbetreuung. In Wolfurt ist dies die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH. Eine jährlich aktualisierte Kooperationsvereinbarung, die auch einen Leistungskatalog beinhaltet, regelt die Zusammenarbeit. Nach Hinweis durch den Landes-Rechnungshof im Zuge der Evaluierungsprüfung trat die Gemeindevertretung das Beschlussrecht für die Genehmigung der Vereinbarung Ende 2022 ordnungsgemäß an den Gemeindevorstand ab (Wolfurt E 6). In Altach übernimmt die Sozialzentrum Altach gGmbH (Sozialzentrum) weiterhin die Organisation und Durchführung der Schulkindbetreuung. Ihr auf der Webseite veröffentlichtes Konzept gibt einen Einblick in pädagogische Arbeit, Grundhaltung und Ziele. Leistungen, Kompetenzen und Verantwortungen sind jedoch nicht schriftlich vereinbart. Der im Gesellschaftsvertrag des Sozialzentrums erweiterte Unternehmensgegenstand wird vom Landes-Rechnungshof diesbezüglich nicht als ausreichende Klarstellung erachtet (Altach E 5).

Die Zuständigkeit für die Behandlung von Beschwerden wurde in den geprüften Gemeinden geklärt, sie kommt dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen zu. In Altach ist auf der Webseite ein Feedback-Bereich mit Ansprechpersonen eingerichtet. Zudem wurde ein Konzept für ein Beschwerde- und Informationsmanagement erstellt, welches in den Bereichen Kinderbetreuung, Kindergarten und Schulkindbetreuung sowie Offene Jugendarbeit umgesetzt werden soll. In Wolfurt ist ein nachvollziehbares, nach außen kommuniziertes Beschwerdemanagement geplant. Interne Abläufe, die den Umgang mit Beschwerden von Erziehungsberechtigten regeln, wurden noch nicht festgelegt. Der Landes-Rechnungshof betont die Notwendigkeit einer standardisierten Dokumentation sowie einer geregelten Berichterstattung an die Gemeinden. Da sie die Organisation der Schulkindbetreuung ausgelagert haben, sind sie operativ weniger eingebunden (Altach und Wolfurt E 4).

Förderungen nach dem Bildungsinvestitionsgesetz und der Landesrichtlinie bedingen u.a. die Qualifizierung des Betreuungspersonals gemäß den normierten Vorgaben. In Wolfurt achtet die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH nach Aufforderung der Gemeinde vermehrt auf den Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal (Wolfurt E 5). Sie schließt mit den Mitarbeiter⋅innen Vereinbarungen ab, in denen sich diese zu einer zeitnahen Ausbildung im Bereich der akademischen Freizeitpädagogik verpflichten. Auf die tatsächliche Absolvierung ist, bei entsprechender Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen, jedenfalls zu achten.

Um die weitere Entwicklung und den Ausbau der verschiedenen Betreuungsformen in den Gemeinden planen zu können, regte der Landes-Rechnungshof in seinem Prüfbericht aus dem Jahr 2019 an, Konzepte mit konkreten mittel- und langfristigen Zielen und Maßnahmen zu erarbeiten und auch regelmäßig zu überprüfen (Altach E 7, Wolfurt E 8). Wolfurt schuf für das Schuljahr 2020/21 die Rahmenbedingungen für den Betrieb einer verschränkten Ganztagsschule an einer Volksschule. Diese konnte jedoch – laut Information an die Erziehungsberechtigten – auf Grund akuten Lehrer⋅innenmangels nicht umgesetzt werden. Das Beispiel zeigt, wie die verflochtene Verantwortung der einzelnen Akteure die Wahrnehmung der gesetzlich festgelegten Aufgaben hemmen kann. Die Gemeinde ist von Entscheidungen abhängig, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dies erschwert die Planung. Wolfurt begründet u.a. damit das fehlende Konzept zum Ausbau der ganztägigen Schulformen. Auch in Altach gibt es keine klaren Zielvorgaben und keine mittel- bzw. langfristige Auseinandersetzung mit der Thematik Schulkindbetreuung. Die Gemeinde wartet nach eigenen Angaben das Freiwerden von räumlichen Möglichkeiten ab, die im Rahmen der geplanten Zentrumsverbauung geschaffen werden könnten.

Dementsprechend wird in Altach auf der Webseite des Sozialzentrums und in Elternbriefen nur das bestehende Angebot vorgestellt. Weiterführende Informationen über unterschiedliche Betreuungsformen gibt es nach wie vor nicht. Kritisch sieht der Landes-Rechnungshof, dass in beiden Gemeinden nur der zeitliche Betreuungsbedarf im Rahmen eines vordefinierten Rahmens, ohne Differenzierung nach Betreuungsformen, erhoben wird (Altach und Wolfurt E 2). Wolfurt beschreibt auf der Gemeinde-Webseite schulische und außerschulische Betreuungskonzepte im Allgemeinen, zum konkreten Angebot stellt sie Informationsblätter und Formulare bereit. Sowohl in Altach als auch in Wolfurt kann den Formularen nicht entnommen werden, für welche Form der Betreuung die Schulkinder angemeldet werden. Der Landes-Rechnungshof bekräftigt seine Empfehlung, umfassender über die unterschiedlichen Formen der Schulkindbetreuung zu informieren. Dies ist Voraussetzung für eine bewusste Entscheidung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich Betreuungsform und den damit verbundenen Zielen, Anforderungen oder Kosten.

Anzahl der betreuten Schulkinder sowie Art und Stundenausmaß der Betreuung werden in den Gemeinden nach wie vor nicht systematisch und zentral dokumentiert (Altach und Wolfurt E 3). Eine Entwicklung der Betreuungszahlen in den geprüften Gemeinden ist ohne teils erheblichen Aufwand nicht aussagefähig darstellbar. Die Erfassung der betreuten Schulkinder erfolgt in Altach über ein landesweit breit eingesetztes Schulverwaltungssystem, allerdings nur für die Mittelschule. Vom Anbieter ist eine flächendeckende Einführung für alle Schulen in den nächsten Jahren vorgesehen. Über Anzahl betreuter Schulkinder sowie Summe der Betreuungsstunden gab das Sozialzentrum nach Anfrage des Landes-Rechnungshofs Auskunft. In Wolfurt ist die Einforderung von entsprechend aufbereiteten Berichten des Dienstleistungsunternehmens zu forcieren. Aussagefähige Daten in einer einheitlichen Struktur sind eine wesentliche Grundlage, die finanzielle und infrastrukturelle Entwicklung der Gemeinde zu planen und zu steuern. Ein Ausschuss befasste sich in beiden Gemeinden zeitweise mit der Thematik, in die Gemeindevertretung wurde jedoch nicht nachvollziehbar berichtet. In Altach informierte der Geschäftsführer des Sozialzentrums anlässlich des Jahresabschlusses 2021 über Betreuungsstunden in der Volksschule, ausführlichere Berichte erfolgen im Beirat. In Wolfurt werden Mittelaufbringung und -verwendung für die Schülerbetreuung im Rechnungsabschluss nunmehr transparenter dargestellt (Wolfurt E 9), detailliertere Aufstellungen und Informationen wurden bislang nicht erläutert. Im Hinblick auf Steuerungsmöglichkeiten bekräftigt der Landes-Rechnungshof seine Empfehlung, in der Gemeindevertretung regelmäßig zu berichten (Altach E 6, Wolfurt E 7).

In der Kostenrechnung des Sozialzentrums wurden zwar Anpassungen vorgenommen, allerdings ist daraus weiterhin kein vollständiger und dem Grundsatz der Kostenwahrheit entsprechender Überblick über Kosten und Erlöse der Schulkindbetreuung ableitbar (Altach E 8). Im Zuge des Voranschlags 2023 führt Altach nach eigenen Angaben im Gemeindehaushalt einen separaten Unterabschnitt für die Schulkindbetreuung ein.

In beiden Gemeinden wurden Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge der Erziehungsberechtigten neu verordnet (Altach E 9, Wolfurt E 13) und in der Verordnungssammlung allgemein zugänglich gemacht. Der Landes-Rechnungshof begrüßt, dass inzwischen zudem die finanzielle Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten bei der Beitragseinhebung mittels sozialer Staffelung berücksichtigt und eine nach außen nachvollziehbare Vorgehensweise festgelegt ist (Altach E 10, Wolfurt E 14).

Zwischen der Gemeinde Wolfurt und der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH wurde ein Ablauf zur Sicherstellung einer vollständigen Fördereinreichung festgelegt. Die Abrechnungen enthalten nun auch die förderbaren Lehrpersonalkosten (Wolfurt E 12). Das Dienstleistungsunternehmen erhöhte die jährlich neu festzusetzenden Gemeindetarife insbesondere für das Schuljahr 2019/20 deutlich, für die zwei Folgejahre blieben sie konstant. Nach Auskunft der Gemeinde fand im Jahr 2019 eine Besprechung mit Vertreter⋅innen der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH statt, um die Tarife zu verhandeln. Sie führte allerdings zu keiner Kostenverbesserung für die Gemeinde (Wolfurt E 11). Entgegen der Empfehlung des Landes-Rechnungshofs lag diesem Gespräch keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Zusammenarbeit zugrunde. Zudem erfolgte keine Kostenprüfung verschiedener Organisationsmodelle (Wolfurt E 10). Nach Angaben der Gemeinde gab es zwar Überlegungen, die gesamte Organisation der Freizeitbetreuung zu übernehmen bzw. Betreuungspersonal über die neu gegründete Landesgesellschaft anzustellen. Allerdings wurde dies wegen zusätzlich erforderlicher Ressourcen in der Gemeindeverwaltung nicht weiterverfolgt.

Stellungnahme Altach

Seitens der Gemeinde Altach nehmen wir den Evaluierungsbericht zur Schulkindbetreuung zur Kenntnis und werden uns weiterhin um die Umsetzung der Empfehlungen bemühen.

Stellungnahme Wolfurt

Die Verantwortlichen der Marktgemeinde Wolfurt kümmern sich aktiv und stetig um Verbesserungen und darum, mehr Klarheit im komplexen Thema Schulkindbetreuung zu erhalten. Damit die Schulkindbetreuung jedoch zielführend organisiert und umgesetzt werden kann, müssen aus Sicht der Gemeinde die zahlreichen Schnittstellen in ein organisiertes Zusammenspiel mit klaren Aufgaben umgewandelt werden. Vor allem ist eine gemeinsame verantwortliche Stelle im Land oder in der Bildungsdirektion unumgänglich. Die Gemeinde kann keine komplette, allumfassende Schulkindbetreuung organisieren. Sie kann sich lediglich auf die Freizeitbetreuung konzentrieren, die jedoch nur an Randstunden angeboten werden soll. Alle pädagogischen Aufgaben und die Organisation der Ganztagsschule an den Nachmittagen müssen beim Land und bei der Bildungsdirektion angesiedelt sein.

UMSETZUNGSSTAND DER EMPFEHLUNGEN
Die „nicht erledigten“ Punkte der Marktgemeinde Wolfurt sind unter anderem Ergebnisse der oben genannten Erschwernisse. Dies hat auch der Landes-Rechnungshof festgestellt, indem er auf die hohe Systemkomplexität mit aufgeteilten Kompetenzen hinweist, die für die Gemeinden bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ein Hindernis darstellt.

Ad Punkt 3:
Aufgrund des aufwändigen Zusammenspiels verschiedener Systeme, Kinderbetreuung Vorarlberg und Schule selbst, wird eine differenzierte Datenerfassung erschwert. Engere Absprachen bezüglich der Wahrnehmung des Auftrags und parallel dazu das Zusammenführen der Listen wären hilfreich, damit eine Übersicht ermöglicht wird. Wolfurt wird weiterhin darauf hinwirken, die entsprechend aufbereiteten Unterlagen einzufordern.

Ad Punkt 7:
Hinsichtlich der Berichterstattung in politischen Gremien möchten wir ergänzen, dass die Gemeindevertretung jeweils im Anlassfall über Abläufe oder anstehende Änderungen in der Schulkindbetreuung informiert wurde; auch im Zuge der allgemeinen jährlichen Budgeterstellung. Eine vollumfängliche Information in der Gemeindevertretung ist dann wirkungsvoll, wenn die Systeme Ganztagsklasse und Freizeitbetreuung im Alltag entflochten sind.

Ad Punkt 10:
Ähnlich wie zu Punkt 3 weisen wir darauf hin, dass eine tatsächliche Prüfung aufgrund der teilweise täglichen Vermischungen von Ganztags- mit Freizeitstunden nur schwer durchführbar ist. Darüber hinaus sind der Aufwand der Förderabrechnungen und Kosten der unterschiedlichen Organisationsmodelle nicht abschätzbar, ebenso die Organisation des verflochtenen Betreuungssystems selbst. Zusätzlich ist es für Gemeinden unmöglich, Vergleichsangebote zum bestehenden System einzuholen, da die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH einzige Anbieterin des Landes ist.
Die Marktgemeinde Wolfurt würde sich freuen, wenn die Prüfung des Landes-Rechnungshofs dazu beiträgt, die Aufgaben zwischen Land – Bildungsdirektion (Schulen) – Gemeinden noch klarer zu kommunizieren und die Umsetzung somit erleichtern bzw. überhaupt ermöglichen würde.

Bregenz, im März 2023

Die Direktorin
Dr.in Brigitte Eggler-Bargehr