Vorarlberger Pflegeheime

Zusammenfassung der Ergebnisse

Das Land hat sich durch die Verankerung der angemessenen Pflege im Pflegeheimgesetz zu einer klaren Pflegequalität bekannt. Um die laut Gesetz gewünschte Qualität der angemessenen Pflege zu gewährleisten, werden entsprechende Personalressourcen benötigt. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Anzahl des Pflegepersonals nur einer von vielen Faktoren ist, die die Pflegequalität beeinflussen.

Das Pflegeheimgesetz geht von einem ressourcenorientierten Ansatz der Pflege aus. Um diesem gerecht zu werden, ist unter anderem für jeden Bewohner eine individuelle Pflegedokumentation zu erstellen. Hier wurden insbesondere in den Bereichen der Pflegesystematik sowie dem Methodenwissen Unzulänglichkeiten festgestellt, die dazu führen, dass die betreffenden Pflegeprozesse nicht oder nur schwer nachvollziehbar sind.

Die vielfach veränderten Aufgabenstellungen und die starke Zunahme der Anzahl durchzuführender Tätigkeiten stellen eine große Herausforderung für das Pflegepersonal dar. Das fachliche Wissen der Pflegefachkräfte ist ein entscheidendes Kriterium für die Gewährleistung einer angemessenen Pflege. Von der Amtssachverständigen für Gesundheits- und Krankenpflege festgestellte Wissensdefizite sind daher durch entsprechende Fortbildung des Pflegepersonals schnellstmöglich auszugleichen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Heimträgern.

Damit Pflegepersonal und Ressourcen optimal eingesetzt werden können, hat auch das Führungspersonal über eine entsprechende Ausbildung zu verfügen. Aus diesem Grund ist die Absolvierung einer Sonderausbildung für Pflegedienstleitungen verbindlich einzufordern.

Im Durchführungserlass zum Pflegeheimgesetz sind Anhaltszahlen für die Mindestausstattung an Pflegepersonal enthalten. Dieser so genannte DKI-Schlüssel legt fest, wie viele Heimbewohner mit einer bestimmten Pflegeeinstufung von einer Pflegeperson maximal betreut werden sollen.

Der Schlüssel ergibt in vielen Fällen kein realistisches Bild des in einem Pflegeheim tatsächlich erforderlichen Mindestpersonals. Die Begründung hierfür liegt insbesondere in der kleinstrukturierten Heimlandschaft Vorarlbergs und geänderten Rahmenbedingungen. Im Interesse aller Beteiligten ist daher ein alternatives Modell zur Berechnung des Personalbedarfs in Pflegeheimen zu implementieren.

Das BESA-System Ressourcen ist nach Ansicht von Experten geeignet, den tatsächlichen Pflegebedarf der einzelnen Bewohner abzubilden. Kombiniert mit den Zeitwerten des KIS-Leistungskataloges kann die für jeden Heimbewohner konkret geleistete Pflegezeit ermittelt werden. Dies ermöglicht die Feststellung des tatsächlichen Personalbedarfs. Bis zu einem flächendeckenden Funktionieren dieser Kombination wäre der Einsatz eines alternativen Modells zur Berechnung des Personalbedarfs sinnvoll.

Auswertungen des Landes-Rechnungshofs ergaben, dass im Jahr 2007 vier Heime keinen 12 Stunden-Dienst mit einer diplomierten Pflegefachkraft abdecken konnten. Darüber hinaus war in diesem Jahr in drei dieser Heime nicht einmal rund um die Uhr eine Pflegefachkraft vor Ort. Die Situation in den drei Heimen wird vom Landes-Rechnungshof als fahrlässige Gefährdung der Bewohner erachtet.

Es sollte daher rasch sichergestellt werden, dass in sämtlichen Pflegeheimen über einen Zeitraum von 24 Stunden wenigstens eine Pflegefachkraft anwesend ist. Darüber hinaus ist zumindest der 12 Stunden-Tagdienst durchgehend mit diplomiertem Pflegepersonal abzudecken.

Um die Einhaltung des Pflegeheimgesetzes in den Heimen sicherzustellen, sind durchgängige und umfassende Kontrollen dringend erforderlich. Dafür werden ausreichende und qualifizierte Personalkapazitäten sowie entsprechende Prüfinstrumente benötigt.

Daher sind die personellen Kapazitäten im Bereich der pflegefachlichen Heimaufsicht auszuweiten. Weiters ist zu prüfen, ob die Bezirkshauptmannschaften über die personellen und fachlichen Ressourcen verfügen, das Pflegeheimgesetz ordnungsgemäß zu vollziehen. Um die Tätigkeit des Prüforgans zu erleichtern und die Transparenz der Kontrolle zu gewährleisten wäre es sinnvoll die Akzeptanz des für die Aufsicht verwendeten Prüfrasters durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.