Zusammenfassung in Einfacher Sprache

Das ist die Zusammenfassung des Prüfberichts „Wahlwerbung 2024 – Einhaltung der gesetzlichen Förderbedingungen im Zusammenhang mit der Landtagswahl“ in Einfach Lesen. Im Text kommen schwierige Wörter vor.

Diese Wörter sind unterstrichen. Alle unterstrichenen Wörter sind am Schluss im Wörterbuch erklärt.

Beschränkung der Wahlwerbung ist sinnvoll

Seit dem Jahr 2022 gibt es neue Regeln im Parteien-Förderungs-Gesetz für die Wahlwerbung bei Landtagswahlen. Diese Regeln wurden bei der Landtagswahl 2024 zum ersten Mal angewendet. Ein wichtiges Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Parteien zu schaffen und zu verhindern, dass im Wahlkampf zu viel Geld ausgegeben wird. Das Gesetz legt dafür drei Grenzen fest. Es gibt eine Höchstgrenze für die Aufwendungen für Wahlwerbung. Außerdem dürfen nur noch bis zu 300 Plakat-Standorte je Partei genutzt werden. Bestimmte Formen der Werbung im Freien und Werbe-Anzeigen sind nur in den drei Wochen vor dem Tag der Wahl erlaubt. Damit die Aufwendungen für Wahlwerbung klar erkennbar sind, müssen die im Landtag vertretenen Parteien einen Wahlwerbungsbericht erstellen. In diesem Bericht müssen alle Aufwendungen angegeben werden, die nicht für den normalen Betrieb, sondern speziell für den Wahlkampf verwendet wurden. Außerdem müssen sie zwischen dem Stichtag und dem Tag der Wahl wirksam werden. Das umfasst alle Sachen und Leistungen, die in dieser Zeit für die Wahlwerbung verwendet oder genutzt wurden. Wenn eine Partei gegen diese Regeln verstößt, muss sie einen Teil der Parteien-Förderung zurückzahlen. Über solche Fälle entscheidet der Landes-Parteien-Transparenz-Senat. Der Landes-Rechnungshof hält diese neuen Regeln grundsätzlich für sinnvoll.

Plakat-Standorte können nicht gut überprüft werden

Nach der Berechnung des Landes-Rechnungshofs gaben die Parteien für den Wahlkampf gesamt 2,36 Millionen Euro aus. Die Prüfung stützte sich auf die Angaben in den Wahlwerbungsberichten. Der Landes-Rechnungshof prüfte vor allem, ob sie vollständig waren. Die Vorarlberger Volkspartei gab am meisten Geld für Wahlwerbung aus, die SPÖ Vorarlberg am wenigsten. Die Vorarlberger Volkspartei nutzte die erlaubte Höchstgrenze für die Ausgaben von rund 775.000 Euro fast ganz aus. Bei keiner Partei gab es Hinweise darauf, dass mehr Geld als erlaubt ausgegeben wurde. Bei der Überprüfung, ob die Grenze für die Plakate eingehalten wurde, gab es jedoch Probleme. Für die Parteien war die Meldung der Plakate aufwändig. Die Bezirkshauptmannschaften konnten die Anzahl nur schwer kontrollieren. Ihre Kontrollen konnten Verstöße nicht sicher nachweisen. Auch bei der zeitlichen Begrenzung der Werbung gab es Probleme. Ob Werbe-Anzeigen vor der erlaubten Zeitspanne veröffentlicht waren, wurde zu wenig kontrolliert. Der Landes-Rechnungshof fand fast 30 Werbe-Anzeigen, die zu früh veröffentlicht wurden. Das betraf alle Parteien außer den NEOS Vorarlberg. Viele Parteien dachten, dass sie die zeitlichen Regeln nicht bei Werbung in sozialen Medien anwenden müssen.

Alle Wahlwerbungsberichte sind unvollständig

Der Landes-Rechnungshof hat geprüft, ob in den Wahlwerbungsberichten alle Aufwendungen vorhanden waren. Dabei stellte er fest, dass die Parteien insgesamt etwa 39.300 Euro nicht angegeben hatten. Die fehlenden Beträge lagen zwischen 11.600 Euro bei den Vorarlberger Freiheitlichen und 4.600 Euro bei der Vorarlberger Volkspartei. In Prozent berechnet war die Abweichung bei den NEOS Vorarlberg mit 3,1 Prozent am größten. Bei allen Parteien gab es Probleme mit Werbung in Zeitungen oder im Internet. Oft wurden bestimmte Werbungen für die Landtagswahl nicht als Wahlwerbung angesehen. Für manche Parteien schalteten zum Beispiel Funktionäre, Gemeindeorganisationen oder die Bundespartei Werbung, ohne dass die Parteien davon wussten. Wahlwerbungsberichte könnten vollständiger und richtiger sein, wenn bei allen Personen und Einheiten nachgefragt wird, ob sie Geld für die Wahl ausgegeben haben. Weitere Fehler entstanden durch Rabatte, Gutschriften oder weil Personal-Kosten falsch berechnet wurden. Auch Aufwendungen für Fotos, Partei-Zeitungen oder einen gemieteten Bus wurden manchmal nicht angegeben. Bei einer Partei übernahm die Bundespartei die Kosten für ein Zeitungsinserat. Im Wahlwerbungsbericht wurde es der Landesorganisation zugerechnet. Außerdem fehlt im Wahlwerbungsbericht bei der Vorarlberger Volkspartei die Anlage zu Partei und Umfeld. Bei anderen Parteien ist diese Anlage teilweise unvollständig.

Wörterbuch

Wahlwerbung

Wahlwerbung meint alles, was vor einer Wahl unternommen wird, um Personen von den Inhalten und Kandidaten der eigenen Partei zu überzeugen. Dazu zählen zum Beispiel Wahlplakate, Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, Veranstaltungen oder Wahlkampf-Geschenke.

Partei

Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Menschen, die ähnliche politische Interessen haben. Parteien stellen für Wahlen Personen auf, die gewählt werden können.

Aufwendungen für Wahlwerbung

Alle Aufwendungen, die nicht für den normalen Betrieb, sondern speziell für den Wahlkampf verwendet wurden. Sie müssen zwischen dem Stichtag und dem Tag der Wahl wirksam werden. Das umfasst alle Sachen und Leistungen, die in dieser Zeit für die Wahlwerbung verwendet oder genutzt wurden.

Wahlwerbungsbericht

Parteien im Vorarlberger Landtag müssen nach jeder Landtagswahl einen Bericht erstellen. Darin müssen sie angeben wieviel Geld sie wofür ausgegeben haben. Außerdem gibt es eine Anlage zu Partei und Umfeld. Darin ist aufzulisten, was zur Partei gehört oder mit ihr zusammenhängt.

Landes-Parteien-Transparenz-Senat

Der Landes-Parteien-Transparenz-Senat in Vorarlberg entscheidet darüber, ob Parteien gegen das Parteien-Förderungs-Gesetz verstoßen haben und ob sie Geld an das Land zurückzahlen müssen. Der Senat besteht aus drei Mitgliedern. Davon müssen mindestens zwei Personen Juristen sein. Eine Person muss Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein. Die Mitglieder werden von der Landesregierung für fünf Jahre bestellt und entscheiden unabhängig.

Landes-Rechnungshof

Der Landes-Rechnungshof überprüft, ob in Vorarlberg das Steuergeld richtig und gut verwendet wird. Anders als bei anderen Prüfungen kontrolliert der Landes-Rechnungshof bei Parteien jedoch nicht, ob sie Parteien-Förderung sparsam verwendet haben. Bei Parteien wird nur die Einhaltung des Gesetzes geprüft. So wird zum Beispiel geprüft, ob Parteien in ihrem Wahlwerbungsbericht alle Aufwendungen für die Wahl angegeben haben.

Funktionär∙in

Funktionär∙in ist eine Person, die innerhalb der Partei eine bestimmte Aufgabe übernimmt.

Gemeindeorganisation

Eine Gemeindeorganisation ist die Gliederung einer Partei für eine bestimmte Gemeinde.

Bundespartei

Die Bundespartei ist die oberste Ebene einer Partei und bundesweit zuständig.