Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverfassungsgesetzes
In der Bundesverfassung sollten die kompetenzrechtlichen Voraussetzungen für die Prüfung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geschaffen werden. Die Landesrechnungshöfe begrüßten das Schließen dieser Kontrolllücke sowie ein Abstimmungsgebot mit dem Rechnungshof zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ausdrücklich. Sie forderten, dass auch die Prüfung von Unternehmen, Stiftungen, Fonds und Anstalten, an denen die Gemeinden mit 50 Prozent beteiligt sind, vom Prüfrecht umfasst werden.