Abteilung IIIb - Beteiligungsmanagement des Landes

Zusammenfassung der Ergebnisse

Vermögensverwaltung mit Schwerpunkt Beteiligungsmanagement des Landes Vorarlberg

Das Land Vorarlberg hält – wie andere Gebietskörperschaften auch – Beteiligungen an wirtschaftlichen Unter- nehmungen. Neben Beteiligungen zur Sicherung der Versorgung werden auch Beteiligungen aus regional– und strukturpolitischen Erwägungen oder sonstigen öffentlichen Interessen gehalten.

Der Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung lassen sich viele, auf verschiedene Abtei- lungen aufgesplitterte Aufgaben entnehmen, die mit einem Beteiligungsmanagement in Verbindung gebracht werden können. Neben verschiedenen Fachabteilungen – die für inhaltliche Fragen zuständig sind – ist die Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung für die formale Verwaltung der Beteiligungen des Landes Vorarlberg zu- ständig.

Diese Dualität bedeutet, dass eine Gesamtzuständigkeit für sämtliche Beteiligungen nur in Formalfragen, nicht aber in inhaltlichen Fragen gegeben ist. Aus diesem Grund richten sich mehrheitlich die Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes zu den einzelnen Beteiligungen nicht an die Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung, sondern an die entsprechenden Fachabteilungen bzw bedürfen einer Prüfung und gegebenenfalls einer Umsetzung durch die Organe der einzelnen Beteiligungsunternehmen.

In der zentralen Beteiligungsverwaltung wird von der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung bei minimalen Ressour- cen ein beachtliches Leistungsspektrum erbracht.

Aufbauend auf die Beteiligungsstrategie des Landes Vorarlberg können die Beteiligungen in die Beteiligungs- gruppen Energieversorgung, Medizinische Versorgung, Sonstige öffentliche Versorgung, Wirtschaft, Bildung und Seilbahnen unterteilt werden.

Die Beteiligungen in der Beteiligungsgruppe „Energieversorgung“ sind einerseits unter strategischen Gesichts- punkten und andererseits unter Ausschüttungsaspekten von Relevanz. Eine vertiefte, personell und organisa- torisch strukturierte Zusammenarbeit aller Energieversorgungsunternehmen des Landes Vorarlberg ist aus Sicht des Landes-Rechnungshofes auf Grund der Marktliberalisierung unabdingbar. Die Übertragung der Vorarlberger Kraftwerke AG-Anteile des Landes an die Vorarlberger Illwerke AG war nach der Gründung der EVK ein weiterer wichtiger Schritt.

Der Gesundheitsbereich des Landes Vorarlberg ist starken Veränderungen unterworfen. Eine organisatorische und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung der Vorarlberger Krankenhaus Betriebsgesellschaft ist in Vorbereitung.

Mit den Beteiligungen in der Beteiligungsgruppe „Sonstige öffentliche Versorgung“, „Wirtschaft“ und „Bildung“ werden gemeinwirtschaftliche Zielsetzungen verfolgt. Auch bei kleineren Beteiligungsunternehmen könnte der Einsatz geeigneter betriebswirtschaftlicher Instrumente angedacht werden. Die Landesregierung unterstützt dies durch eine eigene Servicestelle in der Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung.

Die Beteiligungen an den Seilbahnen werden entweder vom Land Vorarlberg direkt oder von einzelnen Beteili- gungsunternehmen aus struktur- und regionalpolitischen Aspekten gehalten. Die Abteilung IIIb – Vermögens- verwaltung ist bemüht, diese Beteiligungen zu bündeln bzw zu veräußern.

Die Struktur der Beteiligungen ist in einem relativ stabilen Umfeld gewachsen, Interventionen waren nur punktuell erforderlich. Unter den geänderten Rahmenbedingungen der Liberalisierung erfolgt im Energiebereich eine Neuaus- richtung, um weitere Synergien im Beteiligungsportfolio zu nutzen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Übertragung der Anteile des Landes an der Vorarlberger Erdgas GmbH an die Vorarlberger Kraftwerke AG geprüft. Eine weitere Bündelung von parallelen Aktivitäten hat in den neuen Geschäftsfeldern der Energieversorgungs- unternehmen bereits stattgefunden und ist weiter geplant.

Die Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung implementiert zum Prüfungszeitpunkt ein Beteiligungscontrolling und forciert das Management der Beteiligungen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe wurde eine eigene Stabstelle geschaffen und vor kurzem mit einem qualifizierten Controller besetzt. Um einen entsprechenden Erfolg zu garantieren ist sicherzustellen, dass einerseits die erforderlichen Informationen an die Abteilung IIIb – Vermögens- verwaltung übermittelt werden, und andererseits diese mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet wird.

Diese Entwicklung ist aus Sicht des Landes-Rechnungshofes zu begrüßen. Zahlreiche Aufgaben im Beteiligungs- management des Landes werden aber dezentral durch andere Abteilungen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung wahrgenommen. Eine Richtlinie über Aufgaben und Kompetenzen würde die Schnittstelle zwischen zentral und dezentral transparenter machen, wobei unter verwaltungsökonomischen Aspekten eine Überreglementierung vermieden werden soll, um die nötige Flexibilität zu bewahren.

Die Abteilung IIIb – Vermögensverwaltung erbringt auch zahlreiche Serviceleistungen für diese Abteilungen und einzelne Organe der Beteiligungsunternehmen. Aus Sicht des Landes-Rechnungshofes wäre nach der voll- ständigen Einführung der Internen Leistungsverrechnung in der Vorarlberger Landesverwaltung eine Verrechnung der Leistungen an die jeweiligen Stellen zweckmäßig. Informationen über die Beteiligungen finden sich im Rechnungsabschluss und im Rechenschaftsbericht.

Das Zielsystem öffentlicher Unternehmen wird in einem hohen Ausmaß durch politische Ziele determiniert. Der Steuerung der wesentlichen Beteiligungen kommt aus Sicht des Landes-Rechnungshofes zukünftig eine wichtige Bedeutung zu. Die Einführung von Strategiekonzepten und integrierten Unternehmensplanungen könnte in einzelnen Beteiligungsunternehmen zweckmäßig sein. Der Einsatz eines Kennzahlensystems befindet sich für die Verwaltung der Beteiligungen im Aufbau. Ein Beteiligungsbericht ist derzeit kurz vor der Fertigstellung.

Der Landes-Rechnungshof empfiehlt, die Grundsätze der Überwachung und Kontrolle durch die Organe in sogenannten Corporate Governance-Richtlinien festzuhalten, um damit insbesondere die Zuständigkeiten und Aufgaben der Organe sowie die Informations- und Berichtspflichten für jene Beteiligungen zu regeln, die im überwiegenden Einfluss des Landes stehen.

Weiters empfiehlt der Landes-Rechnungshof die Vergütungen bei Beteiligungen mit einem hohen finanziellen Verantwortungsbereich so zu regeln, dass auch externe Fachleute für Aufsichtsratsmandate gewonnen bzw gehalten werden können.