Einhebung von Landesabgaben

Einhebung von Landesabgaben

Gebietskörperschaften können zur Deckung ihres Finanzbedarfs Abgaben erheben. Die Zuständigkeiten hierfür sind zwischen dem Bund und den Ländern geteilt, wobei der Bund die überwiegende Verantwortung im Abgabenwesen trägt. Die Länder haben sich bisher gegen einen Ausbau ihrer Steuerhoheit ausgesprochen. Einnahmen- und Ausgabenverantwortung bleiben dadurch weitgehend getrennt.

In Vorarlberg gibt es sieben Landesabgaben. Über diese vereinnahmte das Land im Jahr 2008 rund € 10,32 Mio. Bei einem Bundesländervergleich liegt Vorarlberg mit einer Abgabenquote von € 28 pro Kopf im unteren Bereich. Von seinem Abgabenerfindungsrecht macht das Land restriktiv Gebrauch. Die Landesabgaben spielen im Landeshaushalt eine untergeordnete Rolle. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Landes beträgt weniger als ein Prozent.

Die höchsten Einnahmen aus Landesabgaben erzielt das Land über die Verwaltungsabgaben. Sie beliefen sich im Jahr 2008 auf € 4,29 Mio. Die Vorschreibung und Einhebung erfolgt dezentral nach festgelegten Tarifen. Deren Wertanpassung ist vorzunehmen, sobald die Indexsteigerung ein definiertes Ausmaß erreicht hat. Die Kontrolle der Abgabenvorschreibung ist sicherzustellen.

Die Feuerschutzsteuer brachte dem Land im Jahr 2008 Einnahmen in der Höhe von € 2,92 Mio. Sie wird von den Finanzbehörden des Bundes eingehoben und vierteljährlich nach einem festgelegten Schlüssel an die Länder verteilt. Das Land hat für die Feuerschutzsteuer einen äußerst geringen Verwaltungsaufwand. Zur Klärung von starken Schwankungen im Aufkommen hat es vom gesetzlich vorgesehenen Auskunftsrecht gegenüber dem Bund Gebrauch zu machen.

Über die Naturschutzabgabe generierte das Land im Jahr 2008 € 1,42 Mio. Sie ist eine zwischen dem Land sowie den Gemeinden im Ertrag geteilte Landesabgabe und wird vom Landesabgabenamt (LAA) eingehoben. Dieses konnte durch seine Kontrolltätigkeit hohe Nachzahlungen durchsetzen. Auf eine vollständige Aktenführung ist zu achten. Die Vernetzung mit anderen Behörden bzw. Dienststellen ist ausbaufähig. Im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung der Abgabentatbestände wird auf den Bericht des Landes-Rechnungshofs über den Naturschutzfonds vom Dezember 2008 verwiesen.

Bei der Kriegsopferabgabe (KOA) ist eine umfassende Neuausrichtung erforderlich. Sie wird von den Gemeinden unter Einbehaltung einer 10-prozentigen Vergütung eingehoben. Die Einnahmen des Landes beliefen sich im Jahr 2008 auf € 924.000. Sie kommen mit steigender Tendenz der Finanzierung der Behindertenhilfe zugute, da die Anzahl der Kriegsopfer stetig abnimmt. Knapp 80 Prozent der Einnahmen werden von den Spielbanken in Bregenz und Mittelberg abgeführt. Die dafür zustehende Einhebevergütung steht in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Sie ist deutlich zu reduzieren. Das LAA hat seine Aufsichtspflicht über die Gemeinden stärker wahrzunehmen. Insbesondere hat es zur Vermeidung von Abgabenverkürzungen die Überprüfungen von Großveranstaltungen zu forcieren.

Über die Jagdabgabe vereinnahmte das Land im Jahr 2008 € 704.000. Die Vorschreibung und Einhebung erfolgt durch das LAA. Die Prüfung der Angemessenheit der Jagdabgabe ist in der Praxis schwierig. Aufgrund der lückenhaften Dokumentation der Akten ist nicht immer ersichtlich, welche Sachverhalte für die Vorschreibungen maßgeblich waren bzw. welche Maßnahmen gesetzt wurden. Durch Nutzung des Jagdverwaltungsprogramms könnte das LAA Risikojagden leichter herausfiltern und die Kontrolldichte erhöhen.

Die Einnahmen des Landes aus den Beiträgen zur Förderung der Binnen- sowie der Bodenseefischerei sind mit insgesamt € 53.000 im Jahr 2008 relativ gering. Die Einhebung des Binnenfischereibeitrags erfolgt durch das LAA. Zur Verwaltungsvereinfachung ist eine Mindestabgabe in das Materiengesetz einzuführen. Der Bodenseefischereibeitrag wird von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz eingehoben. Eine Wertanpassung der Tarife ist vorzunehmen.

Im Zuge gesetzlicher Änderungen und des Führungswechsels hat die Abteilung Regierungsdienste (PrsR) eine Reorganisation des LAA in einer Kurzanalyse geprüft. Das LAA bleibt vorerst als nachgeordnete Dienststelle der Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa) bestehen. Falls sich jedoch wesentliche Rahmenbedingungen – wie die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen oder der mögliche Ausbau der Steuerhoheit der Länder – ändern, ist eine Umstrukturierung notwendig. Unabhängig davon ist eine Bündelung der zentralen Agenden der Landesabgaben bei einer Organisationseinheit anzustreben.