Abteilung IIc - Kultur im Amt der Vorarlberger Landesregierung

Zusammenfassung der Ergebnisse

Kultur im Amt der Vorarlberger Landesregierung

Die Kulturpolitik des Landes Vorarlberg unterliegt einem ständigen Wandel. Der bisherigen Gepflogenheit durch die Förderungsvergabe die Vielfalt der heimischen Kulturszene zu fördern kann trotz eines kontinuierlich gestie- genen Förderbudgets nicht mehr in dem gewohnten Umfang nachgekommen werden. Daher wurde ein neues Strategiekonzept erarbeitet, das die Fokussierung des Mitteleinsatzes auf die zentralen Aufgaben der Abteilung erleichtert und die Zielrichtung der Kulturförderung der nächsten Jahre verdeutlichen soll. Im März 2000 wurde die Leitung der Abteilung IIc – Kultur neu besetzt.

Die Hauptaufgabe der Abteilung IIc – Kultur besteht in der effizienten und effektiven Vergabe der Fördermittel an Künstler, Kunstschaffende und Kulturveranstalter. Grundlage der Mittelvergabe stellen die Allgemeinen und Spezifischen Förderrichtlinien sowie das Kulturförderungsgesetz dar.

In der Entscheidungsvorbereitung des Förderprozesses übernehmen Kunstkommissionen die Aufgabe der Qualitätssicherung. Die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder auf sieben Personen sowie der regelmäßige Wechsel der Zusammensetzung in den Kunstkommissionen erhöhten die Objektivität derer Empfehlungen. Rahmenkriterien zur Beurteilung der eingereichten Kunstwerke erleichtern die Entscheidungen der Kunstkommissionen für oder gegen eine Förderempfehlung.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der ausbezahlten Fördermittel wird gemäß den neuen Förder- richtlinien nunmehr grundsätzlich an Hand von Originalbelegen durchgeführt. Eine Vorortkontrolle ist jedoch aus Sicht des Landes-Rechnungshofes ebenfalls notwendig.

Die geplante Änderung der Galerienförderung erscheint zweckmäßig, um die Galerien als Kulturvermittler zu erhalten. Im Bereich der Denkmalpflege sollte ein Finanzierungskonzept angefordert werden, um den jährlichen Förderbedarf besser planbar zu machen.

Im Jahr 1997 wurde die Kulturhäuserbetriebsgesellschaft mbH (KUGES) eingerichtet, um die finanzielle und personelle Führung des bis dahin als nachgeordnete Dienststellen betriebenen Landesmuseums und Kunst- hauses, des neugegründeten Pförtnerhauses Feldkirch sowie des neu eingegliederten Theaters für Vorarlberg, zu übernehmen. Die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung IIc – Kultur und der KUGES wurde im Zusammen- arbeitsvertrag geregelt. Diese Regelung wird derzeit im Zuge eines Organisationsentwicklungsprojektes konkretisiert.